I. Nummer 2 des Antrags erhält folgende Fassung: „2. alle Maßnahmen zu ergreifen, die notwendig sind, die für die Approbation notwendige Kenntnisprüfung durch das Dritte Staatsexamen des Medizinstudiums zu ersetzen;“
II. Nummer 3 des Antrags erhält folgende Fassung: „3. in Kooperation mit den anderen Landesregierungen eine zentrale Datenbank einzuführen, in der sich um eine Approbation bemühende ausländische Ärzte verzeichnet werden;“.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Jeder achte Arzt in Thüringen ist Ausländer. Die meisten ausländischen Ärzte stammen dabei laut Bundesärztekammer aus Rumänien, Griechenland, Syrien und Österreich. Viele Ärzte aus den Nicht-EU-Ländern arbeiten in Thüringer Kliniken in einer Grauzone. Grund dafür sind ausstehende Kenntnis- und Sprachprüfungen, die abgelegt werden müssen, damit der Abschluss auch hier in Deutschland anerkannt wird. Inhalt und Ablauf der Prüfungen sind Ländersache.
Verantwortlich für die Prüfungen ist in Thüringen seit 2016 die Medizinische Fakultät der Uni Jena. Weil Ausbildungsinhalte in den Herkunftsstaaten aber oft nicht mit unseren deutschen Studien- und Prüfungsinhalten übereinstimmen, gestaltet sich die Überprüfung der Gleichwertigkeit schwierig. In der Folge kommt es zu Prüfungsstau und Wartezeiten für die antragstellenden Kollegen bis zu anderthalb Jahren. Liegt die Approbation nicht vor, dürfen diese Ärzte im Grunde nur hospitieren. Jedoch sieht die Realität mit Blick auf den Ärztemangel in den Krankenhäusern oft anders aus. Viele ausländische Ärzte arbeiten in Thüringer Kliniken mit Ausnahmegenehmigungen. Das sind Zustände, die wir so nicht hinnehmen können, meine Damen und Herren.
Ärzte aus Drittstaaten müssen über das gleiche Wissen verfügen, über das gleiche abrufbare Wissen wie einheimische Ärzte. Laut einer Statistik der Bundesärztekammer liegt aber die Durchfallquote bei den verpflichtenden Sprach- und Kenntnisprüfungen im ersten Versuch bei mehr als 50 Prozent. In Thüringen scheitert jeder vierte Prüfling an den
Tests. Es ist daher unabdingbar, dass ausländische Ärzte an den regulären Prüfungen der Universitäten teilnehmen, damit ein gleicher Kenntnisstand wie der der deutschen Medizinstudenten nachgewiesen wird. Die Kenntnisprüfung in Form der mündlichpraktischen Prüfung eines dritten Staatsexamens abzulegen, ist eine sehr zu unterstützende Überlegung.
Allerdings – und das möchte ich an dieser Stelle noch einmal besonders herausheben – muss in diesem Zusammenhang die Fachsprachenprüfung verbessert werden. Im Sinne des Patienten ist ein Sprachniveau von C1 unbedingt anzustreben, denn nur so kann auf diesem wirklich untersten Niveau ein adäquates Arzt-Patienten-Gespräch sichergestellt werden. Eine entsprechende Sprachprüfung ist aus unserer Sicht auf diesem Niveau verpflichtend abzulegen.
Immer mehr Ärzte aus Drittstaaten wollen in Deutschland Fuß fassen und ärztlich tätig werden. Das ist positiv zu bewerten – mit einem lachenden und einem weinenden Auge zum Stichwort Brain Drain. Vermittlungsagenturen haben einen lukrativen Markt entdeckt. Für viel Geld bieten sie Ärzten aus dem Ausland die Organisation von Vorstellungsgesprächen, Unterstützung bei Arbeitsverträgen und die Regelung bürokratischer Fragen. In den Kliniken werben sie mit der Rekrutierung von gut ausgebildetem und sofort einsatzbereitem Fachpersonal. Doch auf einem Markt, auf dem sich viel Geld verdienen lässt, tummeln sich auch schwarze Schafe. Bisher sind die Approbationsbehörden der Bundesländer für die Zulassung von Ärzten aus Nicht-EU-Ländern zuständig. Beim derzeitigen Verfahren sind die Echtheit der vorgelegten Diplome und Zeugnisse und ihre Beweiskraft vielfach nicht abschließend zu bestimmen. Es hat sich auch ein Anerkennungstourismus entwickelt. Manche ausländischen Ärzte reichen mit Hilfe von Agenturen ihre Papiere gleich in mehreren Bundesländern ein. Hier sollten wir ansetzen. Die Bundesländer müssen enger zusammenarbeiten und einheitliche Standards festlegen, um Trittbrettfahrer zu identifizieren. Die Einführung einer zentralen Datenbank für Ärzte aus Nicht-EU-Ländern ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Wir sind in unseren Kliniken auf die Unterstützung durch ausländische Fachkräfte angewiesen. Wir reden hier aber in erster Linie über Patientensicherheit und -schutz, da dürfen keine Abstriche an der Qualifikation der Bewerber gemacht werden.
