Also ich habe vor zwei Sekunden noch mal geschaut, ist nicht eingestellt. Das wäre sehr wichtig. Und das heißt ja auch, dass die Stelle dann an das Schulamt zugewiesen werden müsste.
Und die zweite Frage: Ist Ihnen bekannt, dass auch an anderen Grundschulen in Greiz eine sehr angespannte Personalsituation herrscht, insbesondere an der Grundschule Pohlitz?
Grundsätzlich ist es mir sehr wohl bewusst, dass an einigen Schulen eine sehr angespannte Situation herrscht und wir durchaus Bewerberinnen- und Bewerbermangel haben. Das heißt, diejenigen, die nicht da sind, können wir auch nicht einstellen, wir arbeiten aber an Lösungen.
Gibt es weitere Nachfragen aus den Reihen der Abgeordneten? Das ist nicht der Fall. Dann ist nächster Fragesteller, zehnte Frage, Herr Abgeordneter Walk von der CDU-Fraktion mit Drucksache 6/7436. Bitte.
Medienberichten zufolge sieht der Direktor des Instituts für Demokratie und Zivilgesellschaft in dem
Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke eine neue Dimension des Rechtsextremismus und schätzt die Tat als einen klaren Fall von Terrorismus ein. Weiterhin warnte er in diesem Zusammenhang vor einer weiter steigenden Gefahr von Rechts. Das Spektrum sei extrem unübersichtlich geworden und die Grenzen zwischen Rechtspopulisten und militanten Gruppen würden verwischen. Im aktuellen Verfassungsschutzbericht des Bundes werden 24.100 Personen als rechtsextrem eingestuft. Dem Bericht zufolge gilt fast jeder zweite Rechtsextreme, rund 12.700 Personen, als gewaltorientiert.
1. Welche rechtsextremistischen Parteien und sonstigen rechtsextremistischen Gruppierungen und Vereine sind mit jeweils wie vielen Mitgliedern und Mandatsträgern zurzeit in Thüringen aktiv?
3. Wie beurteilt die Landesregierung die konkrete Gefährdungslage für rechtsterroristische Angriffe?
3. Wie viele Haftbefehle aus dem Phänomenbereich der politisch motivierten Kriminalität – rechts sind zurzeit nicht vollstreckt?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, Herr Staatssekretär Höhn.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Walk beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Zurzeit, das heißt mit Stand 2. Juli 2019, sind in Thüringen zwei rechtsextremistische Parteien, sieben rechtsextremistische Vereine und 16 sonstige rechtsextremistische Gruppen aktiv. Zum Personenpotenzial können aktuell nur die bisher bekannten Zahlen bzw. lediglich Schätzwerte genannt werden. Die abschließenden Zahlen werden mit dem Verfassungsschutzbericht 2018 bekanntgegeben werden. Bei den rechtsextremistischen Parteien handelt es sich zum einen um die Nationaldemokratische Partei – NPD – mit einem eher stagnierenden Personenpotenzial von bisher 170 Mitgliedern. Zum anderen handelt es sich um die Kleinpartei Der III. Weg, deren Mitgliederzahl von bisher 25 Personen leicht angestiegen ist. Der Partei Die Rechte gelang es nicht, sich im Freistaat zu etablieren. Seit dem Jahr 2018 wurden keine Ak
tivitäten der Partei in Thüringen mehr festgestellt. Die NPD verfügt über 26 Kommunalmandate in Thüringen. Der Partei Der III. Weg ist es bisher nicht gelungen, Mandate zu erringen.
Als Vereine, die der rechtsextremistischen Szene zugerechnet werden, sind im Einzelnen bekannt: Demokratieförderverein Thüringer Identitärer e. V., Gedächtnisstätte e. V., THÜGIDA & Wir lieben Sachsen e. V., Flieder Volkshaus e. V., Volksgemeinschaft Erfurt e. V., Schlesische Jugend – Bundesgruppe e. V. und Schlesische Jugend – Landesgruppe Thüringen e. V. Dem Demokratieförderverein Thüringer Identitärer e. V. werden zwölf Mitglieder zugerechnet, zur Mitgliederzahl der übrigen Vereine liegen bislang keine genauen Informationen vor.
