Protocol of the Session on September 13, 2019

Zu Frage 1: Über die Anzahl der landwirtschaftlichen Betriebe in Thüringen, welche die Isoflurannarkose durch einen Tierarzt/eine Tierärztin zur Ferkelkastration nutzen wollen, liegen der Landesregierung noch keine Angaben vor. Daher sind keine Aussagen zur ausreichenden Anzahl von Tierärztinnen und ‑ärzten zur Durchführung der Narkose mit Isofluran möglich.

Zu Frage 2 und Frage 4, die ich gern gemeinsam beantworten möchte: Die Landesregierung hat sich hierzu noch keine Meinung gebildet, sodass zum jetzigen Zeitpunkt keine abschließende Bewertung erfolgen kann.

Zu Frage 3: Grundsätzlich gilt, dass bei der Anwendung von Narkosemitteln, insbesondere bei gasförmigen Stoffen, äußerste Vorsicht geboten ist. Um mögliche gesundheitliche Risiken für den Anwender zu vermeiden, sind die Warnhinweise in den Fachund Gebrauchsinformationen zu beachten und einzuhalten. Hier ist beispielhaft genannt: Personen mit bekannter Überempfindlichkeit gegen Isofluran dürfen dieses Tierarzneimittel nicht anwenden, den Dampf nicht einatmen; der Einleitungs- und Aufwachbereich sollte gut belüftet sein; zum Schutz der Umgebung sollen Aktivkohlefilter in Verbindung mit einer geeigneten Abfangvorrichtung verwendet

werden; Spritzer, die auf die Haut oder in die Augen gelangt sind, müssen sofort abgewaschen werden.

Ich danke.

Gibt es Nachfragen? Frau Herold, bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Die erste Frage lautet: Wie steht die Landesregierung zu der Frage der Organisation der Nachsorge für die kastrierten Tiere?

Und zweitens: Wie bewertet die Landesregierung die Möglichkeit der Falsch- und vor allem der Unterdosierung durch die in einem Schnelldurchgang geschulten Laien und zum anderen die Missbrauchsmöglichkeiten außerhalb des sachgerechten Anwendungsgebiets.

Die Antwort dazu würde ich Ihnen gern schriftlich nachreichen.

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Wir kommen dann zur zweiten Fragestellerin, Frau Abgeordnete Lehmann von der SPD-Fraktion mit der Drucksache 6/7655. Bitte, Frau Lehmann.

Hilfe für Betroffene rechter „Feindes-“- bzw. „Todeslisten“ in Thüringen

Laut Medienberichten existieren „Listen“ mit Namen, Anschriften und weiteren personenbezogenen Informationen, welche die Betroffenen als Feinde oder potenzielle Attentatsziele für rechtsextreme Gruppierungen oder Einzeltäter ausweisen. Laut Medienberichten ist das Bundesland Hessen zu der Praxis übergegangen, die Betroffenen solcher „Listen“ durch das dortige Landeskriminalamt grundsätzlich schriftlich zu informieren, ihnen Beratung anzubieten und ihnen das Ergebnis der Gefährdungsbewertung mitzuteilen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Werden Personen, deren Namen sich auf rechten „Feindes-“ bzw. „Todeslisten“, insbesondere auf der Liste der rechtsextremen Gruppierung „Nordkreuz“, wiederfinden und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Thüringen haben, durch

(Abg. Herold)

die Thüringer Polizei über diese Tatsache informiert?

2. Handelt es sich dabei um eine übliche Praxis oder erfolgt die Information der Betroffenen lediglich in Einzelfällen?

3. Wie werden die Betroffenen mit welchem Inhalt informiert?

4. Wie schätzt das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales generell die Gefährdungslage für Personen, deren Namen auf solchen „Listen“ stehen, ein?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, Herr Staatssekretär Götze, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Lehmann beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Die Antwort zu Frage 1: Zu den derzeit in der Öffentlichkeit diskutierten Listen werden die betroffenen Thüringerinnen und Thüringer informiert. Erkenntnisse zu Thüringer Betroffenen aus der bei der Gruppierung „Nordkreuz“ aufgefundenen Liste liegen derzeit nicht vor.

Die Antworten zu den Fragen 2 und 3 möchte ich zusammenfassen: Beim Auffinden von entsprechenden Listen werden diese geprüft und bewertet. Abhängig von der Bewertung werden die Betroffenen auf einem geeigneten Weg, wie zum Beispiel schriftlich oder telefonisch, über die Feststellungen in der Liste sowie deren Inhalt informiert.

Die Antwort zu Frage 4: Die Zuständigkeit für die angesprochene Bewertung obliegt in Thüringen dem Landeskriminalamt. Demnach liegen konkrete Erkenntnisse, dass es sich bei den Personen und Institutionen, die sich auf diversen Listen befinden, tatsächlich um potenzielle Anschlagsopfer handelt oder handeln sollte, bisher nicht vor. Es liegen auch keine Anhaltspunkte für eine konkrete Gefährdung der aufgelisteten Personen vor.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Gibt es Nachfragen? Frau Abgeordnete Lehmann.

Also Sie haben ja jetzt geschildert, dass grundsätzlich informiert wurde oder informiert wird. Meine Frage wäre noch mal: Wurden die Betroffenen aus Thüringen, die auf der „Nordkreuz“-Liste stehen, informiert?

