Sie müssen sich das einfach auch mal ansehen, die Topographie von Thüringen; Thüringen ist kein flaches Land. Dieses Land ist ein Flächenland und da müssen wir schauen, wie wir überhaupt aktuell in den ÖPNV …
Ich darf jetzt noch mal um etwas mehr Ruhe bitten. Beruhigen Sie sich alle mal ein bisschen, dann kann auch Herr Malsch etwas leiser reden.
Genau, man muss auch manchmal was etwas lauter sagen, weil es ja immer von der Linken-Fraktion hier überstimmt wird, sodass wichtige Details gar nicht mehr ankommen. Es ist so, dass im Schulverkehr die Schulnetze aufrechterhalten werden müssen. Das ist wichtig. Dann können wir auch über Radwege sprechen. Zum Schluss ist es doch so, wenn das Schulnetz eingedämmt wird, dann haben wir längere Wege für die Kinder. Wir müssen im ÖPNV erst einmal sehen, dass wir sie überhaupt von A nach B kriegen, dass das gedeckelt ist, und dann können wir vielleicht anfangen zu gucken an den Stellen, wo es richtig und wichtig ist im flachen Land, zu schauen, ob man Radwege dazu verbinden könnte.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der gemeinsame Antrag der Koalition macht deutlich, dass der Radverkehr in dieser Legislaturperiode einen besonderen Stellenwert erhalten soll.
Weil Sie jetzt noch mal reinrufen, Frau Tasch, antworte ich Ihnen gleich. Sie wissen, dass der Radverkehr in zwei Ressorts bearbeitet wird, und zwar haben wir touristischen Radverkehr und wir haben auch den, den Sie möglicherweise in der Infrastruktur finden. Ich werde darauf nachher in meinem Redebeitrag auch noch mal zurückkommen.
Dem liegt die Erkenntnis zugrunde, dass der Radverkehr so viele Vorteile wie kein anderes Verkehrsmittel auf sich vereint; und dass die stärkere Nutzung des Fahrrads einen wesentlichen Beitrag dazu leisten kann, das ist hier heute schon mehrfach angesprochen worden. Der verkehrspolitisch gewünschte Zuwachs im Radverkehr wird sich natürlich nicht von allein einstellen. Das ist hier deutlich geworden. Er braucht zielgerichtete finanzielle Förderung, gut gemachte, beispielgebende Lösungen und fortlaufende Werbung auf allen Ebenen und in allen Regionen. Das Ziel ist erreicht, wenn wir das tägliche Radfahren, sei es im Alltagsverkehr als auch in der Freizeit, zu einem Bedürfnis möglichst breiter Personengruppen gemacht haben und wir den Radfahrer neben den Kraftfahrern als gleichberechtigten Verkehrsteilnehmer wahrnehmen, auf den besonders auch Rücksicht zu nehmen ist. Es ist für die Landesregierung selbstverständlich, sich bei der Fortschreibung des Radverkehrskonzepts von 2008 am Nationalen Radverkehrsplan 2020 der Bundesregierung zu orientieren.
Ebenso selbstverständlich ist es, dass für die Vorhaben aus der Koalitionsvereinbarung nach Umsetzungsmöglichkeiten gesucht wird. Die Fortschreibung des Radverkehrskonzepts wird die Untersuchung des erreichten Stands der Radverkehrsförderung beinhalten. Wir erwarten aber auch Aussagen zur Förderung des städtischen Radverkehrs wie auch des Radfahrens im ländlichen Raum.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, an der Stelle kann man sicher auch sagen, liebe Radfahrerinnen und Radfahrer, bereits heute kann fest
gestellt werden, dass die in der Vergangenheit realisierten Maßnahmen Früchte tragen. Vielerorts hat man den Eindruck, dass der Radverkehr in Thüringen in den letzten Jahren doch zugenommen hat. Das zeigen zum Beispiel die abgestellten Räder in der Erfurter Innenstadt, der Erfolg der Fahrradmitnahme in Nahverkehrszügen oder die Nutzerzahlen für den „Radroutenplaner Thüringen“. Ich meine, wenn wir die Bedingungen weiter verbessern, wird es an der Stelle sicher von ganz allein noch mehr werden. Die vielen Radwege und Radrouten, die neu entstanden sind bzw. beschildert wurden, werden also bereits gut genutzt. Um die Förderung des Radverkehrs voranzutreiben, ist es sinnvoll und notwendig, sich messbare, aber auch erreichbare Ziele zu setzen. Der Bund im Übrigen spricht im Nationalen Radverkehrsplan 2020 nicht von messbaren Zielen, sondern von Potenzialen und sieht für Deutschland für das Jahr 2020 ein Radfahrpotenzial von 15 Prozent am Modal Split vor. Das entspricht einer Steigerung von mehr als 30 Prozent in zwölf Jahren, wenn wir von 2008 bis 2020 rechnen.
