In dem Bewusstsein, dass diejenigen, die hier vorn gerade das Beste zum Besten gegeben haben, diesem Antrag wahrscheinlich nicht zustimmen werden, sei Ihnen gesagt: Wir sind in der vorletzten Sitzung oder vorvorletzten Sitzung des Parlaments. Wenn dieser Antrag, der hier zur Änderung des Jagdgesetzes vorgelegt wurde, heute so beschlossen wird, dann werden wir an einer Änderung des Jagdgesetzes in der kommenden Legislatur leider nicht vorbeikommen, weil wir Dinge wieder zurückdrehen und abändern müssen, die hier heute ohne
Aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich jetzt keine Wortmeldungen mehr. Herr Staatssekretär Dr. Sühl, Sie haben das Wort für die Landesregierung.
Werte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, verehrte Zuhörer auf der Tribüne! Ich sehe keinen Vertreter des Thüringer Jagdverbands? Ich freue mich aber, dass der Verband – Oh, Entschuldigung! –, ich freue mich auch, dass der Vertreter des Waldbesitzerverbands, der Geschäftsführer Herr Heyn, da ist. Herzlich willkommen!
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist eine große Ehre für mich, hier in Vertretung meiner Ministerin heute zu Ihnen zum Jagdgesetz reden zu können. Sie wissen, die Ministerin ist bei der Bauministerkonferenz. Viele von Ihnen wissen, mit welch großem Engagement und mit welcher Leidenschaft die Ministerin den Prozess der Erarbeitung des Jagdgesetzes begleitet hat, in mehreren Foren die Verantwortung übernommen und viele Diskussionen dazu geführt hat. Deshalb werden Sie Verständnis haben, mit welch großem Bedauern die Ministerin heute in Norderstedt und nicht hier in Erfurt ist. Der Grund ist, dass Thüringen in den kommenden beiden Jahren den Vorsitz in der Bauministerkonferenz hat und heute der Staffelstab an Thüringen übergeben wird. Da hätten wir es als ein schlechtes Zeichen gefunden, wenn die Ministerin den Staffelstab nicht persönlich entgegengenommen hätte.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, im Koalitionsvertrag haben die regierungstragenden Parteien vereinbart, dass sich die Jagd an ökologischen und wildbiologischen Grundsätzen orientieren und den neuesten Erkenntnissen der Jagdpraxis, Werten des Tierschutzes und Erfordernissen der Lebensmittelhygiene Rechnung tragen soll. Der Wildbestand soll sich an der Winteräsungskapazität des Lebensraums orientieren, für die Bejagung von Flug- und Niederwild wird die Verwendung von Bleischrot untersagt.
Hierzu hat das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft zu dem bestehenden Thüringer Jagdgesetz einen offenen Diskussionsprozess eröffnet, in dem die Belange von Jagd und Hege, Grundeigentum und Landnutzung sowie Natur- und Tierschutz erörtert und sehr viele Wissenschaftler mit durchaus unterschiedlichen Meinungen gehört wurden, deren Meinungen auch Berücksichtigung gefunden haben. Das Ergebnis dieses eineinhalbjährigen Diskussionsprozesses wurde am 2. März 2017 in den Eckpunkten für die Erarbeitung des Thüringer Jagdgesetzes im Thüringer Landtag durch Ministerin Keller vorgestellt. Auf der Basis dieser Eckpunkte wurde durch die Landesregierung ein Gesetzentwurf erarbeitet, der schließlich am 27. März dieses Jahres in den Landtag eingebracht wurde.
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, der federführende Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten hat den Gesetzentwurf in insgesamt fünf Sitzungen beraten und zwei schriftliche sowie ein mündliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Für die intensive und konstruktive Auseinandersetzung mit der Thematik möchte ich an dieser Stelle zunächst allen Beteiligten meinen herzlichen Dank aussprechen.
Die Änderungen, die der Ausschuss nun vorschlägt, spiegeln diesen konstruktiven Diskussionsprozess wider, insbesondere zum Schutz der dem Wild als Nahrungsquellen, Aufzucht-, Brut- und Nistgelegenheiten dienenden Lebensbereiche. Zur Durchführung der Wildfütterung in Notzeiten soll die Hegegemeinschaft bei der unteren Jagdbehörde den Antrag stellen können, um das Betreten von Teilen der freien Natur im erforderlichen Umfang vorübergehend zu untersagen und zu beschränken. Zur Eindämmung der sich in Thüringen ausbreitenden Nilgans ist es notwendig, diese als invasiv geltende Art in die Thüringer Verordnung über die Bestimmung der Tierarten, die dem Jagdrecht unterliegen, aufzunehmen und eine ganzjährige Jagdzeit festzulegen. Die Frist zur Anmeldung einer Jagd, bei der ein unbeabsichtigtes, zweimal jährlich zulässiges Überjagen von Jagdhunden in benachbarte Jagdbezirke zu tolerieren ist, wird aus organisatorischen Gründen von zwei auf sieben Tage verlängert, damit sich die hiervon betroffenen Jagdausübungsberechtigten besser auf die ihnen angekündigte Bewegungsjagd vorbereiten und ihrerseits von der Arbeit der Jagdhunde jagdlich profitieren können.
Thüringer Jagdgesetz in vielen Punkten verbessert und an die aktuellen jagdlichen und gesellschaftlichen Erfordernisse angepasst. An dieser Stelle seien beispielhaft genannt: die höhere Verantwortung von Grundeigentümern, Jagdausübungsberechtigten und Hegegemeinschaften für die Umsetzung der Abschussplanung, das Verbot der Verwendung von bleihaltigem Schrot und Totschlagfallen bei der Jagdausübung, die Zulässigkeit der Verwendung von Schusswaffen mit Schalldämpfern, die Einführung eines Schießnachweises für die Teilnahme an Gesellschaftsjagden oder die neuen Regelungen zum Umgang mit wildernden Hunden und Katzen.
