Gibt es Nachfragen? Keine Nachfragen vom Fragesteller, auch nicht aus der Runde. Dann kommt jetzt die Frage der Frau Abgeordneten Mühlbauer von der SPD-Fraktion in der Drucksache 6/7086 zum Aufruf. Bitte, Frau Mühlbauer.
Nach dem Anstieg von Maserninfektionen wird derzeit bundesweit über die Einführung einer gesetzlichen Impfpflicht diskutiert. Dabei wird von verschiedenen politischen Akteuren auch die Einführung einer Pflichtimpfung gegen Masern als Voraussetzung für den Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindertageseinrichtungen diskutiert.
1. Besteht für Träger von Kindertageseinrichtungen nach geltender Rechtslage die Möglichkeit, als Voraussetzung für die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung einen Nachweis über den altersgerechten Impfstatus des zu betreuenden Kindes zu verlangen und welche Regelungsmöglichkeiten gibt es für die Träger?
nannten Träger – anerkannte Träger der freien Jugendhilfe, Gemeinden, sonstige juristische Personen, deren Zweck das Betreiben einer Kindertageseinrichtung ist und deren Tätigkeit nicht auf Gewinnerzielung gerichtet ist, sowie sonstige Träger, insbesondere Elterninitiativen und Betriebe – gleichermaßen?
3. Entsteht den Trägern, die von der in Frage 1 genannten Möglichkeit Gebrauch machen, eine Verpflichtung, den altersgerechten Impfstatus in regelmäßigen Abständen zu überprüfen?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Frau Staatssekretärin Ohler.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Mühlbauer beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Welche gesetzlichen Regelungen müssten auf welcher Ebene geschaffen werden, damit diese Möglichkeit für die Träger bestehen könnte?
Gibt es weitere Nachfragen? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur nächsten Frage. Das wäre eigentlich Herr Abgeordneter Kummer. Übernimmt jemand die Frage oder sollen wir das noch mal zurückstellen? Dann wäre die nächste Fragestellerin Frau Abgeordnete Henfling von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Frage in Drucksache 6/7155. Bitte schön.
Thüringen bleibt auch im Jahr 2019 ein beliebter Austragungsort für Rechtsrockkonzerte. Aus verschiedenen Internetforen können bereits Veranstaltungsankündigungen der extrem rechten Szene vernommen werden.
1. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung über im Jahr 2019 anstehende Versammlungen unter freiem Himmel beziehungsweise Vergnügungen der extrem rechten Szene – Angabe von Datum, Versammlungsanmelder/-in, Ort, Name der Versammlung und angemeldete Teilnehmerzahl wird erbeten –?
2. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung über geplante Kampfsportveranstaltungen oder ‑wettkämpfe im Rahmen der im Jahr 2019 anstehenden Versammlungen beziehungsweise der Vergnügungen?
3. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung zum Stand der Bescheidung der für das Jahr 2019 angemeldeten Veranstaltung „Tag der nationalen Bewegung“ durch die zuständige Ordnungsbehörde?
4. Wie häufig ist die eingerichtete Taskforce „Versammlungslagen“, in welcher Zusammensetzung zur Beratung von Versammlungsbehörden bisher zum Einsatz gekommen?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, Herr Staatssekretär Götze.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Henfling beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Antwort zu Frage 1: Für das Jahr 2019 liegen mit Stand 7. Mai Anmeldungen für folgende rechtsextremistische Veranstaltungen vor:
Für den 18. Mai hat die NPD den Eichsfeldtag in Leinefelde angemeldet. Thema ist die Europawahl. 800 Teilnehmer werden erwartet. Redebeiträge wechseln sich mit rechtsextremen Bands ab. Im Gesamtbild dürfte die Veranstaltung wohl als Versammlung, die nach derzeitiger Erkenntnislage in
Für den 25. Mai hat eine Einzelperson aus dem rechtsextremistischen Spektrum für Kloster Veßra eine Veranstaltung zur Kommunalpolitik angemeldet, bislang mit 50 Teilnehmern. Inwieweit es sich dabei um eine Versammlung als Rechtsrockkonzert handelt, lässt sich dem Hinweis in der Anmeldung auf abwechselnde Rede- und Musikbeiträge nicht sicher entnehmen.
Parallel angemeldet sind auch vier Versammlungen in Themar, eine Kundgebung auf einer Wiesenfläche mit etwa 200 Teilnehmern, außerdem für den Marktplatz im Themar eine Kundgebung mit 300 Teilnehmern und zwei sogenannte Mahnwachen an Straßenkreuzungen mit je 50 Teilnehmern. Inwieweit es sich bei diesen Versammlungen um Rechtsrockkonzerte handelt, lässt sich den Hinweisen in den Anmeldungen auf abwechselnde Redeund Musikbeiträge auch in diesen Fällen nicht genau entnehmen. Eventuell sind diese Aktionen bloße Platzhalter oder Ausweichkundgebungen.
Für den 5. bis 7. Juli hat eine Einzelperson aus dem rechtsextremistischen Spektrum eine Versammlung auf einer Wiesenfläche in Themar mit dem Motto „Tage der nationalen Bewegung“ angemeldet, soweit ersichtlich, eine Versammlung, die als Rechtsrockkonzert stattfinden soll mit täglich bis zu 800 Teilnehmern.
