Protocol of the Session on May 9, 2019

Und jetzt komme ich mal zu inhaltlichen Kritikpunkten, die ich in der ersten Lesung schon gesagt habe. Sie wollen hier in § 3, Staatliche Anerkennung von Musikschulen, letztendlich dieses Label „Staatlich anerkannte Musikschule“ haben, und das wird dann in § 5 geregelt, wo dann über Inhalte gesprochen wird, was dann letztendlich dazu beitragen soll, dass Sie dieses Label bekommen. Und da ist mir aufgefallen, dass unter § 5 Abs. 2, wo die Kriterien festgeschrieben werden, nach denen letztendlich die Musikschulen dann eingestuft werden und dieses Zertifikat erhalten können, steht: „Lehrkräfte an Musikschulen müssen in der Regel einen Hochschulabschluss in der Fachrichtung Musik oder Musikpädagogik oder einen gleichwertigen Abschluss nachweisen.“ – in der Regel, also ist es nicht zwingend. Wir gehen da schon einen Schritt weiter. Wir wollen Qualitätssicherung und Qualitätskriterien haben. Das wollen wir schon. Wir werden auch entsprechende Vorschläge diesbezüglich machen.

(Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: In zehn Jah- ren oder was?)

Nein. – Da weicht man das auch ein Stück wieder auf. Das Gleiche ist, was die Förderung anbelangt, da haben Sie drin: Förderung durch das Land ist Voraussetzung, dass man die Anerkennung als staatliche Musikschule hat, ist aber nicht Fördervoraussetzung. Da muss ich schon fragen: Was wollen Sie eigentlich? Wollen Sie Qualitätssteigerung, Qualitätskriterien festschreiben und das an eine Förderung koppeln, was ich auch für vernünftig halte? Aber gleichzeitig sagen Sie, das ist nicht erforderlich, es kann eigentlich jeder bekommen, weil nämlich die Voraussetzung – schreiben Sie in § 4 Abs. 1 – nicht erforderlich ist. Da habe ich mich gefragt: Was will man mit so einem Gesetz eigentlich erreichen? Außer die Überschrift, die gut klingt, ist inhaltlich nichts drin. Sie erwecken hier Hoffnung …

(Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Sagen Sie das mal Ihren Kollegen, die das in anderen Bundesländern ähnlich geregelt haben!)

Ja, die haben aber auch nicht das Urteil – Entschuldigung –, wir haben Föderalismus. Was in Berlin erlaubt ist, ist in Thüringen nicht erlaubt.

(Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Sie haben gerade nicht über das Urteil gesprochen, sondern über andere Dinge!)

Meine Damen und Herren, hier gibt es keine Zwiegespräche.

(Abg. Kellner)

Frau Muhsal, wir müssen mal die Realität, wir müssen Thüringen betrachten. Wir reden nur von Thüringen und wir müssen Thüringer Gesetze und letztendlich auch Richtersprüche einhalten und uns daran orientieren. Natürlich gibt es Musikschulgesetze in anderen Bundesländern. Aber wir reden über Thüringen und da geht es eben nicht. Das müssen Sie doch zur Kenntnis nehmen. Wenn Sie wirklich ernsthaft den Musikschulen helfen wollten, dann hätten Sie das Gesetz zurückgezogen, hätten sich noch mal schlaugemacht, was möglich ist. Dann hätten Sie vielleicht etwas auf den Weg gebracht, worüber man im Ausschuss reden kann, wo man gemeinsam was auf den Weg bringen kann. Aber das ist purer Populismus, was Sie hier machen, inhaltlich schlecht gemacht. Nach außen verkaufen Sie das als: „Wir sind die Einzigen, die für Musikschulen was machen!“ Die Musikschulen sind bitter enttäuscht, das kann ich Ihnen sagen. Auch die kennen das Gesetz.

Es gibt keine Sicherheit, finanzielle Sicherheit überhaupt nicht. Wenn drin steht „nach Haushaltslage“: Was soll denn einer anfangen mit „nach Haushaltslage“? Wo kommt denn da die Sicherheit für die Musikschulen her? Die brauchen Verbindlichkeit, die brauchen eine verbindliche Förderung, aber nicht nach Haushaltslage, wie Sie das formulieren.

(Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Wir wollen sie gewährleisten!)

