Protocol of the Session on July 5, 2019

Auch das Thema „Invasive Arten“, was in Zukunft noch eine Rolle spielt, bedeutet Mehraufwand. Da ist die Kraft der Landkreise und kreisfreien Städte am Ende. Wenn ich auf der einen Seite mehr biologische Stationen installiere, weil wir einen Artenrückgang haben, Biodiversität, Insektensterben, und auf der anderen Seite 40 Stellen in diesem Bereich mehr schaffe und die 11,5 Stellen für die Landkreise nicht mitgeben und finanzieren will, ist das für mich ein Widerspruch.

Ich möchte auch auf eines aufmerksam machen, das ist Ihnen sicher allen bekannt: Am 06.03. hat der Landesnaturschutzbeirat getagt und hatte eine Vorlage erarbeitet – ich darf mal zitieren: Stark wachsende Herausforderungen haben die Naturschutzverwaltung in Thüringen aber an die Grenzen ihrer Belastbarkeit gebracht. Diese ergeben sich aus der wachsenden Bedrohung der biologischen Vielfalt und der daraus resultierenden Zunahme rechtlicher Regelungen, welche durch die Naturschutzverwaltung umzusetzen sind. – Das haben Sie auch mit auf den Weg gebracht. Der Landesnaturschutzbeirat schätzt den durchschnittlichen Mehraufwand der Bewältigung der Aufgaben bei den unteren Naturschutzbehörden auf 0,5 VbE ein. Das ist genau dasselbe, was auch der Landkreistag in seiner Stellungnahme abgegeben hat. Das sind 11,5 Stellen zu 40, also das ist jetzt nicht überbordend. Aber – wie soll ich das jetzt mal sagen, ich will jetzt nicht „Druck“ sagen – der Staatssekretär Möller hat den Naturschutzbeirat davon überzeugen können, dass diese Vorlage wieder zurückgenommen worden ist. Wir können das nur unterstützen, was der Landkreistag und der Gemeinde- und Städtebund uns hier mit auf den Weg gegeben haben, dass wir auf der einen Seite mehr tun wollen für den Naturschutz, das steht außer Frage, das brauchen wir auch nicht gegenseitig zu agitieren, wer hier der bessere Naturschützer ist. Aber auf der anderen Seite, wenn ich höre „Standards mit auf

den Weg geben“: Wenn ich sage, wir müssen mehr machen im Bereich des Naturschutzes, im Bereich des Forstes – wir haben es ja alles schon gehört –, da kommen Mehraufgaben auf uns zu, die wir bewältigen müssen. Vor den Herausforderungen stehen wir jetzt. Aber dann kann man sich nicht einen schlanken Fuß machen und sagen: Da seht mal zu, das hättet ihr alles selber machen müssen, das interessiert uns nicht. So kann man kommunale Selbstverwaltung nicht verstehen. Zu einem modernen Naturschutzgesetz hätte es gehört, dass man diese 11,5 Stellen als Mehrbelastung angesehen hätte, dass man die Landkreise und kreisfreien Städte finanziell mit beteiligt hätte, dann hätte auch die CDU zu dem Gesetz Ja sagen können. So können wir nicht Ja sagen. Wir können nicht auf der einen Seite Standards erhöhen oder sagen, wir erhöhen die Standards, wir wollen was tun für die Umwelt, und auf der anderen Seite die Landkreise und kreisfreien Städte belasten. Wir wollen die unteren Naturschutzbehörden mit unterstützen, damit sie auch ihre Arbeit im Sinne der Erhaltung unserer Artenvielfalt gut machen können. Dafür stehen wir als CDU-Fraktion auch weiterhin. Vielen Dank an alle, die sich einbringen, wo auch immer sie im Naturschutz tätig sind. Vielen Dank.

