Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Emde, erst mal ganz herzlichen Dank für die doch sehr intensive Arbeit im Ausschuss. Es ist ja in dieser Legislatur nicht immer so gewesen, dass sich Ihre Fraktion so intensiv mit in ein Thema hereinbegeben hat.
Ich sage ja nur: Sie haben sich wirklich sehr intensiv eingebracht. Wenn ich an den Untersuchungsausschuss 4/4 zurückdenke – also in der vierten Legislatur –, der sich mit dem Thema „Fernwasser“ beschäftigt hat, und an die Vorstellungen Ihrer Fraktion damals zur Fernwasserversorgung, da muss man feststellen, dass sich bei Ihnen sehr viel bewegt hat. Da bin ich dankbar, denn das ist auch ein Prozess, bei dem ich denke, darauf werden wir in der nächsten Legislatur aufbauen können.
Sie sind auf die Dinge eingegangen, die die Koalition im Fernwassergesetz regeln wollte. Auf der einen Seite wollten wir der Thüringer Fernwasserversorgung die Möglichkeit geben, sich neue wirtschaftliche Betätigungsfelder zu erschließen. Herr Emde, das meint nicht, dass die Fernwasserversorgung jetzt unbedingt Offshore-Windkraftanlagen an der Küste bauen soll. Nein, das ist nicht gemeint. Es ist einfach gemeint, dass sie ihre eigenen Flächen besser in Wert setzen soll. Da kann es aber natürlich auch mal vorkommen, dass, wenn ein Hochbecken in einem Vorranggebiet Windkraft liegt, man auch mal über die eigene Fläche hinwegschauen darf, um das Gesamtgebiet zu entwickeln, wenn es niemand anderes macht. Genau diese Möglichkeit ist gemeint und nicht die Expansion in fremden Geschäftsfeldern. Es geht darum, unsere Fernwasserversorgung wirtschaftlich gut aufzustellen und ihr Möglichkeiten zu geben, wie sie perspektivisch auch neue Geschäftsfelder bedienen kann.
Da geht es auch um die Frage „Tourismus“. Wenn man sich ansieht, Herr Emde, dass leider im Jahr 30 nach der Wende immer noch nicht alle Flächen unter Talsperren der Fernwasserversorgung auch der Thüringer Fernwasserversorgung gehören, dann kann ich mich nicht nur auf Flächen der Fernwasserversorgung begrenzen, wenn ich betrachten will, welche wirtschaftlichen Möglichkeiten ich der Fernwasserversorgung an ihren Anlagen geben will. Dann dürfte die sich noch nicht einmal um die Fischereirechte kümmern. Von der Seite her denke ich, ist die Formulierung, wie sie im Gesetz steht, richtig und die Gefahr, dass die Fernwasserversorgung alles Mögliche macht, außer Fernwasser zu liefern, ist nicht gegeben.
Wir haben uns vorgenommen, die Verbesserung der Aufsicht der Fernwasserversorgung durchzuführen. Das war der Vorschlag der Landesregierung, dass für die Fernwasserversorgung künftig der Kodex der Landesregierung für die Aufsicht über Unternehmen des Landes gilt. Das ist eingeführt worden.
Wir haben aber auch aus den Erfahrungen der Vergangenheit heraus gesagt, dass im Verwaltungsrat zusätzliche Leute drin sein sollten. Wir haben das lange diskutiert, wir haben überlegt, ob vielleicht auch hier nach dem Beispiel von ThüringenForst zwei Abgeordnete mit im Verwaltungsrat sein sollten. Aber wir haben dadurch, dass gerade auch vonseiten der Personalvertretung gesagt wurde, es wäre dringend notwendig, dass von der Personalvertretung jemand mit drin ist, uns dann für diesen Weg entschieden. Wir haben den Verwaltungsrat von neun auf elf Personen vergrößert. Ich gehe mal davon aus, dass man durchaus noch mal schauen kann, ob hier noch zusätzlich ein Vertreter des Verbraucherschutzministeriums oder der Landesanstalt für Verbraucherschutz mit in den Verwaltungsrat kommen kann. Die Möglichkeit ist geschaffen. Denn worum geht es denn bei der Fernwasserversorgung? Es geht um eine sichere Trinkwasserversorgung großer Teile Thüringens. Da ist das aus meiner Sicht deutlich hilfreicher, als wenn ein Vertreter der Aufbaubank mit drinsitzt. Die Frage der Finanzen ist durch die Vertreter des Finanzministeriums im Verwaltungsrat aus meiner Sicht hinreichend geregelt.
