Zu Frage 4: Gemäß dem StEP der FSU Jena ist keine Einsparung einer Professur für Germanistische Mediävistik vorgesehen. Nach Auskunft des Geschäftsführers der Philosophischen Fakultät der FSU Jena diskutiert die Philosophische Fakultät derzeit die Möglichkeit, die gemäß StEP der FSU Jena mit einem Kw-Vermerk versehene Professur
W2 – Kulturgeschichte – zu erhalten. Dazu liege – nach sorgfältiger Abwägung einander widersprechenden Interessen innerhalb der Fakultät – der Vorschlag vor, eine der beiden Professuren im Bereich Germanistische Mediävistik unter künftiger Beibehaltung der aktuell für den gesamten Bereich zur Verfügung stehenden Lehrkapazitäten nicht fortzuführen. Dieser Vorschlag werde seit November 2018 innerhalb der Fakultät diskutiert. Es liegen inzwischen Stellungnahmen der betroffenen Institute, der Strukturkommission, des Fakultätsrats und des wissenschaftlichen Beirats der Philosophischen Fakultät vor. Auf dieser Grundlage ist geplant, in der kommenden Woche einen Fakultätsdialog durchzuführen, zu dem alle Mitglieder der Fakultät eingeladen sind. Es ist weiterhin geplant, dem Fakultätsrat in seiner regulären Sitzung am Monatsende entsprechende Beschlussvorschläge vorzulegen. Das Ergebnis des hochschulinternen Abstimmungsprozesses und gegebenenfalls der Anpassung ihres StEP durch die Hochschule ist entsprechend abzuwarten.
Eine Nachfrage hätte ich da noch. Und zwar ist mir bekannt, dass auch in der Argumentation innerhalb der Hochschule angeführt wird, was den Umgang mit den Stellen anbelangt, dass der Stellenplan, der im Landeshaushalt für 2018/2019 steht, finanziell nicht unterlegt sei. Wie bewertet das die Landesregierung auch noch mal vor dem Hintergrund der Entwicklung der Rahmenvereinbarung IV?
Ich beantworte gerne die Frage. Die Entscheidung, welche Professuren eingerichtet bzw. fortgeführt werden und wie sie besetzt werden, obliegt – wie eben schon erwähnt – grundsätzlich jeder Hochschule selbst im Rahmen ihrer Autonomie. Die Hochschulen können im Rahmen der ihnen eingeräumten Flexibilität entsprechend eigenverantwortlich entscheiden, ob sie alle Planstellen besetzen oder nicht. Welche Planstelle aufgrund des StEP an der Hochschule wie oder auch nicht besetzt werden soll, entscheiden die Hochschulen im Rahmen ihrer Autonomie eigenverantwortlich. Diese Entscheidungen werden von den Hochschulen im StEP geplant und aufgezeigt. Der Stellenplan der Hochschule stellt somit für die Besetzung der Professorenstellen einen Rahmen dar. Die finanzielle Absicherung
Weitere Nachfragen? Die sehe ich nicht. Dann kommen wir zur nächsten Frage. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Dr. König von der CDU-Fraktion mit der Drucksache 6/7178. Bitte schön, Herr Dr. König.
Die häufigen Sperrungen des Heidkopftunnels (Au- tobahn 38), der zwischen den Anschlussstellen Friedland (Niedersachsen) und Arenshausen (Landkreis Eichsfeld/Thüringen) liegt, sorgen seit Jahren für eine hohe Belastung der Anwohner an der Umleitungsstrecke. Besonders die Eichsfeldorte Arenshausen, Hohengandern, Kirchgandern und Marth, aber auch weitere Gemeinden des Landkreises Eichsfeld, leiden aufgrund der häufigen Umleitung unter der hohen Verkehrsbelastung von bis zu 30.000 Fahrzeugen pro Tag auf der Umleitungsstrecke. Hauptgründe für die häufigen Sperrungen des Heidkopftunnels sind sowohl der hohe Wartungsund Sanierungsbedarf als auch die fehlende Möglichkeit, die einzelnen Tunnelröhren für den Gegenverkehr zu nutzen. Nach der Ankündigung der Niedersächsischen Landesverkehrsbehörde, dass eine mehrmonatige Vollsperrung des Heidkopftunnels in Kürze aufgrund von Sanierungsarbeiten an der Fahrbahn unumgänglich sei, gab es erste Gespräche zwischen den Straßenbehörden von Niedersachsen, Hessen und Thüringen, um nach einer Lösung für die Tunnel-Problematik zu suchen. Dabei wurden drei mögliche Alternativen aufgeworfen: 1. Aufrüstung des Tunnels auf gegenläufigen Verkehr durch eine Röhre; 2. Provisorische Anschlussstelle an der Autobahn 38 in der Gemarkung Niedergandern/Reckershausen; 3. abwechselnde Freigabe der Fahrtrichtungen in der nicht in der Sanierung befindlichen Tunnelröhre durch Ampelschaltung, genannt Blockabfertigung.
