Protocol of the Session on May 28, 2015

3. Wie viele Musiklehrer werden im Freistaat Thüringen benötigt, um den Bedarf aller Schulen abzudecken?

4. Wie viele Studierende mit der zukünftigen Befähigung zur Unterrichtung des Fachs Musik werden derzeit an Thüringer Hochschulen ausgebildet?

Frau Staatssekretärin Ohler für die Landesregierung.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Gruhner beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Der Landesregierung ist bekannt, dass die Absicherung des Unterrichts im Fach Musik mit ausgebildeten Fachlehrern an der Regelschule „Johann Heinrich Pestalozzi“ Hirschberg derzeit sehr problematisch ist. Eine Neueinstellung eines Lehrers mit der Lehrbefähigung im Fach Musik war zu Beginn des Schuljahrs vorgesehen. Sie konnte nicht realisiert werden, da kein Bewerber mit einer entsprechenden Ausbildung zur Verfügung stand. Im Schuljahr 2014/15 wurde eine Lehrerin der Regelschule Hirschberg beauftragt, Musik in den Abschlussklassen zu unterrichten, um die angestrebten Abschlüsse nicht zu gefährden. Für das Schuljahr 2015/16 ist eine Einstellung einer Lehrkraft mit der Lehrbefähigung im Fach Musik an der benachbarten Thüringer Gemeinschaftsschule in Tanna vorgesehen. Bei Realisierung dieser Einstellung wird der Musikunterricht an der Regelschule „Johann Heinrich Pestalozzi“ Hirschberg auf dem Weg der Abordnung abgesichert.

Die Fragen 2 und 3 werde ich gemeinsam beantworten: Die Planung und Organisation des Unterrichts liegt grundsätzlich in der Verantwortung der Schulleitung und des zuständigen Staatlichen Schulamts. Dabei hat das Staatliche Schulamt insbesondere die Aufgabe, die Personalplanung für den gesamten Schulamtsbereich zu koordinieren und eine den Bedürfnissen aller Schulen gerecht werdende Lehrereinsatzplanung sicherzustellen. Zur Absicherung des Unterrichts, der nicht mit vorhandenem Personal abgedeckt werden kann, werden in Schulämtern Einstellungen von Lehrkräften ermöglicht. Dazu wurde den Schulämtern in den Jahren 2014 und 2015 jeweils ein Einstellungskontingent von insgesamt 500 Lehrern zugewiesen. In der Verantwortung der Staatlichen Schulämter liegt es, die zugewiesenen Stellen entsprechend dem vorher von den Schulen gemeldeten Bedarf auf Schularten, Regionen und Fächer zu verteilen und die Einstellungen zu realisieren. In diesem Rahmen sind auch Einstellungen zur Absicherung von Musik enthalten, die auch regelmäßig vorgenommen werden. Bei fehlenden Bewerbern im Einstellungsverfahren kann es zu Engpässen in Mangelfächern, unter anderem in Musik, kommen. So weist die letzte statistische Erhebung in der Woche vom 2. bis 6. März 2015 in allen Schularten einen offenen Bedarf im Fach Musik wegen fehlender Musiklehrer von insgesamt 82 Lehrerwochenstunden aus, das sind 3,2 VZB. Eine Aussage über vakanten Musikunterricht bzw. den Bedarf an Musiklehrerinnen und Musiklehrern im Schuljahr 2015/2016 ist erst nach Abschluss der geplanten Personalmaßnahmen und der vorgesehenen Einstellungen möglich.

Zu Frage 4: Insgesamt streben an den Thüringer Hochschulen derzeit 151 Studierende ein Lehramt mit Befähigung zur Unterrichtung des Fachs Musik an. Davon sind an der Hochschule für Musik Weimar 99 Studierende eingeschrieben, die ein Lehr

(Abg. Henfling)

amt am Gymnasium mit Lehrbefähigung Musik anstreben, an der Universität Erfurt 41 Studierende, die das Lehramt an Grundschulen mit Lehrbefähigung Musik, elf Studierende, die das Lehramt an Regelschulen mit Lehrbefähigung Musik anstreben.

