des Landes fällt. Fehlt eine Klarstellung, dass sich die Regelung nicht zulasten der Sportfachverbände auswirken darf bzw. die Förderung der Verbände bei steigenden Kosten anzupassen ist. Wenn – und dies wird eines Tages geschehen – wieder haushalterisch schlechtere Zeiten herrschen, können sich die vorliegenden Regelungen als nachteilig, wenn nicht gar als Todesstoß für den Nachwuchsleistungssport, erweisen.
Soweit es in der Begründung des Gesetzentwurfs unter Punkt D. „Kosten“ heißt: „Die für den beabsichtigten Interessenausgleich notwendigen Landesmittel sind im Landeshaushalt 2020 bereits berücksichtigt“ – da würde mich der entsprechende Haushaltstitel interessieren. Ich gehe davon aus, dass Sie in der weiteren Ausschussberatung für Erhellung sorgen. Das hoffe ich jedenfalls. Auch erscheint der vorliegende Gesetzentwurf nebst der Definition von Ausnahmen höchst widersprüchlich. Immerhin wollen Sie – ich rufe es Ihnen noch einmal zur Erinnerung zu –: den Zusatz „in der Regel“ streichen.
Nun schaffen Sie Ausnahmen, entgegen der erst mal stets wiederholten Forderung von Entgeltfreiheit, die Sie fast wie eine Monstranz vor sich hertragen. So war es eigentlich überall bei den Gesetzen. Also Sie wissen schon, dass wir das erste Gesetz eingebracht haben, Sie geschimpft haben, gestritten haben, es wäre alles falsch. Im Nachhinein, als die Diskussion kam mit den Sportverbänden usw., wurden viele Überlegungen, die wir im Gesetz hatten, von Ihnen übernommen. Und das ist nicht schlimm. Ich sage mal so: Wenn Sie es auch auf Ihre Seite schieben – wir sind trotzdem zufrieden, wenn es dem Sport zugutekommt. Warum? Ob der zu Beginn zitierten Presseberichterstattung nicht auch eine Regelung im Hinblick auf etwaige anfallende Nebenkosten folgt, erscheint auch noch schleierhaft. Ebenso fraglich ist, was dann erfolgt, was § 15 Abs. 2 Satz 5, Seite 5 eigentlich vorsieht, „Näheres zu den Sätzen 1 bis 3 zur Entgeltfreiheit wird durch Rechtsverordnung des für den Sport zuständigen Ministeriums geregelt.“
Offen ist immerhin noch ein weiteres im nunmehrigen Gesetzentwurf nicht geregeltes Problem. Ich hoffe, das haben Sie auch noch im Blick: Die Nutzung der Hallen- und Freibäder für den Übungs-, Lehr- und Wettkampfbetrieb
durch anerkannte Sportorganisationen, Schulen und Hochschulen. Dieses ist – hier zeigt sich ein Widerspruch, auf den bereits in den letzten Jahren hingewiesen wurde – nur in der Regel unentgeltlich zu gewähren. Als CDU-Fraktion sehen wir der Beratung im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport und der durchzuführenden Anhörung entgegen. Wir stehen, wie auch in den Jahren zuvor, an der Seite des Sports in Thüringen. Entsprechend werden wir Änderungen, die dem Sport zugutekommen, mittragen. Das haben wir immer gemacht. Änderungen, die nicht nur handwerklich schlecht sind, sondern auch für einen weiterhin starken und erfolgreichen Sport in Thüringen gefährlich sind, lehnen wir natürlich ab. Ich würde mich freuen, wenn hinsichtlich des vorliegenden Gesetzentwurfs, anders als bei den Beratungen des Sportfördergesetzes im letzten Jahr, der Freundeskreis Sport zusammenkäme, um sich gemeinsam mit dem LSB fraktionsübergreifend und ausschussübergreifend zu verständigen.
Sie als Koalitionsfraktionen lehnen eigentlich alle Vorschläge, Gesetzentwürfe und alles, was von der CDU kommt, ab.
Das haben Sie immer gemacht. Die Situation im Freundeskreis, das möchte ich Ihnen noch mal sagen, die es nicht kennen, war schon einmal viel positiver.
