ge und Gemeinderäte zusammenfallen, nämlich 2024, wenn die sechsjährige Amtszeit der Bürgermeister und Landräte endet, die wir 2018 gewählt haben, und gleichzeitig die Amtszeit der Gemeinderäte und Kreistage endet, die wir ja in zwei Wochen wählen.
Man kann zu der Frage der sogenannten Scheinkandidaturen unterschiedlicher Auffassung sein. Ich verrate da auch sicher kein Geheimnis, wenn ich sage, dass dies auch innerhalb der rot-rot-grünen Koalition der Fall ist. Meine Fraktion teilt mehrheitlich nicht die Auffassung, dass mit sogenannten Scheinkandidaturen Wähler getäuscht werden, wovon in Ihrem Gesetzentwurf die Rede ist.
Wenn sich ein Amtsinhaber entschließt, für den Gemeinderat oder den Kreistag zu kandidieren, ist dies stets Gegenstand der öffentlichen Berichterstattung und wird auch regelmäßig durch den jeweiligen politischen Mitbewerber thematisiert. Es ist also weder eine List, mit der der Wähler hinter die Fichte geführt wird, sondern es ist bekannt. Natürlich wird damit auf die Popularität der Amtsinhaber gesetzt. Aber auf Popularität von Kandidaten zu setzen, ist keine Täuschung, sondern es ist normaler Bestandteil des politischen Wahlkampfes.
Da Sie in Ihrer Rede so oft von der „Täuschung“ und von der „freien Urteilsbildung der Wähler“ gesprochen haben – das steht auch in Ihrem Entwurf, wenn ich kurz zitieren darf, sehr geehrte Frau Präsidentin –, also da frage ich mich, wenn sich ein Wähler ein freies Urteil bilden soll, dann ist ja auch erforderlich, dass ich den Wähler über das informiere, was ich vorhabe. Da gab es am Samstag, am 4. Mai, einen schönen Artikel in der „Südthüringer Zeitung“, und zwar werden dort alle Parteien vorgestellt, die sich zur Wahl stellen: Die Alternative für Deutschland hat unser Angebot ganz ausgeschlagen, ihren Kandidaten und ihr Wahlprogramm für den Landkreis, wie bei allen anderen Parteien auch, vorzustellen. Für uns und unsere Leser bleibt die Frage unbeantwortet, warum man den Wählern nicht erklären will, was im Landkreis falsch läuft und was die AfD mit welchen Personen besser oder anders machen will. – Dann gibt es ein Kommunalwahlprogramm, und da soll sich dann der Wähler ein freies Urteil bilden? Ich beantrage keine Überweisung. Dieses Gesetz brauchen wir nicht, weil wir in 14 Tagen Wahl haben und es taugt auch nichts. Danke.
Das Ende der Welt ist nicht am 31. Mai 2019 erreicht, sondern es wird auch nach dem 26. Mai weitere Kommunalwahlen geben. Wenn Sie sich unseren Gesetzentwurf nur mal ansatzweise ordentlich durchgelesen hätten, hätten Sie gemerkt, dass er darauf abzielt, dass ein solches Verhalten bei zukünftigen Kommunalwahlen ausgeschlossen ist.
Im Übrigen sind wir natürlich schon davon ausgegangen, dass sich irgendwann mal die Erkenntnis durchsetzt, dass solche Scheinkandidaturen ein unlauteres Mittel sind, dass sie natürlich entsprechend angegriffen werden, auch im Rahmen des Wahlkampfs. Es ist völlig richtig, dass das geschieht. Nur scheint sich das eben noch nicht durchgesetzt zu haben. Das unlautere Motiv ist offensichtlich stärker als der Wille, wirklich rechtsstaatlich und demokratisch sowie lieb und fair in die Wahlen hineinzugehen. Das scheint insbesondere bei der SPD ein Problem zu sein, was ich andererseits auch wieder verstehen kann, denn die SPD, ich meine, die strengt sich momentan natürlich ganz schön an, mit dem Kopf über Wasser zu bleiben. Da greift man eben nach jedem Strohhalm, den man hat.
