Als dritte Personengruppe möchte ich ausdrücklich auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales erwähnen. Allein die Auswertung der letzten Anhörung war wieder ein Kraftakt. Über 1.000 Stellungnahmen mussten verarbeitet werden. Die Kolleginnen und Kollegen wurden auch schon mal während der Gebietsreform in der frühen Phase gescholten, man stände nicht richtig dahinter. Das weise ich noch mal zurück, das war von Anfang an so, sie waren nicht nur mit den formalen Abläufen befasst, sondern eines möchte ich auch mal sagen: Sie waren auch über das normale Maß hinaus engagiert und kreativ.
Dann möchte ich auch noch mal kurz was zu Schlotheim sagen. Wenn man sich das anschaut, das war Mitte der 90er-Jahre ein Investorenmodell, wo die Gemeinde von Investoren und Banken über den Tisch gezogen wurde. Dieses windige Modell Mietgarantie hat dazu geführt, dass die Kommune jetzt 25 Jahre lang handlungsunfähig war, also eine klassische Spätfolge des Einigungsprozesses. Da muss man an dieser Stelle auch mal deutlich sagen: Da war die Landesbank Baden-Württemberg – eine Landesbank im Eigentum des Landes BadenWürttemberg – bis zum Schluss ein knallharter Verhandler. Das ist kein Ruhmesblatt, würde ich mal sagen. Hier ist noch mal deutlich geworden, was auch in der Nachwendephase passiert ist. Wir haben dieses Geld jetzt in die Zukunftsfähigkeit der Gemeinde Schlotheim investiert, 35 Millionen Euro in der Summe, 19 Millionen Euro die reine Entschuldung, und jetzt ist für Schlotheim der Weg frei und die Menschen in Schlotheim nutzen das auch und tun sich mit den umliegenden Kommunen zu einer neuen Landgemeinde zusammen.
Herr Fiedler, es wird wahrscheinlich nicht reichen, ich werde die 10 Minuten nicht überschreiten. Aber ich möchte natürlich die Gelegenheit nutzen, auch Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, dafür zu danken, dass auch Sie im parlamentarischen Verfahren dafür gesorgt haben, dass wir über dieses Gesetz heute entscheiden können. Namentlich möchte ich die Kollegen Fiedler und Kuschel erwähnen.
In einem Satz! Mir geht das locker über die Lippen, weil ich von beiden unter Feuer genommen wurde, und zwar ordentlich. Aber in der Summe können wir sagen, haben wir dann doch gemeinsam etwas für dieses Land erreicht.
Ich bitte Sie abschließend, machen Sie mit uns zusammen mit der Landesregierung heute den Weg frei für die dritte Gemeindeneugliederung. Ich danke Ihnen.
Wir kommen zur Abstimmung, zunächst über die Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses in Drucksache 6/7662. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen.
Wir waren bei der Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt noch mal um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? Keine. Stimmenthaltungen? Die CDU- und die AfD-Fraktion. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.
(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Ich war Ge- genstimme, Sie haben Ihren Blick nicht auf mich gerichtet, Frau Präsidentin!)
Entschuldigung! Es gibt 1 Gegenstimme des Abgeordneten Fiedler. Ansonsten die Enthaltungen wie angesagt.
Wir stimmen nun über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 6/6960 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der angenommenen
Beschlussempfehlung ab. Die Fraktion der CDU hat gemäß § 60 Abs. 1 der Geschäftsordnung der gemeinsamen Abstimmung über alle Teile des Gesetzentwurfs widersprochen. Verlangt wurden die getrennten Abstimmungen zu § 6, vorher § 5, § 7, vorher § 6, § 12, vorher § 11 und § 18, vorher § 17, in Artikel 1 des Gesetzentwurfs.
Wir stimmen zuerst über § 6, vorher § 5, ab. Das sind die Städte Greußen und Großenehrich sowie Gemeinde Wolferschwenda, Verwaltungsgemeinschaft „Greußen“ aus dem Kyffhäuserkreis.
Wir stimmen über § 6, vorher § 5, ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? Das sind die AfD-Fraktion und Abgeordneter Scherer von der Fraktion der CDU. Stimmenthaltungen? Das ist die CDU-Fraktion ohne den Abgeordneten Scherer.
Ich möchte gern eine Erklärung zu meinem Abstimmverhalten abgeben. Der Landtag hat bei solchen Gesetzen nach der Kommunalordnung das öffentliche Wohl im Blick zu haben, und zwar das öffentliche Wohl aller Kommunen und nicht einzelner. Hier werden zwei Kommunen zusammengelegt, die noch nicht mal eine gemeinsame Grenze haben. Das verstößt gegen die Thüringer Kommunalordnung. Zudem werden hier Kommunen zusammengelegt und lassen andere kleine Kommunen in einer Verwaltungsgemeinschaft zurück. Ich kann mir nicht vorstellen, wie es dem öffentlichen Wohl entsprechen soll, wenn die Verwaltungsgemeinschaft dann letztlich nicht mehr lebensfähig ist.
