Protocol of the Session on May 28, 2015

Warum haben Sie uns an verschiedenen Stellen eine Last übertragen, die wir jetzt gemeinsam abtragen wollen im Interesse von guter Bildung in Thüringen. Der – ich glaube, jetzt auch in der Begründung genannte – Generationswechsel in den Lehrerzimmern, den wir unbedingt haben wollen und müssen, der demografische Wandel im Freistaat, der nicht erst seit heute analysiert wird, ist doch kein Zustand, der sich seit dem 5. Dezember 2014 eingestellt hat.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Vorsorge für nachhaltige Entwicklung an unseren Bildungseinrichtungen hätte auch früher schon getroffen werden können, sage ich mit aller Deutlichkeit.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aber ich sage auch, wir wollen keinesfalls die Augen verschließen. Ja, wir brauchen mehr junge, motivierte, gut ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer in den Schulen und wir brauchen auch gut ausgebildete, motivierte, engagierte und mutige Schulleiterinnen und Schulleiter. Wir brauchen in den Schulen die Erfahrungen der Älteren und wir brauchen die neuen Ideen der Jüngeren. Ich habe es bereits mehrfach benannt: Wir werden im Kalenderjahr 2015 500 Lehrerinnen und Lehrer einstellen.

(Beifall DIE LINKE)

Im Haushaltsentwurf sind die entsprechenden Vorsorgemaßnahmen getroffen. Alle, die aus dem Bildungsausschuss oder aus dem Haushaltsausschuss in der vergangenen Woche die Debatte zum Haushalt 2015 miterleben konnten, haben sicher vernommen, dass wir Vorsorge getroffen haben für die 100 Stellen in einer Vertretungsreserve, die wir zunächst aber nur befristet absolvieren können, und auch dazu, dass Schulleiterinnen und Schulleiter zentrale Akteure für die Schulen sind. Wir haben uns gleich bei Regierungsantritt die bisher oft kritisierten Unterbesetzungen der Schulen bei den Schulleiterinnen und Schulleitern, übrigens zum Teil auch bei den Vertreterinnen, angeschaut. Wir müssen feststellen, von den 853 Schulleiterstellen in Thüringen sind aktuell eben nicht 53 nicht besetzt, sondern 39, und es sind auch inzwischen nicht mehr 26 Schulleiterinnen- und Schulleiterstellen an den Grundschulen nicht besetzt, sondern 20. Das heißt, in einem relativ kurzen Zeitraum konnten wir Veränderungen herbeiführen, die uns jetzt dazu führen, dass wir 5 Prozent aller Schulleiterstellen an den staatlichen Schulen in Thüringen nicht be

(Abg. Tischner)

setzt haben. Das ist keinesfalls Grund zur Freude. Das sage ich auch, weil wir es sehr genau wissen und es verändern wollen. Wir wollen die Besetzung dieser Funktionsstellen sehr schnell realisieren. Aber eines muss festgestellt werden: Keine der betroffenen Schulen ist ohne Leitung. Wir haben eine Vertretungsregelung, die dafür Sorge trägt, dass auch an den Schulen die Schulleitergeschäfte organisiert werden.

(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Aber wie?)