In diesem Kontext ist es ambitioniert, aber nicht unmöglich, dass in Thüringen bis 2025 ein Anteil von 12 Prozent und damit eine Verdoppelung des Radverkehrsanteils gegenüber 2008 erreicht werden soll. Mittelfristig kann auch Thüringen das Bundesziel von 15 Prozent erreichen. Dazu bedarf es aber einer gemeinsamen Anstrengung von Bund, Land und Kommunen. Dazu gehört das Fahrrad viel stärker in den Fokus der Öffentlichkeit. Die nächste vom Bund für 2016 geplante Erhebung zur Mobilität in Deutschland wird zeigen, ob die umgesetzten Maßnahmen aus dem Radverkehrskonzept von 2008 Wirkung zeigen.
Es ist festzustellen, dass es in Thüringen bereits – ja – ein dichtes Netz von Verbindungen gibt, die für den Radverkehr geeignet bzw. nutzbar sind. Der Radroutenplaner weist für Thüringen ein Radnetz von insgesamt 13.100 Kilometern, davon rund 2.000 Kilometer beschilderte Themenrouten, aus. Bezogen auf die Fläche verfügt Thüringen damit über eine ähnlich große Netzdichte wie NordrheinWestfalen und Hessen in ihren Radroutenplanern. Diese Thüringer Radverbindungen verlaufen auf Straßen, Radwegen, ländlichen Wegen und Forstwegen und sind aus Sicht der Kommunen und Landkreise für Radfahrerinnen gut zu befahren. Doch es gibt noch viel mehr Wege und Straßen, die für den Radverkehr geeignet sind. Deshalb rufen wir auch von dieser Stelle Landkreise und kreisfreie Städte regelmäßig auf, das Radnetz im Radroutenplaner zu verdichten und uns weitere fahrradtaugliche Verbindungen mitzuteilen. So können zum Beispiel bereits heute mehr als 11.300 Kilometer befestigte Waldwege von Radfahrerinnen genutzt werden, auch wenn es hier immer noch ein Kritikpotenzial vonseiten des ADFC gibt. Geeignet sind
auch ländliche Wege, soweit sie für den Radverkehr freigegeben sind. Nicht zu vergessen sind Tausende von Kilometern innerörtlicher Gemeindestraßen, die frei von sehr viel Verkehr sind. Daneben gibt es bisher rund 570 Kilometer Bundes- und Landesstraßen, die seitenbegleitend mit Radwegen ausgestattet sind. Aus Gründen der Verkehrssicherheit ist für die rund 5.800 Kilometer Landesund Bundesstraßen der Bau von Radwegen grundsätzlich zu prüfen. Es muss jedoch an dieser Stelle klargestellt werden, dass es kein realistisches Ziel der Landesregierung wäre, an allen Landesstraßen ein durchgehendes Netz von Radwegen zu errichten. Dies ist schlichtweg nicht notwendig und auch nicht wirklich finanzierbar. Das trifft in gleicher Weise für die Außerortsstraßen in der Baulast des Bundes oder der Landkreise zu. Die Anlage seitenbegleitender Radwege soll künftig vorrangig dazu dienen, noch bestehende Lücken in den Radnetzen der Kommunen bzw. in touristischen Radrouten zu schließen oder Sicherheit und Erreichbarkeit im Nahbereich sowohl für Alltagsradfahrerinnen, aber auch für Fußgängerinnen zu verbessern.
Die im Antrag formulierte Steigerung der Mittel für den Radwegebau an Landesstraßen kann nur schrittweise und nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erfolgen. Insoweit ist das vielleicht auch eine Erklärung für die Haushaltsetatisierung im Jahr 2015. Einerseits müssen hierfür im Landeshaushalt die erforderlichen Deckungsmittel bereitgestellt werden. Andererseits – und das ist für die zeitliche Umsetzbarkeit des Ziels noch wichtiger – muss der dafür notwendige Planungsvorlauf geschaffen werden. Deshalb Fortsetzung von Radwegen, die schon geplant und im Bau sind, im Jahr 2015.
