Protocol of the Session on June 14, 2019

Gibt es weitere Nachfragen? Das kann ich nicht erkennen. Dann rufe ich die Anfrage des Abgeordneten Gruhner, Fraktion der CDU, in Drucksache 6/7297 auf.

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin.

Nationales Naturerbe – Flächenstilllegungen im Saale-Orla-Kreis

Im Zuge der Fortführung des im Koalitionsprogramm festgelegten Programms Nationales Naturerbe sollen in einer vierten Tranche 30.000 Hektar Flächen – davon 20.000 Hektar von der Bodenverwertungs- und ‑verwaltungs GmbH (BVVG) – im gesamten Bundesgebiet diesem Programm zugeführt werden. Das Programm sieht in der Regel eine Stilllegung dieser Flächen vor.

Im Rahmen der Beantwortung der Frage 4 der Kleinen Anfrage in Drucksache 6/6634 vom 9. Januar 2019 konnte mangels übermittelter Daten zu Waldbeständen seitens der BVVG keine Aussage dazu getroffen werden, inwiefern Flächen im Saale-OrlaKreis hiervon betroffen sind. Zudem teilte das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz mit der oben genannten Drucksache 6/6634 zu Frage 2 mit, dass dem Bundesamt für Naturschutz eine Liste übermittelt wurde, in der geeignete Flächen benannt wurden. Dazu hatte sich das Bundesamt für Naturschutz jedoch bisher nicht geäußert. In diesem Zusammenhang wird in einem Beitrag der „Ostthüringer Zeitung“ vom 3. Juni 2019 ein Ministeriumssprecher mit der Aussage zitiert, dass ein „naturschutzfachlich begründete[r] mittelbis langfristige[r] Waldumbau [mit einer] ökonomischen Wertschöpfung und Nadelholzbelieferung aus Nationalen Naturerbe-Flächen Hand in Hand gehen [könne]“.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Waldflächen im Saale-Orla-Kreis sind für eine Übertragung vorgesehen?

2. Welche Flächen aus dem Saale-Orla-Kreis stehen auf der dem Bundesamt für Naturschutz übermittelten Liste?

3. Ist das oben angeführte Zitat eines Ministeriumssprechers als eine Bestätigung der Landesregierung einer bereits begonnenen Flächenübertragung durch die BVVG zu verstehen?

4. Welche potenziellen Flächenempfänger haben bereits Interessensbekundungen für einzelne oder alle betroffenen Flurstücke abgegeben?

Es antwortet für die Landesregierung das Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz, Staatssekretär Möller.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Gruhner beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Ich möchte die Fragen 1 und 2 zusammen beantworten: Es handelt sich ausnahmslos um Waldund Offenlandflächen auf dem Gebiet der Stadt Wurzbach aus den Gemarkungen Grumbach, Rodacher Brunnen, Titschendorf und Wurzbach mit einem Flächenumfang von circa 1.400 Hektar, für die eine Übertragung beim Bund beantragt wurde, wobei Waldflächen den größten Anteil ausmachen. Eine Entscheidung des Bundes, welche der beantrag

ten Flurstücke tatsächlich in den Übertragungspool zum Nationalen Naturerbe und dort in die vierte Tranche kommen, steht noch aus.

Die Frage 3 beantworte ich mit Nein.

Die Frage 4 beantworte ich wie folgt: Die Stiftung Naturschutz Thüringen sowie ThüringenForst und die Stadt Wurzbach haben Interesse an einer Übernahme bekundet.

Gibt es Nachfragen? Herr Abgeordneter Gruhner.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich hätte folgende Nachfrage: Können Sie die Flurstücknummern aufzählen oder mir nachreichen, damit man das mal konkret hat, welche Flächen tatsächlich betroffen sind? Sie haben zwar die Gemarkungen genannt, aber es wäre natürlich von Interesse.

Ich hatte auch gesagt, dass die Entscheidung, welche Flurstücke tatsächlich übertragen werden, noch aussteht. Diese Entscheidung wird von der BVVG noch getroffen. Insofern kann ich Ihnen das jetzt noch nicht sagen.

Es gibt eine weitere Nachfrage.