Darüber hinaus haben nach Kenntnis der Landesregierung die nachfolgenden rechtsextremistischen Gruppierungen zuletzt Aktivitäten in Thüringen entfaltet: Nicht zu allen dieser Gruppierungen liegen Erkenntnisse zum Personenpotenzial vor. Die bekannten Mitgliederzahlen bzw. Schätzungen werde ich allerdings explizit benennen. Konkret handelt es sich um die Gruppierung Combat 18, der einzelne Personen aus Thüringen zugerechnet werden; die Identitäre Bewegung Thüringen mit etwa 20 bekannten Mitgliedern; die sogenannte Bruderschaft Thüringen, bestehend aus den zwei Untergruppen Garde 20 und Turonen mit circa 25 Aktivisten; die Wählergemeinschaft Bündnis Zukunft Hildburghausen; die Bürgerinitiative Bündnis Zukunft Landkreis Gotha mit einer geschätzten Mitgliederzahl im niedrigen zweistelligen Bereich; die Nationale Jugend Gotha; die sogenannte Volksbewegung Nordthüringen mit einer mittleren einstelligen Personenzahl; die Bürgerinitiative „Erfurt zeigt Gesicht“; die Burschenschaft Normannia zu Jena, deren Anzahl der aktiven Mitglieder sich vermutlich im unteren zweistelligen Bereich bewegt; die Freien Kräfte Eichsfeld mit einer Personenzahl im unteren zweistelligen Bereich; die NPD-nahe Gruppierung „Der völkische Flügel“; der Kameradenkreis um den NPD-Funktionär Torsten Heise mit einer zweistelligen Personenzahl; die Gruppe Nordadler mit einer ebenfalls niedrigen zweistelligen Zahl an bekannten Personen; eine rechtsextremistische Jugendgruppe, unter wechselnder Bezeichnung der Stadt Eisenach, mit einer Anzahl von Aktivisten im unteren zweistelligen Bereich; der sogenannte Thing-Kreis, als Gruppe einzelner Personen um eine bekannte südthüringer Rechtsextremistin und den ehemaligen Gebietsleiter der Europäischen Aktion sowie die Artgemeinschaft Germanische Glaubensgemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e. V., welcher in Thüringen nur vereinzelte Personen angehören. Die Wählergemeinschaft
Bündnis Zukunft Hildburghausen um den Neonazi Tommy Frenck erreichte bei den Kommunalwahlen im Mai dieses Jahres drei Kreistagsmandate und zwölf Sitze in Stadt- und Gemeinderäten des Landkreises Hildburghausen.
Zu Frage 2: Die Landesregierung geht von einer weiterhin erheblichen Anzahl gewaltorientierter Rechtsextremisten in Thüringen aus. Bisherigen Schätzungen zufolge handelt es sich um 250 Personen.
Zu Frage 3: Auch wenn eine hohe Gefahr von Rechtsextremisten ausgeht, liegen den Thüringer Sicherheitsbehörden aktuell keine konkreten Anhaltspunkte oder Erkenntnisse über mögliche Terroranschläge durch rechtsextremistische Vereinigungen und Personenzusammenschlüsse in Thüringen vor. Gleichwohl werden gewaltorientierte Rechtsextremisten intensiv beobachtet, da grundsätzlich davon auszugehen ist, dass ihre Handlungen jederzeit in Taten mit terroristischer Qualität umschlagen könnten. Die Landesregierung unternimmt alles in präventiver und repressiver Hinsicht Mögliche, um diesem Phänomen adäquat zu begegnen. Ich möchte an dieser Stelle auch auf die Ausführungen der Landesregierung zur Aktuellen Stunde zum Thema „Mordfall Lübcke“ sowie zum Punkt „Rechtsterroristische Netzwerke auch in Thüringen bekämpfen“ hinweisen.
Zu Frage 4: Haftbefehle werden von der Justiz zum Zwecke der Strafverfolgung und Sicherung des Strafverfahrens angeordnet. Eine der Aufgaben der Thüringer Polizei ist in der Folge die Vollstreckung von Haftbefehlen. Dieser mit erheblichen Einschränkungen von Grundrechten einhergehende Prozess, ist mit einer tagaktuellen Speicherung in polizeilichen Systemen verbunden, die wiederum eine unmittelbare Löschung von Fahndungsausschreibungen erfordern, sobald der Grund für die Haftbefehlserstellung weggefallen ist. Das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter vereinbarten in regelmäßigen Abständen statistische Erhebungen zu Haftbefehlen hinsichtlich der Tatverdächtigen der politisch motivierten Kriminalität vorzunehmen. Diese, mit einem erheblichen Aufwand durchzuführenden, Erhebungen stellen jedoch jeweils nur eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Abfrage dar. Zur Beantwortung der Frage wird die Auswertung der Datenerhebung zum Stichtag 28. September 2018 herangezogen. Zu diesem Zeitpunkt lagen 14 noch nicht vollstreckte Haftbefehle zu Tatverdächtigen vor, die wegen der Begehung von Straftaten der politisch motivierten Kriminalität – rechts in Erscheinung getreten sind. Davon lagen zwei Haftbefehle wegen Straftaten der politisch motivierten Kriminalität vor.
