Protocol of the Session on March 28, 2019

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es muss darum gehen, kommunales Engagement auszuüben, kommunales Engagement wahrzunehmen, unabhängig davon, aus welchem beruflichen Feld wir gerade kommen. Ich halte das für einen sehr guten Tag für die Beamten und Beamtinnen des Freistaats Thüringen. Glauben Sie mir, es gibt ganz viele interessierte Landesbeamte, die sich kommunal engagieren wollen. Deswegen halte ich diese Regelung für ausdrücklich sehr gut. Vielleicht dient diese Regelung dazu, Klageverfahren, die wir aktuell anhängig haben in dieser Frage, für erledigt zu erklären. Mein Gruß geht an dieser Stelle ausdrücklich nach Leinefelde-Worbis.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, der vorgelegte Gesetzentwurf hat noch weitere kleinere Änderungen im Gepäck, redaktionelle und disziplinarrechtliche Änderungen. Das Beamtenversorgungsgesetz wird ebenfalls aufgegriffen, um sich an dieses Gesetz anzupassen. In dieser Legislaturperiode hat RotRot-Grün für den öffentlichen Dienst bereits viel auf

den Weg gebracht, zum Beispiel einen verbesserten Rechtsschutz im öffentlichen Dienst, um Bedienstete im Klagefall besser zu unterstützen und Unterstützung bei der Abwehr von unberechtigten Forderungen – ich denke hier an die Debatte der Reichsbürger –, die Schaffung flexibler Beförderungsmöglichkeiten – ich denke hier an einen Kabinettsbeschluss, der diese flexiblen Förderungsmöglichkeiten möglich macht –, die zeit- und wirkungsgleiche Erhöhung der Besoldung im Ergebnis von Tarifverhandlungen für die Bediensteten der Thüringer Verwaltung oder, was uns noch ereilen wird, einen Gesetzentwurf für ein modernes Personalvertretungsrecht in Thüringen, was wir noch in dieser Legislaturperiode verabschieden wollen.

Das Personalvertretungsgesetz, zusammen mit unseren Änderungsvorschlägen, haben wir erst vergangene Woche in einer öffentlichen Anhörung im Innenausschuss über mehrere Stunden behandelt und dafür in großen Teilen Zustimmung bei den Beschäftigtenvertretungen und Personalräten geerntet. Die Anzuhörenden machten deutlich, dass sich dadurch die Attraktivität von Arbeitsplätzen im öffentlichen Dienst und die Mitbestimmungsmöglichkeiten in Thüringen stark erhöhen würden. Dazu leistet auch dieses Gesetz einen wesentlichen Beitrag. Diesen Kurs behalten wir bei und werden auch mit dem heute hier vorliegenden Gesetz weitere Wertschätzung für die Beschäftigten zum Ausdruck bringen und ihnen den Rücken freihalten. Mir machen es gerecht. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Als nächste Rednerin hat Abgeordnete Marx für die Fraktion der SPD das Wort.

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Kräuter hat das nun schon alles sehr ausführlich geschildert. Deswegen kann ich mich eigentlich relativ kurzfassen. Ich finde es doch sehr traurig, dass die CDU sich nicht bereitgefunden hat, bereits morgen eine Anhörung zu diesen sehr vielen sinnvollen Vorschlägen zu beschließen. Insbesondere führt dies dazu, dass wir die Sache, die wir uns hier besonders gut überlegt haben und die auch besonders vielen Beamtinnen und Beamten in der Polizei und anderen Rettungskräften am Herzen liegt, nämlich diese Schmerzensgeldfreistellung, dann doch erst wieder einen Monat später erst in Kraft setzen werden können. Ich meine, es wäre genug Zeit gewesen. Wir wollten die lange

Frist über die Osterferien nutzen, jetzt schon eine Anhörung zu machen. Das hätte die endgültige parlamentarische Beratung einen Monat früher möglich gemacht. Die Ergebnisse der Anhörung muss man sich sowieso anschauen. Ob man das jetzt macht oder später – die Arbeit ist die gleiche. Das habe ich genauso wenig verstanden wie der Kollege Kräuter. Es ist kein gutes Signal an unsere Rettungskräfte, denen wir immer wieder sagen, wir stehen hinter ihnen und wir verurteilen Angriffe und Anwürfe auf sie.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dann haben Sie noch gesagt, Frau Kollegin Holbe, dass die Möglichkeit für kommunale Wahlbeamte, dass sie, wenn sie aus einem Beamtenverhältnis kommen, vorübergehend beurlaubt werden und nicht mehr zwangsweise entlassen werden müssen, eine ideologische Idee von Rot-Rot-Grün sei, um uns nahestehende Menschen dann leichter auf kommunale Wahlämter befördern zu können. Das ist doch auch sehr absurd. Kollege Kräuter hat es eben schon gesagt – es kann doch nicht sein, dass Landtagsabgeordnete, die aus einem öffentlichen Beamtenverhältnis kommen, hier selbstverständlich dieses Recht haben, dass sie nach Verlust des Mandats wieder zurück in ihren Beruf können, und dass wir das aber normalen Menschen, die ein kommunales Wahlamt anstreben, verwehren wollen. Das ist eine überfällige Gleichstellung und wie man da von Ideologie sprechen kann, verstehe ich einfach nicht.

Wir haben schon in den letzten Jahren gesehen, dass wir mehr und mehr auch wirklich Mühe haben, für die vielen kommunalen Wahlämter auch noch Kandidatinnen und Kandidaten zu finden. Wenn das der Preis ist, dass ich mich für eine ungesicherte Wiederwahl, also für eine im Zweifel einmalige Wahl von fünf Jahren, aus dem Beamtenverhältnis endgültig entlassen lassen muss, dann ist es klar, dass dieser Preis zu hoch ist und dass wir diesen Preis schon aus Gründen der Gleichbehandlung mit uns selbst nicht mehr verlangen dürfen.

Wir haben auch noch viele andere Dinge drin, zum Beispiel die Krankenversicherung: Auch das ist ja nichts Ideologisches und nichts Schlimmes, weil es ein Wahlrecht ist, eine Wahlfreiheit. Ich mache das übrigens schon mein ganzes Leben lang, dass ich freiwillig gesetzlich krankenversichert bin, was kein geringer Beitrag bei einem relativ hohen Einkommen ist. Aber ich persönlich finde es einfach asozial gegenüber der Solidargemeinschaft, wenn sich alle Leute, die gut verdienen oder die im Beamtenverhältnis sind, mit Beihilfen, mit niedrigen Krankenkassenbeiträgen durchmogeln können. Wenn das

(Abg. Kräuter)

System schon nicht vollkommen abgeschafft wird, dann sollte man wenigstens sagen, dass diejenigen, die diese soziale Verantwortung für sich selbst sehen und die nicht diese doch sehr starke Ungleichbehandlung mit normalen Menschen wünschen, ein Wahlrecht haben. Wenn das schon ideologisch sein soll, dann weiß ich es auch nicht.

Also das ist ein Haufen vernünftiger, überfälliger Vorschläge, die auch wirklich im Dienste der Beschäftigten sind, die auch von den Gewerkschaften – Kollege Kräuter hat es schon gesagt – mitgetragen werden. Damit würden wir auch ein Stück weiter hier in Thüringen vorankommen. Wir helfen vielen betroffenen Menschen, die sich schon lange Regelungen dieser Art wünschen. Das wird die Anhörung, für die Sie sich Gott sei Dank erwärmen können, bzw. die Ausschussbehandlung dann auch sicherlich ergeben, dass uns eine überwiegende Anzahl von Sachverständigen sagen wird, dass wir hier auf einem ganz richtigen Weg sind.

Wir hätten ihn gern schneller beschritten, es wird einen Monat länger dauern, aber dann können wir Gott sei Dank sagen, wir haben hier wieder ein Stück auf dem Weg zu einem sozial gerechteren Thüringen geschafft. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion der AfD erhält Abgeordneter Henke das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Abgeordnete, im vorliegenden Gesetzentwurf hat die Landesregierung mehrere tiefgreifende Änderungen für Thüringer Beamte in den Landtag eingebracht. So sollen Thüringer Beamte – bisher sind die Beamten über die private Krankenversicherung und die Beihilfe krankenversichert – zukünftig die Möglichkeit erhalten, sich in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern. Der Arbeitgeberanteil wird durch die Beihilfe abgedeckt. Damit soll Wahlfreiheit geschaffen werden.

Grundsätzlich kann die AfD-Fraktion dem Ansinnen, die Wahlfreiheit zu vergrößern, zustimmen.

(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Vorsicht, Vor- sicht, ich sage nur „Meiningen“!)

Schauen wir mal.

Als zweiten Punkt sollte der Übernahme des titulierten Schmerzensgeldanspruchs durch den Freistaat der rechtliche Rahmen gegeben werden. Dies ist zu

begrüßen. In jedem Fall muss der Freistaat dann aber die Betreibung der Vorleistung realisieren, was zusätzlichen Aufwand bedeutet. Hier sagt die Vorlage ziemlich wenig aus, weil sich auch die finanzielle Situation des jeweiligen Schädigers ändern kann.