Wir haben diskutiert, wir haben abgewogen, wir haben entschieden und empfohlen. Das war eine Situation, die eigentlich zum Arbeiten sehr angenehm war. Und unsere selbst erkannten Forderungen, ich habe es dann auch so werten lassen, dann brauchen wir heute nicht diesen Gesetzentwurf zu diskutieren. Ich denke mir schon, das ist ganz wichtig, dass der Freundeskreis sich wieder zurückbesinnt, dass wir eigentlich sehr positiv gearbeitet haben. Also an uns als CDU-Fraktion und natürlich auch an mir wird es nicht scheitern. Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Grob, Sie sagen das immer in Ihren Reden, dass Sie da auch mitarbeiten und sich nicht verwehren. Aber schaut man sich mal die Fakten an, haben Sie weder dem Sportfördergesetz zugestimmt, noch haben Sie Haushaltsvorschläge gemacht, wie man den Sport stärken könnte und unterstützen könnte, und haben natürlich auch nicht unseren Haushaltsvorschlägen zugestimmt. Wie soll jetzt der Bürger wissen, wie Sie zum Sport stehen, wenn es da auch keine Vorschläge gibt? Die anderen Dinge zu kritisieren, ist dann natürlich immer einfacher.
Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich denke, 370.000 Mitglieder in Sportvereinen in Thüringen, das ist auch im bundesweiten Vergleich bezogen auf die Einwohneranzahl ein Spitzenwert. Wir sehen, dass sehr viele Kinder, Jugendliche, aber auch Erwachsene im Ehrenamt, aber natürlich auch im Spitzensport sich engagieren. Da ist es für uns als Koalition sehr wichtig gewesen, dass wir gerade dieses Engagement unterstützen.
Ich habe den Haushalt gerade angesprochen. Lassen Sie mich ein paar Beispiele nennen, was wir in den letzten vier Jahren auch in dem Haushalt durchschnittlich pro Jahr geleistet und erhöht haben. Zum Beispiel haben wir aus dem Glücksspielgesetz 700.000 Euro mehr pro Jahr an den Sport gegeben. Wir haben die Kommunen unabhängig von Spitzensportanlagen bei ihren kommunalen Sportanlagen stärker unterstützt. Die Förderung ist von 5 Millionen auf 7 Millionen Euro gestiegen. Wir haben jetzt über ein Investitionspaket für die Schulen, immerhin in der ganzen Legislatur, muss man an dieser Stelle auch mal sagen, mit Kofinanzierung alles in allem Investitionen von 500 Millionen Euro ermöglicht und ein Teil davon kann auch für Schulsporthallen eingesetzt werden, wenn dafür die Prioritäten auch von den Kommunen gesetzt werden.
Wir haben ein Sonderprogramm für Schwimmbäder von circa 3 Millionen Euro pro Jahr eingeführt. Wir haben die Spitzensportanlagen unabhängig von den Allgemeinsportanlagen gefördert und dafür auch Sicherheit getragen, dass, wenn es dort zu Kostensteigerungen kommt, die kommunalen Sportstätten nicht darunter leiden müssen bei den Investitionen. Wir haben die Trainerförderung um 740.000 Euro pro Jahr erhöht. Und ganz wichtig, wir haben durch das neue Sportfördergesetz 5 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt, damit die Sportvereine einheitlich in ganz Thüringen nicht mehr Entgelt bezahlen für die Sportstätten. Das ist
eine Entlastung der Sportfamilie. Es sorgt für Gleichheit und für Fairness. Insgesamt sind das Investitionen, meine sehr geehrten Damen und Herren, von 15 bis 20 Millionen Euro pro Jahr. Darauf können wir als rot-rot-grüne Koalition im Sportbereich, glaube ich, sehr stolz sein.
Lassen Sie mich noch mal kurz auf die Problematik Sportfördergesetz eingehen. Im Sportfördergesetz – und das möchte ich an dieser Stelle auch mal ganz klar sagen – steht eindeutig Entgeltfreiheit für alle Sportverbände, für alle Sportler, egal wo sie sich in Thüringen aufhalten. Und Herr Grob, da ist es – finde ich – nicht fair, wenn Sie sagten, das kann über Nebenkosten usw. untergraben werden.
