Protocol of the Session on May 29, 2015

und in denen sich eine mögliche Lösung angedeutet hat, im direkten Gespräch mit den Beteiligten erfolgreich zu vermitteln. So auch in einem Fall, in dem es um die Finanzierung des Ausbaus einer Kindertageseinrichtung für Kinder unter drei Jahren ging. Neben einer Förderung durch das damalige Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, die eine Einbeziehung entsprechender Eigenmittel der antragstellenden Kirchgemeinde als Träger des Kindergartens auswies, erhielt die Kirchgemeinde weitere finanzielle Mittel, die auf einem seitens des Gemeinderats beschlossenen Investitionszuschuss beruhten. Die Hälfte des Investitionszuschusses wurde der Kirchgemeinde ausgezahlt; die Auszahlung des restlichen Betrags wurde seitens der zwischenzeitlich neu gebildeten Landgemeinde jedoch verweigert. Strittig war insoweit die Berücksichtigung des in dem Fördermittelbescheid der Landesregierung ausgewiesenen Eigenanteils. Vor diesem Hintergrund beauftragte der Petitionsausschuss den Bürgerbeauftragten, unter Berücksichtigung der Auffassung des Ausschusses, zwischen der Landgemeinde und der Kirchgemeinde zu vermitteln, was in einem Gespräch zwischen den Beteiligten auch gelang. Im Ergebnis erhielt die Kirchgemeinde schließlich den restlichen Investitionszuschuss, mit dem der Kindergarten weitergebaut werden konnte. Die Petition konnte damit erfolgreich im Sinne der Petenten abgeschlossen werden.

An dieser Stelle möchte ich einen weiteren sehr interessanten Fall aus dem Bereich des Sozialrechts schildern, einer – wie ich eingangs auch bereits erwähnt hatte – der Schwerpunkte der Arbeit des Petitionsausschusses im vergangenen Jahr. Der Petitionsausschuss hat sich lange mit diesem Fall beschäftigt, der auch zeigt, wie schwierig es mitunter sogar für den Ausschuss ist, einen Sachverhalt überhaupt erst einmal umfassend zu ermitteln. Dies ist naturgemäß umso schwerer, wenn ein Anliegen Menschen betrifft, die oftmals selbst nicht in der Lage sind, ihre Beschwerden hinreichend zu artikulieren oder auf bestehende Missstände hinzuweisen.

Bereits im Frühjahr 2012 hatten Petenten den Ausschuss über aus Ihrer Sicht erschreckende Erfahrungen informiert, die sie als Mitarbeiter eines Pflegeheims gemacht hatten. Die Petenten führten dabei aus, dass es in dem Heim üblich sei, insbesondere demente Bewohner ohne Genehmigung des Betreuungsgerichts in Betten oder Rollstühlen zu fixieren. Kaum nachzuvollziehen war für den Petitionsausschuss, dass entsprechende Anzeigen der Petenten – unter anderem bei der Heimaufsicht – ungehört blieben und sich die Petenten zwischenzeitlich sogar selbst Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden ausgesetzt sahen. Das große Engagement, mit dem die Petenten gleichwohl ihr Anliegen weiterverfolgten, hat die Mitglieder des Ausschusses letztendlich auch immer wieder sehr be

eindruckt. Als äußerst bedenklich muss im Nachhinein angesehen werden, dass eine Überprüfung der Heimaufsicht in dem Pflegeheim zunächst keine Auffälligkeiten ergab. Da die Petenten jedoch immer wieder von weiteren Missständen berichteten, ging der Petitionsausschuss der Angelegenheit intensiv nach. Dabei zeigte sich, dass die Genehmigungspflicht offenbar völlig unberücksichtigt blieb, wenn der jeweilige Betreuer einer Fixierung zugestimmt hat, was den gesetzlichen Vorgaben natürlich überhaupt nicht gerecht wird. Im Ergebnis einer weiteren von dem Petitionsausschuss für erforderlich gehaltenen Überprüfung des Pflegeheims wurde seitens der Heimaufsicht doch noch festgestellt, dass der Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen nicht stringent genug gehandhabt wurde. Verbesserungsbedarf wurde auch hinsichtlich der Führung und Aufbewahrung bei der Pflegedokumentation gesehen. Das Innenministerium informierte den Petitionsausschuss schließlich darüber, dass die im Bereich der Heimaufsicht festgestellten erheblichen Defizite im Rahmen von Gesprächen auf der Ebene der Staatssekretäre des Innen- und Sozialresorts eingehend aufgearbeitet werden sollen. Die Petition hat aufgrund der sorgfältigen Recherche des Petitionsausschusses letztendlich erfreulicherweise zu einer Verbesserung der Situation in dem Pflegeheim beigetragen. Bedenklich ist allerdings, dass solche Vorfälle von den zuständigen Stellen offenbar immer noch nicht ernst genug genommen werden und stellenweise sogar bagatellisiert werden.