Vielen Dank. Dann frage ich noch mal nach. Sie haben hier aber konkrete Flächen vorgeschlagen. Vielleicht präzisiere ich noch mal meine Frage: Welche Flächen mit welchen Flurstücknummern haben Sie denn vorgeschlagen? Sie hatten ja auf die Kleine Anfrage, die ich in der Mündlichen Anfrage zitiere, geantwortet oder Ihr Haus hatte geantwortet, dass Sie eine Liste übermittelt haben. In dem Vorschlag müssen ja konkrete Flurstücke aufgeführt sein.

Wenn es so eine Liste mit Vorschlägen gibt, dann kann ich Ihnen diese sicherlich zukommen lassen.

Danke. Das ist ja letztlich der Kern des Interesses, welche Grundstücke das genau sind.

Okay, ja, es geht ja offenbar auch noch um irgendwelche Zeitungsberichte von jetzt schon stillgelegten Sachen, Borkenkäfer und so.

Ich denke, wir halten fest, dass das Ministerium, wenn die Liste existiert, diese dem Abgeordneten Gruhner zur Verfügung stellt.

Ja.

Ich rufe auf die Anfrage des Abgeordneten Worm, Fraktion der CDU, in Drucksache 6/7299.

Vielen Dank, Frau Präsidentin.

Stand der Unterschutzstellung des Kleinen Thüringer Waldes

Seit Anfang der 1990er-Jahre gibt es Bemühungen, die geologisch und naturschutzfachlich bedeutsame Strukturlandschaft des Kleinen Thüringer Waldes – Berg- und Hügelland im Dreieck Suhl-Schmeheim/ Dillstädt-Schleusingen – unter Schutz zu stellen. Voraussetzung dafür ist die Erarbeitung eines Landschaftsrahmenplans, der bisher aber noch nicht erstellt wurde. Die Vogelschutzwarte Seebach sieht des Weiteren für die Feststellung eines Dichtezentrums der Schwarzstorchpopulation im Kleinen Thüringer Wald keinen Anlass, weil zu wenige Exemplare vorhanden sein sollen. Teile des Kleinen Thüringer Waldes um Oberstadt und Gethles/Fischbach sollen laut dem Entwurf des Teilplans „Wind“ im Regionalen Raumordnungsplan Südwestthüringen nun als Windvorranggebiete ausgewiesen werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist die Ausweisung des Kleinen Thüringer Waldes als Landschaftsschutzgebiet geplant bzw. sind der Landesregierung diesbezüglich Initiativen bekannt, und wenn ja, welche Anträge liegen dazu vor bzw. welche Voraussetzungen fehlen noch, und wenn nein, warum soll keine Ausweisung erfolgen?

2. Wie ist in diesem Zusammenhang die Rechtsauffassung des Landes zur geplanten Ausweisung von Windvorranggebieten im Kleinen Thüringer Wald?

3. Wie hat sich die Schwarzstorchpopulation im Kleinen Thüringer Wald in den letzten fünf Jahren – bitte in Jahresscheiben angeben – entwickelt?

4. Wie viele Brutpaare müssen vorhanden sein, um ein Dichtezentrum zu bilden?

Es antwortet für die Landesregierung das Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz, Staatssekretär Möller.

Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Worm beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Der Kleine Thüringer Wald ist als Gebiet Bestandteil der Fachplanung Landschaftsschutzgebiete des Thüringer Landesamts für Umwelt, Bergbau und Naturschutz. Schutzgebiete werden nicht auf Antrag, sondern von Amts wegen ausgewiesen. Anträge werden aber, soweit sie eine Begründung enthalten, als Anstoß für eine Prüfung der Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit des Gebiets genommen.

Der Landkreis Hildburghausen hat am 19.08.1992 beim damaligen Thüringer Landesverwaltungsamt, Außenstelle Suhl, die einstweilige Sicherung des Gebietsanteils Landkreis Hildburghausen beantragt. Nach 1992 sind keine Anfragen des Landkreises Hildburghausen mehr bekannt. Aufgrund der Prioritätensetzung des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz für die Ausweisung von Schutzgebieten sowie der begrenzten personellen Kapazitäten ist aktuell keine Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten vorgesehen.

Zu Frage 2 kann ich Ihnen sagen, dass uns offensichtliche Rechtsmängel derzeit nicht bekannt sind, auch nicht erkennbar sind. Eine endgültige Prüfung wird dann im Zuge der Genehmigungsprüfung des Regionalplans Südwestthüringen erfolgen. Dieser Prüfung kann ich hier nicht vorgreifen.