Sowohl der Planungsprozess selbst als auch der Prozess der Baurechtschaffung sowie der Abstimmungsprozess mit den Kommunen kosten nicht unerheblich Zeit. Daher kann nicht überall sofort mit der Ausführung begonnen werden. Das 10-ProzentZiel kann deshalb erst im Laufe der Legislaturperiode erreicht werden.
Zur Beschleunigung und Verbreiterung unserer Aktivitäten möchten wir in Zukunft verstärkt kombinierte Rad- und Gehwege als Gemeinschaftsmaßnahmen in geteilter Baulast mit interessierten Gemeinden realisieren. Wir möchten damit den Fokus auf die Verbesserung der Nahbereichsmobilität für Radfahrerinnen und Fußgängerinnen richten. Durch eigene Planung werden sich die Nutznießergemeinden aktiv und frühzeitig in den Planungsprozess einbringen und auch Kümmerer für die Unterhaltung und den Betrieb dieser Infrastruktur werden, selbstverständlich mit Unterstützung des Landes zu fairen Bedingungen. Wir möchten dazu einen offenen und transparenten Dialog über Eignung, Dringlichkeit und Wichtigkeit dieser Infrastrukturen im
Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund des engen Zusammenhangs und der oft gemeinsamen Nutzung der Infrastruktur durch den Alltags-, Freizeit- und touristischen Verkehr sollte im Radverkehrskonzept eine integrierte Betrachtung der vorhandenen Netze erfolgen. So wird auch darauf hingewirkt, die Flächeninanspruchnahme zu minimieren. Aus diesem Grund wird ein im Antrag vorgeschlagener separater Landesradwegeplan zum Alltagsradverkehr aus unserer Sicht nicht für sinnvoll gehalten. Der Radtourismus hat bereits in den vergangenen Jahren einen hohen Stellenwert innegehabt. So weist der „Radroutenplaner Thüringen“ rund 80 ausgeschilderte und durchgängig befahrbare Themenrouten, darunter 13 Radfernwege, aus.
Es ist für die Kommunen und Landkreise eine große Herausforderung, diese Routen in einem qualitativ hochwertigen Zustand zu halten. Eine Förderung der Erhaltung ist in den Förderprogrammen des Freistaats derzeit nicht möglich. Die Unterhaltung bleibt Aufgabe des jeweiligen Baulastträgers und muss bei der Lösungsfindung viel stärker als bisher mit bedacht werden. Dies ist zu beachten, wenn es um eine Erweiterung der touristischen Radrouten geht. Konkret betrifft dies den Radweg „Eiserner Vorhang“. Bisher sind kaum Aktivitäten erkennbar, dass diese Route auf der Ebene des Bundes und der betroffenen Länder entwickelt wird bzw. eine so hohe Priorität hat. Solange diese Route nicht in das „Radnetz Deutschland“ aufgenommen ist und die Nachbarländer nicht deutlich zum Ausdruck bringen, dass sie sich für dessen Entwicklung starkmachen, kann diese Route auch in Thüringen keine besondere Priorität haben, insbesondere unter den Bemerkungen, wie ich sie vorhin dargestellt habe, was wir prioritär auch noch zu erfüllen haben.
Angesichts der begrenzten Mittel im Landeshaushalt und in den kommunalen Haushalten müssen die Kräfte auch weiterhin auf das radtouristische Landesnetz konzentriert werden. Das radtouristische Landesnetz führt unter anderem auch durch die Naturparke und Biosphärenreservate in Thüringen und durch den Nationalpark Hainich sowie entlang der Flüsse und nutzt damit konsequent das landschaftliche Potenzial. Es zeigt den Gästen die Schönheit der Natur in Thüringen. Aus touristischer Sicht sind nicht neue Angebote entscheidend, sondern die permanente Steigerung der Qualität der vorhandenen radtouristischen Angebote. Darin steckt das größte Potenzial Thüringens. Für den Radtourismus, aber insbesondere für den Alltagsund Freizeitradverkehr ist die Verknüpfung des Radverkehrs mit dem ÖPNV von besonderer Bedeutung. So besteht aus Sicht der Landesregierung weiterhin Bedarf an Bike-and-Ride-Anlagen sowie allgemein an ausreichend sicheren und wetterge