Ich räume ein, wir haben da noch einiges vor, der Zustand befriedigt zum heutigen Zeitpunkt noch nicht, aber nach einem halben Jahr Regierungshandeln ist das eine beachtliche Leistung. Das dürften Sie uns schon zugestehen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Nun fragen Sie, was wir tun, um Schulleiterinnen und Schulleiter zu gewinnen. Der erste Schritt ist natürlich immer die Ansprache und die Qualifizierung von Lehrkräften für diese Position. Ich hoffe, Sie kennen das Konzept zur Führungskräftefortbildung, das seit dem Jahr 2007 in Kraft ist. Ich würde es aber an dieser Stelle noch einmal benennen, um auch den interessierten Zuhörerinnen und Zuhörern auf der Zuschauertribüne zu erläutern, wie wir das gestalten. Wir haben zur Führungskräftefortbildung vier Phasen. Die erste Phase ist ein sogenanntes Orientierungsangebot für Pädagogen, die sich für diese Aufgabe als Schulleiterin oder Schulleiter interessieren. In einer zweiten Phase gibt es eine vorbereitende Qualifizierung für alle, die sich auf die Übernahme von Schulleiterstellen bewerben wollen, die dafür Interesse zeigen und sich mit den entsprechenden zusätzlichen Qualifikationen ausrüsten wollen. Schulleiter, die dann frisch im Amt sind, können in einer dritten Phase die sogenannte amtseinführende Qualifizierung belegen und werden dann mit der Übernahme Ihres Amtes in der konkreten praktischen Tätigkeit begleitet. In einer vierten Phase gibt es in der Führungskräftefortbildung die sogenannte begleitende Qualifizierung, die auch dann, wenn man in das Amt eingeführt ist, wenn man die ersten Aufgaben erledigt hat, eine Fortführung seiner eigenen Qualifizierung vornehmen kann. Diese Fortbildung wird in enger Zusammenarbeit mit dem ThILLM organisiert und sie wird übrigens sehr gut nachgefragt. Seit 2007 haben wir insgesamt 2.217 Teilnehmerinnen und Teilnehmer innerhalb dieser Führungskräftefortbildung qualifiziert. Der Rahmen stimmt also erst einmal. Inwiefern wir in den kommenden Jahren auch hier eine Modernisierung vornehmen werden, das werden wir natürlich prüfen, denn die Zeiten ändern sich. Die Ansprüche, die an solche Führungskräfte in den Schulen gestellt werden, sind immer auch davon abhängig, wie sich gesellschaftliche Bedingun

gen verändern. Jeder, der Schule ein bisschen kennt, weiß, dass in der Schule nicht nur die Bedarfe entstehen, die aus der allgemeinen Lernentwicklung heraus benannt werden müssen, sondern dass sich vielerlei gesellschaftliche Probleme in den Schulen abbilden und natürlich dann sowohl von den Schulleiterinnen und Schulleitern als auch von den Pädagoginnen und Pädagogen eine große Menge Arbeit und Einsatzkraft abverlangen. Dafür kann ich ganz herzlichen Dank sagen. Wir haben in Thüringen hervorragende Lehrerinnen und Lehrer und ich wünsche mir, dass das weiter so bleibt.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nun kommen wir zu einer zweiten Angelegenheit, die die sogenannte Funktionsstellenbesetzung mit sich bringt, das ist die Frage der Ausschreibungen. Schulleiterstellen werden langfristig ausgeschrieben. Der entsprechende Termin ist jedes Jahr im Oktober und dann gibt es die große Sammelausschreibung all der Stellen, die im darauffolgenden Jahr besetzt werden können. Also die Planungszeit beträgt etwa zehn bis zwölf Monate. Man kann sich dann orientieren, inwiefern man sich in den nächsten zehn bis zwölf Monaten auf eine solche Funktionsleiterstelle bewerben möchte.

Wenn es möglich ist und wenn die entsprechenden Daten vorhanden sind, ist es auch üblich, dass die Funktionsstellen für das übernächste Schuljahr bereits ausgeschrieben werden, sodass sich der Orientierungszeitraum dann von den von mir benannten zehn bis zwölf Monaten auf 20 bis 24 Monate erweitert und sich die Kolleginnen und Kollegen orientieren können, die sich auf solche Funktionsstellen bewerben möchten.

Was wir aber nicht planen können, ist natürlich, wenn außerplanmäßig Funktionsstellen frei werden, wenn Kolleginnen und Kollegen aus familiären Gründen das Bundesland verlassen oder wenn es durch Krankheit oder Todesfälle – das gibt es auch – entsprechende Ausfälle gibt.

Der Oktobertermin für die Sammelausschreibung ist übrigens ein Termin, der bei den Lehrerinnen und Lehrern allgemein bekannt ist. Ich nehme an, durch diese Berichterstattung kann er durch die Abgeordneten noch einmal vervielfältigt werden, die, wenn sie nachgefragt werden in ihren Wahlkreisen, auch diese Auskunft erteilen können. Die Ausschreibung erfolgt im Amtsblatt und auf der Homepage unseres Ministeriums und ist damit für jedermann und jedefrau zugänglich.