Das ist vielleicht in Ihrer Legislatur, in Ihrer Arbeitszeit so gewesen, dass das einige Kommunen machen konnten. Aber durch das neuere Sportfördergesetz steht entgeltfrei und entgeltfrei bedeutet
entgeltfrei – auch nicht über Umwege und irgendwelche Vorschläge, die Sie jetzt hier gemacht haben. Dazu wird es nicht kommen. Mittlerweile sind die Kommunen auch bereit, ganz eindeutige Beschlüsse zu fassen. Zum Beispiel freuen wir uns sehr, dass die Stadt Gera gesagt hat, wir nehmen die Zuweisung – die 5 Millionen Euro, die übrigens über den Bereich hinausgehen, was an Entgelten bis jetzt bezahlt wurde – und verpflichten uns als Kommune, diese Gelder, die vom Land zugewiesen werden, eins zu eins in den Sport zu investieren, auch wenn wir mehr Gelder als vorher bekommen haben. Wir wollen das sichern in dem Bereich. Und für eine Kommune wie Gera, die jetzt nicht gerade mit Milliardeneinnahmen gesegnet ist, ist das, glaube ich, ein wegweisender Beschluss, der auch für alle anderen Kommunen als Vorbild dienen könnte.
Jetzt ist es natürlich so, dass sich bei der Umsetzung von Gesetzen auch mal eine Fragestellung ergeben kann. Diese Fragestellung ist aus unserer Sicht eine sehr positive, denn es geht darum, wie die Sportgymnasien und die Verbände, die an den Sportgymnasien sind, damit umgehen, wenn sie von sich aus Investitionen in den kommunalen Sportstätten für gute kommunale Sportstätten anregen wollen, wenn sie das brauchen, zum Beispiel im Leichtathletikbereich in Jena.
Es ist doch wirklich gut, dass sich darüber Gedanken gemacht wird und dass die Kommunen unterstützt werden und zum Beispiel dort mit den Sport
gymnasien auch Investitionen getätigt werden können. Und nur diesen einen Punkt haben wir jetzt in dieser zweiten Gesetzesänderung nachgesteuert. Wenn Sie sich das jetzt mal aus finanzieller Sicht betrachten, statt es zu kritisieren, liebe CDU, dann müssen Sie doch zu dem Schluss kommen, dass der Sportfamilie, die Sie ja immer so sehr betonen, neue Einnahmen zur Verfügung gestellt werden. Denn diese Gesetzesänderung ermöglicht es den Sportgymnasien, sich auch an Investitionen bei den Kommunen zu beteiligen. Natürlich werden diese Mittel durch das Land finanziert, eben aus dem Bildungsbereich. Wir finanzieren Sport von verschiedenen Ministerien aus und darauf können wir stolz sein. Das ist ein neuer Baustein, den wir hier hinzufügen und das ist etwas sehr Positives für den Thüringer Sport. Deswegen bitten wir um Zustimmung. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Besucher auf der Tribüne, liebe Sportfreunde im Hohen Haus hier unten im Plenum und oben auf der Tribüne!
In meiner Rede zur Novellierung des Thüringer Sportfördergesetzes im November 2018 habe ich bereits darauf hingewiesen, dass das, was für die einen gut ist, nämlich für die Vereine, die Schulen und die Hochschulen, nicht automatisch auch für die anderen gut sein muss, nämlich die Träger der entsprechenden Sporteinrichtungen.
Den Kommunen und Landkreisen entstehen durch die im Sportfördergesetz festgeschriebene prinzipiell entgeltfreie Nutzung öffentlicher Sportanlagen und Schwimmbäder beachtliche Einnahmeausfälle. Das hat – und das ist durchaus erfreulich und das erkenne ich auch an – auch die Landesregierung erkannt. Die 5 Millionen Euro, die von ihr zur Kompensation von Einnahmeausfällen bereitgestellt werden, sind aber nicht ausreichend. Das hatte ich schon damals angemerkt und gleichzeitig kritisiert, dass das Geld in der nicht bewährten Gießkannenmanier nach dem keineswegs sachgerechten Kriterium der Einwohnerzahl verteilt werden soll.