Abschließend sei in diesem Zusammenhang darauf verwiesen, wir müssen vor allem dafür sorgen, dass wir genügend eigene Mediziner in Thüringen ausbilden. Das haben nämlich die Landesregierungen in den letzten Jahrzehnten verschlafen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Und ganz wichtig: Wir müssen alle Anstrengungen da hineinsetzen, attraktive Bedingungen dafür zu schaffen, dass die Absolventen, die wir jetzt in Thüringen haben, auch gerne in Thüringen bleiben. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Antrag, wie er Ihnen heute hier vorliegt, ist – und das muss man schon so sagen – echte Teamarbeit. Meine Fraktion hatte den Antrag im Januar gestellt und der damalige Hintergrund war, dass zahlreiche Hinweise und Beschwerden von Krankenhäusern und Betroffenen bei uns und bei allen Fraktionen eingegangen waren. Es gab schleppende Verfahren bei Approbationen und Zulassungen, und bei der Anhörung im Sozialausschuss ging es eben genau um diese Schwerpunkte, und es kam viel wertvoller Input der Fachleute. Hinweise des Landesverwaltungsamts, der Landesärztekammer und der Uniklinik Jena sind nun eingearbeitet und liegen als Beschlussempfehlung des Ausschusses vor, und diese wurde mit breiter Mehrheit im Ausschuss beschlossen. Es zeigt, wir haben letztlich ein gemeinsames Ziel, nämlich: Approbation und Zulassung ausländischer Ärzte und die Anerkennung der Qualifikation von ausländischem Pflegepersonal müssen entbürokratisiert und vor allem auch beschleunigt werden. Die Problematik, die es hier vorher gegeben hat – und das wurde in der Anhörung deutlich –, hat sich aber im Laufe der Zeit doch relativiert. Alles, was uns vorgetragen wurde, war vor allen Dingen, dass alle Maßnahmen dafür sorgen sollten, dass das Niveau der Kenntnisse und der Fähigkeiten nicht gesenkt wird. Oberstes Ziel der CDU-Fraktion war und ist auch hier die Patientensicherheit. Auf der einen Seite ist es so, dass wir auch in Thüringen natürlich einen hohen Bedarf an Ärzten und Pflegepersonal haben. Diesen Bedarf können wir leider nicht mit einheimischen Fachkräften decken. Auf der anderen Seite reden wir von einer hohen Mobilität von Fachkräften, aus Osteuropa, aber auch aus anderen Teilen der Welt, die natürlich auch mit Proble
men verbunden ist. Beide Entwicklungen können sich aber ergänzen und müssen sich nicht widersprechen. Die Anerkennung der jeweiligen Qualifikation, die Approbation und Zulassung durch staatliche Stellen ist dabei das Nadelöhr und wird wahrscheinlich auf absehbare Zeit immer das Nadelöhr bleiben. Wenn wir dieses Nadelöhr aber erweitern, dann aber unter der Grundbedingung, dass die Qualifikationen und die Fähigkeiten sowohl im sprachlichen als auch im fachlichen Bereich eben nicht sinken.
Dieser Antrag, den wir heute hoffentlich auch hier im Plenum mit breiter Mehrheit beschließen werden, wird dazu beitragen, diese bestehenden Schwachstellen zu beheben, oder zumindest wird er als Initiative dafür verstanden werden, diese Schwachstellen zu beseitigen. Es ist gut für die Krankenhäuser und für die Pflegeeinrichtungen, die händeringend Personal suchen. Es ist gut für die ausländischen Ärzte und Pflegekräfte, die in Thüringen eine neue Perspektive suchen und – das muss man auch sagen – die eben auch von einer gewissen Planungssicherheit abhängig sind. Und vor allem ist dieser Antrag gut für die Patientinnen und Patienten und alle Pflegebedürftigen. Vielen Dank.