(Beifall CDU, DIE LINKE)

Als nächstem Redner erteile ich Abgeordnetem Kobelt von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Tasch, vielen Dank noch mal für die einleitenden Worte. Natürlich ist es so, dass auch in den anderen Regierungen Naturschutz praktiziert wird, aber mir ging es immer darum, welchen Stellenwert das dann auch insgesamt und im Vergleich zu anderen Themen hat. Wenn Sie sich zum Beispiel den Bundeshaushalt anschauen, dann sehen Sie, was da an Mitteln für den Naturschutz eingestellt ist. Das ist im Tausendstelbereich von den Gesamtausgaben. Ich glaube, da wird uns allen bewusst, dass uns der Erhalt der Natur und unserer Lebensgrundlage auch mehr Geld wert sein sollte. Wir versuchen natürlich auch in unserer Koalition mit SPD und Linken, dass das auch einen größeren Stellenwert in Thüringen bekommt. Ich glaube, das ist uns auch in den ersten Jahren, die wir jetzt hier in Verantwortung sind, ganz gut gelungen.

(Abg. Tasch)

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ein ganz wichtiger Teil ist natürlich das Naturschutzgesetz. Ja, es hat ein bisschen gedauert, das Naturschutzgesetz. Das hat aber auch damit zu tun – Herr Weigand vom Gemeinde- und Städtebund ist ja zum Beispiel da –, dass wir uns gerade zu den Umweltthemen auch sehr intensiv mit allen Betroffenen ausgetauscht haben, und das ist, glaube ich, auch gut so. Die Zeiten sind, glaube ich, vorbei, dass man ein Gesetz vorlegt, mal noch eine formale Anhörung macht und es dann durch das Plenum peitscht. Wir haben das in ganz vielen anderen Gesetzen auch so gemacht, dass sowohl die Landesregierung oder in dem Fall das Umweltministerium frühzeitig die Gespräche gesucht hat und wir als Parlamentarier dann auch noch mal offen für Veränderungen waren. Natürlich können nicht immer alle Veränderungen aufgenommen werden, die vorgeschlagen wurden, aber einige haben wir hier auch im Naturschutzgesetz aufgenommen. Deswegen dauert das auch ein bisschen Zeit. Wir wollen es aber auch in der Legislatur zum Abschluss bringen und deswegen bin ich sehr froh, dass wir das heute auch auf der Tagesordnung haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir brauchen die natürlichen Lebensgrundlagen für unser Leben. Im Bereich gesunde Böden, sauberes Wasser und saubere Luft haben wir schon einiges gemacht, aber auch die Artenvielfalt und die Natur in ihrer Vielfältigkeit werden die Lebensgrundlage für uns erst ermöglichen. Ich kenne viele Diskussionen aus den 90er-Jahren, aber auch noch aus Zeiten, als ich im Stadtrat war, oder auch auf Landesebene, dass bei Naturschutz ja immer gesagt wird: Das ist so ein grünes Thema, das kann man mal machen, wenn Geld da ist, Infrastruktur und Wirtschaft sind viel wichtigere Themen, die wir beachten müssen. Jetzt stellt es sich aber dar – wir hatten die Diskussion im Forst –, dass im Grunde auch die Wirtschaft nicht funktionieren wird, wenn wir keine intakte Natur haben. Umso wichtiger ist ein gutes Naturschutzgesetz, was wir hier auch vorgelegt haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Natur sendet uns alarmierende Signale. Bis zu 1 Million Tier- und Pflanzenarten drohen in den nächsten Jahrzehnten von der Erde zu verschwinden. Das verheerende Massenaussterben sei bereits im Gange, kommt der Weltbiodiversitätsrat Ende April zur Erkenntnis. Das betrifft Europa wie auch Deutschland und Thüringen. Naturschützerinnen haben zum Beispiel in unserer Region beobachtet, dass es 40 Prozent weniger Feldvögel gibt als zu Beginn der 80er-Jahre. Der Rückgang der Bestän

de sei ein Zeichen dafür, dass Wiesen und Felder verödeten. Nun kann man natürlich sagen: 40 Prozent Feldvögel, dann sind immer noch 60 Prozent da, was tangiert uns das? Aber ein anderes Beispiel zeigt sehr wohl, dass es auch wirtschaftliche und auch für die Landwirtschaft Auswirkungen hat.

