Protocol of the Session on March 27, 2019

d) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Personalnot im Thüringer Justizvollzug – Situation der Vollzugsbeamten verbessern –

Sicherheitsrisiken im Justizvollzug minimieren – mögliches Leitungsversagen des Thüringer Justizministers beenden“ Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 6/6998 -

Ich eröffne die Aussprache und erteile Abgeordnetem Scherer, Fraktion der CDU, das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben das Thema „Personalnotstand“ im Thüringer Justizvollzug zum Gegenstand einer Aktuellen Stunde gemacht, obwohl das Thema schon sehr lange aktuell ist, nämlich schon ungefähr seit fünf Jahren.

(Heiterkeit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ja, Sie lachen zu früh, Herr Adams. Sie lachen einfach zu früh, Sie müssen warten, bis der Satz zu Ende ist.

Es ist mittlerweile immer noch aktuell, aber mittlerweile ist es akut – deshalb diese Aktuelle Stunde. Es ist ein kleiner Unterschied zwischen aktuell und akut. Aber „akut“ ist doch ein bisschen mehr als „aktuell“. Ich zitiere aus einem aktuellen Schreiben des Vorstandes des BSBD-Landesverbandes Thüringen an eine Kollegin von uns: „Der Vollzug steuert auf eine personelle Katastrophe zu, die sich kaum abwenden lässt. Man kann allenfalls noch Schadensbegrenzung betreiben und die Folgen vielleicht etwas mildern.“ Schon bei der Behandlung des Strafvollzugsgesetzbuchs im Jahr 2014 – parallel zum Jugendarrestvollzugsgesetz vor einiger Zeit – hatte ich 2014 schon mal gesagt, dass so ein Strafvollzugsgesetzbuch eine hohle Nuss ist, wenn es nicht eine den geänderten personalintensiven Anforderungen angepasste Personalbedarfsplanung gibt und diese dann auch unmittelbar umgesetzt wird. Bis heute, fünf Jahre später, ist nichts passiert.

Im Juli 2015 hat die CDU eine Kleine Anfrage zu diesem Thema – immerhin war damals schon ein Jahr vergangen – gemacht. Der Justizminister hat Folgendes geantwortet – ich zitiere –: „Auf der Grundlage des am 7. März 2014 in Kraft getretenen Thüringer Justizvollzugsgesetzbuches ist eine aktuelle Personalbedarfsberechnung für die einzelnen Justizvollzugseinrichtungen noch nicht durchgeführt worden. […] Zudem sind aufgrund der zahlreichen neuen Aufgaben,“ – man höre – „die sich aus dem Thüringer Justizvollzugsgesetzbuch ergeben, auch

(Abg. Harzer)

die Zuständigkeiten der Justizvollzugseinrichtungen nach dem Vollstreckungsplan aufgrund der sich verändernden Gefangenenzahlen neu zu strukturieren. Dieser Prozess ist derzeit“ – wir waren eben im Jahr 2015 – „noch nicht abgeschlossen, so dass mit einer Personalbedarfsberechnung noch zugewartet werden muss.“

Nach mehrfachen Aufforderungen hat dann der Landtag im Dezember 2017 – zwei Jahre später – folgenden Beschluss gefasst: „Die Landesregierung wird gebeten, dem Landtag in der ersten Hälfte des Jahres 2018 ein umfassendes Justizvollzugskonzept mit der Perspektive für das Jahr 2025 vorzulegen.“ Das ist an sich schon ein Vorgang, der verdeutlicht, dass der Justizminister seinen Aufgaben hier offensichtlich nicht nachkommt, und bis heute – fünf Jahre nach dem Inkrafttreten des Vollzugsgesetzbuchs – liegt uns immer noch kein Personalkonzept vor. Das alles lässt nur einen Schluss zu: Der Justizminister ist die gesamte Legislaturperiode seiner Fürsorgepflicht für die Justizvollzugsbeamten nicht nachgekommen. Eine dringend notwendige Aufstockung des Personals wegen der personalintensiven Neugestaltung des Strafvollzugs ist nicht erfolgt. Nicht zuletzt sind auch die Entweichungen aus dem Justizvollzug darauf zurückzuführen.

Es gibt in der „Thüringer Allgemeinen“ vom 20.11.2017 einen Ausspruch, ein Zitat des Fraktionsvorsitzenden der Grünen,

(Zwischenruf Abg. Dr. Scheringer-Wright, DIE LINKE: Das ist ja aktuell!)