Meine Damen und Herren, ich will noch was zu den derivativen Finanzprodukten sagen: Herr Emde, die Fernwasserversorgung hatte in Ihrem Errichtungsgesetz, das maßgeblich von Ihnen, also von der CDU, damals auf den Weg gebracht wurde, die Möglichkeit, ohne Einschränkungen derivative Finanzprodukte zu nutzen. Die Landesregierung hat gesagt, das geht so nicht, auch wenn es bis dahin noch nie gemacht wurde, und hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, dass die der Zustimmung des Verwaltungsrats bedürfen. Das ist passiert. Die Landesregierung hat nicht, wie Sie vorhin ausgeführt haben, den Handel mit derivativen Finanzprodukten ermöglicht. Nein, sie hat gesagt: Es braucht dazu die Zustimmung des Verwaltungsrats. Wir haben gesagt: Wir brauchen das gar nicht. Da waren wir uns mit Ihnen einig. Deshalb haben wir es jetzt insgesamt als Möglichkeit herausgenommen, die Fernwasserversorgung soll das nicht tun. Von der Seite her denke ich, sind wir uns zumindest im Endergebnis wieder einig.
Jetzt will ich noch zu der Frage „Tariffähigkeit“ kommen: Als Rot-Rot-Grün die Regierung übernommen hat, lagen die Unterschiede der Vergütung der Mitarbeiter der Thüringer Fernwasserversorgung zum TV-L – dem Tarifvertrag der Länder – im zweistelligen Bereich unter dem TV-L. Das, Herr Emde, ist ein Punkt, der aus meiner Sicht die eigentliche Schweinerei darstellt. Wir gründen aus und dann zahlen wir nicht, wie der Tarif in Landeshoheit wäre. Deshalb haben wir hier Maßnahmen ergriffen. Wir
sind mittlerweile in der Fernwasserversorgung wieder auf Augenhöhe mit dem TV-L. Wir haben dann gesagt: Wir brauchen eine Regelung bezüglich eines Tarifs und haben die Tariffähigkeit hergestellt. Das ist aber nicht die Soll-Bestimmung, die Sie vorgeschlagen haben, weil die Juristen sagen: Es geht nicht, denn Politik darf sich dort in der Weise nicht einmischen. Wir können die Möglichkeit geben, den Rest muss das Unternehmen klären. Deshalb haben wir die Möglichkeit gegeben. Ich gehe auch davon aus, dass wir hinreichend Einfluss auf die Thüringer Fernwasserversorgung haben, um die Möglichkeit zu nutzen, sodass wir dann künftig keine Differenzen mehr zum TV-L oder den anderen anzuwendenden Tarifen – das sind im Bereich Fernwasserversorgung durchaus mehrere, die da in Betracht kommen – haben werden.