Ja, Herr Zippel, ich kann Ihnen unumwunden zustimmen, da ist ein Antrag rausgekommen aus der Beratung, der richtig gut ist. Allerdings glaube ich, wenn wir es uns näher betrachten, ist dies Anliegen des Staatsexamens anstatt der derzeitigen Form der Kenntnisprüfung eher keine Erweiterung des Nadelöhrs. Ich glaube, das wird teilweise ein bisschen schwieriger für die angehenden Mediziner, aber das ist auch richtig so. Also das ist keine Kritik an der Änderung der Formulierung, sondern es ist richtig so, dass wir dann davon ausgehen können, dass die Mediziner, die zu uns kommen, dasselbe Prüfungsniveau haben wie die, die hier ausgebildet worden sind. Das ist völlig in Ordnung, aber es bleibt dabei, die Krux ist weniger die Fachkenntnis – die ist wichtig –, die Krux ist die Sprache. Und nur dann lässt sich ein gutes Arzt-Patienten-Verhältnis, ein vertrauensvolles Arzt-Patienten-Verhältnis aufbauen, wenn man einander versteht, wenn der Arzt das versteht, was ihm der Patient sagt, und wenn der Patient das Gefühl hat, dass man miteinander vernünftig kommunizieren kann. Das wird immer
Ob sich die Verfahren noch weiter beschleunigen lassen – wir haben es ja gehört, ein Großteil des Staus ist abgebaut, man bearbeitet die Anträge just in time, das ist eine gute Nachricht –, ob das noch weiter, noch schneller geht, da muss man mal schauen. Ich finde es auch richtig und wichtig, dass die Einfügung darin besteht, dass wir mit anderen Bundesländern eine Datenbank aufbauen, damit dieses Länderhopping von manchen Personalagenturen aufhört. Ich beschuldige da gar nicht die Ärzte oder die Pflegekräfte, sondern es sind wirklich Personalagenturen, die versuchen, da möglichst schnell auf der Welle zu surfen. Und da, wo es schnell geht, kommen ganz viele Anträge. Also ich glaube, das ist eine sehr gute Einfügung.
Ich bin mir aber auch sehr, sehr sicher, dass wir weiterhin am Anfang eines Weges sind, weil ich glaube, wir haben noch keine endgültige Antwort darauf gefunden, wie wir längerfristig und dauerhaft und ständig mit diesem Bedarf an Fachkräften umgehen sollen und wie das weitergehen soll. Da fehlt uns tatsächlich noch die dauerhaft tragfähige Antwort.
Eines noch, weil es Frau Herold hier sagte – wieder mehr Studienplätze, und das wird es dann schon richten: Das wird so nur eingeschränkt funktionieren. Machen wir mehr Studienplätze in Jena auf, werden diese Studierenden aus der ganzen Bundesrepublik kommen, und die werden möglicherweise dann auch wieder in ihre Heimatbundesländer gehen. Wir müssen leider die Erfahrung machen, dass es uns nur eingeschränkt gelingt, Studierende aus anderen Bundesländern tatsächlich in Thüringen zu halten, weil es eben auch einen Wettbewerb unter den Bundesländern, unter den Regionen gibt. Und da ist es nun einfach mal so: Mehr Studienplätze heißt deswegen nicht automatisch mehr Ärzte in Thüringen. Da sollten wir sehr vorsichtig sein. Am Ende des Tages ist das jetzt aber ein guter Antrag, um den es geht. Ich bitte um Zustimmung, so wie es im Ausschuss auch gewesen ist. Vielen Dank.
Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen – seitens der Regierung? Bitte schön, Frau Staatssekretärin Feierabend.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, zum vorliegenden Antrag hat meine Ministerin bereits im März von der Möglichkeit eines Sofortberichts Gebrauch gemacht. Dabei hat meine Ministerin im Plenum des Landtags ausgeführt, dass das Berufsanerkennungsverfahren vom Bundesgesetzgeber in Umsetzung der EU-Berufsqualifizierungsanerkennungsrichtlinie genau vorgegeben wird. Und sie hat Ihnen die Maßnahmen dargestellt, welche unser Haus gemeinsam mit dem Thüringer Landesverwaltungsamt und der FSU Jena unternommen hat, um das bundesgesetzlich geregelte Anerkennungsverfahren und damit die Erteilung der Approbation an ausländische Ärzte zu beschleunigen. Diesbezüglich möchte ich hier nur beispielhaft noch einmal auf die Übertragung der Kenntnisprüfung auf die FSU Jena verweisen, mit der die Anzahl der Kenntnisprüfungen erheblich erhöht werden konnte. Die Ausführungen im Sofortbericht treffen weiterhin uneingeschränkt zu. Insoweit darf ich auf diesen und die damit erfolgte Beantwortung auch zu den Nummern 2 bis 5 verweisen.