Vielen Dank.

Vielen Dank, Frau Ohler. Nachfragen? Herr Abgeordneter Gruhner.

Noch eine Nachfrage zum besseren Verständnis: Sie sagten, an der integrierten Gemeinschaftsschule in Tanna ist vorgesehen, einen Musiklehrer einzustellen, der soll abgeordnet werden. Das heißt, der arbeitet dann an beiden Schulen?

Ja. Der würde dann von Tanna abgeordnet, zum Musikunterricht abgeordnet an der „Johann Heinrich Pestalozzi“ Schule.

Aber es ist durchaus möglich, dass es dafür dann auch wieder keinen Bewerber gibt? Ihnen ist noch nicht bekannt, ob es einen gibt?

Nein. Jetzt laufen die Ausschreibungen; wie das dann ausgeht, werden wir sehen, wenn das zu Ende ist.

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Die nächste Anfrage in der Drucksache 6/631 wurde von Herrn Abgeordneten Herrgott zurückgezogen. Dann kommen wir gleich zur Anfrage des Abgeordneten Brandner in der Drucksache 6/632.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, es geht um den Richterwahlausschuss.

Unmittelbar nach meiner nicht erfolgten Wahl in den Richterwahlausschuss anlässlich der Plenarsitzung am 26. Februar 2015 schrieb die Fraktion der AfD das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, Herrn Minister Lauinger, am 27. Februar 2015 an und stellte drei, nämlich die unten unter 1. bis 3. stehenden Fragen. Daraufhin erhielt die Fraktion der AfD unter dem 15. April 2015 – also nach etwa sieben Wochen – die Mitteilung, das Ministerium würde „ein Handeln des Thü

ringer Landtags (nicht) beurteilen“. Mit Schreiben vom 24. April 2015 wies ich dann darauf hin, dass dies nicht mein Begehren gewesen sei, sondern die konkreten Fragen beantwortet werden sollten. Bis zum Zeitpunkt dieser Mündlichen Anfrage, also seit über zwölf Wochen, liegt immer noch keine Beantwortung der Fragen vor, weshalb ich die Landesregierung nun von hier aus frage:

1. Sieht die Landesregierung den Richterwahlausschuss als arbeits- und beschlussfähig an oder hält sie ihn für nicht verfassungsmäßig besetzt (wegen Verstoßes gegen Artikel 89 Abs. 2 Satz 3 der Ver- fassung des Freistaats Thüringen)?

2. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass bis zu einer ordnungsgemäßen Besetzung des Richterwahlausschusses keine wirksamen Ernennungen von Lebenszeitrichtern vorgenommen werden können bzw. dürfen?

3. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass im Falle unwirksamer Ernennungen angreifbare Urteile (Revisionsgründe) ergehen werden?

4. Was sind aus Sicht der Landesregierung nachvollziehbare Gründe für die Nichtwahl eines Bewerbers einer vorschlagsberechtigten Fraktion?

Für die Landesregierung antwortet der Minister für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, Herr Lauinger.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Brandner beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Thüringer Verfassung sieht in Artikel 89 Abs. 2 vor, dass über die Berufung der Richter auf Lebenszeit der für Justiz zuständige Minister mit Zustimmung des Richterwahlausschusses zu entscheiden hat. Zwei Drittel der Mitglieder des Richterwahlausschusses werden vom Landtag mit Zweidrittelmehrheit gewählt. Jede Landtagsfraktion muss mit mindestens einer Person vertreten sein. Ergänzend bestimmen die §§ 15 Satz 3 und 4 sowie 18 Abs. 1 des Thüringer Richtergesetzes, dass die Mitglieder auch nach Beendigung der Wahlperiode bis zur Neuwahl im Amt bleiben, soweit sie weiterhin ein Landtagsmandat innehaben. Die Wahl der richterlichen Mitglieder regelt § 15 des Thüringer Richtergesetzes. Beschlussfähig ist der Richterwahlausschuss nach § 21 dieses Gesetzes, wenn die Mehrheit der Mitglieder anwesend ist. Ob sämtliche Konstituierungsvoraussetzungen erfüllt sind, lässt sich erst zu dem Zeitpunkt beurteilen, in dem

(Staatssekretär Ohler)

der Richterwahlausschuss von dem für Justiz zuständigen Minister einzuberufen ist.