Ich will noch einen Satz zu der Frage „Verzeichnis der Stauanlagen“ sagen, weil das, glaube ich, ein ganz wichtiger Punkt ist. Herr Emde, Sie sind vorhin auf die Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen der Talsperre Weida eingegangen. Da ist das Gesetz zur Fernwasserversorgung klar. Schon mit der Errichtung ist deutlich gemacht worden, dass nach dem Herausgehen der Talsperre Weida aus der Trinkwasserversorgung diese Talsperre zu 100 Prozent vom Land finanziert wird. Das war schon Bestandteil Ihres damaligen Gesetzes. Wozu damals aber Aussagen fehlten, war, wie das mit anderen Talsperren ist, die in Zukunft aus der Trinkwassernutzung gehen, weil auch von der CDU im Wesentlichen mit der Talsperre Leibis eine gewaltige Trinkwasserüberschusssituation in Thüringen geschaffen wurde. Die Talsperren, die inzwischen aus der Trinkwasserversorgung gegangen sind, sind die Talsperren Tambach-Dietharz, Schmalwasser und Erletor. Für diese Talsperren brauchen wir finanzielle Lösungen. Ich bin froh, dass das Land das Geld für die Sanierung von Weida zur Verfügung stellt, und ich bin auch sehr froh, dass es sich aufgemacht hat, endlich mal Nutzungen für die nicht mehr benötigten Trinkwassermengen zu suchen, nämlich am Beispiel Schmalwasser/ Tambach-Dietharz, wo über die Westring-Kaskade künftig Strom erzeugt werden soll und Gartenbaubetriebe, Obstbaubetriebe in der aktuellen Zeit das dringend benötigte Wasser kriegen.
Das wird die Wirtschaftlichkeit der Fernwasserversorgung in diesem Bereich auch wieder wesentlich verbessern.
Wir haben deutlich gemacht, da wir als Land eine besondere Verantwortung für die Anlagen der Fernwasserversorgung haben, dass wir jährlich in den zuständigen Ausschüssen die Liste der Talsperren
der Fernwasserversorgung haben wollen mit dem zugehörigen Schlüssel, welche Aufgaben diese Talsperren haben, wie also auch die Finanzierung zu untersetzen ist, damit der Haushaltsgesetzgeber perspektivisch weiß, für welche Teile dieser Talsperre er verantwortlich ist, wo er die entsprechenden Mittel vorhalten muss, damit die Fernwasserversorgung auch sicher in die Zukunft geht.
Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf ist aus meiner Sicht ein gut gelungenes Stück Arbeit. Wir haben die Fernwasserversorgung damit wesentlich verbessert. Ich wünsche der Gesellschaft mit dem Gesetz guten Erfolg und hoffe auf eine breite Zustimmung hier im Haus. Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Kummer hat schon vieles klargestellt, was Herr Emde etwas anders dargestellt hat, als wir es vielleicht sehen.
Natürlich muss ich Ihnen recht geben, Herr Emde: Es wäre schön, wenn wir in der Anstalt tarifrechtlich zahlen würden, aber Herr Kummer hat auch schon erzählt, warum das nicht so ist. Daran haben auch Sie Ihren Anteil, darüber brauchen wir nicht reden.
Zweitens: Ja, ich hätte mir auch gewünscht, dass es selbstverständlich ist, dass die Personalvertretung im Verwaltungsrat mit vorhanden ist. Das war mir auch ein Unverständnis, warum ein Koalitionspartner von uns da so lange gebraucht hat, um das einzusehen. Das braucht manchmal bei drei Partnern etwas, aber jetzt ist es im Gesetz festgeschrieben. So ist das gut. Wir haben es aber auch fairerweise diskutiert. Jetzt gibt es einen Änderungsantrag – und das ist das hohe Gut dieses Parlaments, auch Änderungsanträge zu Gesetzen einzubringen –, jetzt wird das in § 13 festgeschrieben.
Das finde ich vollkommen in Ordnung. Ich bin auch froh darüber, dass wir das jetzt in der Koalition so geregelt haben. Aber vieles haben Sie seit Gründung der Anstalt überhaupt nicht angefasst. Das hat Sie wirklich in den ganzen Jahren nicht interessiert. Was mich besonders daran stört, Herr Emde, ist Weida. Herr Kummer hat jahrelang darauf hingewiesen, immer wieder gebetsmühlenartig bei Ihrer Konstellation der Alleinregierung, wie schlimm es um Weida steht.
