Das ist ehrlich gemeint, ganz ehrlich. Ich kann Ihnen hier jetzt auch nicht helfen, meine Zeit ist gleich um.
Noch mal: Die Stadt Schmölln hat von einem Klageverfahren abgesehen, die Baugenehmigungen sind jetzt bestandskräftig und ich hoffe, dass in der neuen Legislatur mit einer neuen Landesregierung mehr auf die Akzeptanz gebaut und wirksam darauf eingegangen wird, dass man die Bürger mitnimmt. Dafür gibt es viele Möglichkeiten. Danke.
(Zwischenruf Abg. Lukasch, DIE LINKE: Aber erst mal muss die Regionale Planungsge- meinschaft einen Beschluss fassen! Und wer ist die Chefin? Frau Schweinsburg!)
Ich sehe eine Wortmeldung von Herrn Abgeordneten Kobelt von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die rechtlichen Hintergründe hat Herr Harzer schon ausführlich erläutert. Wir wundern uns auch ein bisschen, dass solche Bauanträge hier ins Plenum getragen werden. Stellen Sie sich mal vor, dass Sie als Firma oder als Privatmann Bauanträge für Ihr Haus stellen, das gebaut werden soll, und dann wird verlangt, dass das parlamentarisch abgewägt wird. Selbst wenn man das wollte: Es geht nicht parlamentarisch zu diskutieren. Das weiß im Grunde jeder, der sich kommunalpolitisch schon mal engagiert hat. Jeder, der im Stadtrat oder im Gemeinderat war, kennt diesen Unterschied. Und das sollte man auch nicht machen. Dass Sie das verlangen, Herr Rudy, lässt tief blicken.
Aber lassen Sie mich noch mal kurz zu den Regionalen Planungsgemeinschaften kommen, weil das die CDU gerade angesprochen hat. Ich glaube, Sie haben von diesem ganzen Verfahren eine etwas falsche Vorstellung. Dass sich eine Landesregierung mit jedem Windrad beschäftigt und jedes Windradgebiet prüft
und dann entscheidet, ist es dort günstig oder ist es das nicht, das steht uns gar nicht zu. Das ist auch
gut so, dass das eine Landesregierung und schon gar nicht das Parlament in den Einzelfällen entscheidet, denn dafür gibt es Regionale Planungsgemeinschaften.
Die Regionalen Planungsgemeinschaften tragen dafür eine Verantwortung. Man sieht es ja auch jetzt ein bisschen an den Zwischenrufen, dass Sie die Verantwortung nicht wahrnehmen als CDUFraktion und dann doch mit den Mehrheiten von CDU-Landräten und CDU-Bürgermeistern in den Veranstaltungen – wo nicht gern gesehen ist, wenn daraus öffentlich berichtet wird – die Entscheidungen treffen, wie sie sind. Wenn die Entscheidungen so getroffen werden, wie sie sind, dann muss man natürlich dazu auch stehen. Natürlich ist es ein Abwägungsprozess. Aber es ist nicht ein freier Abwägungsprozess, sondern es muss an Planungsrichtlinien, die bundesweit gelten, deutlich gemacht werden. Die Zeiten, wo die Planungsregionen in Ostthüringen entschieden haben, weil es vor des einen Haus nicht gepasst hat und der vielleicht mehr Einfluss hat als der andere, die sind Gott sei Dank vorbei.
Sie wissen, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass diese willkürlichen Entscheidungen, die es mal gab, dazu geführt haben, dass der Regionalplan in Ostthüringen beklagt wurde und dass er nicht rechtssicher war. Und wenn Sie so diskutieren, dann sind Sie auf dem besten Weg, dass der Punkt wieder einschreitet, dass es die Regionalen Planungsgemeinschaften nicht schaffen, den Regionalplan rechtssicher zu machen. Und dann sind wir vor einem Punkt, den gerade die CDU nicht wollte oder es auch ihren Bürgerinnen und Bürgern sagt, dass es dann nämlich einen Wildwuchs gibt. Weil aber die Bundesgesetzgebungen so sind und die Planungsgemeinschaften es nicht hinbekommen, im ersten oder zweiten Entwurf in einer Zweieinhalbjahresfrist die Entwürfe hinzukriegen, wird so eine Situation entstehen. Wir werben hier als Koalition und auch als Grüne dafür, dass die Regionalen Planungsgemeinschaften ganz ordentlich ihre Pläne aufstellen. Wenn es dann zum Ergebnis kommt, wie es zum Beispiel in Mittelthüringen war, dass bestimmte Flächen ausgewiesen werden und andere aus bestimmten Gründen, die nachvollziehbar sein müssen, nicht berücksichtigt werden konnten, dann würden sie auch vom Infrastrukturministerium genehmigt. Das finde ich einen richtigen Schritt, dass man sich dann in den nächsten Jahren wieder zusammen hinsetzt und sagt: Wo können wieder Gebiete entstehen, wo spricht nichts dage
gen? Da werden die Regionalen Planungsgemeinschaften mit ihren Entscheidungen auch akzeptiert. Aber diese müssen erst mal zum Ergebnis kommen. In den Zimmern zu planen und nicht dazu zu stehen, funktioniert nicht.