Das immense Arbeitspensum des Petitionsausschusses im vergangenen Jahr, das letztlich – ich hatte die Zahl genannt, 1.121 neue Petitionen – zum Ausdruck kommt, hatte ich angesprochen. Bearbeitet hat der Ausschuss im vergangenen Jahr 1.034 Petitionen, 906 davon abschließend. Das ist eine ebenfalls beachtliche Leistung, insbesondere wenn man bedenkt, dass der Petitionsausschuss aufgrund der Landtagswahl und der darauf folgenden Regierungsbildung seit August 2014 keine Sitzung mehr durchführen konnte. Die Landtagswahl sowie die darauf folgenden Sondierungs- und Koalitionsgespräche haben eine unfreiwillige und ungewohnt lange Pause für die Arbeit des Petitionsausschusses bedeutet. Dies hat sich in einigen Fällen auch auf die Bearbeitungszeit der Eingaben ausgewirkt, was verständlicherweise zu Unmut bei vielen Petentinnen und Petenten gesorgt hat.

Eine ähnliche Situation gab es auch nach den Bundestagswahlen im September 2013 beim Deutschen Bundestag. Auch dort waren beim Übergang von der 17. zur 18. Wahlperiode zwischen der Konstituierung des Bundestags und der Konstituierung seiner Ausschüsse mehrere Monate vergangen. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund einer diesen Sachverhalt aufgreifenden Petition wurde in Berlin über Möglichkeiten nachgedacht, wie eine zügige

Bearbeitung von Petitionen in künftigen Schwebezuständen der genannten Art gewährleistet werden kann. Mittels einer Petition hat ein Bürger den Bundestag aufgefordert, ein Gesetz zu erlassen, nach dem die Mitglieder des Petitionsausschusses ihre Tätigkeit nach dem Ende einer Wahlperiode so lange ausüben können, bis sich der Ausschuss der neuen Legislaturperiode konstituiert hat. Es gab dann noch mehrere Überlegungen, ich will die jetzt im Detail nicht ausführen. Ich denke mal, es wäre die zweitbeste Lösung, Kollegen einer ausgelaufenen Legislatur noch mit diesen Aufgaben im Petitionsausschuss zu befassen. Vielmehr sollte man vielleicht mal darüber nachdenken, dass, wenn Landtagswahlen erfolgt sind, sich die Fraktionen vielleicht auch vor der regulären Bildung des Petitionsausschusses dazu verständigen, dass zumindest vorab die dafür vorgesehenen Kollegen schon in die Lage versetzt werden, dort entsprechend zu arbeiten. Am Ende – wir haben ja die Situation jetzt hier durch die viermonatige Pause – haben wir eine Bugwelle von circa 800 Petitionen gehabt, die unbearbeitet liegen geblieben sind, bei denen wir jetzt noch dabei sind, diese abzuarbeiten. Das führt zu einer immensen Belastung im Ausschuss und natürlich – das habe ich auch schon ausgeführt – sind die Wartezeiten für die Petenten nicht erfreulich. Wir sollten vielleicht mal darüber nachdenken, wie wir solche Situationen, für die eigentlich niemand was kann, für die Zukunft ausschließen.

(Beifall DIE LINKE)

Man darf vielleicht auch noch mal abwarten, wie dieses Problem beim Bundestag aufgegriffen und gelöst wird. Auch da ist man bemüht, eine durchgehende Arbeitsweise des Petitionsausschusses zu garantieren und eine frühe Konstituierung dieses Ausschusses zu ermöglichen.