Zu Frage 3 kann ich Ihnen sagen, dass der Vogelschutzwarte Seebach für das Gebiet Kleiner Thüringer Wald ein sicheres Brutvorkommen des Schwarzstorchs aus dem Jahr 2017 bei OberstadtEichenberg bekannt ist, für das bereits 2014 ein Brutverdacht bestand. Weiterhin gibt es Sichtbeobachtungen aus dem Jahr 2014, die auf ein anderes Brutvorkommen südlich von Suhl hindeuten. Für die letzten fünf Jahre ergibt sich dabei folgendes Bild: Im Jahr 2014 gab es zwei Brutverdachte, in den Jahren 2015 und 2016 gab es keine Nachweise zur Brutzeit. Im Jahr 2017 gab es einen Brutnachweis. Im Jahr 2018 keinen Nachweis zur Brutzeit und für

das Jahr 2019 ist noch keine Meldung der Vogelschutzwarte Seebach erfolgt.

Zu Frage 4: Die Definition eines Dichtezentrums kann nicht allein über einen Zahlenwert für Brutpaare erfolgen. Für die Berechnung der Dichtezentren im avifaunistischen Fachbeitrag zur Fortschreibung der Regionalpläne 2015 bis 2018 kam ein geostatistisches Verfahren, und zwar eine Kerndichteschätzung, zur Anwendung. Nach diesem Verfahren wird die Dichte der landesweit bekannten Brutvorkommen anhand von Nachbarschaftsbeziehungen, das heißt der Distanz zwischen benachbarten Brutvorkommen, ermittelt. Für das verwendete Rechenmodell sind außerdem verschiedene Parameter nach wissenschaftlichen Kriterien, wie zum Beispiel eine Rastergröße von 500 Metern und 10 Wahrscheinlichkeitsklassen, verwendet worden. Es ist also ein relativ aufwendiges Verfahren, sodass man nicht einfach sagen kann: Da sind vielleicht zwei Brutbeobachtungen gemacht worden und dann hat man schon ein Dichtezentrum. Dichtezentrum heißt immer, dass in einem relativ großen Gebiet mehrere relativ dicht beieinanderliegende Brutereignisse gesichtet werden müssen, um das mal verkürzt zu sagen.

Gibt es Nachfragen? Es gibt eine Nachfrage des Abgeordneten Kummer.

Frau Präsidentin, vielen Dank. Ich habe gleich zwei Nachfragen. Die eine Nachfrage, Herr Staatssekretär...

Herr Abgeordneter Kummer, eine Nachfrage, es gibt noch eine.

Gut, Entschuldigung, dann eine Nachfrage. Herr Staatssekretär, wissen Sie, ob es zutreffend ist, dass die Döbel-Studie der Landesregierung, die ja Basis für die Ausweisung von Vorranggebieten sein sollte, kein Vorranggebiet im Kleinen Thüringer Wald vorgesehen hat?

Das weiß ich nicht, aber wenn Sie das jetzt so sagen, Herr Kummer, dann gehe ich mal davon aus, dass das so ist.

Es gibt eine zweite Nachfrage der Abgeordneten Floßmann.

Herr Staatssekretär Möller, Sie sagten dass die Naturschutzgebiete von Amts wegen geprüft werden, dass aber hierfür im Moment, wenn ich das richtig verstanden habe, keine personellen Kapazitäten vorhanden wären. Meine Frage bezieht sich auf das Windvorranggebiet W-6 Oberstadt. Sie haben eben in Ihren Ausführungen dargelegt, dass dort ein Schwarzstorchbrutvorkommen war. Inwieweit wird jetzt bei dieser Regionalplanung dort von Amts wegen geprüft, das Ganze als Naturschutzgebiet auszuweisen, weil das jetzt Windvorranggebiet ist?

Meinen Sie jetzt als Naturschutzgebiet oder als Landschaftsschutzgebiet? Wie gesagt, wir gehen von Amts wegen vor. Wir weisen Naturschutzgebiete aus, wir haben eine Planung dazu, wir weisen auch von Amts wegen Landschaftsschutzgebiete aus, aber immer nur, soweit unsere personellen Kapazitäten reichen. Ein zeitweise auftretendes Brutpaar ist jetzt nicht ausschlaggebend dafür, dass wir ein Landschaftsschutzgebiet ausweisen.