Um den Erhalt und Fortgang der sanierungsbedürftigen Anlagen zu fördern, wurde 2013 der Verein „Freunde und Förderer des Schlosses Crossen“ gegründet. Das Schloss Crossen wird derzeit zum Verkauf angeboten.
3. Wie wird der derzeitige Sanierungsbedarf des Schlosses Crossen beurteilt und wie hoch werden die Kosten beziffert?
4. Welche zukünftigen Schritte werden seitens der Landesregierung zum Erhalt des Schlosses eingeleitet?
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Voigt zur derzeitigen Situation und dem Werdegang des Schlosses Crossen im Saale-Holzland-Kreis beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 2: Das Schloss Crossen ist ein Kulturdenkmal nach dem Thüringer Denkmalschutzgesetz. Bei dem Objekt handelt es sich allerdings um einen Sonderfall. Es ist eine residenzartige Schlossanlage, die als privater Wohnbau eines zu Lebzeiten geadelten bürgerlichen Kaufmanns errichtet wurde. Hervorzuheben ist der über zwei Geschosse reichende Festsaal, der mit italienischen Illusionsmalereien ausgeschmückt ist.
Zu Frage 3: Durch die kontinuierliche Nutzung des Gebäudes bis zum Jahr 1990 und spätere Zwischennutzung befindet sich das Gebäude in einem noch befriedigenden Bauzustand. Im Jahr 2007 wurde das Objekt durch die LEG an eine GmbH veräußert. Seither erfolgt keine Nutzung mehr. Aktuell befindet sich das Objekt in ausländischem Privateigentum und wird durch die Hurlson GmbH in Berlin verwaltet. Durch die Eigentümer werden zwar notwendigste Reparaturen durchgeführt, dennoch – das kann man nicht leugnen – gibt es sichtbar zunehmende Verfallserscheinungen. Die Höhe der Sanierungskosten kann derzeit nicht beziffert werden.
Zu Frage 4: Die Denkmalschutzbehörde des Landkreises führt regelmäßige Kontrollen des Zustands durch komplette Begehungen des Areals durch. Die dabei festgestellten Mängel werden dem Eigentümer mit der Aufforderung zur Behebung der Mängel mitgeteilt. Bisher wurde diesen Aufforderungen immer Folge geleistet.
Frau Staatssekretärin, erst einmal recht herzlichen Dank. Plant die Landesregierung, selbst handlungsaktiv zu werden, um a) den Erwerb oder die Überführung des Schlosses in eine Nutzung zu organisieren?
Nein, nicht in Volkseigentum. Aber wir kennen ja andere Beispiele, wenn ich das sagen darf, die wir gerade diskutieren: Reinhardsbrunn, Wilhelmsthal. Da gibt es viele Debatten. Deswegen die Frage: Plant die Landesregierung, dort selber aktiv zu werden? Wenn ja, in welchem zeitlichen Rahmen, wenn nein, welche anderen Schritte erwägt die Landesregierung, um diese wichtige residenzartige Schlossanlage, wie Sie gesagt haben, letztlich zu erhalten?
Herr Abgeordneter, ganz konkret: Nein, wir planen derzeit nicht eine Übernahme in welches Eigentum auch immer. Ich will aber ausführen, dass wir erstens – gerade weil nicht erst seit diesem Artikel, sondern für mich zumindest seit Amtsantritt klar ist, dass unter den nahezu 500 Schlössern, Herrenhäusern, schlossartigen Anlagen, die Thüringen als Schatz hat, es ein paar gibt, Gott sei Dank nicht zu viele, aber ein paar, die sanierungsbedürftig sind und wo die oberste Denkmalschutzbehörde ein Interesse hat, das im Auge zu behalten – gerade eine letztliche Bestandserhebung, wie die Sachlage bei den Denkmalen ist, die eventuell verfallsartige Erscheinungen zeigen. Das bitte ich abzuwarten. Und konkret zu Crossen sind derzeit außer weitere Begehungen und durch Auflagen den Verfall aufzuhalten, keine weiteren Maßnahmen geplant.
