Protocol of the Session on June 14, 2019

Meinen Sie jetzt als Naturschutzgebiet oder als Landschaftsschutzgebiet? Wie gesagt, wir gehen von Amts wegen vor. Wir weisen Naturschutzgebiete aus, wir haben eine Planung dazu, wir weisen auch von Amts wegen Landschaftsschutzgebiete aus, aber immer nur, soweit unsere personellen Kapazitäten reichen. Ein zeitweise auftretendes Brutpaar ist jetzt nicht ausschlaggebend dafür, dass wir ein Landschaftsschutzgebiet ausweisen.

Der Antragsteller hätte noch die Möglichkeit, ansonsten ist die Fragemöglichkeit ausgeschöpft. Ich rufe jetzt die letzte Mündliche Frage in der Fragestunde auf, die Frage des Abgeordneten Herrgott, Fraktion der CDU, in der Drucksache 6/7300.

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Unbesetzte Schulleiterstelle am Orlatal-Gymnasium in Neustadt an der Orla

Die Schulleiterstelle am Orlatal-Gymnasium in Neustadt an der Orla ist seit dem 1. August 2016 unbesetzt. Die Leitung des Orlatal-Gymnasiums nimmt seitdem die stellvertretende Schulleiterin wahr. Die folgenden Fragen beziehen sich auf die Antworten der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage 2472 sowie auf meine Mündliche Anfrage in Drucksache 6/6769 vom 5. Februar 2019 in der 140. Sitzung des Thüringer Landtags am 28. Februar 2019.

Ich frage die Landesregierung:

1. Konnte mittlerweile die Auswahlentscheidung für einen der drei Bewerber auf die Schulleiterstelle ge

(Staatssekretär Möller)

troffen werden? Wenn nein, aus welchem Grund nicht?

2. Kann die Besetzung der Schulleiterstelle, wie seitens der Landesregierung beabsichtigt, zu Beginn des neuen Schuljahres 2019/2020 erfolgen?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, in Vertretung Staatssekretär Dr. Sühl.

Danke, Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Herrgott beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Ich beantworte Fragen 1 und 2 zusammen: Eine Auswahl für die Schulleiterstelle am Gymnasium in Neustadt an der Orla konnte mittlerweile getroffen werden. Das Besetzungsverfahren ist eingeleitet und wird so schnell wie möglich abgeschlossen. Da zwei Bewerber abgelehnt werden mussten, ist hier die Rechtsbehelfsfrist von einem Monat zu beachten. Zudem müssen gemäß Thüringer Schulgesetz die Schulkonferenz und der Schulträger beteiligt werden. Ein genauer Zeitpunkt kann deshalb nicht benannt werden.

Gibt es Nachfragen? Herr Abgeordneter Herrgott.

Wann genau läuft die Rechtsbehelfsfrist von einem Monat ab?

Das wird Ihnen die Landesregierung schriftlich mitteilen.

Gibt es weitere Nachfragen? Das kann ich nicht erkennen. Dann schließe ich die Fragestunde und den Tagesordnungspunkt. Wir hatten vereinbart, dass wir nach der Fragestunde die Wahlen durchführen.

Ich rufe deswegen auf den Tagesordnungspunkt 28

Wahl eines Mitglieds und dessen Vertreters des Richterwahlausschusses gemäß Artikel 89 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit §§ 52 und 51 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes sowie Wahl eines Mitglieds und dessen Vertreters des Staatsanwaltswahlausschusses nach § 66 i. V. m. § 65 Abs. 2, § 52 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes Wahlvorschläge der Fraktion der AfD - Drucksachen 6/7288 und 6/7289 -

Ich will noch den Hinweis geben, dass sowohl der Richterwahlausschuss als auch der Staatsanwaltswahlausschuss aus jeweils 15 Mitgliedern bestehen, darunter jeweils 10 Abgeordnete des Landtags. Für jedes Mitglied ist ein Vertreter zu wählen.

Gemäß § 52 bzw. § 65 Abs. 2 in Verbindung mit § 52 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes werden die dem Landtag angehörenden Mitglieder des Richterwahlausschusses und des Staatsanwaltswahlausschusses sowie deren Vertreter vom Landtag jeweils mit Zweidrittelmehrheit gewählt. Jede Landtagsfraktion muss mit mindestens einem Abgeordneten in den beiden Wahlausschüssen vertreten sein. Die Fraktion der AfD ist in den beiden Gremien bislang noch nicht vertreten, sodass die heutige Wahl erforderlich ist.

Die Wahlvorschläge der Fraktion der AfD liegen Ihnen in den Drucksachen 6/7288 und 6/7289 vor. Vorgeschlagen ist jeweils der Abgeordnete Stefan Möller. Vertreter für beide Gremien wurden nicht vorgeschlagen.

