Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung. Ich bitte Sie, sich von den Plätzen zu erheben, wer dem zustimmt. Das sind die Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? Kann ich keine erkennen. Stimmenthaltungen? Das sind die CDU- und die AfD-Fraktion. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen.
Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2019 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/6960 - dazu: Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses - Drucksache 6/7662 -
Das Wort hat zunächst Abgeordneter Kuschel aus dem Innen- und Kommunalausschuss zur Berichterstattung.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es sind zahlreiche Bürgermeister und Gemeinderäte im Haus, die jetzt hoffentlich vom Besucherdienst auf die Zuschauertribüne geführt werden, also herzlich willkommen! Für die betroffenen Gemeinden ist das heute ein besonderer Tag, schließlich sind Neugliederungen nicht alltäglich.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Folgenden erstatte ich den Bericht des Innen- und Kommunalausschusses zum dritten Neugliederungsgesetz in dieser Legislaturperiode. Vorab sei mir folgende Anmerkung gestattet: Drei Gemeindeneugliederungsgesetze innerhalb einer Legislaturperiode zeigen die Bereitschaft und den Willen der beteiligten Gemeinden in Thüringen, sich zu neuen, zukunftsfähigen Gemeindestrukturen zusammenzuschließen.
Ich möchte an dieser Stelle den beteiligten Gemeinden und den zumeist ehrenamtlichen Akteurinnen und Akteuren vor Ort für diese Bereitschaft und Zusammenarbeit danken, die in diese drei Gesetze gemündet sind. Eine Gemeindeneugliederung kann bekanntermaßen eine hochemotionale Angelegenheit sein. Da möchte ich allen Beteiligten hier meinen Respekt aussprechen.
Bedanken möchte ich mich auch bei den zuständigen Stellen im Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales. Zum dritten Mal galt es, ein schriftliches Anhörungsverfahren in den beteiligten, unmittelbar betroffenen Gebietskörperschaften zu begleiten, durchzuführen und auszuwerten. Eine Aufgabe, die sich in insgesamt acht Aktenordnern Anhörungsauswertungen nachvollziehen lässt. Für die Wahrnehmung und die akribische Umsetzung dieser Aufgaben möchte ich den Innenminister bitten, seinen Mitarbeitern und Beteiligten einschließlich des Staatssekretärs den Dank auszusprechen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, durch Beschluss des Landtags in seiner 143. Sitzung vom 28. Mai 2019 wurde der Gesetzentwurf, der heute zur Abstimmung steht, an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. Der Innen- und Kommunalausschuss hat diesen Gesetzentwurf in seiner 70. Sitzung am 29. März 2019, in seiner 71. Sitzung am 2. Mai 2019, in seiner 74. Sitzung am 27. Juni 2019, in seiner 75. Sitzung am 5. Juli 2019 und schließlich abschließend in seiner 76. Sitzung am 5. September 2019 beraten.
Den von den Neugliederungsmaßnahmen betroffenen Gebietskörperschaften und den Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinden sowie den kommunalen Spitzenverbänden hat der Innen- und Kommunalausschuss Gelegenheit gegeben, sich im Rahmen der schriftlichen Anhörung zu äußern.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sämtliche Beratungsunterlagen wurden im Abgeordneteninformationssystem AIS für alle Abgeordneten, die Fraktionen, die fraktionslosen Abgeordneten und für die Landesregierung bereitgestellt sowie an die Mitglieder des Innen- und Kommunalausschusses auch in Papierform verteilt, soweit sie es beantragt haben.
Die vorliegende Fassung des Gesetzentwurfs mit der Beschlussempfehlung in Drucksache 6/7662 wurde mit Mehrheit in der 76. Sitzung des Innenund Kommunalausschusses am 5. September zur
Beschlussfassung empfohlen. In der Beschlussempfehlung wurden Änderungen aus dem Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Vorlage 6/5930 aufgenommen. Die relevantesten Änderungen möchte ich kurz darstellen.
Nach der Angabe zu § 3 wurde § 4 mit Angaben zu den Gemeinden Martinroda und Angelroda eingefügt. § 4 Abs. 1: „Die Gemeinde Angelroda wird aufgelöst. Das Gebiet der aufgelösten Gemeinde wird in das Gebiet der Gemeinde Martinroda eingegliedert. Die Gemeinde Martinroda ist Rechtsnachfolgerin der aufgelösten Gemeinde [Angelroda].“
In § 5 ursprüngliche Fassung, jetzt § 6, wird die Neugliederung der Städte Greußen und Großenehrich sowie der Gemeinde Wolferschwenda, Verwaltungsgemeinschaft „Greußen“ im Kyffhäuserkreis, geregelt. Die Städte Greußen und Großenehrich werden aus dieser Verwaltungsgemeinschaft „Greußen“ ausgegliedert, die beiden Städte sowie die Gemeinde Wolferschwenda werden aufgelöst und aus diesen drei Kommunen wird die Landgemeinde Greußen gebildet.
In § 10, jetzt § 11 neu, wird der Austritt der Stadt Kölleda aus der Verwaltungsgemeinschaft „Kölleda“ geregelt. Ursprünglich war die weitere Eingemeindung von Umlandgemeinden in die Stadt Kölleda geplant, allerdings haben die betroffenen Gemeinden diese Anträge auf Beschluss der jeweiligen Gemeinderäte wieder zurückgenommen. Wir regeln deshalb in Absatz 2 die Auseinandersetzung zwischen der Stadt Kölleda und der verbleibenden Verwaltungsgemeinschaft „Kölleda“.