Ich bleibe dabei, Frau Muhsal, tut mir schrecklich leid: Das Gesetz müssen wir ablehnen, geht gar nicht anders, und es ist auch handwerklich schlecht gemacht. Die Musikschulen sehen es genauso, auch der Musikschulverband.

Setzen Sie sich mal mit den Leuten zusammen, die jeden Tag damit zu tun haben, und überlegen Sie noch mal neu, ob Ihnen nicht etwas Besseres einfällt, etwas, was auch funktioniert und was den Musikschulen hilft. In diesem Sinne sage ich es noch einmal: Wir lehnen diesen Gesetzentwurf ab. Vielen Dank.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Als nächste Rednerin hat Abgeordnete Mitteldorf, Fraktion Die Linke, das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen, liebe Zuschauer am Livestream – vielleicht –, wir reden heute zum zweiten Mal über einen Musikschulgesetzentwurf, den

die AfD-Fraktion vorgelegt hat. Ich habe mich beim letzten Mal – dafür bin ich ja auch quasi gerade von Frau Muhsal gelobt worden – sehr inhaltlich damit auseinandergesetzt und will das auch bei diesem Mal logischerweise so halten, weil es mir im Kern natürlich vor allem um den Inhalt geht.

Ich will, bevor ich zum Gesetzentwurf selbst komme, allerdings noch mit einem Irrtum aufräumen, lieber Jörg Kellner, den muss ich jetzt doch noch mal anbringen. Richtig ist, in dem Verwaltungsgerichtsurteil ist festgestellt, dass eine Zweckbindung für die Förderung von Musik- und Jugendkunstschulen im KFA in die kommunale Selbstverwaltung eingreift. Dieser Richterspruch hat aber nicht gesagt, dass es in Thüringen kein Gesetz geben darf. Das muss man sich noch mal ansehen. Das stimmt in der Form nicht.

(Zwischenruf Abg. Kellner, CDU: Dann hättet ihr es doch schon längst machen können!)

Zu der Frage, was Frau Muhsal hier auch gesagt hatte, Kulturgesetz, das hätte die Landesregierung gesagt: Da muss ich Sie auch korrigieren, weil die Koalitionsfraktionen die Frage des Kulturgesetzes aufgeworfen haben. Wir haben beim letzten Mal sehr ausgiebig darüber diskutiert, was wir für einen Entstehungsprozess hinter uns haben und dass wir uns am Ende im Einvernehmen mit den Kulturverbänden dazu entschieden haben, kein Kulturgesetz zu machen. Auch das haben wir beim letzten Mal hier ausgeführt, weil es uns darum geht, partizipative Kulturpolitik zu betreiben, das heißt, wenn sich die Kulturverbände, die an diesem Prozess beteiligt waren, untereinander auch nicht einig sind, ob das für sie nun mehr Vor- oder Nachteile hat, dann haben wir uns im Einvernehmen entschieden, das nicht in einem Kulturgesetz zu regeln. Auch bin ich ganz persönlich der Meinung, und dabei bleibe ich, dass es sehr wohl Möglichkeiten gibt, das zu regeln. Es ist beim letzten Mal bereits angesprochen worden und jetzt leider im Kern immer wieder vergessen worden: Es wurde so ein bisschen der Eindruck erweckt, als würden wir gar nichts dafür tun. Deswegen haben wir sehr lange dafür gearbeitet und es steht jetzt im Haushaltsentwurf 2020, dass wir für die Musikschulen und die Jugendkunstschulen in Thüringen am Ende 5 Millionen Euro über eine Richtlinie zur Mitfinanzierung bereitstellen. Es ist der Vollständigkeit halber, glaube ich, noch mal wichtig, das hier erwähnt zu haben.

Ich habe mir zwischen der ersten und jetzt der zweiten Beratung noch mal die Mühe gemacht, mir anzuschauen, welche Teile aus Ihrem Gesetzentwurf von wo übernommen worden sind. Ich bin ja an sich auch eine Freundin davon, dass ich sage, lieber gut abgeschrieben als schlecht selbstge

macht, weil es natürlich Erfahrungswerte gibt, die es lohnt, sich anzuschauen und wo man mal darüber reden kann, ob das in dem Fall für Thüringen in irgendeiner Form Sinn machen würde. Jetzt habe ich gesehen, dass ungefähr Dreiviertel – nicht festnageln, aber ein ziemlich hoher Anteil – der Teile aus Ihrem Gesetzentwurf aus dem Musikschulgesetz Sachsen-Anhalt entnommen worden ist.