Also dort haben wir keine Betroffenen. In der Vergangenheit wurde – es sind ja diverse Listen, die hier öffentlich diskutiert werden – informiert, bzw. wenn mehrere Hundert Thüringer betroffen sind, stehen diese Informationen noch aus. Das hängt damit zusammen, dass dort erst die Adressdaten beschafft werden müssen – die sind in den Listen nicht immer enthalten – und sich eine Information daher etwas verzögern kann.

Weitere Nachfragen? Frau Abgeordnete KönigPreuss, bitte.

Bei der von der Kollegin Lehmann erfragten Liste, auf der eine fünfstellige Anzahl von Personen stehen, sind allerdings die Adressdaten auf der Liste selbst mit vorhanden. Insofern: Warum verzögert sich das innerhalb Thüringens?

Weil auch diese Adressdaten noch einmal geprüft werden müssen.

Gibt es weitere Nachfragen? Das sehe ich nicht. Dann rufen wir die dritte Frage auf. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Tischner von der CDU-Fraktion mit der Drucksache 6/7656.

Vielen Dank.

Französischunterricht am Osterlandgymnasium in Gera

Wie mir Eltern von Schülerinnen und Schülern am Osterlandgymnasium in Gera berichteten, gibt es derzeit statt zwei lediglich einen Französischlehrer an der Schule. In der Folge steht das Fach Französisch in den sechsten Klassen als Alternative nicht mehr zur Verfügung. In den Klassen 8, 9 und 10 fällt der Französischunterricht aus.

Ich frage die Landesregierung:

(Abg. Lehmann)

1. Aus welchen Gründen gibt es am Osterlandgymnasium derartige Personalengpässe im Fach Französisch?

2. Welche Maßnahmen wurden seitens des Schulamts bisher ergriffen bzw. welche Möglichkeiten erachtet die Landesregierung gegenwärtig als notwendig, um diese noch angespannte Personalsituation vor Ort zu lösen?

3. Aus welchen Gründen findet sich in der Übersicht der im Rahmen des Ranglistenverfahrens unbefristet zu besetzenden Stellen im Schuljahr 2019/2020 auf der Internetseite des Schulamts Ostthüringen keine entsprechende Ausschreibung für das Fach Französisch am Osterlandgymnasium?

4. Welche Auswirkungen hat der Wegfall des Französischunterrichts im aktuellen Schuljahr auf die Schülerinnen und Schüler, insbesondere in den Abschlussklassen, und deren weitere Bildungswege?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Frau Staatssekretärin Ohler.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Tischner beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Zum Stammpersonal des Osterlandgymnasiums gehören aktuell drei Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung Französisch. Eine dieser Lehrkräfte ist seit Anfang 2019 langzeitkrank. Eine zweite Lehrkraft war ausschließlich in den Fächern Latein und Geschichte eingesetzt. Sie ist seit dem 10. September 2019 nun auch mit fünf Lehrerwochenstunden Französisch in Klasse 6 eingesetzt. Die dritte Lehrkraft unterrichtet mit elf Lehrerwochenstunden im Fach Französisch, kann wegen ihrer Teilzeitbeschäftigung aber keine weiteren Stunden übernehmen.

Die Fragen 2 und 3 beantworte ich zusammen: Wegen der Langzeiterkrankung einer Lehrkraft wurde sowohl im Februar 2019 als auch im März und April 2019 versucht, eine Einstellung vorzunehmen. Leider scheiterten die eingeleiteten Besetzungsverfahren aufgrund Bewerbermangels. Kurzfristig wurden zwei Lehrkräfte an das Osterlandgymnasium Gera abgeordnet, um gekürzt den Französischunterricht abzudecken. Aufgrund der eigentlich ausreichenden Personalversorgung am Osterlandgymnasium wurde im zuständigen Schulamt festgelegt, eine unbefristete Stelle Französisch an einem anderen

Gymnasium in Gera auszubringen und die neu eingestellte Lehrkraft mit 13 Lehrerwochenstunden Französisch an das Osterlandgymnasium abzuordnen. Im zugehörigen Besetzungsverfahren wurden sieben Bewerber durch das Staatliche Schulamt Ostthüringen eingeladen, von denen kein einziger zum Termin erschien. Auf persönliche Nachfrage unter allen Bewerbern und Bewerberinnen ist festzustellen, dass kein aktuelles Interesse der Bewerber und Bewerberinnen an der unbefristeten Einstellung bestand oder besteht. In Absprache mit dem Schulleiter des Osterlandgymnasiums ist nunmehr geplant, eine Stelle Französisch zum Schulhalbjahr 2019/2020 erneut auszuschreiben. Prüfungen von möglichen Abordnungen anderer Gymnasien verliefen erfolglos. Auch konnte kein Ruheständler zur Absicherung gefunden werden.

Zu Frage 4: Mit einer geplanten Einstellung zum Halbjahr 2019/2020 ist beabsichtigt, den Französischunterricht entsprechend der Thüringer Stundentafel in allen Klassen des Gymnasiums abzusichern, sodass den Schülerinnen und Schülern keine Nachteile entstehen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Gibt es Nachfragen? Herr Tischner.

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Da hat sich ja in den letzten Tagen einiges bewegt.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: So sind wir!)

Manchmal helfen ja vielleicht auch Mündliche Anfragen. Meine Nachfrage, Frau Staatssekretärin: In der 8., 9. und 10. Klasse ist ja der Unterricht stark ausgefallen bis gar nicht durchgeführt worden. Jetzt sagen Sie, ab dem 10. September hat eine Kollegin noch ein paar Stunden übernommen. Wie ist denn jetzt die Situation in der 8., 9. und 10. Klasse?