Oder Sie lassen es frei und die Gesellschaft macht sich ein Bild davon, wer da gerade Konzerte durchführt. Die Leute isolieren sich von selbst. Das klappt meines Erachtens übrigens sehr gut.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sieht man ja bei Ihnen, wie gut das klappt!)
Dann will ich noch mal eins zu Frau Henfling sagen: Sie haben sich vorhin angemaßt zu sagen, wann eine Demonstration verhindert werden kann und wann nicht. Nämlich dann, wenn Sie beurteilen, dass diese Demonstration faschistisch ist.
Wenn Sie Ihr Urteil gesprochen haben, dann machen Sie Folgendes, dann sind Sie gleich noch die vollziehende Gewalt, Sie und Linksextremisten. Wie äußert sich das? Das haben Sie gesehen am 1. Mai in der Viktor-Scheffel-Straße. Ich habe einige Berichte von Anwohnern gehört, wie dort beispielsweise von den Demonstrationsteilnehmern Ihrer Kollegin König-Preuss dann in die Vorgärten fäkaliert wurde, wie dort Steine aus dem Gehweg entfernt worden sind, damit man sich bewaffnet. Das ist Gewalt, das ist Rechtsbruch. Wer so etwas macht, wer sein politisches Statement mit solchen Mitteln durchsetzt, der ist ein Linksextremist.
Der wird genauso von einem Rechtsstaat unter Druck gesetzt wie ein Rechtsextremist. Wenn Sie sich anmaßen, Urteil und Vollzug gleichermaßen durchzusetzen, egal, was das Recht in dieser Gesellschaft sagt, Frau Henfling, dann sind Sie keine Demokratin, dann sind Sie eine Protagonistin eines
Vor solchen Leuten muss die Verfassung mindestens genauso sehr geschützt werden, wie vor denen, die die Rechtsrockkonzerte machen. Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, das Thema „Versammlungsrecht“ liegt mir sehr am Herzen. Die Emotionalität der Debatte zeigt, dass es uns allen so geht, zumindest den vier demokratischen Fraktionen hier. Aber, Herr Abgeordneter Mohring, was Sie jetzt gerade gesagt haben, hat mich persönlich schon enttäuscht. Sie haben ein paar Dinge gesagt, die so nicht zutreffend sind. Es enttäuscht mich auch gerade deshalb, weil wir beide in Apolda auf dem Marktplatz standen, und auch ein Zeichen gesetzt haben gegen rechts.
Ich glaube, wir waren uns zu dem Zeitpunkt einig, dass es gut funktioniert hat. Das haben Sie eben auch gesagt, dass wir über alle Parteigrenzen hinweg auf allen Ebenen gut zusammengearbeitet haben. Es ist auch so, dass wir gemeinsam große Erfolge erzielt haben, auch wenn Sie jetzt den Eindruck erwecken, dass es unter Rot-Rot-Grün mit den Rechtsrockkonzerten gravierend schlimmer geworden ist. Das ist nicht zutreffend. Wir haben letztes Jahr zwei große Rechtsrockkonzerte – die Besucherzahlen wären in die Tausende gegangen – verhindert.
Was wir nicht verhindert haben, da gebe ich Ihnen recht: Statistisch gesehen hat es vor allen Dingen in Kirchheim viele kleine Rechtsrockkonzerte gegeben. Dieser Ort ist so gestraft durch diese – wie heißt sie – „Erlebnisscheune“. Das Problem dabei ist: Versammlungen in geschlossenen Räumen sind juristisch schwer zu greifen, schon gar nicht zu verbieten. Deswegen haben die Nazis auch ihre Strategie ein Stück weit geändert, mussten sie ändern.
Sie gehen jetzt nicht mehr so sehr auf die Großveranstaltungen, sondern versuchen, es kleiner zu machen, was die Sache nicht besser macht. Wenn das in der Summe mehr stattfindet im kleineren Rahmen, so ist das auch nicht erfreulich.
Wir haben es in Magdala und Mattstedt auf Basis des Zivilrechts erreicht, gemeinsam, wie gesagt, durch kreative Ansätze. Das wird uns nicht immer gelingen, da gebe ich Ihnen auch recht. Aber wogegen ich mich verwehre, ist, wenn Sie sagen, die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister vor Ort fühlen sich alleingelassen. Das ist einfach nicht wahr.
(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Doch! Ich bin mit den Leuten befreundet. Die Leute sa- gen, sie fühlen sich alleingelassen!)