In § 17, neu § 18, wird die Neugliederung der Stadt Bad Sulza mit der Gemeinde Saaleplatte geregelt. Die Gemeinde Niedertrebra, die ursprünglich auch einen Antrag auf Eingliederung in die Stadt Bad Sulza gestellt hatte, hat Ende April diesen Beschluss zurückgenommen und ist insofern aus dem Gesetzentwurf wieder herausgenommen worden.
Obwohl die Beschlüsse der Gemeinden Angelroda und Martinroda zur Fusion erst nach Zuleitung des Gesetzes an den Thüringer Landtag eingegangen sind, haben das zuständige Innen- und Kommunalministerium sowie die Koalitionsfraktionen flexibel auf diesen Antrag reagiert und den entsprechenden Fusionswunsch im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens umgesetzt; es ist in diesen Änderungsantrag gemündet. Zudem werden mit dem jetzigen Gesetz auch die Finanzhilfen, die ursprünglich bis zum 31.12.2019 befristet waren, entfristet. Das kann auch als Signal an die Gemeinden verstanden werden, dass auch nach der Landtagswahl am 27. Oktober der Prozess der Gemeindegebietsre
Einige Gemeindeneugliederungen haben den Innen- und Kommunalausschuss im besonderen Maße beschäftigt. Hervorzuheben ist hier der § 11, jetzt § 12 neu, der den Zusammenschluss der beiden Verwaltungsgemeinschaften „An der Marke“ und „Gramme-Aue“ im Landkreis Sömmerda regelt. Insgesamt gab es hier 855 Stellungnahmen zu dieser beabsichtigten Fusionierung. 300 Stellungnahmen sprachen sich für diese Fusion aus, 555 Stellungnahmen haben sich gegen diese Fusion der beiden Verwaltungsgemeinschaften gerichtet. Der Gemeinderat der Gemeinde Großrudestedt zog zudem den Gemeinderatsbeschluss zur Zusammenlegung dieser beiden Verwaltungsgemeinschaften zurück, wobei die anderen elf beteiligten Gemeinden diese Neugliederung weiterhin wollten.
Auf dieser Basis musste der Innen- und Kommunalausschuss eine Abwägung vornehmen mit dem Ergebnis, dass § 12 neu nach dieser Beschlussempfehlung des Ausschusses beizubehalten ist. Es wurde damit begründet, dass das Interesse der elf Gemeinden, die den Zusammenschluss beider Verwaltungsgemeinschaften wollen, gegenüber dem Willen der Gemeinde Großrudestedt, von dieser Neugliederung abzusehen, überwog. Ich bitte um Zustimmung zur Beschlussempfehlung. Danke.
Ich danke dem Berichterstatter und eröffne die Aussprache. Das Wort hat Abgeordneter Fiedler von der CDU-Fraktion. Bitte.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Berichterstatter hat heute ausführlich berichtet.
Es geht ja auch dem Ende zu, da kann man auch mal wieder mehr reden. Ich meine das Ende im parlamentarischen Rahmen, damit nicht manche hier was anderes denken.
(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Darf man eigentlich einfach so den Platz verlas- sen ohne die Einwilligung der Präsidentin?)
Meine Damen und Herren, heute liegt uns noch mal das Gemeindeneugliederungsgesetz vor. Mit dem Gesetzentwurf sollen 18 Neugliederungen unter Beteiligung von 58 Gemeinden und 8 Verwaltungsgemeinschaften auf den Weg gebracht werden. 14 Fusionen sind auf der Basis echter Freiwilligkeit zu unterstützen. Und da sind wir großzügig.
Gegen eine Neugliederung läuft noch ein Bürgerbegehren zu § 6, neu dann § 7, Linda bei Neustadt an der Orla. Das Bürgerbegehren der Bürgerinitiative „Pro Gemeinde Linda“ wurde durch Beschluss des OVG Weimar Ende Juli 2019 als fristgerecht zugelassen. Tragen sich 7 Prozent der Wahlberechtigten – das heißt 23 Einwohner von Linda – in die Liste ein, kommt es zu einem Bürgerentscheid mit der Frage: Neustadt oder Eigenständigkeit? Deswegen sagen wir: Dem kann man nicht zustimmen.
Drei weitere Fusionen sind bei beteiligten bzw. betroffenen Anliegern nicht unumstritten. Ich will noch mal auf den Kyffhäuserkreis verweisen, die Städte Greußen und Großenehrich sowie Gemeinde Wolferschwenda, Verwaltungsgemeinschaft „Greußen“. Ich möchte verweisen auf den Landkreis Sömmerda, die Verwaltungsgemeinschaften „An der Marke“ und „Gramme-Aue“. Auch dort, das ist schon teilweise berichtet worden, haben wir große Probleme, weil dort eine große Gemeinde, Großrudestedt, ihren Beschluss einstimmig zurückgezogen hat und sagt: Wir wollen das nicht. Wenn man schon von Freiwilligkeit redet, dann muss man sich auch daran halten und deswegen wird sich meine Fraktion an der Stelle enthalten.
Herr Kollege, du wolltest schon mal VG-Vorsitzender werden und wolltest sie abschaffen und heute fusioniert ihr VGs. Also so geht die Welt! Deswegen nicht so vorlaut!
Ich werde es ablehnen, weil ich selbst vor Ort war, mit den Leuten gesprochen habe. Das ist das gute Recht eines Parlamentariers.
Ja! Du hättest es ja eigentlich auch ablehnen müssen, aber da haben sie dich geknechtet in deiner Fraktion. Ich jedenfalls werde es ablehnen, aber das ist meine persönliche Entscheidung; der Rest wird sich enthalten.