Ihre Frage 2 beantworte ich wie folgt: Die Ernennung erfolgt durch den für Justiz zuständigen Minister nach § 4 des Thüringer Richtergesetzes. Erforderlich ist hierfür, ihm die entsprechende Urkunde auszuhändigen. Mit der Ernennung ist die Lebenszeiternennung wirksam.

Zu Frage 3: Die Frage stellt sich für die Landesregierung nicht, weil bisher weder unwirksame Ernennungen erfolgt noch in Zukunft zu erwarten sind.

Zu Frage 4: Was Abgeordnete dazu bewegt, Bewerber einer Fraktion zu wählen oder nicht zu wählen, erschließt sich weder aus dem Ablauf noch der Wahl selbst. Ist die Bewertung des offenbarten Stimmverhaltens bereits aus diesem Grunde nicht möglich, ist es darüber hinaus nicht Aufgabe der Landesregierung, mutmaßliche Motive der Abgeordneten zu beurteilen.

(Beifall DIE LINKE)

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank. Ich gehe von Nachfragebedarf aus. Herr Kollege Brandner.

Nur eine kurze: Herr Minister, mir ging es nicht darum, dass Sie das Abstimmungsverhalten von Abgeordneten unter der Antwort zu Frage 4 interpretieren oder so etwas,

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Fra- ge!)

sondern es ging mir darum, herauszufinden, was aus Sicht der Landesregierung – blenden Sie uns mal alle aus, mich nicht, Sie müssen ja zuhören, aber den Rest blenden Sie mal aus – nachvollziehbare Gründe für die Landesregierung sind, Bewerber nicht zu wählen.

Ich kann nur noch mal wiederholen, was ich gesagt habe. Diese Wahl des Richterwahlausschusses fällt in die originäre Zuständigkeit des Landtags.

(Beifall DIE LINKE)

Die Landesregierung sieht sich nicht veranlasst und auch hier nicht in der Rolle, diese originäre Zuständigkeit des Landtags zu beurteilen oder Einschätzungen dazu abzugeben, warum der Landtag in einer bestimmten Wahl zu einem bestimmten Ergebnis gekommen ist.

Vielen Dank, Herr Minister. Ich erkenne keinen weiteren Fragebedarf.

(Beifall DIE LINKE)

Damit kommen wir zur letzten Frage in der heutigen Fragestunde. Der Fragesteller ist Herr Abgeordneter Dr. Voigt, CDU-Fraktion, in Drucksache 6/635.

Recht herzlichen Dank, Herr Präsident.

Derzeitige Situation und Werdegang des Schlosses Crossen

In dem Artikel der „Thüringer Allgemeinen“ vom 13. Mai 2015 mit dem Titel „In Thüringen verfallen Schlösser und Burgen“ wird auf den Sanierungsbedarf des Schlosses Crossen (et al.) sowie das Fehlen seriöser Investoren und Nutzungskonzepte hingewiesen. Weiter heißt es in dem Artikel: „Entweder fehlen die Investoren oder sie kümmern sich nicht. Weder Land noch Kommune sehen sich in der Lage, zu helfen.“ Das Schloss Crossen ging 2007 von der Landesentwicklungsgesellschaft in den Besitz zweier irischer Investoren über.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Wer hat es entschieden?)

Das ist eine Mündliche Anfrage... Herr Kuschel, ich kann eines ausschließen: dass Sie es entschieden haben.

(Unruhe DIE LINKE)

Herr Dr. Voigt, bitte Ihre Fragestellung fortsetzen.