Nein, nein, nein. 2003 ging das los. Wir haben immer gesagt, dass die Sicherheit von Weida nicht gegeben ist. Sie haben immer gesagt: Ja, das sehen wir auch, aber Geld haben wir nicht.
Da haben Sie aber andere Prioritäten gesetzt. Aber Geld, um im Wahlkampf 2004 mit Herrn Althaus ein Wassergeschenk zu machen, das hatten Sie, das Geld hatten Sie,
wo wir jetzt immer noch abzahlen müssen. Das ist alles da. Aber um eine Talsperre zu sanieren, dafür war kein Geld da. Und jetzt stellen Sie sich so hin und tun so, als ob die Bürgerinnen und Bürger dies mit ihrem Wasserpreis bezahlen müssen. Das ist nicht so. In die Verantwortung geht das Land und das ist geklärt. Das war eigentlich von Anfang an geklärt. Deshalb finde ich das unredlich, wenn Sie jetzt so tun, als ob die Bürgerinnen und Bürger über ihr Wassergeld die Sanierung Weida bezahlen müssen. Natürlich bezahlen sie es über ihr Steuergeld. Das ist aber selbstverständlich. Das ist ein Solidarbeitrag und das ist auch richtig.
Herr Kummer hat es schon angesprochen – das ist eben, weil wir so lange so alt geworden sind in diesem Parlament –, den Untersuchungsausschuss 4/4. Das war ein Anreiz, dass wir im Koalitionsvertrag geschrieben haben: Wir wollen die Aufsicht über die Fernwasserversorgung prüfen und ändern. Das war für uns ein wesentlicher Punkt damals. Das kam aus den Untersuchungsausschussergebnissen hervor, dass wir da etwas tun müssen, denn das mit der Zwitterstellung von manchen Menschen, die einmal so und einmal so redeten, wie der Staatssekretär Iller damals – für welche die nicht wissen, wer da alles so beteiligt war –, das war klar für uns, dass wir das jetzt richtigstellen müssen, und deshalb wurde das jetzt geklärt, dass wir die Fach- und die Rechtsaufsicht mit diesem Gesetz klarstellen.
Ich glaube, das ist uns auch ganz gut gelungen, und ich glaube, da sind wir auch auf einem guten Weg. Das kann man alles so vertreten und die Anhörung hat das auch ergeben, dass das für uns jetzt der richtige Weg war. So wie wir das Gesetz angegangen sind, glaube ich, dass das so gut wird.
he es nicht, beim Vergabegesetz sagen Sie etwas ganz anderes als jetzt beim Fernwassergesetz. Da müssten Sie doch aber auch mal gleichbleibend auf einer Linie sein als CDU-Fraktion. Ich würde mich ja freuen, wenn Sie sich dafür einsetzen, dass in ganz Thüringen Tarif bezahlt wird, denn ich kann mich noch an Bernhard Vogel erinnern, der immer gesagt hat: Niedriglohnland Thüringen ist das Beste, was uns passieren kann. Da hinken wir noch sehr hinterher, dass wir das aufarbeiten, was Ihre Regierung damals vorgelegt hat und auch immer propagiert hat. Wir haben ja immer damit geworben, dass wir Niedriglohnland bleiben, damit wir viele Arbeitsplätze schaffen. Ich glaube, das ist aber ein anderes Thema. Das muss man beim Fernwasser nicht vertiefen und das hat ja im Vergabegesetz schon eine Rolle gespielt.
Im Großen und Ganzen bin ich mit dem Änderungsantrag, den wir heute mit der Beschlussempfehlung aus dem Umweltausschuss auch beschließen, sehr zufrieden und würde mir wünschen, dass die CDUFraktion mit dem auch mitgehen kann, auch wenn es ein paar – wie gesagt – Einschränkungen zu Ihren Anträgen gibt. Ich bitte, dem Gesetzentwurf zuzustimmen, und bin der Meinung, dass wir damit die Fernwasserversorgung auf einen guten Pfad stellen.