Ich möchte eine Erklärung zu meinem Abstimmverhalten abgeben. Entgegen der Behauptung des Kollegen Scherer regelt die Kommunalordnung eine gemeinsame Flurgrenze bei Gemeindeneugliederungen nicht. Deswegen habe ich hier zugestimmt. Es war der Wille der „übrig gebliebenen“ Gemeinden, eine Klein-VG zu bilden. Auch dort regelt die
Thüringer Kommunalordnung keine Mindestgröße. Für vier Jahre erfolgt ein Ausgleich bei der VG, die haben also vier Jahre Zeit, sich für ein zukunftsfähiges Projekt aufzustellen. Insofern kann man einer solchen Regelung zustimmen und das habe ich getan. Danke.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den § 7, vorher § 6, Stadt Neustadt an der Orla sowie Gemeinden Linda bei Neustadt an der Orla, Dreba und Knau, Verwaltungsgemeinschaft „Seenplatte“ im Saale-Orla-Kreis. Wer diesem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen sowie Abgeordneter Herrgott aus der Fraktion der CDU. Gegenstimmen? Das sind Teile der CDU-Fraktion und die AfD-Fraktion. Stimmenthaltungen? Das ist Abgeordneter Gruhner aus der CDU-Fraktion. Damit ist § 7 angenommen.
Danke, Frau Präsidentin. Ich möchte eine Erklärung zu meinem Abstimmverhalten geben. Ich habe den § 6 abgelehnt. Es gehört sich aus meiner Sicht nicht, wenn ein OVG gesprochen und den Gemeinden nach langem Hin und Her gesagt hat, ihr könnt ein Bürgerbegehren in Gang setzen, dass jetzt der Landtag das einfach negiert und das hier trotzdem zur Abstimmung bringt. Deswegen gibt es dort die Ablehnung von mir.
Wir stimmen einzeln über den § 12, vorher § 11, Verwaltungsgemeinschaften „An der Marke“ und „Gramme-Aue“ im Landkreis Sömmerda ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen sowie Abgeordnete Holbe und Abgeordneter Kellner aus der Fraktion der CDU. Gegenstimmen? Die AfD-Fraktion. Stimmenthaltungen? Die anderen Abgeordneten der CDU-Fraktion. Damit ist der Paragraf angenommen.
Frau Präsidentin, ich möchte eine Erklärung zu meinem Abstimmverhalten geben. Ich habe zugestimmt, weil Enthaltung für einen Abgeordneten in so einer Frage keine eindeutige Positionierung ist. Ich habe innerhalb der Koalition und in der Region dafür geworben, dass es zu dieser Fusion nicht kommt, musste eine Abwägung vornehmen und bin besonders enttäuscht, dass die CDU außer großen Worten überhaupt nicht bereit ist, sich zu bekennen, sondern sich hier einfach „feige vom Acker macht“, und deshalb musste ich zustimmen. Danke.
Ich habe dagegen gestimmt – das ist nur nicht richtig bemerkt worden –, weil ich der Meinung bin, dass es keine echte Freiwilligkeit ist. Ich habe es in meiner Rede schon gesagt, eine große Gemeinde, Großrudestedt, hat einstimmig beschlossen, dass sie das nicht will. Das wird einfach negiert. Wenn wir uns – ich habe es vorhin schon einmal gesagt – im Gesetzgebungsverfahren befunden hätten, wo der Landtag von oben nach unten was macht, aber hier ist eine Freiwilligkeit. Deswegen habe ich dagegen gestimmt.
Wir stimmen über § 18, vorher § 17, Stadt Bad Sulza und Gemeinden Niedertrebra und Saaleplatte im Landkreis Weimarer Land ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen und die AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Keine. Stimmenthaltungen? Die CDUFraktion. Damit ist der Paragraf angenommen.
Gut. Dann stimmen wir in zweiter Beratung gemeinsam über alle anderen Teile des Gesetzentwurfs ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen und die CDU-Fraktion. Gegenstimmen? Gibt es keine. Enthaltungen? Das sind die Stimmen der AfD. Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung angenommen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf die Zustimmung gibt, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. Das sind die Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? Gibt es keine. Stimmenthaltungen? Das sind die Stimmen der CDU- und der AfD-Fraktion. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Gesetz zur freiwilligen Neugliederung des Landkreises Wartburgkreis und der kreisfreien Stadt Eisenach, zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung und zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes sowie zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/7072 - Neufassung - dazu: Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses - Drucksache 6/7674 -