(Beifall DIE LINKE)

Jetzt schauen wir uns mal die Situation in SachsenAnhalt an. Das ist nämlich gerade ganz spannend, weil da dank meiner Fraktion doch einiges ans Tageslicht gekommen ist. Ein essenzieller Punkt, den ich auch beim letzten Mal an Ihrem Gesetzentwurf kritisiert habe und den auch der Kollege Jörg Kellner jetzt gerade noch mal benannt hat, ist die Frage, dass im Gesetzentwurf „nach Haushaltslage“ steht. Dieses „nach Haushaltslage“ steht eben auch im Musikschulgesetz von Sachsen-Anhalt, was es seit 2006 gibt. Jetzt ist durch eine Große Anfrage meiner Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt herausgekommen, dass in den letzten 20 Jahren das Land Sachsen-Anhalt seinen Förderanteil an den Musikschulen konstant gehalten hat bei weiterhin steigenden Kosten, wie man sich ja vorstellen kann, Personalkosten und auch Instrumentenbeschaffung, was da nicht alles eine Rolle spielt, was natürlich zu Kostensteigerungen führt wie in jedem Bereich. Das bedeutet in Gänze, bei gleichbleibender Fördersumme des Landes Sachsen-Anhalt ist die Förderquote rapide gesunken, was wiederum zur Folge hat, dass vor allem die Elternbeiträge exorbitant gestiegen sind, damit überhaupt das Angebot der Musikschulen noch Bestand haben kann. Die Kommunen mussten logischerweise tiefer in die Tasche greifen, aber vor allem – und das sagt eben die Beantwortung der Großen Anfrage ganz eindeutig – ist das Problem, dass die Eltern in den letzten 20 Jahren stärker belastet wurden. Wenn ich mir dann ansehe, dass hier derselbe Vorschlag gemacht wird, finde ich das eben keinen guten Weg. Deswegen haben wir gesagt: Wir wollen im Haushalt eine Summe stehen haben, mit der wir aus meiner Sicht im Übrigen nur den Einstieg wagen, aber die eben sichtbar ist und wo es darum geht, das ist die Mitfinanzierung in Zusammenhang mit den kommunalen Trägern, und um die Möglichkeit bereitzuhalten, dass die Elternbeiträge in gewisser Form auch gedeckelt werden können und nicht wie im Fall von Sachsen-Anhalt exorbitant steigen.

Man muss es mal dazusagen: Die Anzahl der Musikschulen in Sachsen-Anhalt ist ungefähr zu vergleichen mit der Anzahl unserer Musikschulen im Musikschulverband. In Sachsen-Anhalt sind es un

gefähr 20 Musikschulen, bei uns sind es 25 Musikschulen im Musikschulverband. Das Land SachsenAnhalt hat jetzt einen ungefähren Anteil von circa 3 Millionen Euro. Wenn wir also schauen, was wir jetzt noch im Zusammenhang mit zwölf Jugendkunstschulen beginnen, die wir im Freistaat haben, dann sage ich immer wieder: Das ist für mich ein guter Einstieg. Ich freue mich auch sehr, dass der Musikschulverband Thüringen und die Landesarbeitsgemeinschaft Jugendkunstschulen Thüringen sehr eng mit der Staatskanzlei zusammenarbeiten und auch in der Vergangenheit gearbeitet haben, was die Frage der Richtlinie betrifft. Das heißt, sie sind transparent in die Erarbeitung der Richtlinie einbezogen. Ich halte das auch für eine ganz wichtige Voraussetzung, um dann nämlich am Ende auch den Praxisbezug zu haben und dass am Ende tatsächlich das Geld, was ausgegeben wird, auch da ankommt, wo es hin soll, nämlich an die Schulen und nicht in kommunalen Haushalten an anderer Stelle eingesetzt wird, weil es eben im Zweifel auch Finanzierungslücken gibt.