Ja, recht herzlichen Dank. Habe ich es richtig verstanden, es passiert momentan eine Bestandserhebung und es könnte sein, dass Crossen eine Anlage der besonders schützens- und förderungswürdigen Anlagen sein könnte oder werden könnte?
Erstens, wenn sie sowieso unter Denkmalschutz stehen. Da gibt es manche, da funktioniert es gut, weil sie auch in Nutzung sind. Sie wissen auch, 31 sind in der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten usw., von daher will ich da jetzt nicht eine einzelne
Anlage herausheben. Aber letztlich jetzt mit dem Denkmalpfleger, mit Herrn Reinhardt, gucken wir, machen eine Bestandsaufnahme, um von diesen Einzelfällen erst einmal ein Gesamtbild zu haben, wie ist der Sachstand, was muss dem Besitzer auferlegt werden, der ist ja als Erster in der Pflicht, wenn er ein Denkmal hat. Dann können wir sehen, an welchen Stellen muss noch nachjustiert werden, und dann ist immer die Frage, mit welchen Mitteln man das tun kann.
Weitere Nachfragen gibt es nicht. Vielen Dank, Frau Staatssekretärin Winter. Wir schließen damit die Fragestunde ab und haben auch alle Fragen abgearbeitet, sodass wir morgen keine weitere Fragestunde brauchen. Erst einmal herzlichen Dank an alle Fragenden und Antwortenden.
Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren evaluieren Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/510
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, meine Damen und Herren, wir von der CDU haben diesen Antrag hier eingebracht, und zwar zum Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren. Wir wollen, dass die Landesregierung dieses bis Ende des Jahres 2015 evaluiert. Denn Sie wissen, es ist damals, am 22.06.2011, hier im Plenum beschlossen worden, zum 1. September in Kraft getreten und wir haben damals in der Anhörung und bei der Befassung mit diesem Gesetz sehr viele kritische, befürwortende, ablehnende Stellungnahmen bekommen, gerade auch bei der Erfassung der Rasseliste. Wir möchten nach nun einem doch relativ großen Zeitraum die Erfahrungen sammeln, die die Landesregierung erheben soll, um zu schauen, wie die Ordnungsbehörden damit arbeiten, wie sich die Entwicklung vollzogen hat, wie viele Wesenstests, Sachkundenachweise eingegangen sind, kurzum, wie die Handhabung dieses Gesetzes vollzogen worden ist – da wir über das Innenministerin wissen, dass stetige Evaluierung passiert ist –, wie der aktuelle Stand dazu ist, und fordern die Landesregierung auf, dies uns im zuständigen Innen- und Kommunalausschuss vorzulegen.
Vielen Dank, Frau Holbe. Damit eröffne ich die Aussprache. Als Erster hat sich Kollege Rudy von der AfD-Fraktion zu Wort gemeldet.
Sehr geehrter Herr Parlamentspräsident, werte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste! Grundsätzlich stimmen wir dem Antrag der CDU-Fraktion zur Evaluierung des Thüringer Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren zu. Seit der Verabschiedung des Gesetzes am 22. Juni 2011 sind Kritiken an der Rasseliste durch die Bevölkerung des Freistaats Thüringen laut geworden. Da es unser Ziel ist, die direkte Demokratie zu fördern und faktenorientierte Politik zu betreiben, sollten wir die Kritiken der Bevölkerung aufgreifen und die Rasseliste überdenken. Statistisch gesehen ist die Wahrscheinlichkeit eines Angriffs von Hunden, die nicht unter die Auflistung der Rasseliste fallen, genauso hoch bei falscher Haltung, Umgang oder Verhalten des Menschen. Schäferhunde sind der Statistik zufolge die Hunderasse, die am häufigsten in Zwischenfälle mit Mensch und Tier oder Tier und Mensch verwickelt ist. Prozentual gibt es auch mehr Schäferhunde im Freistaat als Pitbulls, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier. Diese machen einen Anteil von 4,3 Prozent von 457 Attacken aus. Aufgrund dieser Tatsache ist eine Rasseliste nicht unbedingt förderlich, um die Sicherheit der Bevölkerung vor Tiergefahren zu verbessern. Jeder Hund kann bei falscher Haltung oder Umgang durch den Menschen eine potenzielle Gefahrenquelle darstellen. Deshalb bitte ich zu bedenken, ob ein Sachkundenachweis zur Haltung eines Hundes nicht für jeden Hundehalter sinnvoller wäre. Solch eine Maßnahme würde dem Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren wahrscheinlich eher zuträglich sein, als an einer Rasseliste festzuhalten.