Ich will jetzt gar nicht auf jedes Argument eingehen, aber vielleicht noch mal auf eines, nämlich, dass Sie gesagt haben, der Wähler wird ja gar nicht getäuscht, weil er ja jedes Mal in der Zeitung lesen oder im Fernsehen sehen kann, dass andere Mitbewerber diese Scheinkandidaturen angreifen und als das entlarven, was sie sind, nämlich eine Täuschung. Also er wird nicht getäuscht, weil in der Zeitung darüber geschrieben wird, dass getäuscht wird. Nun muss ich sagen: Nicht jeder liest Zeitung, nicht jeder versteht das, nicht jeder interessiert sich dafür, was zu Kommunalwahlen in der Zeitung steht und geht dann trotzdem wählen. Am Ende stellt sich doch die Frage, Frau Scheerschmidt: Warum macht man es denn, wenn man den Wähler nicht täuschen möchte? Warum ist man denn so unlauter? Warum stellt man Kandidaten auf, von denen man weiß, dass die dieses Amt nie ausfüllen wollen?
Es gibt keine andere Erklärung als den Willen, dass man hier täuschen möchte, um noch 1, 2, 3, 4, 500 Stimmen mehr zu bekommen, je nachdem, wo man antritt, um damit vielleicht doch noch das eine oder andere Mandat zu erreichen. Das ist, wie gesagt, eine Täuschung. Das hat mit Demokratie nichts zu tun.
Gerade Sie, die Sie immer so großspurig darauf Wert legen, Sie wären die demokratischen Fraktionen, sollten da mal in sich gehen, denn in dem Punkt werden Sie Ihren eigenen Ansprüchen auch nicht gerecht.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben heute wieder einen typischen AfD-Antrag vor uns liegen.
Ich weiß auch nicht, liebe Kollegen von der AfD, Sie machen es uns so leicht und auch so durchsichtig, wenn Sie hier Anträge einbringen, Gesetzentwürfe einbringen, Frau Scheerschmidt hat es gesagt, das fällt Ihnen kurz vor der Angst ein. Ich nehme an, der Bericht vom MDR im Februar/März hat Sie aufgerüttelt, daraus könnten wir ja was machen. Die meisten Nominierungen waren alle schon letztes Jahr oder Anfang dieses Jahres. Ich hätte erwartet, dass man so einen Antrag rechtzeitig einbringt, wenn er nämlich aktuell ist. Jetzt sagen Sie, es gibt doch hinterher immer noch Kommunalwahlen und deswegen greift er dann. Aber, mit Verlaub, es ist sehr durchsichtig.
Aber ich komme auch zu inhaltlichen Schwächen, die ich letztendlich auch darin sehe. Was Sie hier vorhaben – Sie reden immer von einer Scheinkandidatur, ich finde das schon, ich sage mal, ein bisschen starken Tobak. Scheinkandidatur.
Es scheint so, als kandidiert er, das sagt das ja. Sie wissen nicht, ob er auch kandidiert und ob er dann antritt. Das wissen Sie ja gar nicht im Vorfeld. Sie wissen nicht, ob er sein Amt abgibt und dann letzt
endlich das neue Mandat annimmt. Das wissen Sie doch nicht. Da kann man sagen, die Wahrscheinlichkeit ist vielleicht nicht ganz so groß, aber Sie wissen es nicht. Deswegen muss ich an der Stelle schon sagen, da unterstellen Sie jemandem etwas, ohne zu wissen, ob es hinterher auch eintritt.
Was die Wähler anbelangt, wo Sie sagen, die werden getäuscht: Ich denke, die Wähler sind alle alt genug und auch reif genug und auch klug genug
zu unterscheiden und die wissen letztendlich ganz genau, wen sie wählen und was damit verbunden ist. Da machen Sie es sich auch zu einfach, nach dem Motto: Der Wähler hat eh keine Ahnung, deswegen müssen wir es ihm erklären, damit hinterher die Wahl ordentlich läuft, so wie es in Ihrem Sinne ist. Ich kann Sie ja verstehen, Sie haben weder einen Oberbürgermeister, noch einen Landrat, noch einen Bürgermeister.
