Protocol of the Session on July 4, 2019

ringer Pressegesetzes haben wir bereits eine Offenlegungspflicht verankert. Sie besagt, dass die Thüringer Zeitungsverlage regelmäßig zu Beginn eines Quartals in ihren Printmedien die Beteiligungsverhältnisse an ihren jeweiligen Unternehmen veröffentlichen müssen. Das machen selbstverständlich auch „Das Freie Wort“ und die „Südthüringer Zeitung“. Die Beteiligung der DDVG an der Suhler Verlagsgesellschaft ist daher schon jetzt kein Geheimnis, sondern offen kommuniziert. Eine Notwendigkeit, zu einer täglichen und deutlich ausgeweiteten Offenlegungspflicht überzugehen, sehen wir daher nicht. Die mit der Novelle verbundene Diffamierung des freien, unabhängigen und kritischen Journalismus weisen wir entschieden zurück.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diesen Gesetzentwurf kann man nur ablehnen, eine weitere Beratung in Ausschüssen halten wir keinesfalls für gegeben. Danke.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aus den Reihen der Abgeordneten liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen mehr vor – doch, Abgeordneter Blechschmidt, Fraktion Die Linke.

Danke, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren, drei Gedanken eigentlich nur, vielleicht werden es auch vier Gedanken: Nicht ganz ungewöhnlich bei den Medienpolitikern in den letzten Jahren, aber trotzdem möchte ich es in besonderer Weise tun, dem Kollegen Wucherpfennig zu danken, der im Grunde genommen noch mal in aller Klarheit die gesetzlichen Notwendigkeiten und Ausgangspunkte beschrieben hat und damit eben auch eine zwingende Erklärung gegeben hat, warum dieser Gesetzentwurf im Grunde genommen jeglicher weiterer Beratung hier entbehrt.

(Beifall DIE LINKE)

Dann möchte ich auf die Kollegin Henfling eingehen. Ich glaube schon, dass die Kollegin Henfling den Gesetzentwurf richtig gelesen hat. Es geht eben auch um Transparenz und im weitesten Sinne dann auch um Beteiligung von Leuten, die entsprechende Presseorgane herausgeben. Und wenn ich dann zur Kenntnis nehmen darf, dass im „Neuen Gera“ der Herr Dr. Frank am 4. Juli einen Artikel veröffentlicht hat, der nicht mal als Anzeige gekennzeichnet worden ist, sondern deutlich mit „AfD“ gekennzeichnet ist, und dann noch darin geschrieben

(Abg. Dr. Pidde)

wird, es ist besser, bei der nächsten Wahl noch mehr AfD zu wählen,

(Beifall AfD)

dann muss ich sagen, ist es mit Transparenz und Beteiligung nicht weit her, was Sie hier erzählen, denn Sie machen etwas anderes von dem, was Sie hier erzählen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Verlogen!)

Ich will nur noch mal für meine Fraktion deutlich machen: Wir sehen in den aktuellen medienpolitischen Fragen andere Schwerpunkte. Da geht es um die weitere Existenzberechtigung, den Fortbestand und die Weiterentwicklung des öffentlichrechtlichen Rundfunks und die damit verbundene Finanzierung. Uns geht es unter anderem um den Jugendschutz und die Medienbildung, uns geht es darum, wie es mit den Bürgermedien weitergeht, uns geht es um Netzneutralität – das sind für uns entscheidende und wichtige Sachen. Dieser Gesetzentwurf ist für uns nicht wesentlich und hat auch keinen akuten Inhalt, demzufolge werden wir ihn auch nicht weiter behandeln.

Bezogen auf den Kollegen Dr. Pidde: Scheinbar hat die AfD nicht nur ein besonderes Verhältnis zur Pressefreiheit, sondern auch zu dem Begriff „Transparenz“. Die Begründung strotzt nur so von Gesetzlichkeiten: Parteienfinanzierungsgesetz, Transparenzklausel aus der Parteienfinanzierung. Man messe die Leute nicht nur an ihren Worten, sondern an ihren Taten. Und ich erinnere hier an die aktuelle Spendenaffäre. Wo ist hier die Transparenz der AfD?