schützten Abstellanlagen auch in den Gemeinden. Dies würde Nutzern zum Beispiel die Entscheidung erleichtern, ihr teilweise hochwertiges Rad bzw. Pedelec am Bahnhof oder der Haltestelle abzustellen, statt es im Zug oder Bus mitzunehmen. Eine Verbesserung der Radmitnahme im Regionalbusverkehr wird in Ergänzung zu diesem Angebot allerdings als sehr sinnvoll betrachtet. Die Fortschreibung des Radverkehrskonzepts wird selbstverständlich dazu genutzt, neue Entwicklungen aufzugreifen. So spielten Elektrofahrräder vor einigen Jahren kaum eine Rolle – es ist hier schon erwähnt worden – und haben im Gegensatz zu Elektrofahrzeugen für den Individualverkehr ganz ohne Bundesförderung beachtliche Verkaufszahlen erreicht. Inzwischen sind in Deutschland über 2 Millionen Elektrofahrräder unterwegs. Neue Trends oder Projekte, die in Metropolen und anderen urbanen Räumen bzw. topografisch begünstigten Regionen gut laufen, werden wir darauf überprüfen, ob sie unter den Bedingungen in Thüringen als vorwiegend ländlich geprägtem Raum ebenfalls anwendbar sind. Dies betrifft zum Beispiel Radschnellwege, Fahrradverleihsysteme, Bikesharing oder Mountainbiking. Die Fortschreibung des Radverkehrskonzepts soll in diesem Jahr beginnen. Die Landestourismuskonzeption wird sich parallel mit dem Thema „Radverkehr“ im Themenbereich „Natur und aktiv“ befassen und soll das Radverkehrskonzept ergänzen bzw. mit diesem abgestimmt werden. Dies ist als Prozess zu verstehen, in den die betroffenen Akteure aktiv einbezogen werden und der den Dialog und die Vernetzung der Kommunen untereinander unterstützt. Keinesfalls glauben wir, hier alles selbst zu wissen, wie es am besten geht oder was Radfahrerinnen und Radfahrer wollen. Wir werden das im gemeinsamen Dialog hier aufnehmen. Dabei wird eine konstruktive und zielführende Beteiligung von Kommunen, Verbänden und weiteren Akteuren, zum Beispiel den Touristikern, angestrebt, die inhaltlich gut vorbereitet ist und sich in den Erarbeitungsprozess sinnvoll einfügt. Dafür wäre eine Arbeitsgruppe mit den relevanten Akteuren denkbar, die die Konzepterstellung auch begleitet. Die Potenziale des Radverkehrs als Wirtschafts- und Tourismusfaktor empirisch in Thüringen zu untersuchen, erscheint sinnvoll als Grundlage für die weitere Förderung des touristischen Radverkehrs in Thüringen. Da es sich um eine empirische Erhebung handelt, der ein hoher Aufwand zugrunde liegt, wurde bislang aus Kostengründen davon abgesehen.
Sehr geehrte Damen und Herren, die zielgerichtete Verbesserung des Radverkehrs ist eine Querschnittsaufgabe, deren vielfältige Aufgaben und Möglichkeiten hier nur angerissen werden können. Ich hoffe, dass wir in den Ausschüssen zu einer qualifizierten Diskussion kommen. Der vorliegende Antrag sollte daher an den zuständigen Ausschuss
Vielen Dank, Frau Ministerin Keller. Es wurde Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten beantragt. Herr Kollege Emde?
Gut. Dann stimmen wir zunächst mal über die Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten ab. Ich bitte um ein Handzeichen, wer dieser Ausschussüberweisung zustimmt. Das ist aus allen Fraktionen und auch Nicht-Fraktionen. Vielen Dank. Also einstimmig.
Wer stimmt der Überweisung an den Wirtschaftsausschuss zu, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist ebenfalls so, das sind alle.
Dann stimmen wir jetzt über die Federführung ab. Die Federführung sollte der Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten haben, vermute ich?
Ja, dann bitte ich jetzt um das Handzeichen, wer dafür ist. Vielen Dank. Damit liegt die Federführung beim Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt.