Zum Beispiel haben Wissenschaftler untersucht, welchen Nutzen Insekten für die Landwirtschaft haben, Bienen und andere Insekten zur Bestäubung. Der Nutzen wird auf 150 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt. Sie können sich vorstellen, wenn zahlreiche Insekten vom Aussterben bedroht sind, dann aussterben, dass das katastrophale Folgen auch für die Landwirtschaft und die Versorgung von uns Menschen haben wird. Deswegen ist es umso wichtiger, nicht nur an den Symptomen zu arbeiten, sondern auch an den Ursachen, wo Umwelt zerstört wird oder Arten eingeschränkt werden. Wir können eine ganze Menge tun als Menschen, aber auch in der Politik. Wir können zum Beispiel den Flächenfraß verhindern, eine Übernutzung einschränken und dafür sorgen, dass zum Beispiel in der Landwirtschaft, aber auch in der Forstwirtschaft oder in der Infrastruktur Naturschutz einen höheren Belang hat. Die jetzt vorgelegte Novelle des Naturschutzgesetzes ist da ein sehr wirksames Mittel, um die Biodiversität im Freistaat ganz praktisch zu schützen.

Wir hatten einen erheblichen Novellierungsbedarf, denn seit 2010 ist einiges aufgelaufen. Leider hatte der Naturschutz damals in der Landesregierung nicht die Priorität, dort sofort auf das Bundesnaturschutzgesetz zu reagieren. So kommt es dazu, dass wir jetzt in der Regierung das Naturschutzgesetz intensiv anfassen müssen.

Wir haben neue Entwicklungen im Naturschutz und die zahlreichen Anregungen aus der Praxis zusammengebunden. Ich danke in diesem Zusammenhang recht herzlich den zahlreichen Interessenvertretern und Verbänden aus den Landkreisen und den Kommunen für die konstruktive Diskussion, aber auch den Wirtschaftsverbänden und der Landund Forstwirtschaft sowie natürlich den Umweltund Naturschutzverbänden.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Mit dem neuen Naturschutzgesetz haben wir wichtige Akzente gesetzt, die bundesweit, denke ich, auch Beachtung finden. Beispielsweise sind die Verankerungen der Natura-2000-Stationen als Einrichtungen zur Unterstützung und Ergänzung des behördlichen Naturschutzes hervorzuheben. Die Aufnahme des Schutzgebietes „Nationales Naturmonument“ – und Herr Wucherpfennig hat es so

reingeworfen, die Kategorie gab es noch nicht, als Sie sich mit dem Bereich beschäftigt haben, das ist richtig, aber umso wichtiger ist es zum Beispiel, wenn es denn die Möglichkeit durch Bundesrecht gibt, das auch umzusetzen. Keine Frage, dass in Teilbereichen, im Eichsfeld zum Beispiel – da haben wir das auch gesehen – da sehr viel getan wurde, gut vorgegangen wurde. Aber umso unverständlicher ist es natürlich für uns, wenn wir dann die Chance haben, „Nationales Naturmonument“ umzusetzen und das zu verstärken, dass es dann so einen Gegenwind auch von der CDU gab und das nicht mitgetragen wurde.