1. Wie schätzt die Landesregierung die Belastung der Eichsfeldorte durch die Umleitungsstrecke (Arenshausen, Hohengandern) ein?
2. Welche der in der Einleitung genannten Alternativen zur Umleitungsstrecke (Arenshausen, Ho- hengandern) bevorzugt die Landesregierung?
4. Wann ist mit der Umsetzung einer der Alternativen zu rechnen, vor oder nach der geplanten mehrmonatigen Sperrung des Heidkopftunnels?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Herr Staatssekretär Dr. Sühl.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. König beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Antwort zu Frage 1: Eine mehrmonatige Belastung der Ortsdurchfahrt Hohengandern durch Autobahnumleitungsverkehr wird aus Sicht der Thüringer Straßenbauverwaltung als sehr kritisch gesehen. Dies gilt ebenso für Arenshausen, auch wenn hier eine Ortsumfahrung zur Verfügung steht.
Antwort zu Frage 2: Aus Thüringer Sicht wird anstelle von längerfristigen Umleitungen eine bauzeitliche Gegenverkehrslösung im Zuge der A 38 bevorzugt.
Antwort zu Frage 3: Thüringen hat mit bauzeitlichen Gegenverkehrslösungen bei Tunnelarbeiten der Tunnel Hochwald und Alte Burg im Zuge der A 71 positive Erfahrungen gesammelt. Diese Erfahrungen sind nach unserer Auffassung auf die A 38 übertragbar. Zu beachten ist allerdings, dass die dafür notwendigen Umbauarbeiten auch eine längerfristige Sperrung erforderlich machen, dann allerdings nur einmalig.
Antwort zu Frage 4: Die niedersächsische Straßenbauverwaltung prüft vor der geplanten Sperrung Alternativlösungen, darunter auch die von Thüringen favorisierte Gegenverkehrslösung.
Wann ist mit einer Entscheidung für eine der Varianten zu rechnen? Wie gesagt, wir haben im Landkreis Eichsfeld 15.000 Berufspendler, davon sehr viele nach Hessen, Niedersachsen und der Heidkopftunnel ist das Nadelöhr. Man sollte den Pendlern schon eine Richtung geben können, wann un
Herr Abgeordneter, danke für die Nachfrage. Sie werden Verständnis dafür haben, dass ich kein konkretes Datum nennen kann. Ich kann Ihnen aber zusagen, dass wir versuchen, eine schnellstmögliche Lösung herbeizuführen.
Gibt es weitere Nachfragen? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur letzten Frage von heute, Frage Nummer 10 in der Drucksache 6/7179. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Walk von der CDUFraktion.
Medienberichten zufolge wurde am 4. Januar 2019 eine neue Software für die Bearbeitung aller Fälle bei der Thüringer Polizei eingeführt. Vertreter der Polizeigewerkschaften äußerten sich in diesem Zusammenhang skeptisch zur Umstellung. Es könne beispielsweise schlecht geprüft werden, ob Daten verloren gingen. Nach der Umstellung äußerten sich Angestellte und Beamte der Thüringer Polizei in einem anonymen Brief kritisch. So würde zum Beispiel für die Aufnahme von Sachverhalten die doppelte Zeit benötigt. Der Umfang der Formulare habe sich dahin gehend erweitert, dass jetzt die – Zitat – „dreifache Menge an Papier und Toner“ benötigt werde.
1. Wie hoch sind die Gesamtkosten für die Einführung von ComVor und die Entwicklung aller bisher benötigten Zusatzprogramme bis heute?