Digitalisierung der Thüringer Wirtschaft unter der Maßgabe guter Arbeit voranbringen Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/617
Mir ist signalisiert worden, Frau Abgeordnete König wünscht das Wort zur Begründung. Dann haben Sie das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen, wir alle wissen, dass sich die Arbeitswelt unter den Zeichen der Digitalisierung massiv verändert. Wir alle wissen, dass wir längst nicht mehr in einer analogen, sondern in einer digitalen Gesellschaft leben und dass das über die Gesellschaft hinaus auch Einfluss auf die Wirtschaft, auf die Politik, auf alle verschiedenen Bereiche des Lebens hat. Letztendlich sprechen wir fast schon von einer digitalen Revolution, wenn man sich anschaut, inwieweit die Wirtschaft, letztendlich die „Wirtschaft 4.0“, von der Digitalisierung beeinflusst wird, welche Herausforderungen da bestehen und welche Vernetzungen in allen möglichen Lebensbereichen, allen möglichen Arbeitsbereichen durch die Digitalisierung stattfinden. Nur wenn die Politik, wenn die Wirtschaft und die Gesellschaft da gemeinsam die Verantwortung übernehmen, gemeinsam motiviert sind, sich für die Digitalisierung einzusetzen, gleichzeitig aber auch die Risiken im Blick behalten, insbesondere für Arbeitnehmer, im Zusammenhang mit einer entgrenzten Arbeitswelt, in der es kaum noch feste Arbeitszeiten gibt, in der man ständig erreichbar ist, immer verfügbar ist oder scheinbar immer verfügbar ist, in der es auch um datenschutzrechtliche Belange geht und Ähnliches mehr noch, nur wenn wir da zusammenarbeiten, zusammen gemeinsam mit der Wirtschaft vorangehen, mit den Arbeitnehmern vorangehen und darauf achten, dass es letztendlich um gute Arbeit geht, nur dann kann uns die Digitalisierung gelingen. Das ist eine sehr große Herausforderung, der wir uns hier in Thüringen stellen wollen und für die wir in Thüringen die entsprechenden Voraussetzungen schaffen wollen, zum einen um die Wirtschaft zu unterstützen in all den Punkten, in denen sie Unterstützung benötigt, zum anderen um den Arbeitnehmern aber auch eine Sicherheit in Bezug auf, ich nenne es die entgrenzte Arbeitswelt, zu geben und um zum Dritten der Gesellschaft die Sorgen und Ängste vor der zunehmenden Digitalisierung nicht nur der Arbeits- und der Lebenswelt zu nehmen. Insofern haben wir heute unseren Antrag „Digitalisierung der Thüringer Wirtschaft unter der Maßgabe guter Arbeit voranbringen“ eingebracht. Danke schön.
Vielen Dank. Die Landesregierung erstattet einen Sofortbericht zu Nummer II des Antrags. Für die Landesregierung erteile ich Herrn Minister Tiefensee das Wort.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Vielen Dank, Frau König, für die Einbringung des Antrags, vielen Dank an die Fraktionen, dass Sie punktgenau vor der Sommerpause ein Thema aufrufen, das von entscheidender und erheblicher Bedeutung ist.
In diesem Antrag wird im Vortext die Situation beschrieben, auf die ich dann noch etwas näher eingehen will. Ich will auch versuchen, den Fragen, die Sie aufwerfen, dem Auskunftsersuchen, das Sie formulieren, möglichst umfangreich und detailliert nachzukommen.
Worüber reden wir? Frau König hat es angesprochen. Digitalisierung der Gesellschaft, Digitalisierung der Arbeitswelt – ein allumfassender Prozess, der eben nicht nur die Wirtschaft umgreift, die Wirtschaft in unterschiedlichsten Branchen – ich komme darauf noch zu sprechen –, sondern der hineinreicht bis in das Privatleben. Nahezu jeder Bereich ist mittlerweile mit dieser Thematik befasst. Und wie bei so vielen Entwicklungen gibt es Licht- und Schattenseiten. Dieser Antrag beschreibt sowohl die Möglichkeiten, die in der Digitalisierung der Gesellschaft liegen, aber er benennt auch durchaus die Gefahren, die bestehen, auf die wir achten müssen.
Was ist eigentlich das Revolutionierende, das Revolutionäre, das sich hinter den Begriffen „Digitalisierung“ oder „Industrie 4.0“, „Cyber-Physical Systems“, die Verschränkung von virtuellen und tatsächlichen Prozessen verbirgt? Während wir bei den drei ersten industriellen Revolutionen eine ganz besondere Qualität darin gehabt haben, dass der Mensch assistiert wird – bei der ersten Revolution durch die Dampfmaschine, bei der zweiten durch den Strom und das Fließband, das erfunden wurde, bei der dritten durch den Computer; immer wieder gibt es eine Assistenz des Menschen –, haben wir bei der vierten Revolution, die mit der Digitalisierung einhergeht, eine neue Qualität. Es geht letztlich darum, dass es um eine Teilsubstitution, sogar vielleicht auch eine Substitution von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf bestimmten Arbeitsplätzen bei ganz bestimmten Tätigkeiten geht, also eine Substitution, das heißt, wenn man es negativ sieht, auch eine Verdrängung.