Weitere Punkte sind die Aufnahme der Schutzgebiete „Nationales Naturmonument“ – habe ich gesagt –, die Stärkung des Bildungsauftrags der Nationalen Naturlandschaften, aber auch das Gentechnik-Verbot bei hochwertigen Schutzgebieten. Gentechnik ist ein gutes Thema. Niemand von den Verbrauchern – oder ich kenne niemanden und die Umfragen sagen das – will Gentechnik in seinen Lebensmitteln haben. Deswegen ist es für uns unverständlich, dass es in Naturschutzgebieten bis jetzt noch die Möglichkeit gab, Gentechnik einzusetzen, aber teilweise auch zu düngen. Das haben wir jetzt verhindert. Ich denke, in einem nächsten Schritt muss man auch noch weitergehen, denn Gentechnik befindet sich nicht nur direkt in den Pflanzenprodukten – das muss mittlerweile auch gekennzeichnet werden –, sondern wenn Sie sich jetzt mit Ihren Kindern ein schönes Schnitzel braten oder eine Roulade essen, dann haben Sie keine Möglichkeit herauszufinden, ob die Tiere mit GenSoja gefüttert wurden oder nicht. Sie können das machen, indem Sie auf Bio vertrauen oder ganz intensiven Kontakt zu Ihrem Bauern haben und er das Ihnen gegenüber eidesstattlich erklärt, aber in der Kaufhalle haben Sie die Möglichkeiten nicht. Das kann nicht sein, das ist Verbrauchertäuschung und wir wollen keine Gentechnik in unseren Lebensmitteln und dafür werden wir als Grüne auch weiter kämpfen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich noch mal etwas genauer auf die Natura-2000-Stationen eingehen. Mit den zwölf Natura-2000-Stationen, die letztens im Possen entstanden, ein Kompetenzzentrum der Fachhochschule Erfurt, setzt Thüringen eine echte Marke im Naturschutz. Thüringen hat damit ein neues Kapitel beim Schutz und der Verbesserung natürlicher Lebensräume aufgeschlagen. Deshalb verankern wir die Natura-2000-Stationen im Landesnaturschutzgesetz, um sie auch finanziell dauerhaft abzusichern.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Das haben wir auch im letzten Haushalt intensiv getan, damit nicht nur Projekte begleitet werden können, sondern damit es auch eigene Budgets gibt und gerade die Stationen dann auch im Naturschutz mehr Akzente setzen können. Wir geben weiterhin Vorfahrt und Vorrang für Vertragsnaturschutz in Thüringen. Wir haben wichtige Partner, die Naturschutzverbände leisten mit ganz viel ehrenamtlicher Kraft sehr viel. Wenn Sie sich überlegen, wie viele Mitglieder zum Beispiel der BUND oder der NABU haben, die Pflanzen kartieren, die sich für Naturschutz einsetzen, auch am Grünen Band zum Beispiel, dann ist das was Wichtiges. Das ist nicht nur im Ehrenamt zu schätzen, sondern muss auch finanziell unterstützt werden und dies ist auch durch das Gesetz geschehen, damit dort auch eine größere Unterstützungsmöglichkeit gegeben ist.

Ein wichtiger Punkt ist das Thema „Flächenfraß“. Wir haben das schon seit Anfang der Legislatur diskutiert, haben auch einen Nachhaltigkeitsbeschluss dazu gefasst. Leider ist es noch so, dass der Natur trotzdem immer noch sehr viel Siedlungsfläche und Verkehrsfläche verloren gehen. Ich denke, das ist auch ein Thema, wo man zum Beispiel mit der Landwirtschaft eine gute Schnittmenge hatte, denn auch landwirtschaftliche Flächen gehen verloren. Wir haben jetzt über eine Landeskompensationsverordnung und im Naturschutz die Möglichkeit geschaffen, dort auch stärker Kompensation einzufordern. Das ist meiner Meinung nach auch dringend angeraten. Was ist denn das Problem, wenn jemand versiegelt, wenn er eine Fläche neu nutzt, dass er auch dafür sorgt, dass entweder an anderer Stelle wieder entsiegelt wird oder dass er in einen Flächenpool einzahlt und das Geld dann auch eingesetzt wird, um Brachen aufzuarbeiten. Wir brauchen doch nicht immer neue Gewerbegebiete auf der grünen Wiese, auf besten landwirtschaftlichen Böden, wenn wir noch genug Brachen haben, die mit finanzieller Unterstützung aufgearbeitet werden können. Dazu leistet das Naturschutzgesetz auch einen wichtigen Beitrag.