Durch Beschluss des Landtags wurden die Nummern 2 bis 5 des Antrags an den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit zur weiteren Beratung überwiesen. Wir haben schon gehört, dass in mehrfachen Sitzungen dazu beraten wurde. In der Ausschusssitzung im Mai bestand am Ende der umfangreichen Berichterstattung und intensiven Diskussion, an der auch der Präsident des Thüringer Landesverwaltungsamts, der Studiendekan der FSU Jena, der Hauptgeschäftsführer der Landesärztekammer Thüringen, der Geschäftsführer der Landeszahnärztekammer Thüringen und der Geschäftsführer der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Thüringen teilgenommen haben, Einvernehmen dazu, dass das Berichtsersuchen zum Antrag erfüllt ist. Im Ergebnis der Ausschussberatung im Juni wurden die Nummern 2 bis 5 für erledigt erklärt. Die mit dem Änderungsantrag neu gefassten Nummern 2 und 3 des Antrags wurden vom Ausschuss ausdrücklich begrüßt.
Ich darf an dieser Stelle zu den neu gefassten Nummern 2 und 3 des Antrags kommen. Die in der neuen Nummer 2 des Antrags erhobene Forderung analog zur Forderung des Deutschen Ärztetags unterstützen wir uneingeschränkt. Die Ministerin hat diese Position bereits im Sofortbericht im Plenum vorgetragen und im Ausschuss bekräftigt. Ein einheitliches Prüfungsniveau ist von herausragender Bedeutung für den Patientenschutz. Ich darf an dieser Stelle den Beschluss des Deutschen Ärztetags 2019 zitieren: „Die große Anzahl von Anträgen auf
die Feststellung der Gleichwertigkeit, der hohe Anspruch des Patientenschutzes und das Erfordernis der Leistungsgerechtigkeit und ‑vergleichbarkeit eines deutschen Staatsexamens mit der Kenntnisprüfung eines Drittstaatlers erfordern die Überprüfung der Gleichwertigkeit innerhalb der Prüfung zum Dritten Staatsexamen. Der hohe Anspruch an die Qualität der Ausbildung in der Medizin zur eigenständigen Behandlung von Patientinnen und Patienten in Deutschland darf nicht aufgeweicht werden. [...] Gleiche Standards müssen auch in einem medizinisch hochentwickelten Land wie Deutschland gelten. Insofern kann der Nachweis der Gleichwertigkeit nur durch Ableistung des Dritten Staatsexamens erfolgen.“ Die Forderung nach Einbindung in das Dritte deutsche Staatsexamen muss allerdings an den Bundesgesetzgeber gerichtet werden. Gegenstand einer solchen Forderung sollten auch Vorbereitungskurse sein. Dafür wird sich mein Haus einsetzen.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, auch die Intention der neuen Nummer 3 des Antrags, in Kooperation mit anderen Landesregierungen eine zentrale Datenbank einzuführen, in der sich um eine Approbation bemühende ausländische Ärzte verzeichnet werden, ist von den Ländern bereits aufgegriffen und kann daher nur begrüßt werden. Gegenwärtig werden bereits die für ein solches Länderabgleichsregister einzuhaltenden datenschutzrechtlichen Voraussetzungen geprüft. Damit verbundenes Ziel soll die Etablierung eines Registers zur Vermeidung von Mehrfachanträgen ausländischer Ärztinnen und Ärzte sein, um so eine mögliche unerlaubte Wiederholung der Kenntnisprüfung durch Beantragung in einem anderen Bundesland zu verhindern. Aufgrund der besonderen Bedeutung der Vermeidung von Mehrfachanträgen, wurde das Thema auch von der Gesundheitsministerkonferenz aufgegriffen. Die Gesundheitsministerkonferenz hat sich in ihrer Sitzung am 5. und 6. Juni 2019 wiederholt für die Schaffung eines entsprechenden Abgleichmehrfachregisters ausgesprochen und die Prüfung von Umsetzungsmöglichkeiten durch eine gemeinsame Arbeitsgruppe der Gesundheitsministerkonferenz und der Kultusministerkonferenz beschlossen. Im Übrigen hat auch der diesjährige Deutsche Ärztetag einen gleichlautenden Beschluss verabschiedet. Mein Haus wird sich deshalb auch weiter dafür einsetzen, dass ein solches Abgleichmehrfachregister geschaffen wird. Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Ich schließe die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung, als Erstes über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit in der Drucksache 6/7304. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Ich sehe Zustimmung aus allen Fraktionen. Wer ist dagegen? Dagegen ist niemand. Wer enthält sich? Es enthält sich auch niemand. Dann ist die Beschlussempfehlung angenommen.