Um zum Abschluss zu kommen: Bei dem Antrag, um den es jetzt geht, ist es ein ganz normales Verfahren gewesen; es war ein Vorranggebiet, es gibt eine Genehmigung dazu, und dann wurde die Genehmigung erteilt. Wir werden hier als Landtag einen Teufel tun und ich hoffe, auch die Landesregierung nicht, dort Rechtsfolgen zu betreten und in solche Verfahren einzugreifen. So ein Politikstil von der AfD ist keine Rechtsstaatlichkeit, sondern blanker Populismus, und das wird hier auf jeden Fall nicht unterstützt. Vielen Dank.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich dachte eigentlich, dass man das ausreichend stehen lassen kann, wenn ein Redner sagt, es gibt einen Rechtsgrund und einen Verfahrensgrund. Das sind die Abläufe in einem Bauantrag und Baugenehmigungsverfahren. Wenn eine Baugenehmigung erteilt wird, gibt es Rechtsmittel und dann ist sie nun mal gültig. Wir sind ein Rechtsstaat und nicht dafür da, Recht zu beugen.
Aber es sind noch zwei Dinge, die mir hier ganz wesentlich sind, zwei Dinge, die noch mal wichtig anzumerken sind. In dem Zusammenhang ist Ihnen – glaube ich – hoffentlich aufgefallen, dass manch einer hier im Raum ein Thema, das hier nicht regelbar, organisierbar, veränderbar ist – das ist durch Prozesse, durch Gerichte veränderbar, aber ansonsten nirgends –, mal flott so nach dem Motto „Graben wir die Leiche an der Kirche aus, tragen wir sie einmal um die Kirche, haben wir genügend Wind verursacht und dann graben wir das Thema wieder ein“ behandelt. Das ist traurig, weil man mit den Sorgen, Ängsten, Nöten dieser Menschen nicht so umgehen darf. Das darf man nicht! Man muss Menschen ehrlich sagen: ist veränderbar, ist nicht veränderbar. Und jetzt sage ich Ihnen – Sie können Freund oder auch nicht Freund von Windrädern sein, den Klimawandel annehmen oder auch nicht
annehmen –: Grundsätzlich muss man Gesetzlichkeiten gestalten und verändern. Bei den Windrädern haben wir es mit Privilegierungen des Bundesbaugesetzbuchs zu tun. Das heißt, das sind Regelungen, die im Bundesbaugesetzbuch zu verändern sind. Und das geht natürlich auch in Ihre Richtung, Frau Kollegin. Ja, da kann man dagegen sein, man kann sagen „Ich finde es auch nicht schön, das Windrad hier.“ Aber da müssen wir auch so viel Mut haben – Kopf hoch, auch wenn der Hals dreckig ist, sage ich in der Situation immer –, sich in einem Bund hinzustellen, „Fridays for Future“,
wir haben Klimakabinett in 20 Tagen, zu sagen: Das ist aber nicht der Weg für meine Richtung. Und das erwarte ich bitte und das haben Menschen auch verdient. Und ich bitte dauerhaft auch in der Richtung: Ich gehöre zu denen, die sagen, wir brauchen neue Technologien. Ich habe hier mit der CDU in der letzten Legislatur über das Instrument des Vorranggebiets diskutiert. Ich versuche zu reden und zu gestalten, dass alle Belange berücksichtigt werden. Aber man kann hier unten nicht sagen „Wasch mich“ und oben sagen „Mach mich bitte nicht nass“. Und das erwartet der Wähler von uns, und da bitte ich Sie herzlichst, meine sehr geehrten Damen und Herren aller Parteien, die Verantwortung auch anzunehmen. Von der Gruppe rechts außen brauche ich es nicht zu erwarten, weil da kommt auch nur gequirlte heiße oder minderkalte Luft raus.
Ich bedanke mich für Ihre Geduld. Und bitte nehmen Sie eines an: Hier handelt es sich in einer Rechtsstaatlichkeit um eine rechtliche Situation, die keiner von uns verändern kann, wo er nur seine ganz persönliche Meinung dazu abgeben könnte. Die nützt aber vor Ort keinem etwas. Vielen Dank.