Ich möchte nun noch einen anderen Aspekt ansprechen, der den größten Schwerpunkt der Arbeit des Petitionsausschusses im vergangenen Jahr bedeutet hat: Das war der Bereich Justiz. Mit 236 Petitionen aus diesem Bereich hatte sich der Petitionsausschuss im Berichtszeitraum zu beschäftigen. Weitere Schwerpunkte waren die Bereiche Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit mit 150 Petitionen, 112 aus dem Bereich des Wirtschaftsministeriums, Naturschutz mit 85 und Wissenschaft, Bildung und Kultur mit 81 Petitionen. Eine große Zahl von Petitionen im Bereich der Rechtspflege kam aus dem Strafvollzug bzw. dem Maßregelvollzug. Aufgenommen wurden die Petitionen zum großen Teil von der Strafvollzugskommission. Bei der Strafvollzugskommission handelt es sich um einen Unterausschuss des Petitionsausschusses, der sich mit dem Vollzug der Untersuchungshaft oder von Freiheitsstrafen sowie freiheitsentziehenden Maßregeln der Sicherung und Besserung, also dem Maßregelvollzug, befasst. Dazu besucht die Strafvollzugskommission regelmäßig die Thüringer Einrich

tungen des Straf- und Maßregelvollzugs. In diesem Rahmen führen die Mitglieder der Kommission auch Gespräche mit Strafgefangenen und Patienten, wobei Beschwerden und andere Anliegen an den Petitionsausschuss weitergeleitet und dort auch als Petition behandelt werden. Es ist bereits langjährige Praxis der Strafvollzugskommission, dass sich Inhaftierte mit ihren Anliegen anlässlich der Besuche in den Vollzugseinrichtungen unmittelbar an die Abgeordneten wenden können. Mitunter kann schon in der Anstalt das jeweilige Problem gelöst werden. Anderenfalls werden Bitten oder Beschwerden als Petition weitergeleitet, die Anliegen der Gefangenen sind vielfältig. Dabei kann es vorkommen, dass für Außenstehende als Bagatelle erscheinende Anliegen für die unmittelbar Betroffenen aufgrund der besonderen Situation in der Haft durchaus einen hohen Stellenwert haben, wie Beschwerden hinsichtlich der Besuchszeiten und zu Einkaufspreisen in den Verkaufseinrichtungen der JVAs zeigen. Oft liegen den Petitionen auch Beschwerden zu aktuellen Haftbedingungen und immer wieder Fragen zur Gewährung von Vollzugslockerungen zugrunde. Für den Petitionsausschuss stellt sich dabei später die Aufgabe, die Interessen der Gefangenen mit den Sicherheitsbelangen der Bevölkerung in Einklang zu bringen.

Aufgrund ihrer mit zahlreichen Petitionen verbundenen Erfahrungen haben der Petitionsausschuss und die Strafvollzugskommission im Rahmen der parlamentarischen Beratung zur Neuregelung des Maßregelvollzugs in Thüringen wesentliche Verbesserungen für die Situation der dortigen Patienten erreicht. Dazu gehört, dass in Fällen des beabsichtigten Abbruchs eines Maßregelvollzugs künftig zunächst ein externes Sachverständigengutachten eingeholt werden kann. Damit soll sichergestellt werden, dass für den Abbruch einer Therapie nicht allein die medizinische Einschätzung der betreffenden Klinik, die den Abbruch empfohlen hat, maßgebend ist. Ebenfalls auf Anregung des Petitionsausschusses und der Strafvollzugskommission wurde der Anspruch der im Maßregelvollzug untergebrachten Patienten auf die notwendige Behandlung der jeweiligen Anlasserkrankung ausdrücklich auf Patienten erstreckt, deren Maßregelvollzug abgebrochen werden soll. Dies ist deshalb so wichtig, weil diese Patienten zuvor nach einer Entscheidung der Klinik, die Behandlung abzubrechen, oft Monate, manchmal sogar länger als ein Jahr in gesonderten Abteilungen untergebracht und von weiteren Therapiemaßnahmen ausgeschlossen worden sind.