Sie regen nun an, dass wir im Thüringer Schulportal als einem etablierten Medium die Stellenausschreibung noch einmal veröffentlichen. Sie werden mir gestatten, da noch einmal darüber nachdenken zu wollen, ob wir das machen, denn das Thüringer Schulportal ist natürlich auch ein Portal, in dem

(Ministerin Dr. Klaubert)

sehr viele Informationen zusammengefasst werden, von den Veranstaltungshinweisen bis zu Handreichungen, damit Thüringer Schulen Unterstützung bekommen bei der Organisation der schulischen Angelegenheiten.

Aber, wie gesagt, ich möchte das gar nicht von der Hand weisen, dass wir auch im Schulportal gegebenenfalls die Ausschreibung der Funktionsstellen mit einbinden. Wir müssen dann auch die organisatorischen und die technischen Möglichkeiten überprüfen.

Sehr verehrte Damen und Herren, Schulen brauchen gut ausgebildete, reflektierte und motivierte Schulleiterinnen und Schulleiter. Und Schulen, Schulleiterinnen und Schulleiter und die entsprechenden Pädagogenteams müssen gut zusammenpassen. Das ist Voraussetzung für gelingende Bildung. In diesem Zusammenhang schlagen Sie uns vor, ein sogenanntes Schulleiterversprechen zu etablieren. Das klingt gut, das lässt sich in der Öffentlichkeit auch gut kommunizieren. Aber eines muss ich Sie in diesem Zusammenhang schon fragen: Wissen Sie, wie ein Besetzungsverfahren erfolgt? Ich sage es trotzdem noch einmal. Es erfolgt nach dem Prinzip der Bestenauslese.

(Beifall DIE LINKE)

Diese ist im Grundgesetz geregelt, in Artikel 33 Abs. 2. Wer mit den Ergebnissen der Bestenauslese nicht zufrieden ist und Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Besetzungsverfahrens hat, dem steht der Rechtsweg offen. Diesen Rechtsweg zu beschreiten, ist eine übliche Verfahrensweise, übrigens in allen Bereichen des öffentlichen Dienstes. Ich nehme an, Sie wissen alle aus Ihrer praktischen Tätigkeit vor Ort und in den Wahlkreisen, dass in dem Moment, wo es zu einer Konkurrentenklage kommt, der Weg sehr lang sein kann, ehe man eine Funktionsstelle besetzen kann. Nun sagen Sie gewissermaßen, ich soll Ihnen jetzt versprechen, innerhalb von drei Monaten ist die Schulleiterstelle besetzt. Ich hoffe nicht, dass Sie mich damit zum Handeln gegen Grundgesetz und Verfassung auffordern wollen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Sehr verehrte Damen und Herren, auf das Tempo, mit dem Stellen besetzt werden können, kann ich oder kann unser Haus und können übrigens auch die Schulämter relativ wenig Einfluss nehmen. Wir können aber dafür sorgen, dass Schulleiterstellen attraktiv bleiben. Auf die Möglichkeit der Fortbildung für Führungskräfte habe ich Sie bereits hingewiesen. Wir möchten auch immer weiter ermuntern, dass Schulleiterinnen und Schulleiter einen Gestaltungsspielraum an ihren Schulen haben. In diesem Zusammenhang verweise ich auf die Eigenverantwortlichkeit der Schulen, die fest im Thüringer

Schulgesetz verankert ist. In § 40 b steht, dass Schulen den Unterricht, die Erziehung und das Schulleben eigenverantwortlich bestimmen. Ich weiß um all die Diskussionen um die Ausgestaltung dieses Paragrafen und die Möglichkeit für Schulleiterinnen und Schulleiter, mehr Eigenverantwortung zu übernehmen. Da kann ich Ihnen auch antworten: Ja, wir wollen diese Möglichkeiten erweitern. Überall dort, wo ich bis jetzt unterwegs war, ob es in Schulämtern war oder in Schulen oder in individuellen Gesprächen mit Schulleiterinnen und Schulleitern, habe ich ermuntert, diese Eigenverantwortung wahrzunehmen und aus der Sicht der Schule, der Kolleginnen und Kollegen und der Schülerinnen und Schüler zu entscheiden, was in ihrem eigenen Aufgabenbereich enthalten und auf der Basis von Recht und Gesetz möglich ist. Ich ermuntere auch an dieser Stelle unsere Schulleiterinnen und Schulleiter ausdrücklich dazu und kann auch sagen, wir werden in den nächsten Jahren diese Spielräume gern erweitern, denn vor Ort weiß man am besten, wie Bildungsprozesse gelingend gestaltet werden können.