Nun befassen wir uns nach so kurzer Zeit, nach ungewöhnlich kurzer Zeit, schon wieder mit dem Sportfördergesetz. Warum ist das so? Man hat festgestellt, dass die eben bereits angesprochene Landespauschale – ich zitiere – „nicht geeignet [ist], die […] entstehenden finanziellen Belastungen des öffentlichen Trägers angemessen zu kompensieren.“ Es kommt also zur Nachbesserung eines handwerklich schlecht gemachten Gesetzes. Neben der Zahlung der Landespauschale soll nun die Möglichkeit eines Interessenausgleichs für die öffentlichen Träger der Sportstätten für die Fälle geschaffen werden, in denen die Nutzung der Sportstätte im besonderen Landesinteresse liegt und ein deutlich überdurchschnittlicher Umfang der Nutzung besteht. Das trifft zum einen die Nutzung kommunaler Anlagen durch in Landesträgerschaft stehende Spezialgymnasien, zum anderen die Nutzung durch Sportfachverbände zur Förderung des Nachwuchsleistungssports. In diesen Fällen können – und das ist das Interessante: können – vertragliche Vereinbarungen getroffen werden. Ich frage mich natürlich, warum man hier in einer Kann-Regelung verharrt, denn im vorliegenden Gesetzentwurf ist an einer anderen Stelle wiederum klar festgeschrieben, dass die Friedrich-Schiller-Universität Jena für die Nutzung der neu zu errichtenden Leichtathletikanlage ein Nutzungsentgelt an die Stadt Jena zahlen muss. Das ist interessant – auch Kollege Grob hat richtigerweise darauf hingewiesen –, weil wir es hier mit einer ungewöhnlichen Einzelfallregelung in einem Gesetz zu tun haben. Interessant wäre es auch, zu erfahren, wie hoch das Entgelt ist, welches basierend auf einer gesonderten vertraglichen Grundlage an die Stadt Jena zu entrichten sein wird.
Wir als AfD-Fraktion wertschätzen sowohl die Arbeit an unseren drei Thüringer Sportgymnasien als auch die Förderung des Nachwuchsleistungssports. Das habe ich an verschiedenen Stellen immer wieder betont. Deswegen ist eine gesonderte finanzielle Unterstützung dieser Einrichtung durch das Land richtig und wichtig zugleich.
Daneben, sehr geehrte Kollegen, muss aber der Breitensport angemessen unterstützt werden. Wir wissen alle – und das ist durchaus auch in einer modifizierten Vorstellung des Pyramidenmodells des Sports eine zulässige Ableitung –, dass es immer der Breitensport ist, der durch die Vorbilder des Spitzensports zu Hochleistungen animiert wird, und
letztlich das Rekrutierungs- und Talentreservoir für zukünftige Talente, die auch im Hochleistungssport im internationalen Bereich bestehen können, vorgehalten werden muss.
Dieser Breitensport findet nun mal nicht in der neu eingerichteten Leichtathletikhalle in Jena statt. Der findet gewöhnlich auch nicht in einem der drei hervorragende Arbeit leistenden Thüringer Sportgymnasien statt. Er findet beispielsweise vorrangig auf den Bolzplätzen in unseren Dörfern in Thüringen statt.
Daher sollten wir – bei allem Verständnis für ein besonderes Interesse der Landesregierung für den Spitzensport – nicht vergessen, dafür zu sorgen, dass unsere Kinder auch zukünftig die heimischen Sportanlagen nutzen können. Das, sehr geehrte Kollegen, geht nur, wenn genügend Gelder in die Kommunen und Landkreise fließen, damit insbesondere auch die Gemeinden im ländlichen Raum ihre Sportstätten sanieren und vor dem Verfall bewahren können.
Diese besorgniserregende Entwicklung könnte tatsächlich eintreffen, wenn sie auch in Zukunft nicht auskömmlich finanziert sind. Deswegen haben wir als AfD-Fraktion in der Debatte um den Landeshaushalt 2020 explizit in einem Änderungsantrag gefordert, die Zuweisung an die Gemeinden und die Gemeindeverbände für Investitionen in Sportanlagen um knapp 2 Millionen Euro zu erhöhen. Aber – da erzähle ich Ihnen ja nichts Neues – auch dieser Änderungsantrag wurde abgelehnt. Das sei mir an dieser Stelle auch noch mal erlaubt, zu bemerken: genauso wie kein einziger Antrag in den letzten viereinhalb, fast fünf Jahren dieses Hohe Haus in Richtung Ausschuss verlassen hat, nur weil er von der AfD stammte.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nein, weil Sie es nicht können, weil Sie es einfach nicht können!)