Die nunmehr vorliegenden Regelungen sind – davon sind wir fest überzeugt – gute Kompromisse, mit denen nicht nur die Anliegen der Landesregierung, sondern vor allem die Ergebnisse des parlamentarischen und gesellschaftlichen Diskussionsprozesses umgesetzt werden.
Ich darf insofern um Zustimmung des Plenums zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten werben und freue mich, wenn das Hohe Haus am Ende dieses langen Diskussionsprozesses heute das Zweite Gesetz zur Änderung des Thüringer Jagdgesetzes beschließt. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich schließe die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung. Zunächst stimmen wir über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU in Drucksache 6/7756 ab. Wer für den Änderungsantrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktion der CDU und die fraktionslosen Abgeordneten Gentele und Rietschel. Gegenstimmen? Das sind die Koalitionsfraktionen. Stimmenthaltungen? Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der CDU abgelehnt.
Wir stimmen jetzt über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD in Drucksache 6/7794 ab. Wer stimmt für den Änderungsantrag? Das sind die Stimmen der Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die CDU-Fraktion und die fraktionslosen Abgeordneten Gentele und Rietschel. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der AfD abgelehnt.
Okay. Also, wir stimmen zunächst über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten in Drucksache 6/7713 unter Berücksichtigung der Nichtannahme der Änderungsanträge ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? Das sind die CDU-Fraktion, die AfD-Fraktion, die fraktionslosen Abgeordneten. Stimmenthaltungen? Kann ich nicht erkennen. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.
Wir stimmen jetzt in namentlicher Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 6/6959 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der Annahme der Beschlussempfehlung ab. Ich eröffne die Abstimmung und bitte, die Stimmkarten einzusammeln.
Hatten alle Gelegenheit, ihre Stimme abzugeben? Dann schließe ich die Abstimmung und bitte um Auszählung.
Ich darf Ihnen das Ergebnis bekannt geben: Es wurden 70 Stimmen abgegeben, mit Ja stimmten 39, mit Nein 30, bei 1 Enthaltung (namentliche Ab- stimmung siehe Anlage). Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind die Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? Das sind die CDU-Fraktion, die AfDFraktion und die fraktionslosen Abgeordneten. Stimmenthaltungen? Kann ich nicht erkennen. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Qualität im Thüringer Handwerk sichern – Handwerksordnung novellieren Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/6147 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Wissenschaft - Drucksache 6/7666 -
Das Wort hat Abgeordneter Wucherpfennig aus dem Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft zur Berichterstattung.
Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren, der Antrag der CDU-Fraktion vom 13. September 2018 in der Drucksache 6/6147 „Qualität im Thüringer Handwerk sichern – Handwerksordnung novellieren“ wurde in der 128. Plenarsitzung am 27. September 2018 behandelt und an den zuständigen Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft überwiesen. Der Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft hat den Antrag in seinen Sitzungen am 29. September 2018, am 2. Mai 2019 und am 5. September 2019 umfassend beraten. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses lautet bei einigen Enthaltungen: Annahme des CDU-Antrags. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Parlamentspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste, bei dem Antrag der CDU-Fraktion geht es um die Novellierung der Handwerksordnung. Als die rotgrüne Bundesregierung 2004 die Meisterpflicht in 53 Berufen aufhob, folgte sie damit den Empfehlungen der Monopolkommission, die sich in ihrem Gutachten mehrfach gegen die Meisterpflicht im Handwerk ausgesprochen hatte. Jetzt sind 15 Jahre vergangen und wir haben die Folgen der damaligen Entscheidung an der Entwicklung der Beschäftigungszahlen des Handwerks und der gesunkenen Qualität der Arbeiten gesehen.
Seitdem keine berufliche Qualifikation mehr notwendig war, um sich in Bereichen wie dem Fliesenlegerhandwerk selbstständig zu machen, gab es einen wahren Gründungsboom in den betroffenen Gewerken. 244.000 eingetragene Betriebe zählte
der Zentralverband des Deutschen Handwerks Ende 2017; vor Abschaffung des Meisterzwangs waren es noch 74.940. In den zulassungspflichtigen Gewerken sank die Zahl im selben Zeitraum von 587.760 auf 574.086. Es bestehen Befürchtungen, dass sich bei Wiedereinführung der Meisterpflicht der in einigen Handwerksberufen bestehende Fachkräftemangel verstärken würde. Richtig ist, dass die Zahl an Handwerksbetrieben zwar gestiegen ist, dies aber überwiegend Ein-Mann-Betriebe sind, die größtenteils mangels Qualifikation nicht ausbilden.
Fakt ist, die Zahl der Auszubildenden im gesamten Handwerk ist seit Jahren rückläufig. Es muss etwas getan werden. Die Ausbildung im Handwerk muss wieder attraktiver gemacht werden.
Um die Ausbildungsleistung wieder zu steigern und Fachkräfte für das Handwerk zu gewinnen, ist eine umfassende Reform notwendig. Dazu gehören ganz zentral eine bessere Bezahlung, bessere Arbeitsbedingungen, bessere Aufstiegsmöglichkeiten. Eine stärkere Tarifbindung wäre angebracht. Und Azubis brauchen einen guten und qualifizierten Ausbilder. Die Abschaffung des Meisterbriefs für einige Gewerke hat sich aus AfD-Sicht nicht bewährt.