nicht aber um die Übernahme der Kosten der Musik- und Jugendkunstschulen. Das heißt – wenn man in Mathematik ein bisschen bewandert ist –, man kann sich ausrechnen, was die kommunalen Träger, im Zweifel auch die Vereine, die zum Beispiel Jugendkunstschulen tragen, an Zuwendungen zu den Schulen geben, plus im Übrigen die Eigeneinnahmen, die diese Schulen auch aufweisen. Dann kann man sich das ausrechnen, lieber Jörg Kellner, und wird feststellen, dass es für den Beginn der Mitfinanzierung genau diesen Bedarf deckt. Natürlich kann man das auch ignorieren, weil man seit Monaten Dinge in Bezug auf die Musik- und Jugendkunstschulen ankündigt und sie einfach nicht vorlegt. Dann kann man sich natürlich ganz einfach hinstellen und sagen, also wir würden das ja alles viel besser und einfacher machen. Es liegt bis jetzt nichts vor. Das ist einfach der Fakt.
Wir haben hier schon einmal besprochen, dass wir über vier Jahre verhandelt haben, um das in dieser Form hinzukriegen, es mit den Verbänden gemeinsam machen. Klar ist auch, dass die Verbände der Musikschulen und die LAG Jugendkunstschulen mit der Staatskanzlei gemeinsam an der dazugehörigen Richtlinie arbeiten, also sehr genau wissen, worauf sie sich einlassen wollen, und das auf Augenhöhe verhandelt haben. Demzufolge ist das, was Kollege Kellner hier gesagt hat, wieder nur ein Viertel der Wahrheit.
Jetzt kann man als Kulturpolitiker – das habe ich hier auch schon an anderer Stelle gesagt, als wir andere Haushalte beraten haben – meistens nicht hier vorn stehen und sich darüber freuen, was im
Haushalt passiert, weil es ganz oft der Fall ist – und im Übrigen auch im kommunalen Bereich sehr oft passiert –, dass Kultur und Kulturförderung gern mal als Sparbüchse verwendet werden und gesagt wird, wenn wir jetzt hier einen Haushalt retten wollen, dann kürzen wir zuallererst bei der Kultur. Deswegen bin ich unfassbar dankbar – das meine ich ganz ehrlich –, dass wir in den letzten fünf Jahren mit den Haushalten, die wir hier verabschiedet haben, gezeigt haben, dass es anders gehen kann, dass Kunst und Kultur, kulturelle Bildung und Kulturpolitik Schwerpunktthemen sind, keine Orchideen und Geranien am Staatsfrack darstellen, sondern tatsächlich gesellschaftspolitische Aufgaben sind, deren sich der Freistaat Thüringen ganz selbstverständlich für das Kulturland annimmt. Wir reden also davon, dass wir in den letzten fünf Jahren eine Steigerung im Kulturetat erfahren haben, und zwar nicht nur in den Bereichen, die auch mit Verträgen gesichert sind, sondern und gerade auch in der Frage der Projektförderung, in der Frage der freien Theaterszene, in der Frage von Investitionssteigerung, auch für den Bereich Breitenkultur, und nicht zu allerletzt auch in der Frage kultureller Bildung – maßgeblich hierfür sei das Kulturagentenprogramm genannt.
Demzufolge kann ich meinen Dank an die Staatskanzlei und die Landesregierung richten und bin sehr froh darüber, dass wir in vertrauensvollem Miteinander Dinge tatsächlich angestoßen haben und Veränderungsprozesse in Gang bringen konnten.
Neben den Musik- und Jugendkunstschulen – wie ich gerade schon erwähnt habe, das haben wir noch einmal mit einem Änderungsantrag zum Haushalt deutlich gemacht – wollen wir auch eine Steigerung für die freie Theaterszene. Mit Blick auf die Planung einer Produktionsstätte für die freie Theaterszene in Thüringen ist das sicherlich auch ein guter Anschub und ein gutes Signal, dass wir hinter dieser Idee stehen und dass wir auch den Thüringer Theater-Verband und andere dabei sehr gern in der Frage einer Produktionsstätte unterstützen möchten.