2. Bis wann kann mit der Behebung von möglicherweise immer noch bestehenden Systemfehlern gerechnet werden?
3. Wie viele Anwendungen und Programme muss der Polizeibeamte gegenwärtig für Lage- und Fallrecherchen nutzen?
4. Sind die Schnittstellen von ComVor zum Polizeilichen Informations- und Analyseverbund (PIAV) gewährleistet?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, Herr Staatssekretär Götze.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Walk beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Die Antwort zu Frage 1: Die Thüringer Polizei trat zum 01.01.2016 der bestehenden IT-Kooperation der Länder Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg und Hessen bei. Im Zuge des Projekts zur Neuausrichtung der Organisations- und Verfahrenslandschaft der Thüringer Polizei – kurz NOVa – wurden neben dem Vorgangsbearbeitungssystem ComVor weitere Verfahren aus dem Portfolio der ITKooperation eingeführt. Diese lösten teils technologisch veraltete Anwendungen der Thüringer Polizei ab. Naturgemäß waren Entwicklungen bzw. Anpassungen von Schnittstellen für die Funktionsfähigkeit erforderlich. Die Gesamtkosten des Projekts NOVa belaufen sich ohne Aufwendungen für polizeiinterne Mitarbeiter auf insgesamt 16,87 Millionen Euro.
Die Antwort zu Frage 2: Aktuell bestehen keine betriebsverhindernden Fehler bzw. Fehler, die zu wesentlichen Einschränkungen bei der Nutzung der Kooperationsverfahren und Schnittstellen führen. Bei im laufenden Betrieb auftretenden Störungen erfolgt die umgehende Ursachenanalyse sowie erforderlichenfalls die Einleitung von Maßnahmen mit dem Ziel der Störungsbeseitigung fortlaufend.
Die Antwort zu Frage 3: Unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher sowie einsatz- und ermittlungstaktischer Aspekte stehen den Bereichen verschiedene spezifische Anwendungen für Lage- und Fallrecherchen zur Verfügung. Dies sind insbesondere das Einsatzleitsystem – kurz ELS –, das System Fallinformationen durch Suchen mit System – kurz FINDUS –, das Informationssystem der Landespolizei – kurz INPOL –, das Recherche- und Lagedarstellungstool – kurz RLT – hier sei darauf hinzuweisen, dass das Pilotprojekt des Verfahrens RLT momentan noch andauert. Die Ausnahmetests sind diesbezüglich noch nicht abgeschlossen.
Die Antwort zu Frage 4: Die Datenversorgung von PIAV aus ComVor ist über das Verfahren FINDUS gewährleistet. Die Anbindung erfolgt über eine gemeinsam mit den Kooperationspartnern in Nordrhein-Westfalen und Hamburg entwickelte Schnittstelle.
Lassen Sie mich abschließend feststellen, mit der Realisierung des Projektes NOVa und der Umsetzung unserer anderen IT-Vorhaben befinden wir uns auf einem guten Weg, um gemeinsam mit unseren IT-Kooperationspartnern die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen des Technologiewandels zu meistern und diesen erfolgreich zu begegnen.
Besten Dank, Herr Staatssekretär, ich habe eine Nachfrage: Sie haben eben ausgeführt, dass wir auf gutem Wege sind, aber es gibt ja offensichtlich immer noch Probleme, die mit der Umstellungsphase in Verbindung zu bringen sind. Bis wann denken Sie, dass diese „Anfangsprobleme“ dann endgültig behoben sind, sodass man von einem reibungslosen Betrieb reden kann?
Ich kann Ihnen hier keinen abschließenden Zeitpunkt nennen. Ich denke, die Situation hat sich jetzt schon deutlich entspannt. Vielfach bringen diese neuen Anwendungen auch ein anderes Nutzungsverhalten mich sich, an das sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erst einmal gewöhnen müssen. Bezüglich der Testphase des Verfahrens RLT – also Recherche- und Lagedarstellungstool – kann ich Ihnen jetzt keinen Zeitpunkt nennen, wann die Abnahmetests abgeschlossen sein werden. Ich sichere Ihnen aber zu, dass Sie hierzu noch eine schriftliche Antwort bekommen.