Vielen Dank. Ich sehe keine Wortmeldungen seitens der Abgeordneten. Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Siegesmund.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, das Thema der Aktuellen Stunde ist nahezu identisch mit einer Kleinen Anfrage, deren Beantwortung heute abgeschlossen ist und die inzwischen auch dem Landtag vorliegt. Die Kleine Anfrage Nummer 4068 „Bau von Windkraftanlagen zwi
schen Mohlis und Nödenitzsch ohne bestandskräftige Baugenehmigung?“ ist ausführlich beantwortet, trägt all jenen Fragen, die gestellt wurden, Rechnung. Ich kann Ihnen allen nur empfehlen, sehr geehrte Abgeordnete, bevor man postfaktisch dem Antragsteller in irgendeiner Form zustimmt, sich hier der entsprechenden Ausführungen des Umweltministeriums, ja, sich des Ganzen anzunehmen.
Frau Schulze, zum Thema „Plakate hochhalten“: Ich habe sie jetzt nicht in meiner Hosentasche, aber „Fridays for Future“ hat auch Plakate und wirbt bei uns für die Frage, sich der Klimakrise zu stellen. Also wenn wir jetzt jedem und jeder, der/die ein Plakat hochhält, gleich zusprechen, dass das die Mehrheitsmeinung ist, dann frage ich Sie: Wie wollen wir hier in diesem Landtag gemeinsam Politik machen?
Ich denke, dass wir uns dieser Wahrheit auch stellen müssen. Wenn jemand vorhat, eine ernste Debatte zu führen, dann kann er das gerne tun. Wenn aber jemand nicht mal abwarten kann, bis die reguläre Zeit verstrichen ist, um eine Kleine Anfrage zu beantworten, dann kann man ja mal überlegen, was wohl Sinn und Zweck dieser Aktuellen Stunde heute ist.
Das Dritte, was ich zu Beginn sagen möchte, wenn denn die Aktuelle Stunde dann auch noch heißt „Rolle des zuständigen Landkreises und der Kommunalaufsicht beleuchten“: Sie wollen also, dass wir im Thüringer Landtag die Rolle des zuständigen Landkreises und der Kommunalaufsicht beleuchten. Dafür gibt es eine ziemlich kurze und sehr klare Antwort, und das sage ich sehr klar Richtung AfD: Es gibt das grundgesetzlich verankerte Recht auf kommunale Selbstverwaltung
Das werden wir – egal, bei welchem Thema, und egal, wie Sie versuchen, zu angeln, zu fischen und zu negieren – auch nicht aushebeln, sondern wir werden Ihnen ganz klar sagen – das gilt für alle demokratischen Fraktionen hier im Haus –: Das Grundgesetz gilt, und zwar für alle, die hier sitzen.
Kreisen und Gemeinden, ihre örtlichen Angelegenheiten selbstständig zu erledigen. Und das ist auch gut so. Diese wesentlichen Ziele, die dort in diesem Prinzip verankert sind, heißen eine bürgerinnenund bürgernahe Verwaltung, diejenigen, die vor Ort sind, auch in die Gemeindepolitik aktiv zu integrieren und zu beteiligen und damit gemeinsam auch nach Wegen zu suchen. Es steht also dieser Landesregierung überhaupt nicht zu, die Rolle des zuständigen Landkreises und der Kommunalaufsicht zu beleuchten. Nein, im Gegenteil, wir sagen Ihnen, wie das rechtsstaatliche Gebot auszusehen hat. Deswegen müsste ich eigentlich an dieser Stelle sagen, dass die Landesregierung zu dieser Aktuellen Stunde ausreichend Stellung genommen hat.
Aber ich will gern thematisch darauf eingehen, worum es hier eigentlich geht. Eigentlich geht es ja um die Frage: „Das mit den erneuerbaren Energien und der Energiewende, das ist alles ganz interessant, aber doch bitte nicht hier.“ Ich meine, das ist doch der Subtext der Veranstaltung, die wir hier gerade miteinander haben. Da will ich schon sehr klar sagen, liebe Frau Schulze, wenn sich Ihre Kanzlerin heute im Bundestag mit den Worten äußert: Der Stopp der Erderwärmung ist ein gewaltiger Kraftakt und wir müssen vorangehen, auch, weil wir diejenigen sind, die seit Beginn der Industrialisierung dazu beigetragen haben, dass es die Erderwärmung gibt –,
dann ist schon interessant, inwiefern, wenn es dann vor Ort regionale Debatten gibt, sich manche in die Büsche schlagen und sich manche dieser Debatte auch offen stellen.