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wo wird hier im Grunde genommen deutlich gesagt: Was haben wir getan und was haben wir nicht getan? Der Rechenschaftsbericht im Bundestag scheint zumindest nicht in Ordnung zu sein, um nicht zu sagen: gefälscht – so weit zur Transparenz. Wir lehnen den Gesetzentwurf ab und auch weitere Beratungen.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Landesregierung hat nun Prof. Dr. Hoff das Wort.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich glaube, dass Transparenz tatsächlich ein wichtiges Anliegen ist. Ich hätte mich gefreut, wenn wir in dieser Wahlperiode herausgefunden hätten, wer denn unter dem Pseudonym „Landolf Ladig“ schreibt. Das hätte für die politische Transparenz und für die politische Klarheit gesorgt, angesichts der glaubhaften Spekulationen darüber, dass ein AfD-Fraktionsvorsitzender unter Pseudonym im NPD-Magazin schreibt – Punkt 1.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; Abg. Gentele, fraktionslos)

Punkt 2: Es ist tatsächlich richtig, dass Transparenz insgesamt wichtig ist. Deshalb wäre es auch schön, wenn wir uns parteiübergreifend auf einen Konsens verständigen könnten, dass man nicht gegen das Parteiengesetz verstößt und keine nicht deklarierten Spenden annimmt.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Ich verweise hier darauf, dass die Bundestagsverwaltung in diesem Jahr bezogen auf die AfD eine Strafzahlung von mehr als 400.000 Euro festgelegt hat, weil die AfD-Abgeordnete Alice Weidel, der AfD-Abgeordnete Meuthen und weitere nicht deklarierte Spenden angenommen haben, unter anderem von der Schweizer Goal AG oder dem Verein zur Erhaltung der Rechtsstaatlichkeit und bürgerlichen Freiheiten.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist doch verboten!)

In Baden-Württemberg wurden 2016 im AfD-Wahlkampf Sachleistungen angenommen, die nicht oder nicht ausreichend im Rechenschaftsbericht deklariert wurden. Das Gleiche in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2017: Die Annahme geldwerter Leistungen, bei denen die Spender zum Zeitpunkt der Spendenannahme nicht klar waren, und Spenden in Höhe von 180.000 Euro an Frau Weidel aus der Schweiz und aus den Niederlanden. Das ist fehlende Transparenz, die – und darum geht es – tatsächlich gegen das Parteiengesetz verstößt. Und Sie bauen hier einen Pappkameraden auf, bei dem ich sage, es wäre gut, wenn jede Partei vor ihrer eigenen Tür kehrt. Da gibt es eine ganze Reihe von Punkten, bei denen Sie einen ganz großen Besen in die Hand nehmen sollten.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; Abg. Gentele, fraktionslos)

(Abg. Blechschmidt)

Aber es geht, wenn Sie darüber sprechen, dass die Eigentumsverhältnisse von Zeitungen deklariert werden sollen, was ja – und darauf haben die Abgeordneten hingewiesen – bereits getan wird, auf der einen Seite um die Klarheit, wem welche Zeitung gehört. Aber worum es Ihnen geht – und darüber reden Sie nicht, das finde ich spannend –, dass die hauptsächliche Kritik an den parteigebundenen Eigentumsverhältnissen von Zeitungen nicht die Unabhängigkeit der Zeitung ist, sondern die Wettbewerbsgleichheit der Parteien im Parteienwettbewerb. Und das ist das, was Sie ärgert, dass es hier möglicherweise eine Partei gibt, die durch ihre Eigentumsverhältnisse einen Vorteil im Parteienwettbewerb haben könnte. Ich würde sagen, zu meinem großen Bedauern setzt sich das auf der Evidenzebene derzeit nicht durch.

Aber mir geht es eigentlich um etwas anderes, Sie haben die SPD hier die ganze Zeit in den Vordergrund gestellt. Ich bin nun mit Sicherheit, von meinem parteipolitischen Hintergrund vom Ministerpräsidenten zum CdS ernannt, jetzt nicht in der Situation, dass ich hier für die Sozialdemokratie spreche. Aber am 4. Juni 2019 hat die SPD-Bundestagsfraktion genau das Richtige getan, weil es das derzeit auch braucht, ein Aktionsprogramm für freie und unabhängige Medien vorgelegt. In dem sind mehrere gesetzliche Regelungen enthalten, über die wir hier reden müssen. Das ist das, was der Kollege Blechschmidt auch angesprochen hat. Da geht es um das Medieninformationszugangs- und -auskunftsgesetz – ein ganz wesentlicher Punkt, der auf der Bundesebene und dann auch mit Wirkung auf die Länder geregelt werden muss. Es geht um die Wahrung von Berufsgeheimnissen und es geht vor allem um den Informantenschutz in allen Prozessordnungen. Eine Regelung, die als WhistleblowerGesetzgebung bekannt ist und zu der erste Schritte gemacht worden sind, bei denen wir aber weitergehende Schritte brauchen, und ich die SPD im Deutschen Bundestag nur bitten und auffordern kann, dort bei diesem Thema weiter dranzubleiben und sich auch durchzusetzen

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

in dieser Bundesregierung, weil es das tatsächlich auch braucht.