Wir kommen als Zweites zur Abstimmung über die Nummern 2 bis 5 des Antrags der Fraktion der CDU in der Drucksache 6/6685 unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen.
Ich lese noch mal vor: Antrag der CDU-Fraktion zu den Nummern 2 bis 5 in der Drucksache 6/6685 unter Berücksichtigung der jetzt angenommenen Beschlussempfehlung. Ich sehe Zustimmung aus allen Fraktionen. Wer ist dagegen? Dagegen ist niemand. Wer enthält sich? Es enthält sich niemand. Damit ist auch diese Drucksache bestätigt. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Umsetzung eines ermäßigten Umsatzsteuersatzes auch für Online-Angebote von Zeitungen und vergleichbaren Medien Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/7087 -
Wünscht die CDU-Fraktion das Wort zur Begründung? Nein. Dann steigen wir ein in die Aussprache. Als Erster hat Abgeordneter Wucherpfennig von der CDU-Fraktion das Wort.
Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren, das deutsche Umsatzsteuergesetz ist zweifellos nicht einfach zu durchschauen und auch nicht in jeder Hinsicht plausibel. Eingeführt wurde diese Steuer im Jahr 1968, und bereits schon damals mit zwei verschiedenen Steuersätzen, und zwar einem Regelsatz in Höhe von 10 Prozent, mittlerweile ist der bei 19 Prozent, und einem ermäßigten Satz von
5 Prozent, der inzwischen bekanntlich auf 7 Prozent angehoben wurde. Mit dem ermäßigten Tarif von 7 Prozent sorgt der Bundesgesetzgeber dafür, dass ausgewählte Waren und Leistungen des täglichen Bedarfs, die der Grundversorgung zugerechnet werden, für die Konsumenten preiswerter werden. Neben den meisten Lebensmitteln gilt das etwa für Kulturangebote wie Bücher, Zeitschriften und manche Kunstobjekte, die Verwertung von Urheberrechten oder den Personennahverkehr. Eine Übersicht über die immer wieder umstrittenen Umsatzsteuerermäßigungen bietet § 12 Umsatzsteuergesetz, die vollständige Liste der dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Gegenstände finden Sie in der Anlage 2 des Umsatzsteuergesetzes. Über die Sinnhaftigkeit von einzelnen Waren und Leistungen dieser Ermäßigungsliste ließe sich vortrefflich streiten. So werden durch den ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent heute jede Menge Luxusgüter wie zum Beispiel Gänseleber oder Wachteleier subventioniert, andere Nahrungsmittel dagegen aber nicht mehr. In diesem Kontext nur einige Beispiele: 7 Prozent auf Obst, aber 19 Prozent auf Obstsaft; 7 Prozent auf Hundekekse und Hundefutter, aber 19 Prozent auf Kinderkekse und Babynahrung; 7 Prozent auf Kartoffeln, aber 19 Prozent auf Süßkartoffeln; 7 Prozent auf Schnittblumen, aber 19 Prozent auf Topfpflanzen. Noch absurder wird es zum Beispiel beim Kauf eines Reitpferds, dafür sind 7 Prozent Umsatzsteuer zu zahlen, ich frage mich: Warum nicht 19 Prozent? Da Reitpferde meines Erachtens kein Nahrungsmittel sein sollten und schon gar nicht zum täglichen Bedarf gehören sollten, erschließt sich mir auch nicht dieser ermäßigte Steuersatz. Meine Damen, meine Herren, ich denke, diese in die Thematik einführenden Beispiele sollten genügen.