(Beifall DIE LINKE)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein wichtiges Thema sind unsere Alleen. Alleen sind ein Bestandteil der Natur im direkten Zusammenhang mit Straßen oder mit Wegeverbindungen, auch ein sehr schönes gestalterisches Element. Ich bin sehr froh, dass wir auch durch Anregung des Gemeinde- und Städtebunds einen Kompromiss gefunden haben, dass die Alleen außerhalb von Ortschaften geschützt und innerhalb von Ortschaften unter Schutz gestellt werden, wenn die Kommunen keine Baumschutzsatzung haben. Denn viele Kommunen ge

hen sehr verantwortlich mit ihrem Baumbestand um, sagen auch nicht nur, die Bürger müssen die und die Bäume schützen, sondern machen das auch selbst, haben eine Baumschutzsatzung aufgelegt. Wo das in guter kommunaler Hand ist, sagen wir, müssen wir auch nicht mit dem Gesetz eine neue Grundlage bilden. Aber dort, wo das nicht geschehen ist, wollen wir die Alleen stärker unter Schutz stellen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Verabschiedung des Naturschutzgesetzes ist eine wichtige Entscheidung bei viel Transparenz und Zusammenarbeit vor Ort, die wir brauchen, weil wir die Erosion der biologischen Vielfalt stoppen wollen, weil wir auf die Vielfalt der Gene, Arten und Ökosysteme eben nicht verzichten können. Wir brauchen eine Trendwende im Artenschutz, mehr Investitionen in den Naturschutz, um unsere Lebensgrundlage zu erhalten. Ich freue mich sehr, dass wir heute den Gesetzentwurf hier

Kommen Sie bitte zum Schluss!

im Parlament verabschieden werden und ich bitte um Ihre Zustimmung. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Als nächster Abgeordneter erhält Herr Abgeordneter Kießling von der Fraktion der AfD das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste, was lange währt, wird endlich gut, ist man versucht zu sagen. Doch dies ist hier leider nicht der Fall.

(Zwischenruf Abg. Dr. Hartung, SPD: So, so!)

Zwar ist die Neuordnung des Thüringer Naturschutzrechts unbestritten schon lange überfällig und auch schon die schwarz-roten Vorgänger der aktuellen rot-rot-grünen Landesregierung haben es versäumt, hier tätig zu werden. Doch folgt der Entwurf, über den wir hier nun abstimmen, in weiten Teilen dem Sprichwort „Gut gemeint ist nicht gut gemacht“, geht doch die vorliegende Drucksache in einigen Teilen noch über die Forderungen des Bundesnaturschutzrechts hinaus und verschärft damit unnötigerweise die ausgewogenen Vorgaben des

Bundesrechts und schafft so auch neue Bürokratie sowie Kosten für die Kommunen. Die Kommunen haben das mehrfach in den Stellungnahmen bemängelt, diesen Kostenaufwuchs, der nicht ausgeglichen wird, während gleichzeitig auch dieser Gesetzentwurf der Landesregierung Windkraftanlagen in Wäldern nicht verbietet, was wiederum zur Frage führt, ob das nicht vielleicht auch aus ideologischen Gründen sogar gewollt ist. Zudem muss man sich immer noch die Frage stellen, warum die Landesregierung diesen Gesetzentwurf erst zum Ende der Legislaturperiode eingebracht hat und nicht schon zu Beginn oder in der Mitte der laufenden Wahlperiode, dann hätten wir jetzt nicht ein Gesetz nach dem anderen durchdrücken müssen.

Hatte für die Landesregierung der besagte Ausbau der Windenergie auf den Feldern und den Wäldern Thüringens eine höhere Priorität als möglicher Umwelt- und Naturschutz? Man weiß es nicht, doch ein bitterer Beigeschmack bleibt.