Auch die Behandlung von Besuchern der Kliniken wurde auf Empfehlung des Petitionsausschusses und der Strafvollzugskommission verbessert. So sind sogenannte Drogenscreenings bei Besuchern, die im Regelfall in Form von Urintests vorgenommen werden und die nach Auffassung der Mitglieder der genannten Gremien einen gravierenden

Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Besucher darstellen, künftig ausgeschlossen. Auch dies ist ein Beispiel, wie die Bearbeitung von Petitionen effektiv im Rahmen der parlamentarischen Arbeit zum Nutzen der Petenten umgesetzt werden kann.

Aus dem Bereich des Strafvollzugs erreichten den Petitionsausschuss nicht nur Petitionen von Strafgefangenen, sondern auch von Vollzugsbediensteten. Wie die Mitglieder der Strafvollzugskommission anlässlich ihres Besuchs in der JVA Hohenleuben feststellen mussten, herrschte angesichts des in der Kooperation mit dem Freistaat Sachsen geplanten Neubaus einer gemeinschaftlichen JVA in Zwickau-Pöhlau und der damit verbundenen Folgen für den Standort Hohenleuben unter den Bediensteten große Unsicherheit. Dabei ist zu berücksichtigen, dass, nachdem es nicht gelungen ist, für den Neubau einen Standort in Thüringen zu finden, die Bediensteten der JVA Hohenleuben mit erheblichen Veränderungen ihrer dienstrechtlichen und privaten Situation rechnen müssen. In jedem Fall gilt es hier, soziale Härten abzufangen und sozialverträgliche Lösungen vorzubereiten.

In zahlreichen Petitionen kam auch die Befürchtung von Strafgefangen zum Ausdruck, aufgrund der mit der Neuregelung des Strafvollzugs in Thüringen verbundenen Streichung des sogenannten Überbrückungsgelds für die ersten Wochen nach der Entlassung keine hinreichenden finanziellen Reserven mehr zur Verfügung zu haben. Im Rahmen des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens ist die Streichung des Überbrückungsgelds durchaus umstritten gewesen. Nach Auffassung der Landesregierung hat das Überbrückungsgeld in vielen Fällen jedoch den gesetzlich vorgesehenen Zweck nicht erfüllt, sondern oftmals sogar eine effektive Wiedereingliederung entlassener Strafgefangener in das normale Leben behindert. Die Auszahlung des Überbrückungsgelds habe nach der Entlassung nämlich regelmäßig dazu geführt, dass die für das Arbeitslosengeld II zuständigen Behörden Gefangenen aufgrund der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel die Gewährung von Sozialleistungen verweigert hätten. Der Petitionsausschuss hofft nunmehr, dass die mit dem neuen Gesetz verbundene Intention, durch Kooperation der JVA mit außergerichtlichen Einrichtungen ein übergreifendes Hilfesystem zu schaffen, das bereits geeignete Unterstützungsmaßnahmen unmittelbar nach der Entlassung vorsieht, realisiert werden kann. Der Ausschuss hat daher mehrere diesen Aspekt betreffende Petitionen an die Strafvollzugskommission überwiesen, die sich insbesondere mit der Frage des sogenannten Übergangsmanagements näher befassen wird. Auf jeden Fall gilt es hier, schnellstmöglich effektive Hilfskonzepte zu erarbeiten, damit das dem Petitionsausschuss aus mehreren Petitionen bekannte Szenario, dass nämlich Gefangene mit der Adresse des nächsten Obdachlosenheims

versehen in die Freiheit entlassen werden, möglichst schnell der Vergangenheit angehört.

Immer wieder beschäftigen den Petitionsausschuss auch Petitionen, die Haftlockerungen zum Gegenstand haben. Der Ausschuss hat mehrfach betont, dass er Haftlockerungen als wesentliches Instrument der Vollzugspraxis zur Erreichung des Vollzugsziels, die Gefangenen zu befähigen, nach ihrer Entlassung in soziale Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen, ansieht. Nicht zuletzt die Vollzugslockerungen dienen dazu, die allgemeinen Gestaltungsgrundsätze des Vollzugs, wie etwa die Angleichung des Lebens im Vollzug an die allgemeinen Lebensverhältnisse, erfolgreich und effektiv umzusetzen. Bedauerlicherweise gibt es jedoch immer wieder Fälle, in denen Strafgefangene nach manchmal mehrjähriger Haft ohne jegliche Vollzugslockerungen am Tag ihrer Entlassung einfach vor die Tür gestellt werden. Wir halten das eindeutig für eine Verletzung der Vollzugsgrundsätze.