Ich wollte noch darauf hinweisen, Tilo hat das mit den Gartenbaubetrieben auch schon gesagt: Das war doch auch ein Ansatz, wo wir gemeinsam mit dem Landwirtschaftsausschuss immer gekämpft haben, dass die Gartenbaubetriebe endlich Wasser bekommen. Und ich glaube, wenn man das sieht, was jetzt gerade in Thüringen und in ganz Europa passiert, ist das so wichtig, dass wir unser Wasser auch richtig verteilen und dass wir den Landwirtschaftsbetrieben und den Gartenbaubetrieben auch die Möglichkeit geben, an dieses Wasser angeschlossen zu werden. Da sind wir auch auf dem guten Weg, da haben wir auch schon in dieser Legislaturperiode gemeinsam viel geschaffen. Und wenn dann unsere Gartenbaubetriebe auch das Wasser wie aus Schmalwasser bekommen können und das dann vorangeht, dann gehen wir da auch dem Klimaschutz entgegen. Ich wünsche mir eine Zustimmung der CDU-Fraktion zum Gesetz. Wenn Sie das nicht können, ist das okay, aber wir haben die Mehrheit und deshalb freue ich mich über das neue Fernwassergesetz.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, liebe Gäste auf der Tribüne, liebe Zuschauer!
Wir haben – wie gesagt – schon einiges von unseren Vorrednern gehört, was die Kritikpunkte betrifft. Ich will hier nicht auf alles noch mal eingehen, sondern mich auf ein paar wenige Punkte beschränken. Was wir natürlich begrüßen, ist zum Beispiel auch die Änderung des Änderungsantrags, den die Koalitionsfraktionen im Fachausschuss eingebracht haben, bezüglich der Derivatgeschäfte, dass die untersagt wurden. Das war ja auch ein Kritikpunkt der AfD-Fraktion, dass das jetzt rauskommt, denn eigentlich sollte es für eine Anstalt öffentlichen Rechts selbstverständlich sein, dass man keine Derivatgeschäfte macht. Erschwerend kommt hinzu, dass die Landesregierung das nicht von sich aus in den ursprünglichen Gesetzentwurf aufgenommen hatte, sondern dies erst durch die regierungstragenden Fraktionen nach Kritik von der Opposition dementsprechend im Ausschuss erfolgen musste. Das lässt natürlich auch tief blicken. Herr Kummer hat versucht, es zu entschärfen, und versucht, uns da eine gewisse Aufhellung zu geben.
Die Fernwasserversorgung ist ebenso wie der Hochwasserschutz unbestreitbar eine Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge – nicht mehr und nicht weniger. Dies stellen im Anhörungsverfahren unter anderem auch der Verband der Wirtschaft Thüringens, die IHK Südthüringen und nicht zuletzt auch der Landesrechnungshof unmissverständlich klar. Offensichtlich haben jedoch für die Landesregierung die eigentlich untergeordneten Nebengeschäfte der TFW, die Freizeitnutzung der Stauanlagen sowie der Bau und Betrieb von Solar- und Windkraftanlagen eine höhere Priorität als die öffentliche Daseinsvorsorge. Solche Geschäftsfelder sind für eine Anstalt des öffentlichen Rechts jedoch nicht nur wesensfremd, sondern können sich auch noch marktverzerrend und damit schädigend auf Privatanbieter auswirken – erst recht, wenn die TFW mit dem gesetzlichen Auftrag der Überprüfung und Überwachung von Stauanlagen andere Betreiber sehen wird, wie dies nun in § 4 Abs. 1 Nr. 10 des Entwurfs niedergeschrieben wurde. Gewerbliche und hoheitliche Aufgaben sind zwar laut Entwurf getrennt darzustellen und es wird viel von der Trennungsrechnung gesprochen, aber wir alle wis
sen hier, dass Papier geduldig ist und dass die politische Realität unter einer rot-rot-grünen Landesregierung anders aussieht. Wir haben es ja gerade von Frau Becker gehört: Wir haben die Mehrheit, wir machen das.