Des Weiteren möchte ich noch erwähnen, dass es zwar eine Pflicht gibt, einen Hund zu chippen, aber keine Verpflichtung, diesen auch bei einem bundesweit verfügbaren Registrierungssystem wie TASSO oder dem Haustierregister beim Deutschen Tierschutzbund registrieren zu lassen. Hier in Deutschland gibt es keine generelle Pflicht zur Kennzeichnung und zur Registrierung. Die Tierhalter machen sich die Vorteile oft erst bewusst, wenn ein Tier entlaufen ist oder wenn man einen Halter für einen herrenlosen Hund ermitteln will. Eine Verpflichtung zur Registrierung von gechippten Hunden ist auch sehr hilfreich bei der Halterermittlung von gefährlichen Hunden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Wir freuen uns auf den folgenden Bericht im Ausschuss.
Vielen Dank, Herr Kollege Rudy. Das Wort hat nun Kollege Adams für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, die CDU hat hier einen Antrag vorgelegt, und wenn ich es richtig verstanden habe, haben Sie darum gebeten, Frau Holbe, diesen Antrag im Innenausschuss zu beraten. Ich meine, dann hätte es auch ein Selbstbefassungsantrag im Innenausschuss getan, vor allen Dingen, finde ich bemerkenswert …
Herr Primas, Sie sagen mit dem Antrag ja auch, was wir machen sollen. Herr Primas, Ihre komischen Beleidigungen aus Ihrer Fraktion, wie es auch vorhin Herr Tischner gemacht hat, dass er nicht die Kraft hat, nach vorn zu gehen und zu sagen, ich habe da etwas falsch verstanden, sondern immer diese komischen Attacken zu fahren, als ob es nur Ihrer Fraktion erlaubt ist, in der politischen Debatte einen Standpunkt zu beziehen. Herr Primas, das finde ich nicht in Ordnung.
Ich komme zurück zum Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren. Die CDU begehrt hier, eine Evaluierung durchzuführen und sie sagt in der Begründung dann auch ganz klar, wie die Evaluierung ausgehen soll. Das hat mich schon erstaunt, Frau Holbe, dass Sie im Begründungstext, im Antragstext nicht gesagt haben, welche Fragen Sie denn diskutiert haben wollen. Das haben Sie gerade hier in der Einführung gesagt, aber Sie haben weder im Beschlusstext noch in der Begründung diese Fragen gestellt,
vielmehr haben Sie in der Begründung gesagt, wie die CDU zur Rasseliste steht, nämlich unumstritten. Das heißt, Sie wollen ein Gesetz evaluiert haben
und schreiben in der Begründung selbst, dass sich das alles ganz wunderbar bestätigt hat, wie Sie es machen wollten. Da werden wir von Rot-Rot-Grün nicht mitmachen. Wir wollen dieses Gesetz wirklich überprüfen. Wir wollen es offen überprüfen, wir wollen die Rasseliste notfalls ändern, wir wollen widerlegbare Gefährdungen hereinbekommen und all das haben Sie in Ihrem Antrag eben nicht geschrieben. Deshalb werden wir diesen Antrag auch ablehnen.