(Beifall CDU, DIE LINKE)

Die von den JVAs im Zusammenhang mit der Ablehnung von Lockerungsanträgen schlagwortartig immer wieder genannte Flucht- und Missbrauchsgefahr beruht oftmals auf eher fragwürdigen Annahmen. So wird immer wieder die Tatsache möglicher zahlreicher Eintragungen im Bundeszentralregister bemüht, um die Gefährlichkeit von Gefangenen zu verdeutlichen. Die Eintragungen im Bundeszentralregister verlieren nach Auffassung des Petitionsausschusses demgegenüber mit zunehmender Haftzeit immer mehr an Bedeutung für die Frage der Gewährung von Haftlockerung. Insbesondere gilt dies in den letzten Monaten vor der Entlassung eines Gefangenen. Interessant wird es jedenfalls sein, zu beobachten, wie die JVAs mit den Möglichkeiten des neuen Justizvollzugsgesetzes umgehen. Um da auch nicht missverstanden zu werden, möchte ich an dieser Stelle auch ganz klar zum Ausdruck bringen, dass die Kritik des Petitionsausschusses an manchen Bereichen des Strafvollzugs nicht als Vorwurf unmittelbar gegenüber den dort tätigen Bediensteten zu verstehen ist. Die Vollzugsbediensteten der Thüringer JVAs leisten eine verantwortungsvolle und schwere Arbeit. Als Vorsitzender der Strafvollzugskommission hatte ich das in dem Berichtszeitraum anlässlich der Besuche in den Einrichtungen auch immer wieder betont. Das große Engagement der Vollzugsbediensteten ist umso höher zu bewerten, als deren Aufstiegsmöglichkeiten im Vollzugsdienst, wie wir immer wieder gehört haben, eher begrenzt sind. Allerdings darf dies nicht dazu führen, die Defizite im Strafvollzug, mit denen der Petitionsausschuss und die Strafvollzugskommission immer wieder konfrontiert werden, aus den Augen zu verlieren.

Ich möchte mich an der Stelle, und damit möchte ich auch zum Abschluss kommen, insbesondere

bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Petitionsreferats bedanken, auch in diesem Jahr wieder. Das nicht nur, weil es gute Sitte ist an dieser Stelle, sondern weil wir sehr wohl als Abgeordnete zu schätzen wissen, wie wir durch das Petitionsreferat in der Erfüllung unserer Aufgaben unterstützt werden durch die wirklich intensive Zuarbeit, die uns da gemacht wird. Ich sage schon viele Jahre, Thüringen hat eines der wirklich effektivsten Verfahren, wie mit Petitionen umgegangen wird. Das ist das Verdienst unserer Verwaltung und der Leute, die dort ihren Dienst tun, deshalb von dieser Stelle aus im Namen des Ausschusses ein ganz herzliches Dankeschön an das Petitionsreferat

(Beifall im Hause)

verbunden mit der Zuversicht, dass das auch für die Zukunft weiter so gelten möge. In den Dank einschließen möchte ich auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Thüringer Staatskanzlei und auch die der Ministerien – und es sind im Wesentlichen ja immer wieder dieselben Kolleginnen und Kollegen aus den Häusern, die uns da zur Verfügung stehen –, mit denen wird dort auch im Großen und Ganzen eine sehr effektive Zusammenarbeit pflegen.

In diesem Sinne einen herzlichen Dank. Es sind keine zwei Stunden geworden, es sind 38 Minuten, ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. Vielen Dank.

(Beifall im Hause)

Vielen Dank, Herr Kollege Heym, auch noch einmal Ihnen als Vorsitzendem des Petitionsausschusses. Ich darf darauf hinweisen, der Petitionsausschuss hat auch komplett gewechselt, bis auf den Kollegen Heym.

(Zwischenruf Abg. Heym, CDU: Und Frau Skibbe!)

Frau Skibbe noch, okay. Ich habe das anders in Erinnerung. Frau Skibbe und Herr Heym sind die einzigen, die aus der letzten Legislatur auch noch im Petitionsausschuss weiter arbeiten. Herzlichen Dank an Sie alle.