Vielen Dank für die umfangreiche Beantwortung. Erst noch mal eine Verständnisfrage: Herr Staatssekretär, Sie hatten ausgeführt, Stichtag 28.09.14 noch nicht
ja, 2018 – vollstreckte Haftbefehle im Bereich PMK rechts und davon zwei im Bereich PMK rechts. Das habe ich nicht verstanden.
Gut, dann müssen wir das vielleicht noch bilateral klären. Das führt hier vielleicht zu weit. Dann hatten Sie berichtet, dass weitere Angaben dem Verfassungsschutzbericht 2018 zu entnehmen sind, der dann veröffentlicht wird. Wann wird das in etwa sein?
Diese Antwort muss ich Ihnen leider noch schuldig bleiben. Aber ich versichere Ihnen, dass ich Ihnen den Termin nachliefere.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich bin erstaunt – aber vielen Dank für die Auskunft –, wie viele Verei
ne und Personengruppen es gibt, die als rechtsradikal eingestuft worden sind. Dazu meine Frage: Auf welcher Grundlage wurden diese Vereine und Personengruppen als rechtsradikal eingestuft? Von welcher Datenbasis bzw. von welchem Zeitraum gehen Sie aus, also von wann ist die Entscheidung, diese als Rechtsradikale einzustufen? Wo kann man das nachlesen?
Grundsätzlich ist es so, dass die Einstufung nach der politischen Motivation und nach den konkreten Handlungen, die von diesen Vereinen bzw. Gruppierungen ausgehen, vorgenommen wird. Nähere Details würde ich Ihnen gern schriftlich nachliefern.
Jetzt gibt es keine weiteren Nachfragen zu dieser Frage. Es kommt als nächster Fragesteller Herr Abgeordneter Kießling von der AfD mit der Drucksache 6/7438 zu Wort.
Art und Weise der Durchführung des Personalschutzkonzepts und Weisungsbefugnisse Dritter gegenüber den eingesetzten Beamten des Landeskriminalamtes
Wie Presseberichten zu entnehmen ist, kam es anlässlich der konstituierenden Sitzung des Kreistags im Landkreis Eichsfeld am 26. Juni 2019 zu folgendem Vorfall: Der Landrat verwies zu Beginn des nicht öffentlichen Teils der Sitzung die für den persönlichen Schutz eines Mitglieds eingesetzten Beamten des Landeskriminalamts, die während des öffentlichen Teils noch anwesend waren, des Sitzungssaals. Eine Begründung erfolgte, soweit bekannt, nur dahin gehend, dass lediglich Kreistagsmitglieder an der nicht öffentlichen Sitzung teilnehmen dürften.
1. Welche Rechtsgrundlagen und Einsatzbestimmungen regeln die Tätigkeit von Beamten der Thüringer Polizei, die zum Schutz von besonders gefährdeten Personen eingesetzt sind?
2. Wer legt die lagebezogenen – unter anderem Zeit, Örtlichkeit, weitere anwesende Personen, Kontrolle des Zugangs, Einschätzung der aktuellen Gefährdungslage – spezifischen Handlungsanweisungen an die eingesetzten Beamten fest bzw. entscheiden die eingesetzten Beamten nach pflichtgemäßem Ermessen selbst?
3. Wer ist im Einzelnen gegenüber den eingesetzten Beamten weisungsberechtigt, dürfen beispielsweise Beamte beziehungsweise Wahlbeamte anderer Behörden oder Dienststellen des Freistaates oder des Bundes oder von Gebietskörperschaften oder private Dritte Gebote oder Verbote anordnen? Welche dritten Personen sind das funktional im Einzelnen?
4. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung treffen, um den Schutz gefährdeter Personen zukünftig weiterhin sicherzustellen, falls den eingesetzten Beamten die situationsbedingt gebotene Einsatztätigkeit durch Dritte erschwert oder verunmöglicht wird und eine solche Situation nach tatsächlichen Anhaltspunkten wieder zu erwarten ist?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, Herr Staatssekretär Höhn.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kießling beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: