Protocol of the Session on March 29, 2019

Eine zweite Erkenntnis gab es zur Frage der verwaltungsrechtlichen Kenntnisse der Schule und des Schulträgers. Hier konnten wir feststellen, dass erheblicher Nachholbedarf besteht. Die Erkenntnis hatte aber mittlerweile auch das Ministerium durch eine schulaufsichtliche Prüfung erlangt. Den Untersuchungsausschuss brauchte es für diese Frage also definitiv nicht.

Ein weiteres wesentliches Thema sowohl in der gemeinsamen Ausschusssitzung als auch im Untersuchungsausschuss war die Frage der Formulierung, die letztlich Eingang in das Zeugnis gefunden hat. Ministerin Klaubert erklärte damals, sie habe Wert darauf gelegt, dass die Zitierung der Durchführungsbestimmung aus der ursprünglichen Genehmigung der Schule auf das Zeugnis einen Widerhall findet. Der Untersuchungsausschuss kann dies nach Aktenlage und Aussage mehrerer Zeugen zum aktuellen Zeitpunkt bestätigen. Die Übergabe des in der Presse so breit thematisierten „braunen Papiers“ kann dagegen nur von einem einzigen Zeugen bestätigt werden, alle anderen dazu befragten Zeugen konnten die Herkunft und die Existenz des Papiers nicht bestätigen. Warum sollte dieses auch nötig gewesen sein, geht es doch aus verschiedenen Schriftstücken, Kommentaren auf Schriftstücken und Unterstreichungen hervor, dass die Entscheidung zum Zeitpunkt der angeblichen Übergabe bereits getroffen war und auch so schon bekannt war, was als Formulierung auf dem Zeugnis stehen sollte.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, abschließend noch mal meine Zusammenfassung: Hat es dieses Untersuchungsausschusses bedurft? Hat es wesentliche Erkenntnisse erbracht zu dem, was der Doppelausschuss und das Sonderplenum hier im Spätsommer 2016 tatsächlich schon zutage gefördert hat? Ich sage ganz eindeutig: Nachdem was wir bis heute wissen, ist das nicht so. Hat es aber uns die Möglichkeit gegeben, möglichem Fehlverhalten von Verwaltung – sowohl von der Schule, vom Schulträger, Schulamt bis ins Ministerium – tatsächlich auch nachzugehen? Da sage ich: Ja, das hat es.

Von daher haben wir hier sozusagen zwei Ergebnisse: Eines Untersuchungsausschusses bedurfte es nicht, aber tatsächlich zu gucken, wie funktioniert Verwaltungshandeln und gab es dort Schwächen.

Abschließend möchte ich noch mal betonen: Mein Dank gilt bis zum heutigen Tag vor allen Dingen der Arbeit der Verwaltung, vor allen Dingen der Arbeit der aktiven Ausschussmitglieder und vor allen Dingen unseren hochqualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – das will ich hier auch noch mal betonen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich sehe es als einen Skandal an, dass durch eine Pressemitteilung einer Fraktion die Qualifikation unserer Mitarbeiter infrage gestellt wird. Ich glaube, das ist auch an Einmaligkeit kaum zu überbieten.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aber das zeigt eben auch, wessen Geistes Kind Sie sind und was Sie hier eigentlich betreiben: Skandalisierung auf unterstem Niveau. Vielen Dank.

(Unruhe CDU)

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Zwischenruf Abg. Geibert, CDU: Den Bei- trag kann man nur als schäbig bezeichnen!)

Es liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Es gibt leider keine Redezeit mehr für die Fraktion Die Linke. Gibt es noch weitere Redeanmeldungen? Das sehe ich nicht, damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 15

Artenschutz ernst nehmen und invasive Arten eindämmen – die weitere Ausbreitung der Nilgans in Thüringen stoppen Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 6/6957 -

Die AfD wünscht das Wort zur Begründung? Ja, dann erhält Herr Möller von der AfD-Fraktion das Wort zur Begründung.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Ganz kurz: Der Nilgans-Antrag war eigentlich überfällig, er hätte im

Grunde auch von anderer Seite kommen müssen, nämlich vom zuständigen rot-rot-grünen Lager, eigentlich ja von der Landesregierung. Das NilgansProblem ist schon seit Längerem bekannt. Seit ungefähr dem Jahr 2000 ist nach meiner Erinnerung das erste Brutpaar hier in Thüringen zu verzeichnen gewesen. Als wirkliches Problem erkannt wurde es dann 2009 durch die exponentielle Zunahme der brütenden Paare und nun hat sich aber trotz dieser Entwicklung niemand vom rot-rot-grünen Lager um diese Sache gekümmert. Deswegen haben wir, nachdem wir eine entsprechende Kleine Anfrage gestellt hatten, den Fakt dann auch noch mal zur Kenntnis genommen haben, dass also auch die Landesregierung die Nilgans als invasive neue Art hier wahrgenommen hat, diesen Antrag gestellt, dass man also die Nilgans entsprechend bejagbar macht hier in Thüringen. Ich denke, das ist ein überfälliges Signal auch an die Jägerschaft, dass man sich um dieses Problem kümmert. Es ist im Übrigen auch umwelt- und naturschutzpolitisch geboten, denn die Nilgans neigt dazu, heimische Arten durch ihr aggressives Verhalten zu verdrängen. Insofern tun Sie also, wenn Sie unserem Antrag zustimmen, dem Umweltschutz, der Ihnen ja – jedenfalls dem Koalitionsvertrag nach – sehr am Herzen liegt, auch etwas Gutes. Vielen Dank! So weit zur Einführung.

(Beifall AfD)

(Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Dann müsste man die AfD ab- schaffen!)

Als erster Rednerin erteile ich Abgeordneter Becker von der SPD-Fraktion das Wort.

(Beifall SPD)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Nilgans kam im 18. Jahrhundert aus Großbritannien auf das Festland. Also sie ist nicht direkt aus Afrika eingeflogen, sondern von Großbritannien, und nicht immer kommt Gutes aus Großbritannien. Sie haben heute schon wieder über Brexit abgestimmt und es gab wieder keine Mehrheit, aber nichtsdestotrotz ist die Nilgans da.

Sie ist auch in Thüringen und sie ist ein sehr aggressiver Vogel. Das, glaube ich, können wir hier klarstellen. Natürlich ist das nicht schön, wenn so eine Nilgans, wie wir es hier draußen schon erlebt haben, unsere kleinen Entchen angreift. Deshalb

(Abg. Wolf)

muss man sagen, wir müssen was gegen die Nilgans unternehmen.

(Beifall CDU, AfD)

Wir sind auch bereit, sie zu jagen. Aber wir dürfen uns nicht einbilden, dass das das Problem wirklich löst. Das ist ein Hilfsmittel, dem wir wieder nachgeben. In neun Ländern in Deutschland wird die Nilgans schon bejagt – das ist so –, denn das größere Problem ist in Nordrhein-Westfalen und in Niedersachsen mit den Nilgänsen, aber nichtsdestotrotz können wir uns dem nicht verschließen. Und wenn unsere Nachbarländer schon jagen, dann ist das auch okay, wenn wir darüber nachdenken und dem auch nachgehen werden und das auch aufnehmen werden in die Liste. Das ist ohne Weiteres machbar.

Es ist wirklich ein Problem, diese Aggressivität und dass die auf unsere einheimischen Vögel gehen und auch Störche und sogar Rotmilane aus den Nestern schmeißen und da sehr, sehr rigoros ihre Brut verteidigen. Aber – wie gesagt – das ist alles okay und man muss sicherlich etwas dagegen tun, aber man soll sich nicht einbilden, dass damit das Problem gelöst wird. Es ist einfach so, dass diese Art nicht zu uns gehört, sie ist aus Afrika rübergekommen – habe ich schon gesagt – über Holland, Großbritannien und macht sich jetzt bei uns heimisch. Das Beste wäre, wenn wir ihr die Futtergrundlage nehmen könnten, aber dazu sind wir sicherlich auch nicht in der Lage. Sie geht gern auf Wiesen und Äcker, selbst auf Golfplätzen findet sie noch genug Futter. Also es wird schwierig, wirklich gegen die Nilgänse vorzugehen.

Sie wird bei vielen auch als besonders zänkischer Neubürger betrachtet, der sich hier jetzt niederlässt. Aber wie bei den Kormoranen – Herr Kummer wird das dann sicherlich auch noch mal sagen – muss man auch erst mal jemanden finden, Egon, der die Gans dann auch schießt.

(Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das macht Herr Möller, der hat ei- nen Jagdschein!)

Na ja, aber das ist ja nicht so ganz einfach. Die Jägerschaft muss auch bereit sein, dann wirklich zu schießen. Das ist ja auch immer ein Problem und es ist nicht ganz einfach, Wildvögel zu schießen. Das ist auch alles …

(Zwischenruf Abg. Primas, CDU: Aber Sie schmeckt!)

Schmecken tut sie. Also es gibt unterschiedliche Kommentare, aber die überwiegenden Kommentare sagen, die Nilgans schmeckt. Ich habe sie selbst

noch nicht gekostet, aber sie soll schmecken. Warum soll man sie dann nicht schießen?

Wie gesagt, den Antrag der AfD brauchen wir trotzdem nicht. Das Problem ist schon längst erkannt, auch in Thüringen. Wir haben schon mehrfach darüber geredet.

(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Sie hätten es doch öffentlich machen können!)

Ja, das ist wohl wahr. Wir hätten auch mal öffentlich darüber reden können, das ist wohl richtig. Wir haben …

(Zwischenruf Abg. Lukasch, DIE LINKE: Aber der Kollege schläft ja immer im Ausschuss!)

Nein, das muss ich mir zurechnen lassen, dass wir als Rot-Rot-Grüne es nicht öffentlich gemacht haben, dass wir zwar die Schwierigkeit gesehen haben und auch über die Nilgänse geredet haben – es gibt ja nicht nur die Nilgänse, es gibt auch die Kanadagänse –, es aber noch nicht ins Plenum transportiert haben und den Menschen noch nicht gesagt haben, dass wir daran arbeiten. Das stimmt, das muss ich zugeben, das hätten wir tun können, dann hätte es den Antrag auch gar nicht gebraucht.

Aber was natürlich nicht geht, ist die Entnahme der Bruteier. Das geht nicht in Deutschland, das können wir auch nicht zulassen, da können auch noch so viele Nilgänse da sein. Aber wir gehen den Weg und werden versuchen, auch die einreisenden Vögel aus Afrika wieder zurückzudrängen und eine Lösung zu finden. Aber dem Antrag stimmen wir nicht zu und lehnen ihn ab.

(Beifall SPD)

Ich hatte versäumt mitzuteilen, dass die Landesregierung von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung keinen Gebrauch macht, aber das haben Sie schon gemerkt, indem ich die Aussprache schon eröffnet hatte. Als zweitem Redner erteile ich Abgeordnetem Malsch von der CDU-Fraktion das Wort.

Werte Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Wie neulich beim MDR zu lesen war: „Vogelkundler schlagen Alarm: Die Nilgänse fühlen sich an Thüringer Gewässern zunehmend wohler. Die einst aus Zoos ausgebüchsten Tiere bedrängen heimische Arten. Deshalb wird nun darüber debattiert, was zu tun ist.“

(Abg. Becker)

Es ist vollkommen richtig und gut, dass darüber gesprochen wird. Die Zielrichtung, dass darüber gesprochen wird, ist auch das, was man aus dem Antrag als positiv entnehmen kann, weil er den Finger in die Wunde legt und die Folgen der Ansiedlung der ursprünglich in Afrika beheimateten Nilgans aufgreift. Nilgänse gehören zu den invasiven Arten, die andere Artgenossen beim Kampf um Nahrung und Nistplätze vertreiben. Dabei machen sie nach Angaben der Vogelkundler auch vor Greifern wie Rotmilanen und Mäusebussarden nicht halt. Immer häufiger wird deshalb die Erlaubnis zum Abschuss der Nilgänse gefordert, und das auch zu Recht.

Werte Kolleginnen und Kollegen, in einigen Thüringer Nachbarländern werden die Gänse bereits bejagt, so in Sachsen, Hessen und Bayern. Wenn der Geschäftsführer des Jagdverbands, Frank Herrmann, zum Schutz anderer heimischer Wandervogelarten fordert, Nilgänse müssen auf die Liste der jagdbaren Arten gesetzt werden, dann hat er vollkommen recht. Und wenn derlei Pläne beim Umweltministerium wenig Begeisterung finden, zeigt das, dass all diejenigen, die eine Bejagung der Nilgänse fordern, auf dem richtigen Weg sind.

Werte Kolleginnen und Kollegen, wir haben das Jagdgesetz an den Ausschuss überwiesen. Wir sollten auch diesen Antrag hier überweisen, dann können wir nach einem vernünftigen Weg suchen, die Nilgans in das Jagdrecht zu überführen und eine Jagdzeit festzulegen. Frau Kollegin Becker hat es ja ausgeführt, es wird schwierig sein, die Nilgänse irgendwo hinzubringen, denn wenn wir sie in Ohrdruf konzentrieren könnten, dann hätten wir vielleicht gar kein Problem mehr mit den Gänsen, dann hätte der Wolf genug zu fressen.

(Zwischenruf Abg. Kummer, DIE LINKE: Dann musst du erst mal einen Teich anle- gen!)

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)