Ich eröffne die Aussprache. Gemeldet hat sich Frau Kollegin Müller von der Fraktion Die Linke.

Vor dem Einstieg in die Sachdebatte zuerst einmal ein großes Dankeschön auch aus unserer Fraktion an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Petitionsreferats und ihre gute Arbeit.

Herr Heym, erlauben Sie mir diese kleine Spitze: Ich hätte gern Ihre Zwei-Stunden-Rede gehört, denn unsere Fraktion nimmt die Arbeit in dem Aus

(Abg. Heym)

schuss natürlich sehr ernst. Der Einstieg war so für die Petenten auch ein kleiner Stich,

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

habe ich so das Gefühl gehabt.

Denn für das gesamte Petitionswesen gilt: Petitionen sind ein wichtiger Signalgeber, nicht nur bezogen auf Defizite und Verbesserungsbedarf im Einzelfall. Dazu gehört auch die Strafvollzugskommission. In vielen Fällen decken Petitionen auch grundlegende strukturelle Probleme auf. Ein Beispiel für solche strukturellen Fragen, die über den Einzelfall hinausgehen, findet sich im Bereich der Rechtspflege bzw. im Arbeitsbereich der Strafvollzugskommission. Hier ist die kritische Petition zur Streichung des bisher im Rahmen der Entlassung gezahlten Übergangsgeldes zu nennen. So erscheint das neue Justizvollzugsgesetzbuch in seiner Papierform als ein stimmiges Modell. Nach diesem soll mit dem Zeitpunkt der Entlassung auch die Frage der weiteren Existenzsicherung, also auch der Bezug von Sozialleistungen für das Leben nach der Haft, geklärt sein. Die eingegangene Petition machte aber darauf aufmerksam, dass in der Alltagspraxis dieses auf dem Papier sinnvolle Modell der Leistungssicherung leider noch nicht reibungslos läuft. Selbst wenn die Mehrheit des Landtags nun nicht mehr zum früheren Modell „Übergangsgeld“ zurückwill, schärft diese Petition doch den Blick für Nachbesserungsbedarf.

(Beifall DIE LINKE)

Es ist daher nur konsequent, dass der Petitionsausschuss die Landesregierung aufgefordert hat, die Zusammenarbeit zwischen Justizvollzug und verantwortlichen Sozialträgern zu intensivieren. Es ist besonders wichtig dabei, sicherzustellen, dass die existenzielle Absicherung der Haftentlassenen ohne Reibungsverluste funktioniert. Das ist nach Erfahrung aus der Praxis von besonders großer Bedeutung, um das erneute Abdriften in Straffälligkeit zu verhindern und eine langfristig erfolgreiche Resozialisierung zu sichern.

Um noch kurz im Bereich Strafvollzug und Rechtspflege zu bleiben: Die Situation bei den Haftlockerungen bessert sich zwar, ist aber mit Blick auf eine möglichst gute Vorbereitung auf das Leben nach der Haft immer noch verbesserungswürdig. Hier sollten Petitionsausschuss und Strafvollzugskommission die Entwicklung im Vollzugsalltag der Thüringer JVAs weiterhin kritisch im Blick behalten. Im Sinne der Fürsorgefunktion der Kommission und des Ausschusses wäre es nach Ansicht der linken Mitglieder wichtig, der Bearbeitung von Petitionen zu Fragen der Lockerung im Vorfeld von Haftentlassungen eine vorrangige Bearbeitung zukommen zu lassen. Eine wichtige Aufgabe nicht nur mit Blick auf den eben genannten Themenbereich: Wenn

sich Probleme und Themen anhand von Petitionen auftun, ist es wichtig, dass der Ausschuss und die Kommission sich nicht nur als Ein-Punkt-Angelegenheit darum kümmern, sondern die Entwicklung der Situation auch weiterfolgen, bis eine tragfähige Lösung gefunden ist.