Dieselbe Person hat für den 6. Juli drei parallele Versammlungen in Themar angemeldet, zwei Mahnwachen mit je 50 Teilnehmern und eine Kundgebung auf dem Marktplatz mit circa 300 Teilnehmern. Ob die parallelen Veranstaltungen stattfinden, bleibt abzuwarten.
Zudem hat die NPD für Anfang Juli in Kloster Veßra eine Versammlung zur Landtagswahl mit 50 Teilnehmern angemeldet. Der Konzertcharakter erscheint unklar.
Die Partei „Der III. Weg“ plant eine Versammlung mit Livemusik am 6. Juli. Ort und Teilnehmerzahl sind nicht bekannt. Unklar ist derzeit auch, ob der Veranstaltungscharakter eher einer Versammlung oder einer Vergnügung entspricht.
Im Übrigen gibt es neben den angefragten Rechtsrockkonzerten auch Anmeldungen für Veranstaltungen, die keine Konzerte sein dürften, bei denen der Versammlungscharakter nicht feststeht, beispielsweise eine Veranstaltung Mitte Juli in Kloster Veßra, diverse Infostände rechtsextremer Parteien und Teamkreise in Südthüringen.
lich als Vergnügung einzuordnen sein dürfte, vor. Dabei handelt es sich um einen Liederabend am 8. Juni, den eine rechtsextremistische Einzelperson in Eisenach durchführt. Zur Teilnehmerzahl liegen keine konkreten Informationen vor.
Antwort zu Frage 2: Der Landesregierung ist bekannt, dass die NPD im Rahmen ihres Eichsfeldtags am 18. Mai in Leinefelde einen Boxring aufstellen und sogenannte Kampfkunst vorführen, darbieten will. Zudem will „Der III. Weg“ am 6. Juli eine sogenannte Kampfsportvorführung veranstalten.
Die Antwort zu Frage 3: Kommende Woche führt das Landratsamt Hildburghausen als zuständige Versammlungsbehörde mit dem Anmelder ein Kooperationsgespräch durch. Erst im Anschluss daran kann ein Auflagenbescheid ausgearbeitet werden.
Die Antwort zu Frage 4: Die Taskforce „Versammlungslage“ wurde Anfang April 2019 im Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales formell eingerichtet. Sie besteht aus einem Verwaltungsjuristen als Leiter, einem Polizeibeamten und einer Verwaltungsbeamtin. Ergänzend verstärkt ein weiterer Bediensteter des höheren Dienstes die Taskforce. Eng angebunden ist auch das zuständige Fachreferat. Die Taskforce bündelt zentral die Informationen von Versammlungsbehörden, Polizei, Landesverwaltungsamt, Amt für Verfassungsschutz, dem Vertreter des öffentlichen Interesses und der betroffenen Gemeinden in einem Netzwerk. Bei Bedarf werden weitere Ministerien und Behörden einbezogen. Sie tauscht ständig Informationen aus, berät und arbeitet operativ mit allen Verwaltungsebenen eng und vertrauensvoll zusammen. Sie beobachtet das gesamte Versammlungsgeschehen. Die gesetzlichen Zuständigkeiten der jeweiligen Behörden werden durch die Tätigkeit der Taskforce nicht berührt. Bei der Taskforce handelt es sich um eine ständige Organisationseinheit des Thüringer Innenministeriums. Die Taskforce steht in einem ständigen Informationsaustausch mit den betroffenen Versammlungsbehörden und den weiteren Behörden, die von dem Versammlungsgeschehen betroffen sind. Räumlicher Schwerpunkt ist gegenwärtig das Versammlungsgeschehen in Südthüringen, insbesondere im Landkreis Hildburghausen. Der Informationsaustausch findet fortlaufend in Gestalt von Telefonaten, E-Mails, Dienstberatungen und Vor-Ort-Terminen statt. Weitere räumliche Schwerpunkte sind gegenwärtig ferner das Eichsfeld, aber auch Kirchheim und das Weimarer Land.
Also eine Anmerkung: Eine Taskforce als ständige Einrichtung ist ein bisschen witzig. Aber darüber hinaus stellt sich mir auch in Bezug auf die Taskforce die Frage der, glaube ich, letzte Woche stattfindenden Veranstaltung in Kloster Veßra, die als Versammlung angemeldet war im Gasthaus „Goldener Löwe“ bei Herrn Frenck mit 200 Teilnehmern, die stark alkoholisiert Musik gehört haben. Da würde mich interessieren, inwieweit die Taskforce da Beratungsleistungen gegenüber der Ordnungsbehörde geleistet hat und inwieweit sozusagen auch da das Innenministerium bewertet, dass die Ordnungsbehörde vor Ort zu der Erkenntnis kam, dass es sich dabei um eine Versammlung und nicht um eine Vergnügung handelt. Das würde mich noch interessieren.
Gibt es weitere Nachfragen aus der Runde? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur nächsten Frage. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Gruhner von der CDU-Fraktion mit der Drucksache 6/7156. Bitte, Herr Gruhner.