Jetzt will ich aber, weil 7 Minuten kurz sind, nur noch stakkatomäßig etwas zur Mitteldeutschen Schlösserstiftung bzw. zur Thüringer Schlösserstiftung sagen, weil das gerade immer wieder Thema war. Wir erkennen am Landeshaushalt 2020, dass wir sehr wohl eine Steigerung der Bau- und Sanierungsausgaben für unsere Thüringer Schlösserstiftung installiert haben und dass uns – und das sei auch in Richtung derer gesagt, die da immer noch Sorge haben – diese Stiftung natürlich sehr viel
Die CDU-Fraktion hat Änderungsanträge gestellt, die im Haushalts- und Finanzausschuss abgelehnt worden sind. Darin haben Sie – und das finde ich wirklich sehr amüsant – mitgeteilt, dass Sie gern an verschiedenen Stellen den Satz hineingeschrieben haben wollen: Wenn keine Mitteldeutsche Schlösserstiftung gegründet wird, dann mögen bitte die Einnahmen von Bundesseite in die entsprechende Schlösserstiftung gegeben werden bzw. die Ausgaben, die vom Freistaat Thüringen geplant worden sind. Jetzt kann ich dazu mal sagen: Erstens, es gibt kein Geld vom Bund, wenn diese Stiftung nicht gegründet wird. Das ist Fakt eins. Fakt zwei ist, wenn man einen Änderungsantrag stellt – und da zielt man ja auf die 100 Millionen Euro ab, die der Freistaat in Verpflichtungsermächtigungen übrigens ab 2021 hat, wenn man den Haushalt richtig liest –, ist das alles ein bisschen unredlich, wenn man dann nämlich sagt, wir wollen einen Änderungsantrag stellen, wo wir im Kern feststellen, dass wir null Euro, die im Jahr 2020 eingeplant sind, der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten zur Verfügung stellen. Also es hilft manchmal, den Haushalt richtig zu lesen. Ich weiß, dass es schwierig ist, sich zu winden, weil man eigentlich sagen muss, dass wir hier einen richtig guten Kulturetat hinbekommen haben. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Besucher auf der Tribüne, natürlich sehen wir als AfD-Fraktion im Einzelplan 02 jede Menge Einsparpotenzial. Ich habe leider nur eine begrenzte Redezeit,
deswegen möchte ich eingangs kurz auf drei Aspekte hinweisen. Erstens, die Dienstreisen des leider gerade nicht anwesenden Ministerpräsidenten.
Natürlich weiß die AfD-Fraktion, dass Dienstreisen notwendig sind, aber der Haushaltsentwurf sieht hier eine deutliche Steigerung vor, die gemessen an den Ist-Zahlen des Jahres 2018 durchaus unverhältnismäßig ist. Hier kann man unserer Überzeugung nach mit Sicherheit etwa 100.000 Euro ein
Zweitens, der Thüringen-Monitor: Die jährliche Ausgabensteigerung hierfür ist in unseren Augen einfach inakzeptabel. Dieser Thüringen-Monitor hat sich im Laufe der Jahre von einer durchaus wissenschaftlichen Bestandsaufnahme immer mehr zu einem agitatorischen Pamphlet auf methodisch problematischer Grundlage entwickelt. Das ist unserer Auffassung nach mit Sicherheit keine 170.000 Euro thüringisches Steuergeld wert.
Der dritte Aspekt ist die sogenannte Antidiskriminierungsstelle, die der Kollege Kellner so wunderbar mit dem Begriff „Landesdiskriminierungsstelle“ markiert hat.
Das war ein Treffer, Herr Kollege Kellner. Für diese vom Parlament – und ich kann mich noch gut an das Sonderplenum erinnern, das meine Fraktion beantragt hat –, für diese vom Parlament, ich rufe das gern in Erinnerung, nicht zu kontrollierende Privat-Stasi muss der Thüringer Steuerzahler jährlich 400.000 Euro aufwenden. Das ist einfach inakzeptabel.
Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, ich erinnere gern daran: Deutschland ist ein Rechtsstaat. Es gibt Gesetze, die vor Diskriminierung schützen. Es gibt Gerichte, die nach diesen Gesetzen Recht sprechen. Das heißt, in einem funktionierenden Rechtsstaat bedarf es keiner Antidiskriminierungsstelle.
Gemeinsam mit der Nutzung weiterer Sparpotenziale kommt die AfD-Fraktion im Einzelplan 02 auf fast 1 Million Euro Einsparpotenzial. Das ist, sehr geehrte Kollegen, in Anbetracht eines Gesamthaushalts von über 11 Milliarden Euro vielleicht eine zu vernachlässigende Summe, aber sparsame Haushaltspolitik besteht eben auch darin, aus vielen kleineren Einsparungen letztlich dann eine größere Einsparung zu generieren.
Ich werfe noch einen Blick auf die Kulturpflege im weiteren Sinne. Dieser Bereich des Einzeletats ist weit verzweigt und umfasst die Finanzierung einer Vielzahl von Institutionen und Projekten, von den
Theatern und den Orchestern, über die Denkmalpflege, das Landesarchiv, die diversen Stiftungen wie die Klassik Stiftung Weimar bis hin zur Förderung von Heimat- und Brauchtumspflege. Die hierfür veranschlagten Ausgaben sieht die AfD-Fraktion im Großen und Ganzen als durchaus sinnvoll und gerechtfertigt an.