Das halte ich noch einmal für ganz wichtig und bedanke mich auch ausdrücklich bei meiner Fraktion in Sachsen-Anhalt für die Arbeit in dem Bereich und wünsche da auch viel Glück, dass da auch eine Steigerung der Förderquote erreicht werden kann, weil ich glaube, das muss unser aller Ziel sein. Und wenn Sie auch zu Recht sagen, Musikschulen und eben auch Jugendkunstschulen – das betone ich auch noch einmal, das ist mir sehr wichtig, ich will das nicht auseinanderdividieren – sind auch ein wichtiger Bestandteil der kulturellen Bildung unseres Freistaats, deswegen lohnt es sich, da wirklich auch Sicherheiten zu schaffen. Die benannte Richtlinie, die wir mit dem Haushalt 2020 bzw. die Summe verabschieden, kann auch für mich nur ein erster Schritt sein. Aber es lohnt sich dann doch, wenn man mal viereinhalb Jahre auch dafür ein bisschen kämpft und am Ende es auch gemeinsam mit der Staatskanzlei und dem Finanzministerium erreicht. Deswegen sage ich auch noch einmal Danke in Richtung Landesregierung. Und aus meiner und aus unserer Sicht bleibt es dabei: Der Gesetzentwurf der AfD ist – und das habe ich jetzt eben noch einmal versucht am Beispiel Sachsen-Anhalt – aus unserer Sicht nicht dafür geeignet, den Musikschulen und den Jugendkunstschulen, die eben gar nicht darin vorkommen, eine Sicherheit und Perspektive zu bieten. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Doch – Frau Abgeordnete Muhsal, Fraktion der AfD.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Frau Mitteldorf, erst nochmals herzlichen Dank, dass Sie sich sachlich noch einmal mit unserem Gesetzentwurf auseinandergesetzt haben, zumindest partiell also auf einen bestimmten Teil bezogen. Ganz ehrlich, man kann darüber diskutieren, ob dieses „nach Haushaltslage“ drinstehen sollte oder nicht, aber das ist eine Diskussion, die man wunderbar in einem Ausschuss führen kann.

(Beifall AfD)

Bei jeder anderen Fraktion hätten Sie diesen Gesetzentwurf an den Ausschuss verwiesen. Nur bei uns tun Sie es nicht!

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Nein, nein!)

Und das ist der Punkt und das ist permanent so. Es gibt einfach – sage ich mal hier – eine parlamentarische Übung, die Sie nicht von der Hand weisen können.

(Unruhe DIE LINKE)

Herr Kellner, ich muss ganz ehrlich sagen, ich weiß gar nicht, ob es das vor diesem Tagesordnungspunkt schon einmal gab, dass ich eher mit einem Grünen der gleichen Meinung war als mit einem CDU-ler. Das war beim letzten Mal schon der Fall, als Frau Henfling Ihnen ausgeführt hat, warum unser Gesetzentwurf nicht verfassungswidrig ist.

(Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: Das liegt aber an Ihnen!)

Auch dieses Mal bin ich dankbar, dass Frau Mitteldorf Ihnen das auch noch einmal ausgeführt hat. Das ist schlicht und ergreifend nicht so und vielleicht setzen Sie sich mit der Thematik einfach noch einmal auseinander. Sie hatten ja genug Zeit.

(Beifall AfD)

Ihre Kritik finde ich relativ absurd, es klingt nach Ausrede. Der eine sagt, na ja – Frau Henfling –, mir steht hier nicht genug drin, darüber kann ich jetzt gar nicht reden. Der andere sagt, na ja, das könnte ja verfassungswidrig sein, deswegen kann ich es nicht an den Ausschuss überweisen – was Quatsch ist. Nichtsdestotrotz: Es sind Ausreden, Sie wollen nicht in Ausschüssen mit uns darüber diskutieren. Ich finde das schade und möchte das hier auch noch einmal klarstellen.

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nein, der Gesetzentwurf ist einfach schlecht, Frau Muhsal!)

Ein letzter Punkt vielleicht, Herr Kellner. Ich sage das mal so deutlich: Sie haben in Ihrer Rede – glaube ich – dreimal gesagt, das Gesetz sei handwerklich schlecht gemacht. Schon wenn man es dreimal hintereinander sagt, fällt einem wohl nichts Sinnvolles ein und auch das ist nicht sinnvoll. Zum anderen habe ich auch schon ausgeführt, wir haben das ja durchaus auch an Gesetzentwürfen in anderen Bundesländern angelehnt, wo wir nicht beteiligt waren; vielleicht schauen Sie mal, wer da beteiligt ist. Da geht es nicht um Verfassungswidrigkeit oder nicht, da geht es um inhaltliche Dinge, die in Thüringen genauso auch angewandt werden können wie in anderen Bundesländern. Vielleicht reden Sie da einfach einmal mit Ihren Kollegen. Danke.