Anwendungs- und bürgerfreundlicher ist der Entwurf jedenfalls nicht geworden. So monierte der Thüringer Städte- und Gemeindebund zu Recht, dass die Unterschutzstellung von Alleen, Baumalleen, Baumaßnahmen vollkommen unnötig verkompliziert und dadurch wieder mehr Bürokratie geschaffen wird, was letztendlich den Steuerzahler wieder mehr Geld kosten wird – wie im Grunde alles, was die rot-rot-grüne Landesregierung in ihrer ersten und hoffentlich auch einzigen Legislaturperiode angepackt hat. Auch wenn durch den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen Alleen im räumlichen Geltungsbereich von kommunalen Baumschutzsatzungen Ausnahmen erhalten sollen, bleibt dies aus unserer Sicht im Grunde Augenwischerei.

Viele solcher fragwürdigen Punkte könnte man noch aufführen, doch würde das hier die heutige Zeit und den Rahmen sprengen. Die Redezeit würde dann gesprengt.

Um dem Ganzen die Krone aufzusetzen, wollten die Koalitionsfraktionen den kommunalen Spitzenverbänden für die Stellungnahme zu den Änderungsanträgen de facto gerade einmal elf Werktage Zeit lassen, was deutlich zeigt, dass Rot-Rot-Grün jedes Vorhaben bis zum Ende der Legislaturperiode durchdrücken will, komme, was da wolle. Das zwingt zusammenfassend die AfD-Fraktion dazu, den schlechten Gesetzentwurf der Landesregierung abzulehnen.

Der Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen hingegen zeigt zwar ehrenwerte Ansätze, offenbart jedoch einmal mehr ideologische Schwachstellen, insbesondere der Grünen. Zwar wird richtigerweise

(Abg. Kobelt)

erkannt, dass die Honigbiene keine bedrohte Tierart ist, aber über ihre wilden und umso mehr bedrohten Verwandten wird in dem Entschließungsantrag kein Wort verloren, ebenso wenig über die Auswirkungen von Windkraftanlagen auf Fluginsekten, welche tausendfach an den Rotorblättern sterben.

Stattdessen werden mal wieder bekannte rot-rotgrüne Phrasen von den gesamtgesellschaftlichen Verantwortungen gedroschen und durch die Hintertür versucht, den Autofahrern und den Landwirten die alleinige Schuld für das Insektensterben in die Schuhe zu schieben. Das ist abgedroschen, billig und polemisch, würden wir sagen. Wir brauchen aber in Thüringen keine selbstgerechten, die Landschaft und die Wälder mit Windkraftanlagen zubauenden, hypermoralisierenden, grün lackierten Linken, um zu wissen, wie Umwelt- und Naturschutz geht.

Wie es richtig funktionieren kann, wussten die Thüringer Landnutzer schon lange vor Ihnen, meine Damen und Herren. Daher müssen wir auch Ihren Entschließungsantrag leider ablehnen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Als nächster Redner erhält Abgeordneter Kummer, Fraktion Die Linke, das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ja, Herr Kießling, ich will, dass dieses Gesetz durch diesen Landtag geht, dass es in dieser Legislatur verabschiedet wird.

(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Habe ich mir gedacht!)

Und ich will Ihnen das begründen.

(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Ja, sehr gern!)

Eins der wesentlichsten Güter, die wir haben, die nicht vermehrbar sind, die wir zu Zeiten, wo der Klimawandel diese Welt derart verändert, dass in vielen Gegenden dieser Welt Menschen auf ihrem Grund und Boden nichts mehr zu Essen anbauen können, ist Grund und Boden. Wir leben hier in Thüringen an einem Gunststandort für den Anbau von landwirtschaftlichen Produkten. Wir müssen einfach mal zur Kenntnis nehmen, dass trotz Nachhaltigkeitsstrategie, die gesagt hat, wir wollen eine Nettoneuversiegelung null - - Wir wollen also, dass uns nicht mehr landwirtschaftlicher Boden – Exis