Sie wissen vielleicht auch, dass wir bereits an 78 Pilotschulen schon jetzt einen Schritt weitergegangen sind, indem die Schulleiter dort gezielt Lehrkräfte für sich und für ihr Schulprofil gewinnen können. Dieses Instrument der schulscharfen Ausschreibungen haben wir während der Verhandlungen zum Koalitionsvertrag auch sehr breit diskutiert. Es gibt übrigens Vor- und Nachteile für schulscharfe Ausschreibungen. Ich würde da gern auch gemeinsam mit den Bildungspolitikerinnen und -politikern noch weiter darüber nachdenken, wie wir das garantieren können, dass wir auch dort bei der Besetzung von Lehrkräften in den Schulen einen Handlungsspielraum für die Schulleiterinnen und Schulleiter eröffnen, der sich am Bildungsprofil und am pädagogischen Profil im Gesamten orientiert. Das heißt, mehr Attraktivität wollen wir schon erreichen. Aber nun kommen Sie darauf, dass wir mehr Attraktivität durch höhere Leistungszulagen sichern wollen. Da frage ich mich und Sie natürlich auch wieder: Warum haben Sie das nicht getan in den vergangenen Jahren? Warum haben Sie nicht an diesem Themenfeld gearbeitet, wenn Sie denn wissen, dass dort etwas zu tun ist? Und wenn Sie den Grundschulbereich ansprechen, kann ich Ihnen auch sagen: Ja, wir brauchen höhere Motivation für die Leitung von Grundschulen, für Grundschulleiterinnen und Grundschulleiter. Ich kann Ihnen auch sagen, hätten Sie unter Regierungsverantwortung einen Vorstoß in der Richtung unternommen, an der Opposition wären Sie an dieser Stelle nicht gescheitert.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Wir wollen nun in einem nächsten Schritt bis 2017 die Anhebung der Besoldung der Lehrkräfte organi

(Ministerin Dr. Klaubert)

sieren. Ein weiterer Schritt wäre natürlich die Einführung einer Stellenzulage. Das würde aber wiederum bedeuten – und das wissen Sie ebenfalls –, dass wir erst einmal eine Neuregelung im Thüringer Beamtengesetz bräuchten. Früher gab es einmal die Möglichkeit, eine solche Zulage zu gewähren. Mit dem Thüringer Besoldungsgesetz aus dem Jahr 2008 – da haben wir wahrlich nicht regiert, es ist unter der Regierung Althaus beschlossen worden – ist diese Möglichkeit einfach verwehrt worden.

(Beifall DIE LINKE)

Nun haben wir wiederum die Aufgabe, die entsprechenden Regelungen so zu gestalten, dass wir entsprechende Honorierungen von Leistungen durch materielle Anreize in der Zukunft gewährleisten können.

(Beifall DIE LINKE)

Ich bin bereit und die Koalition ist bereit, sich nach allen Kräften dafür zu engagieren, dass das Amt von Schulleiterinnen und Schulleitern attraktiv bleibt oder eben attraktiver wird und dass Schulleiterinnen- und Schulleiterstellen innerhalb von kürzesten Zeiträumen besetzt werden können. Das ist auch unser politischer Wille. So sind die Vorschläge, die Sie in Ihrem Antrag unterbreiten, keinesfalls neu und das dürften Sie wissen. Gut ausgestaltete und gut geführte Schulen sind beste Voraussetzungen für das Gelingen von Bildung. Vor diesem Hintergrund kann ich nur sagen: Ich hoffe, Ihnen den Blick ein bisschen geweitet zu haben, was wir wollen, wie wir es umsetzen wollen und dass wir leider in den nächsten Jahren das abtragen müssen, was wir an Erblast aus den Vorgängerregierungen erhalten haben. Dazu gehören eben auch diese Dinge, die Sie kritisch in Ihrem Antrag anmerken. Es tut mir leid, Ihnen da nicht mehr Mut gemacht zu haben, aber vielleicht begeben Sie sich mit uns auf den Weg, der dann am Ende auch einer ist, der gemeinsam gegangen werden kann und haushalterisch unterstützt werden muss. Die entsprechenden Änderungen in den gesetzlichen Regelungen werden Sie vielleicht dann auch für Rot-Rot-Grün unterstützen,