Genauso wichtig ist aber auch, dass Sachschäden am Privateigentum des Beamten ersetzt werden. Es ist ein offenes Geheimnis, dass zum Beispiel Polizeibeamte nicht wenig dienstliche Kommunikation mit dem Privathandy abwickeln. Auch hier besteht meines Erachtens Handlungsbedarf, wenn im Dienst Privateigentum beschädigt oder zerstört wird.

Einige Punkte sind unklar: So wird zum Beispiel begründet, dass geleistet wird, wenn der Zahlungsausfall erheblich ist. Wenig später wird von durchschnittlich 2.000 Euro gesprochen. Ich denke, im Ausschuss werden die Unklarheiten besprochen und geklärt. Noch besser wäre es, es käme gar nicht so weit, dass unsere Beamten im Dienst verletzt werden. Da muss der Staat natürlich in Vorleistung gehen. Was hingegen die Einführung einer neuen Beamtenfachrichtung betrifft, da kann man geteilter Meinung sein. Dass die Digitalisierung wichtig ist und die Verwaltung diese im Personalbestand abbilden muss, steht außer Frage. Es ist aber wenig schlüssig, warum der technische Dienst nicht an die technische Entwicklung – hier die Digitalisierung – angepasst werden kann. Die Laufbahnen der Beamten sind nicht statisch, sondern entwickeln sich schon immer weiter.

(Beifall AfD)

Sehr kritisch hingegen sehe ich die Änderung mit den Zulassungsvoraussetzungen für den höheren Dienst. Gerade eben reden wir noch über die Einführung einer speziellen Laufbahn, jetzt weichen wir die Zugangsvoraussetzungen auf. In der Begründung wird unter anderem ausgeführt, dass die jeweiligen Fachministerien für die Festlegung der jeweiligen Studiengänge zuständig sind. Das letzte Wort sollte aber das für das Beamtenrecht zuständige Ministerium haben. Bei vernünftiger Begründung wird sich dieses nicht verweigern. Ein bestimmtes Niveau muss beibehalten und gesichert werden, nicht dass am Ende noch Beamtenmangel mit Sozialwissenschaftlern behoben werden muss.

(Beifall AfD)

Ein Wort zu den Wahlbeamten: Herr Kräuter, ich habe Ihnen zugehört. Sie stellen ab auf Beamte, aber wir haben ja noch viel mehr Leute, die Wahlbeamte sind, zum Beispiel Selbstständige, Arbeiter, Angestellte. Was ist denn mit denen? Denen wollen wir so was nicht zubilligen, dass die zurück in ihre Arbeit kommen? Die müssen nämlich genauso auf

(Abg. Marx)

hören. Also das ist natürlich anders zu sehen. Bei der Fortdauer der ursprünglichen Beamtenverhältnisse von kommunalen Wahlbeamten – respektive Beamten auf Zeit – bei weniger als zwei Amtszeiten frage ich mich, ob wirklich mit so vielen Abwahlen von Parteipolitikern zu rechnen ist, dass ein derartiges Rückkehrrecht geschaffen werden muss. Vielleicht wären erweiterte Ruhestandsregelungen analog der der Landtagsabgeordneten die bessere, für die Betroffenen sicherere Wahl. Es steht außer Frage, dass eine Abwahl aus einem Wahlamt nicht im wirtschaftlichen Aus enden kann. Ich denke, hier muss im Ausschuss darüber gesprochen werden. Wir werden uns der Ausschussüberweisung nicht verweigern und uns dort auch einbringen. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Als nächster Redner erhält Abgeordneter Adams, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir beraten das Thüringer Gesetz zur Anpassung von Vorschriften aus dem Bereich des Dienstrechts. Das hört sich an wie ein ganz furchtbar bürokratisches und sperriges Gesetz, mit dem man in der Realität wenig anfangen kann. Tatsächlich ist es aber so, dass dieses Gesetz sehr viele sehr lebensnahe Sachverhalte regeln soll. Zum Beispiel soll das sogenannte Hamburger Modell auch in Thüringen eingeführt werden. Hamburger Modell bedeutet, dass sich Beamte entscheiden können, eine pauschale Beihilfe zu erhalten, um damit ihren Beitrag in einer gesetzlichen Krankenkasse bezahlen zu können, um damit auch in die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln. Besonders interessant ist das für Beamtinnen und Beamte, die eine große Familie haben, also mehrere Kinder, oder Beamtinnen und Beamte, die möglicherweise eine Vorerkrankung haben. Wir Bündnisgrüne begrüßen diesen Schritt außerordentlich, denn wir fordern auf der Bundesebene schon sehr lange, dass wir zu einer gesetzlichen Kasse für alle kommen bzw. dass alle in eine gesetzliche Krankenkasse einzahlen, sodass wir das Fundament derjenigen, die sich in der Solidargemeinschaft gegenseitig stützen, auch verbreitern. Das ist für meine Begriffe eine wichtige Ansage in dieser Zeit.