Wird die Aussprache gewünscht? Das kann ich nicht erkennen.

Gemäß § 46 Abs. 2 der Geschäftsordnung kann bei Wahlen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht. Es gibt Widerspruch. Wenn Widerspruch erfolgt, finden geheime Wahlen statt. Dazu wird wie folgt verfahren: Ich erläutere die Stimmzettel. Für die beiden Wahlen liegen farblich unterschiedliche Stimmzettel vor. Der Wahlschein für den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD in Drucksache 6/7288 zur Wahl eines Mitglieds des Richterwahlausschusses ist weiß. Der Wahlschein für den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD in Drucksache 6/7289 zur Wahl eines Mitglieds des Staatsanwaltswahlausschusses ist gelb.

(Abg. Herrgott)

Sie erhalten also einen weißen und einen gelben Stimmzettel. Auf jedem der beiden Stimmzettel haben Sie die Möglichkeit, mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ zu stimmen. Als Wahlhelfer berufe ich die Abgeordneten Tischner, Mühlbauer und Kobelt.

Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die Schriftführer, die Namen zu verlesen.

Adams, Dirk; Becker, Dagmar; Berninger, Sabine; Blechschmidt, André; Bühl, Andreas; Diezel, Birgit; Dittes, Steffen; Emde, Volker; Engel, Kati; Fiedler, Wolfgang; Floßmann, Kristin; Geibert, Jörg; Gentele, Siegfried; Grob, Manfred; Gruhner, Stefan; Hande, Ronald; Dr. Hartung, Thomas; Harzer, Steffen; Hausold, Dieter; Helmerich, Oskar; Henfling, Madeleine; Hennig-Wellsow, Susanne; Henke, Jörg; Herold, Corinna; Herrgott, Christian; Hey, Matthias; Heym, Michael; Höcke, Björn; Holbe, Gudrun; Holzapfel, Elke; Jung, Margit; Kalich, Ralf; Kellner, Jörg; Kießling, Olaf; Kobelt, Roberto; Dr. König, Thadäus; König‑Preuss, Katharina; Korschewsky, Knut; Kowalleck, Maik; Kräuter, Rainer; Krumpe, Jens; Kubitzki, Jörg; Kummer, Tilo; Kuschel, Frank; Lehmann, Annette; Lehmann, Diana; Leukefeld, Ina; Lieberknecht, Christine.

Christina Liebetrau, Ute Lukasch, Dr. Gudrun Lukin, Marcus Malsch, Dr. Iris Martin-Gehl, Dorothea Marx, Beate Meißner, Katja Mitteldorf, Mike Mohring, Stefan Möller, Eleonore Mühlbauer, Wiebke Muhsal, Anja Müller, Olaf Müller, Birgit Pelke, Babett Pfefferlein, Dr. Werner Pidde, Egon Primas, Jürgen Reinholz, Klaus Rietschel, Marion Rosin, Astrid Rothe-Beinlich, Thomas Rudy, Christian Schaft, Claudia Scheerschmidt, Manfred Scherer, Dr. Johanna Scheringer-Wright, Simone Schulze, Diana Skibbe, Karola Stange, Christina Tasch, Heike Taubert, Jörg Thamm, Christian Tischner, Prof. Dr. Mario Voigt, Marit Wagler, Raymond Walk, Frank Warnecke, Herbert Wirkner, Torsten Wolf, Henry Worm, Gerold Wucherpfennig, Christoph Zippel.

Haben alle ihre Stimme abgegeben? Dann schließe ich die Wahlhandlung und bitte um Auszählung.

Ich darf Ihnen das Ergebnis bekannt geben. Es wurden 77 gültige Stimmen abgegeben bei 87 anwesenden Abgeordneten bei Sitzungsbeginn. Für den Wahlvorschlag der AfD in Drucksache 6/7288 stimmten 44 mit Ja, 24 mit Nein bei 9 Enthaltungen. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht.

Bei der Wahl eines Mitglieds des Staatsanwaltsausschusses: 77 abgegebene Stimmen, 44 Jastimmen, 23 Neinstimmen bei 10 Enthaltungen, damit ist auch hier die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht.