Ein weiterer Punkt – die Unterstützung und Förderung des freien, investigativen Qualitätsjournalismus und der regionalen Medienvielfalt unter anderem auch durch die Entwicklung und den europäischen Vergleich von entsprechenden Förderstrukturen: Das ist ein Thema, das uns beschäftigt und das uns hier auf der Landesebene auch über Bürgermedien etc. intensiv befasst. Ich bin froh, dass

die Landesmedienanstalt sich in diesem Sinne einsetzt.

(Beifall SPD)

Der letzte Punkt – und das ist das Schlimme, dass wir hier offensichtlich Regelungen brauchen und die deutsche Sozialdemokratie weiß aus ihrer Geschichte heraus, warum sie solche Regelungen in diesem Aktionsprogramm aufruft: Die Hilfe und der Schutz für Medienschaffende auch durch die Sicherheitskräfte von Bund und Ländern. Weil es nicht zuletzt die Sturmabteilungen wie Pegida, Sügida und andere der AfD sind, die Journalistinnen und Journalisten in diesem Land bei einer Reihe von Demonstrationen der AfD massiv bedroht haben.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Und dass wir in einer Situation sind, dass eine SPD aus ihrer Geschichte heraus ein solches Aktionsprogramm machen muss und diesen Punkt aufnimmt, zeigt, dass Geschichte nicht zu Ende ist. Angesichts dessen sage ich, darüber müssten Sie reden, Herr Höcke, und nicht einen Parteienpopanz aufbauen, indem Sie einer Partei und anderen vorwerfen, dass sie Medienbeteiligungen hält, worüber jede Zeitung in diesem Land in den letzten Jahrzehnten immer wieder geschrieben hat. Jeder kann es nachlesen, jeder weiß es auch. Aber ich sage Ihnen auch, ich bin froh, dass eine Partei wie die Sozialdemokratische Partei die „Frankfurter Rundschau“ als ein linksliberales Sturmgeschütz dieser Republik als Tageszeitung unterstützt und dadurch gerettet hat. Das brauchen wir auch. Ohne die „Frankfurter Rundschau“ wäre dieses Land ein ganzes Stück ärmer. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es ist Ausschussüberweisung beantragt. Herr Abgeordneter Höcke, Sie haben noch 30 Sekunden.

(Zuruf Abg. Höcke, AfD: Danke, ich verzich- te, Frau Präsidentin!)

Gut.

Es ist Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien beantragt. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Das sind die Koalitionsfraktionen und die CDU-Fraktion. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 15

(Minister Prof. Dr. Hoff)

Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes für kommunale Investitionen zur Förderung der Bildung, Digitalisierung, Kultur, Umwelt sowie der sozialen Infrastruktur Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/7414 - ERSTE BERATUNG

und das Wort zur Einbringung hat Abgeordneter Adams, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Gäste hier im Thüringer Landtag! Das Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes für kommunale Investitionen zur Förderung der Bildung, Digitalisierung, Kultur, Umwelt sowie der sozialen Infrastruktur ist ein sehr schlanker Gesetzentwurf, weil wir lediglich ein paar Daten ändern.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, vor ziemlich genau zwei Jahren haben wir dieses Gesetz beschlossen, mit dem Ziel, den Kommunen 100 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen, damit sie Investitionen zum Beispiel in dem Bereich des Brandschutzes, der Kindergärten, des Breitbandausbaus oder des Klimaschutzes oder der Radwege durchführen können. Wir haben in diesen letzten zwei Jahren aber feststellen müssen, dass das Geld nicht so abfließen konnte, wie wir es uns gewünscht hätten, wie es sich aber auch die Kommunen gewünscht hätten. Darum, meine sehr verehrten Damen und Herren, haben wir diesen Gesetzentwurf eingebracht, weil er nämlich die Möglichkeit schafft, dass Kommunen das Geld, das ihnen zur Verfügung gestellt wurde, das auch abgerufen wurde, jetzt auch tatsächlich ausgeben können und sie ihre Verwendungsnachweise dann rechtzeitig abgeben können. Die Gründe dafür, warum das Geld noch nicht ausgegeben werden konnte, sind vielfältig, aber vor allen Dingen sind sie natürlich darin begründet – und wir alle wissen das –, dass wir einen erfreulichen Bauboom, so darf man es nennen, nicht nur im Hochbaubereich, sondern auch im Tiefbaubereich in Deutschland haben, dass es außerordentlich schwierig ist, Baufirmen zu finden, mit denen man die wichtigen Projekte, die durch diese Förderung ermöglicht werden sollten, auch tatsächlich umsetzen kann. Deshalb bitten wir um Zustimmung für die Überweisung an den Innen- und Kom

munalausschuss und an den Haushalts- und Finanzausschuss, um den Kommunen in Thüringen sichere Investitionsmöglichkeiten auch zu geben. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.