Das haben wir in den zurückliegenden Haushaltsberatungen wiederholt deutlich gemacht: nämlich dass die Kulturpolitik, wie sie sich nun mal seit 1990 entwickelt hat, nicht verfehlt ist und Gott sei Dank trotz der durchaus vorhandenen Befürchtung auch Rot-Rot-Grün hier nicht die Axt an die Wurzel gelegt hat. Das gilt zuletzt auch für die Diskussion, die wir auch schon kurz angerissen haben, die Vorredner taten das vom Rednerpult aus, über das Projekt einer mitteldeutschen Stiftung Schlösser und Gärten. Die avisierten 200 Millionen Euro müssen nach Auffassung der AfD-Fraktion unbedingt auf den Weg gebracht werden, um den bekannten enormen Investitionsstau in diesem Bereich abzuarbeiten. Das erkennen wir als AfD im Unterschied zur CDU durchaus an. Es ist gut für Thüringen, wenn dieses Geld zur Verfügung gestellt wird.
Wir begrüßen auch, dass die Landesregierung zusätzlich 3 Millionen Euro zur Förderung der Musikschulen eingestellt hat. Wir begrüßen das, weil die Landesregierung damit einer Forderung der AfDFraktion offensichtlich nachgegeben hat.
Wir bedauern allerdings, dass es mangels eines entsprechenden Musikschulgesetzes nach wie vor keine Möglichkeit gibt, die Musikschulen auch institutionell zu fördern, wofür man dieses Geld gut hätte verwenden können. Ein entsprechendes Gesetz, Musikschulgesetz – ich erinnere gern daran –, haben wir vor Kurzem hier vorgelegt, aber es wurde abgelehnt.
Also summa summarum: Man kann einiges im Bereich des Einzelplans verbessern, im Bereich der Haushaltsklarheit, im Bereich der Haushaltswahrheit durchaus auch, aber vor allen Dingen auch im Bereich der Haushaltsdisziplin. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Gäste, mit dem Haushalt 2020 baut die Regierungskoalition die Kulturförderung im Land deutlich aus. Hier ist mehrfach von der Aufstockung bei den Musikschulen gesprochen worden. Ich finde – den Ansatz von 3 Millionen Euro fand ich schon beachtenswert –, das Aufstocken durch die Koalitionsfraktionen um weitere 2 Millionen Euro ist das richtige Signal. Damit helfen wir den Kommunen, ihren wichtigen Beitrag im Rahmen der kulturellen Bildung wahrzunehmen und auch dort weiterzuarbeiten.
Aber wir beschränken uns, glaube ich, nicht nur auf die Musikschulen. Wir führen auch den Kulturlastenausgleich so, wie er war, weiter mit 10 Millionen Euro für die Kommunen, die durch ihr reichhaltiges Erbe und/oder durch ihr Engagement im Bereich der Kultur besondere Ausgaben schultern, dass wir diese ein Stück weit zurückgeben.
Ja, mein Fraktionsvorsitzender weiß genau, wovon wir reden, ich im Übrigen auch in meinem Wahlkreis. Das ist ganz klar damals schon ein richtiges Signal der letzten Legislatur gewesen und wir führen das fort. Das ist genau so, wie es sein soll.
Darüber hinaus stellen wir zusätzliche Mittel in der Museums- und Gedenkstättenförderung ein. Wir führen das etablierte und sehr angesehene Volontariats- und Restaurationsprogramm im Museumsbereich weiter. Wir investieren intensiv in die Digitalisierung von Kulturgütern. Wir fördern die Breitenkultur, die Theaterszene etc.
Ich möchte noch mal zwei, drei Sätze zu den Gegenvorschlägen der CDU sagen. Herr Kellner hat ja offensichtlich ein neues Steckenpferd, das heißt: Wie torpediere ich am Besten die Mitteldeutsche Stiftung Schlösser und Gärten?
Wenn ich mir das anschaue, der Änderungsantrag für den Titel 231 03, Kapitel 02 08 – das ist genau der entsprechende Titel – wird als Erstes umbenannt in einen Haushaltstitel „Sonstige Zuweisungen vom Bund für Thüringer Schlösserstiftungen“. Wenn man sich das genau durchliest, weiß man mit ein bisschen Sachkenntnis: Okay, Herr Kellner plant offensichtlich weitere Stiftungen in Thüringen, von denen wir jetzt noch nichts wissen.