Ich frage die Fraktion der AfD, ob sie noch einen Wahlgang durchführen möchte. Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 29

Wahl der Mitglieder des beratenden Gremiums nach § 5 c des Thüringer Ministergesetzes Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, DIE LINKE und der SPD - Drucksache 6/7330 -

Ich möchte noch folgenden Hinweis geben: Die fünf Mitglieder des beratenden Gremiums werden gemäß § 5 c Abs. 1 des Thüringer Ministergesetzes vom Landtag für die Dauer von fünf Jahren gewählt und dürfen keine Mitglieder oder Beschäftigte des Landtags, der Landesregierung oder von Ministerien sein. Sie sollen sich durch besondere Erfahrungen und Kenntnisse im Bereich der beruflichen Ethik, der Rechtswissenschaften oder zivilgesellschaftlichen Engagements auszeichnen.

Der gemeinsame Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, Die Linke und der SPD liegt Ihnen in der Drucksache 6/7330 vor. Vorgeschlagen sind Dr. Frank-Michael Pietzsch, Gustav Bergemann, Stefan Werner, Norman Loeckel und Ron Hoffmann.

Wird eine Aussprache gewünscht? Das kann ich nicht erkennen. Auch hier besteht die Möglichkeit, durch Handzeichen abzustimmen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? Es erhebt sich Widerspruch. Dann wird wie folgt verfahren: Ich erläutere den Stimmzettel. Für die Wahl erhält jede und jeder Abgeordnete einen Stimmzettel. Es kann entweder „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ angekreuzt werden. Als Wahlhelfer berufe ich die Abgeordneten Tischner, Mühlbauer und Kobelt.

Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die Schriftführer, die Namen zu verlesen.

Adams, Dirk; Becker, Dagmar; Berninger, Sabine; Blechschmidt, André; Bühl, Andreas; Diezel, Birgit; Dittes, Steffen; Emde, Volker; Engel, Kati; Fiedler, Wolfgang; Floßmann, Kristin; Geibert, Jörg; Gentele, Siegfried; Grob, Manfred; Gruhner, Stefan;

(Vizepräsidentin Jung)

Hande, Ronald; Dr. Hartung, Thomas; Harzer, Steffen; Hausold, Dieter; Helmerich, Oskar; Henfling, Madeleine; Henke, Jörg; Hennig-Wellsow, Susanne; Herold, Corinna; Herrgott, Christian; Hey, Matthias; Heym, Michael; Höcke, Björn; Holbe, Gudrun; Holzapfel, Elke; Jung, Margit; Kalich, Ralf; Kellner, Jörg; Kießling, Olaf; Kobelt, Roberto; Dr. König, Thadäus; König-Preuss, Katharina; Korschewsky, Knut; Kowalleck, Maik; Kräuter, Rainer; Krumpe, Jens; Kubitzki, Jörg; Kummer, Tilo; Kuschel, Frank; Lehmann, Annette; Lehmann, Diana; Leukefeld, Ina; Lieberknecht, Christine.

Christina Liebetrau; Ute Lukasch; Dr. Gudrun Lukin; Marcus Malsch; Dr. Iris Martin-Gehl; Dorothea Marx; Beate Meißner; Katja Mitteldorf; Mike Mohring; Stefan Möller; Eleonore Mühlbauer; Wiebke Muhsal; Anja Müller; Olaf Müller; Birgit Pelke; Babett Pfefferlein; Dr. Werner Pidde; Egon Primas; Jürgen Reinholz; Klaus Rietschel; Marion Rosin; Astrid Rothe-Beinlich; Thomas Rudy; Christian Schaft; Claudia Scheerschmidt; Manfred Scherer; Dr. Johanna Scheringer-Wright; Simone Schulze; Diana Skibbe; Karola Stange; Christina Tasch; Heike Taubert; Jörg Thamm; Christian Tischner; Prof. Dr. Mario Voigt; Marit Wagler; Raymond Walk; Frank Warnecke; Herbert Wirkner; Torsten Wolf; Henry Worm; Gerold Wucherpfennig; Christoph Zippel.

Jeder konnte seine Stimme abgeben. Wir beenden die Wahlhandlung und ich bitte um Auszählung.

Meine Damen und Herren Abgeordneten, wir haben ein Ergebnis zur Wahl der Mitglieder des beratenden Gremiums nach § 5 c des Thüringer Ministergesetzes. Abgegebene Stimmen: 79, gültige Stimmen: 79; für den Wahlvorschlag stimmten 71 Abgeordnete, gegen den Wahlvorschlag 3, enthalten haben sich 4. Damit sind die Mitglieder gewählt. Ich gratuliere den Mitgliedern für das beratende Gremium und ich nehme an, sie nehmen die Wahl an. Vielen Dank.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir hatten vereinbart, den Tagesordnungspunkt 9 in unserer Sitzung auf jeden Fall zu beraten, und ich würde ihn jetzt aufrufen – Tagesordnungspunkt 9

Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und der Versorgung in den Jahren 2019 bis 2021

Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/6962 - 2. Neufassung - dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 6/7316 -

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