Ich hoffe, das bleibt auch so. Dann kommt man natürlich schnell an den Punkt und sagt, was die anderen machen, ist alles verkehrt, wir sind die Saubermänner. Also mitnichten ist das so, dass wir hier irgendwelche Scheinkandidaturen machen oder den Wähler täuschen, wie Sie sich hier ausdrücken. Also ich halte das für sehr abenteuerlich.
Noch etwas: Wenn ein Oberbürgermeister oder Bürgermeister letztendlich mit auf die Liste geht, dann wirbt er auch für etwas, nämlich für das Programm, für die Wählerliste, für die Partei, für die Wählergruppe. Und der Bürgermeister ist auch mit einem Programm gewählt worden. Und ein Programm kann ich nur umsetzen, wenn ich eine starke Mannschaft hinter mir habe, sonst funktioniert das nicht. Auch das ist ein deutliches Zeichen an den Wähler, zu sagen, ihr habt mich gewählt, weil das mein Programm ist, und ich bitte um Unterstützung für die Liste.
Das kann man, das machen sie ja auch. Aber Sie legen das ja so aus, als wenn der letztendlich von vornherein die Wähler hinters Licht führen will. Und das ist meiner Ansicht nach eine Unterstellung und das kann man auch so nicht teilen.
Dann haben Sie gesagt, es soll eine Freistellung erfolgen. Er soll vorher erklären, dass er die ganze Amtsperiode sein Mandat ruhen lässt oder freige
Das Amt – freistellen. Jetzt ist für mich die Frage: Was ist denn eine Freistellung? Ist das ein Rücktritt oder gibt er das Amt ab? Oder er lässt es ruhen – oder was?
Dann erschließt sich für mich nicht, wie die Versorgungsregeln sind, wie die Versorgung weiterläuft, wenn er sich freistellen lässt. Wer soll ihn freistellen? Wer stellt ihn frei, von seinem Amt?
Der Wähler oder Sie? Oder? Also an der Stelle, denke ich, hier kommen wir auch nicht weiter. Zumindest erschließt sich mir nicht so richtig, was Ihre Zielrichtung ist, außer dass Sie hier einen populistischen Antrag stellen, das sage ich wirklich so. Ich halte das auch für einen populistischen Antrag, nicht nur, weil er zu dieser Zeit kommt, sondern auch, weil er inhaltlich letztendlich darauf abzielt, Leute, die sich engagieren, zu diskreditieren, ihnen Scheinkandidatur und Wähler zu täuschen zu unterstellen. Ich finde, das ist schon starker Tobak. Ich sage, man sollte schon vorsichtiger sein. Man unterstellt wirklich jedem, der sich dafür engagiert, von vornherein, dass er den Wähler täuschen will. Und das ist mitnichten so und deswegen können wir Ihren Gesetzentwurf auch nicht überweisen. Also wir werden ihn aus den genannten Gründen nicht überweisen. Vielleicht sollten Sie zukünftig etwas sorgfältiger sein, denn das ist eine Wählerschelte. Man sagt dem Wähler: Ihr wisst ja wohl nicht, was ihr wählt. Also ich denke, die sind alle alt genug und erfahren genug, dass sie das wissen und das einschätzen können, wer für was steht und warum er jemanden wählt. Vielen Dank.
Es liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. – Herr Abgeordneter Möller hat sich zu Wort gemeldet.
Ach, Herr Kellner. Also jeder, der so tut, als ob er kandidiert, und es in Wirklichkeit gar nicht will – ja, wie wollen Sie das sonst als …
Ach, Herr Harzer, diskutieren Sie doch nicht über Dinge, die Sie selbst nicht verstehen! Also wissen Sie!
Herr Kellner, noch einmal: Wenn jemand vortäuscht, dass er kandidiert, beispielsweise für einen Stadtrat, wie der Oberbürgermeister Bausewein oder der Landrat Henning, und dieses Mandat dann nicht annimmt, dann ist es selbstverständlich eine Täuschung. Und jetzt kommen Sie mit der sibyllinischen Bemerkung: Na ja, Herr Möller, das wissen Sie ja jetzt noch gar nicht. Ja, denken Sie denn, wir sind auf der Wurstsuppe hergeschwommen!