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

weil Sie zur Erkenntnis gelangt sind, dass in den Vorgängerzeiten da vieles falsch gelaufen ist.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Gemäß § 29 Abs. 2 Satz 3 der Geschäftsordnung werden Beratungen zu den Berichten der Landesregierung grundsätzlich in langer, also doppelter Redezeit verhandelt. Ich frage: Wer wünscht die

Beratung zum Bericht? Alle Fraktionen wünschen die Aussprache zum Bericht. Ich eröffne auf Verlangen aller Fraktionen die Beratung zum Sofortbericht zu Nummer 1 des Antrags. Gleichzeitig eröffne ich die Aussprache zu den Nummern 2 bis 8 des Antrags.

Für die Fraktion der AfD hat sich Abgeordneter Höcke zu Wort gemeldet.

Sehr geehrte Präsidentin, liebe Abgeordnetenkollegen, liebe Kollegen auf der Tribüne, liebe Besucher auf der Tribüne!

(Zwischenruf Abg. Marx, SPD: Tribüne!)

Was haben Sie denn jetzt an dem Wort „Tribüne“ auszusetzen, Frau Marx? Ist es falsch? Wollen Sie mir etwas alternativ vorschlagen?

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Brin- gen Sie es einfach hinter sich, gut ist!)

Ich bin ja immer noch Lehrer. Deswegen darf ich durchaus als Kollege die Kollegen auf der Tribüne ansprechen.

Gute Bildung braucht starke Schulleiter. Wer mag das infrage stellen? Wir müssen allerdings bei der Bewertung unbedingt zwischen dem Primar- und dem Sekundarbereich unterscheiden. Leitungsfunktionen im Grundschulbereich sind extrem unattraktiv. Das ist bekannt. Und die Zulagen, die dort für Schulleitungsfunktionen gezahlt werden, sind so marginal, dass sie keinesfalls den Mehraufwand, die Mehrbelastung der Kollegen in diesen Funktionen auch nur annähernd ausgleichen können. Eine Übernahme dieses Amts im Primarbereich erfolgt oft nach dem Ausscheiden des Amtsinhabers nur, weil sich die Kollegen, und das muss man betonen, aus Verantwortungsgefühl für ihre Schule opfern und dieses Amt übernehmen. Und es soll auch vorkommen, dass es junge Kollegen gibt, die direkt aus dem Referendariat in eine Schulleitungsstelle im Primarbereich streben, um überhaupt die Möglichkeit zu haben, entsprechend in den Schuldienst zu gelangen. Gerade für diesen Primarbereich sind die Inhalte, die die CDU-Fraktion in ihrem Antrag dargestellt hat, zweifellos zielführend. Für den Sekundarbereich müssen wir allerdings noch anderes beachten. Schule, liebe Kollegen, steht heute im Spannungsfeld von Autonomisierung, Zentralisierung und Demokratisierung. Demokratisierung, dieser Begriff meint die Öffnung von Schule. Alle Statusgruppen sollen an der Schulentwicklung beteiligt werden: Eltern, Schüler, Vereine etc. sollen vor Ort miteinander Schule entwickeln. Das hört sich gut an und das ist sicherlich auch sinnvoll. Nur, diese basisdemokratische Schulentwicklung kostet sehr viel Zeit. Immer wieder müssen Schulleitung und involvierte Kollegen in unzähligen Abendsitzungen die Gelingensbedingungen von Schule, die Gelingens

(Ministerin Dr. Klaubert)