Herr Haßkarl rief mich auf dem Handy an, als die Nazis ihm die ganzen Abfälle vor die Haustür gekippt haben. Da rief er mich an und hat gesagt: Ich brauche Ihre Hilfe! Und ich habe ihm unmittelbar einen Streifenwagen geschickt und ich habe dafür gesorgt, dass er Personenschutz oder bzw. Schutz bekommt für sein Haus. Das wurde sofort sichergestellt. Das hat er mir auch gedankt. Warum sollte eine Kommune wie Magdala mir die Ehrennadel verleihen, wenn die sich alleingelassen fühlen? Das ist nämlich geschehen.
Ich will mich jetzt da nicht besonders feiern lassen, mir war das im Grunde unangenehm, aber es ist geschehen. Also insofern hier zu erzählen, man habe die alleingelassen, das ärgert mich wirklich.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Versammlungsrecht, so, wie es ist, bietet schon einige Ansatzpunkte, noch mal härter gegen die Nazis vorzugehen. Der Kollege Dittes hat es gesagt, in Plauen in Sachsen – Sie wissen ja, dass man das eigentlich nicht macht, dass man den eigenen Kollegen kritisiert –, aber dort hätte man die Bengalos verbieten müssen und man hätte es auch verbieten müssen, dass der sogenannte „III. Weg“ in uniformähnlichen Klamotten durch die Gegend läuft, denn
Also: Das bestehende Versammlungsrecht bietet genug Ansätze, um noch mal besser zu werden, und das werden wir jetzt tun, indem wir die Taskforce ins Leben gerufen haben, die die Kommunen noch mal unterstützt, insbesondere jetzt betroffen Themar und Kloster Veßra. Ich bin zuversichtlich, das möchte ich an dieser Stelle mal sagen, auch wenn man nicht zu viele Erwartungen wecken sollte, aber wir werden es schaffen, in Zukunft Auflagen zu machen, die rechtssicher sind, die vor Gericht bestehen können und die den Nazis richtig wehtun. Und dann haben wir auf Basis des bestehenden Versammlungsrechts Erfolge erzielt.
Was wir nicht tun sollten, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU: Dass wir uns jetzt hier in die Wolle bekommen und wirklich bei den Leuten den Eindruck erwecken, wenn wir das Gesetz ändern, haben wir das Problem beseitigt. Da haben wir uns keinen Gefallen getan, denn auch Ihr Gesetz hätte Magdala und Mattstedt nicht verhindert. Es hätte es nicht verhindert.
Deswegen mein Appell in Ihre Richtung: Hören wir damit auf und gehen wir gemeinsam gegen die Nazis vor, auf Basis des bestehenden Versammlungsrechts. Vielen Dank.
Vielen Dank. Ich schließe die Aussprache, wir kommen zur Abstimmung. Abgestimmt wird über den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU in der Drucksache 6/6659 in zweiter Beratung. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Ja. Dann bitte ich die Schriftführer, ihres Amtes zu walten und wir treten in die namentliche Abstimmung zu diesem Gesetz ein.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, wir haben ein Abstimmungsergebnis. Abgegebene Stimmen 76 – Jastimmen 30, Neinstimmen 46, Enthaltungen keine (namentliche Abstim- mung siehe Anlage 2). Damit ist der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion abgelehnt.
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens „Verbesserung wasserwirtschaftlicher Strukturen“ Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/6668 - dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 6/7177 -
Das Wort hat Abgeordneter Hande zur Berichterstattung aus dem Haushalts- und Finanzausschuss. Bitte schön.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf zum Ersten Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens „Verbesserung wasserwirtschaftlicher Strukturen“ in der Drucksache 6/6668 wurde dem Landtag durch die Landesregierung zugeleitet. Kernpunkt des vorgelegten Gesetzentwurfs ist die Regelung des Verzichts der Möglichkeit zur Nettokreditaufnahme im Thüringer Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens „Verbesserung wasserwirtschaftlicher Strukturen“ vom 18. Dezember 2002.
Der Landtag hat in seiner 137. Plenarsitzung am 31. Januar 2019 die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Haushalts- und Finanzausschuss beschlossen. Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen hat dieses Gesetz in insgesamt drei Sitzungen beraten. Die erstmalige Beratung fand in der 66. Sitzung des Ausschusses am 8. Februar 2019 statt. Dabei wurde beschlossen, eine mündliche Anhörung in öffentlicher Sitzung durchzuführen. Auf Anregung der Landtagsverwaltung sowie der Koalitionsfraktionen wurden als Anzuhörende der Ge
meinde- und Städtebund Thüringen sowie der Thüringische Landkreistag zur Anhörung am 12.04. gebeten. Zudem wurde in dieser Sitzung der vor Ihnen stehende Berichterstatter bestellt.
In der 71. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 12. April 2019 waren die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände anwesend und wurden in Verbindung mit der Beratung zum Thüringer Haushaltsgesetz und dem Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes angehört. Dabei äußerten sich die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände nicht explizit zum vorgelegten Gesetzentwurf.