Zweitens wollen wir, dass das Schmerzensgeld für geschädigte Thüringer Beamte übernommen wird. Häufig ist es so, dass eine Beamtin oder ein Beam

ter im Dienst möglicherweise verletzt wird, und derjenige, der hier Störer war, der hier geschädigt hat, hat aber kein hinreichendes Einkommen und keine hinreichenden finanziellen Mittel. Damit ist es leider egal, ob ein Gericht möglicherweise denjenigen auch verurteilt, an den Beamten ein Schmerzensgeld zu zahlen. Wir wollen, dass der Freistaat Thüringen an dieser Stelle einspringt und für seine Beamtinnen und Beamten dieses Schmerzensgeld übernimmt, sich dann später selbst mit dem Schädiger auseinandersetzt und das Geld dort eintreibt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist eine wesentliche Entlastung für die Beamtinnen und Beamten, die jetzt nicht selbst viele Jahre darauf warten müssen, ob sie tatsächlich ein Schmerzensgeld erhalten, und vor allen Dingen ist es ein bewusstes Wahrnehmen einer Fürsorgepflicht des Freistaats Thüringen, unserer Landesregierung, gegenüber unseren Beamtinnen und Beamten.

(Beifall DIE LINKE)

Zu Recht übernehmen wir das jetzt, weil die beiden Polizeigewerkschaften, GDP und DPolG, das auch schon lange gefordert haben. Das ist ein guter Tag, das heute hier auf den Weg zu bringen. Unser Ziel wäre es, diese Regelung natürlich möglichst schnell ans Ziel zu bringen, möglichst schnell unseren Beamtinnen und Beamten die Möglichkeit zu geben, hier tatsächlich auch davon zu partizipieren.

Deshalb appelliere ich noch einmal an die CDU, doch dazu Ja zu sagen, dass wir in unserer Sondersitzung am Freitag, also morgen, das Thema aufrufen und gemeinsam eine Anhörung dazu beschließen. Es könnte dazu führen, dass Beamtinnen und Beamte einen Monat früher in den Genuss dieser Regelung kommen können. Die CDU hat das bisher leider abgelehnt, was meiner Meinung nach nicht wirklich inhaltlich begründbar ist, weil wir hier ja nicht darüber reden, ob wir einem Gesetz zustimmen, sondern wir reden ja hier nur darüber, eine Anhörung zu ermöglichen, und das sollte auch das Ziel der CDU sein.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein weiterer wichtiger Punkt ist natürlich auch die Frage – und das ist hier schon angesprochen worden –, ob Beamtinnen und Beamte, nachdem sie sich für ein kommunales Wahlamt zur Verfügung gestellt haben, einen wichtigen Dienst für die Allgemeinheit durchgeführt haben, in den Landesdienst zurückkehren dürfen. Das war früher nicht oder nur unter ganz wenigen Bedingungen möglich und es ist richtig und wichtig, dass wir diese Möglichkeit eröffnen, dass auch Beamtinnen und Beamte sich am demokratischen Weiterentwickeln unseres Landes auf

(Abg. Henke)

kommunaler Ebene, auf Landesebene auch weiterhin einbringen können.

Deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist es ein gutes Gesetz, das hier von der Landesregierung vorgelegt wurde, ein wichtiges Gesetz, das in mehreren Lebensbereichen wirklich sehr handfeste, neue Regelungen einführt, die für unsere Beamtinnen und Beamten auch wichtig sind. Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zur Überweisung und dann auch später in der zweiten Lesung um Zustimmung für dieses Gesetz. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Es liegen jetzt keine Wortmeldungen mehr vor. Wir kommen zur Ausschussüberweisung. Es ist Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss beantragt worden. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Das kann ich nicht erkennen. Stimmenthaltungen auch nicht. Damit ist die Ausschussüberweisung beschlossen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14

Keine neue Kultursteuer in Thüringen und Deutschland – Verhältnis zwischen dem Land und den Religionsgemeinschaften weiter auf der bewährten verfassungsrechtlichen und vertraglichen Grundlage gestalten Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/6965 -