(Beifall AfD)

Gibt es weitere Wortmeldungen? Herr Abgeordneter Kellner.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Muhsal, ich muss noch etwas dazu sagen: Sie sind hier noch mal vorgegangen, haben hier noch mal einen Rundumschlag gemacht. Ich will Folgendes sagen: Selbst wenn es verfassungskonform wäre oder das Verfassungsgerichtsurteil anders wäre, dass man das unter Umständen auslegen könnte, ist es inhaltlich doch letztendlich schlecht gemacht, das muss ich schon sagen. Inhaltlich sind Widersprüche drin und es gibt keine Langfristigkeit. Ich erwähne noch mal: Nach Haushaltslage wird entschieden, und das ist doch genau das, was die Musikschulen nicht haben wollen. Sie wollen letztendlich Sicherheit haben und nicht warten, was im Haushalt auftaucht oder nicht auftaucht. Das ist doch der entscheidende Punkt. Sie suggerieren hier, wir wollen den Musikschulen helfen und langfristig Stabilität bringen, aber im Gesetz finde ich nichts dazu. Ich finde nichts dazu und das ist doch der entscheidende Punkt, inhaltlich. Das ist der entscheidende Punkt.

Auch die Qualitätskriterien. Wenn Sie sagen, weil private Musikschulen letztendlich aus Ihrer Sicht auch unter die Förderung kommen könnten oder sollten, da muss ich sagen, da gibt es schon Unterschiede zwischen kommunalen Musikschulen oder wenn sie privatwirtschaftlich geführt werden, die auch ein anderes Konzept haben, die auch gewinn

orientiert arbeiten müssen. Das ist aber was anderes. Da muss ich sagen: Das ist unternehmerisches Risiko, wenn ich diese Musikschule mache, dass ich hinterher auch zurechtkomme und nicht, dass der Staat dann sagt, ich finanziere das noch mal. Ich denke, wir sollten auch bei den kommunalen – bzw. es gibt ja auch Musikschulen, die in freier Trägerschaft sind, die ein e. V. sind, das sollte man schon machen, aber man sollte das nicht noch weiter ausweiten. Wie gesagt, inhaltlich ist es eben auch mangelhaft. Das wollte ich noch mal loswerden. Also, ich lasse das so nicht stehen und weil Sie vorhin auch gesagt haben, ich würde den Kommunen letztendlich auch den Schwarzen Peter zuschieben – das ist mitnichten so. Ich habe aber in der ersten Rede, zur Einbringung, gesagt, dass die Kommunen in der Pflicht sind, weil sie Träger von Musikschulen sind, und die können wir auch nicht aus der Pflicht lassen. Das muss ich ganz klar sagen. In Gotha geben wir ungefähr 700.000 Euro für die Musikschule aus, als Landkreis. Natürlich könnte es mehr sein, gar keine Frage. Wir sind auch dabei, dass wir das noch verbessern wollen, aber in erster Linie ist der Träger verantwortlich und das Land sollte unterstützen und helfen.

Ich denke, wir werden einen entsprechenden Vorschlag machen, wo langfristig auch die Sicherheit für die Musikschulen da ist. Und da komme ich zu meiner lieben Kollegin Frau Mittelsdorf, die ja nun angekündigt hat, 5 Millionen Euro sind jetzt im Haushalt drin, das ist auch schön, aber da gibt es auch keine Langfristigkeit.

(Zwischenruf Abg. Mitteldorf, DIE LINKE: Doch!)

Nein, da haben wir ein Jahr, ein Jahr. Und da muss ich sagen, auch das hilft nicht weiter, denn die Musikschulverbände sagen mir was anderes. Die wollen langfristig Finanzierungssicherheit und nicht ein Jahr. Das gehört zur Wahrheit dazu. Nein, das gehört zur Wahrheit dazu, das sollte man sich mal in Ruhe anschauen, was dann wirklich hinter den 5 Millionen Euro steckt, und dann kann man noch mal gemeinsam darüber reden. Ich freue mich auf die Diskussion und wir werden einen entsprechenden Vorschlag machen. Vielen Dank.

Jetzt hat Abgeordnete Mitteldorf das Wort. Sie heißt auch Mitteldorf, Herr Kellner.