Viele Petitionen stehen beispielhaft für eine umfassendere Problemlage und werden von einer größeren Anzahl von Petenten unterstützt. Hier sollte sich der Ausschuss in Zukunft auch verstärkt trauen, weiterführende Vorschläge für den weiteren Umgang an die anderen Fachausschüsse zu geben, oder sogar das Plenum mit einzubeziehen. Das ist nach unserer Geschäftsordnung auch möglich. Um noch stärker die Probleme der Leute aufnehmen zu können, sollten auch die Möglichkeiten der öffentlichen Petitionen zum Beispiel durch Einführung der freien Sammlung von Unterstützerunterschriften gestärkt werden. Petitionen sind ein wichtiges Instrument der Rückkopplung des Landtags an die Bevölkerung. Das hohe Quorum von 1.500 Unterschriften bei öffentlichen Petitionen beeinträchtigt eine solche Rückkopplung. Auch wenn diese Hürde wie am Beispiel der Bürgerinitiative Rositz-Schelditz manchmal erfolgreich genommen wurde, ist es nach Ansicht der Linken dennoch zu hoch. Mit der angesprochenen Petition war dann auch eine öffentliche Anhörung verbunden, und es zeigt sich, dass die Möglichkeit der Anhörung noch intensiver diese oben genannte wichtige Rückkopplung des Landtags ermöglicht und auch die Lösungsfindung in einem offenen Diskussionsprozess.

Petitionen sind auch ein wichtiges Instrument, um der leider weit verbreiteten Politikverdrossenheit entgegenzuwirken. Das Petitionsgesetz sollte in diesem Sinne weiter entwickelt werden. Mit dem Schritt der öffentlichen Petition wurde hier schon die richtige Richtung eingeschlagen. Nun sollte dieser Weg aber auch konsequent fortgesetzt werden. In diesem Zusammenhang sollte nach Auffassung meiner Fraktion auch ins Auge gefasst werden, wie die Arbeit des Ausschusses noch transparenter und zugänglicher für die Menschen in Thüringen werden kann.

(Beifall DIE LINKE)

Es sei daran erinnert, dass in Bayern seit Jahren auch die Sitzungen des Petitionsausschusses öffentlich sind, soweit dem nicht Belange des Persönlichkeitsund Datenschutzes entgegenstehen. Auch in Thüringen wäre eine generelle Öffentlichkeit aller Ausschusssitzungen wünschenswert.

(Beifall DIE LINKE)

Die Linke-Fraktion hat in den vergangenen Wahlperioden immer wieder deutlich gemacht, dass dieser Punkt aber über die Thematik Petitionsbericht und Konsequenzen daraus erheblich hinausgeht und in anderen Zusammenhängen weiter diskutiert wer

den muss. Mit Blick auf diese Korrektur- und Kümmerfunktion des Ausschusses war bzw. ist es als sehr problematisch einzustufen, dass der Ausschuss in 2014 faktisch nur sieben Monate regulär gearbeitet hat. Es hat nach der Landtagswahl 2014 und dem Wechsel der Wahlperioden so lange gedauert, bis der neue Petitionsausschuss wieder seine Arbeit aufnehmen konnte. Hier sollte nach Auffassung der Linken für zukünftige Wahlperiodenwechsel eine Möglichkeit gefunden werden, ohne größere Unterbrechung nach den Wahlen schon mit der Arbeit zu beginnen. Das hatten Sie auch angesprochen, Herr Heym. Ein Rückstau an Petitionen, wie er derzeit gerade noch abgearbeitet wird, wäre dann auch vermieden.

Hinzu kommt, dass gerade auch nach Einschätzung der Mitglieder meiner Fraktion, die schon länger dem Ausschuss angehören, die Bearbeitungszeiten auf Ministerialebene mit Blick auf das konkrete Anliegen der Petitionen des Öfteren unangemessen lang waren. Hier sei auf die Fälle verwiesen, in denen Gefangene dann beim Entscheidungszeitpunkt über ihre Petition schon aus der Haft entlassen waren.

An dieser Stelle noch ein logistischer Vorschlag: Die Arbeitsabläufe wären auch für den Ausschuss transparenter und besser handhabbar, wenn das Gremium nicht erst nach Eingang der Stellungnahme der Landesregierung umfänglich von der Petition erfährt, sondern schon bei ihrem Eingang im Landtag. Das ist besonders wichtig bei Anliegen, die zeitlich drängen, wenn sie für den Betroffenen noch mit Lösungsperspektiven bearbeitet werden sollten.

(Beifall DIE LINKE)