Herrn Adams, zur Arbeit des Justizministers. Ich gehe mal davon aus, dass die TA ordentlich zitiert. Da sollen Sie gesagt haben: Danke für den Superjob, den du machst, Dieter. – Von einem Superjob kann aus meiner Sicht keine Rede sein; die Justizvollzugsbeamten fühlen sich im Stich gelassen.

(Beifall CDU)

(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich zitiere aus einem Schreiben des BSBD vom 17.02.2018 – letztes Zitat, dann bin ich schon fertig –: „Es sieht zunehmend so aus, als ob man sich über den Termin der Landtagswahl retten wolle. Die oft verbal geäußerte Wertschätzung für die Arbeit der Beschäftigten im Justizvollzug wird von diesen überwiegend nur noch als Lippenbekenntnis empfunden.“ Und das sagt meines Erachtens alles.

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie müssen es nötig haben!)

Für die Fraktion der SPD hat Abgeordneter Helmerich das Wort.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr verehrte Zuschauer, die CDU hat im Rahmen der heutigen Aktuellen Stunde ein Thema auf die Agenda gebracht, das mich auf der einen Seite als Mitglied der Strafvollzugskommission, auf der anderen Seite aber auch als Rechtsanwalt in besonderem Maße umtreibt.

Es ist die Aufgabe des Justizvollzugs, Verurteilungen zu vollziehen, folglich also eine sichere Unterbringung von Inhaftierten zu gewährleisten und sie zu befähigen, nach ihrer Strafverbüßung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Ich habe große Zweifel, dass der Thüringer Strafvollzug dieser anspruchsvollen Aufgabe vor dem Hintergrund einer äußerst angespannten Personalsituation noch gerecht werden kann.

Sehr verehrte Damen und Herren, im Rahmen der Gespräche der Strafvollzugskommission mit dem Personal in den Justizvollzugsanstalten wurde für mich eines deutlich: In Thüringer Gefängnissen herrscht ein erheblicher Personalnotstand. Und eben dieser Personalnotstand ist hausgemacht. Der deutliche Stellenabbauplan aus vergangenen CDU-Zeiten hat maßgeblich dazu beigetragen. Neues Personal wurde kaum bis gar nicht ausgebildet bzw. eingestellt. Im Ergebnis liegt das Durchschnittsalter des im Strafvollzug arbeitenden Personals bei 46 Jahren. Die Folgen: krankheits- bzw. altersbedingte Ausfälle. Zur Verdeutlichung noch mal konkrete Zahlen: Aktuell gibt es im mittleren Justizvollzugsdienst knapp 900 Stellen, die aber nur mit 823 Bediensteten besetzt sind. Jeder von ihnen ist im Jahresdurchschnitt mehr als 30 Tage krank. Dass diese Situation personell nur schwerlich kompensiert werden kann, ist deutlich. Dies wiederum hat unmittelbaren Einfluss auf die Haftbedingungen der Inhaftierten, sodass sich die Sicherheitslage verschlechtert. Fraglich ist zudem, wie Resozialisierungsmaßnahmen erfolgreich umgesetzt werden sollen, wenn das erforderliche Personal fehlt. Obwohl vonseiten der Personalvertretungen auf den Missstand hingewiesen wurde, sind seit 2014 die erforderlichen Maßnahmen nicht mit Nachdruck angegangen worden.

Sehr geehrte Damen und Herren, seit Jahren nimmt die Zahl der Gefangenen mit psychischen Störungen und Suchtmittelproblematiken stetig zu. Hier muss ganz konkret angesetzt und mit einer entsprechenden Personalentwicklung in den kom

(Abg. Scherer)

menden Jahren gegengesteuert werden. Ich begrüße es, dass mir die CDU mit ihrer Aktuellen Stunde die Möglichkeit eröffnet hat, den Blickpunkt auf die Personalsituation im Thüringer Strafvollzug zu richten. Ich möchte dafür werben, sich umfassend mit dieser Problematik auseinanderzusetzen. Im Rahmen der Haushaltsdiskussion müssen wir an weiteren, über das Personalentwicklungskonzept des Justizministeriums hinausgehenden Lösungsstrategien arbeiten. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD)

Für die Fraktion der AfD hat Abgeordneter Möller das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Ja, liebe Kollegen der CDU-Fraktion, die Personalbedarfsmessung aus dem Jahr 2004 ist nicht mehr zeitgemäß. Und ja, es liegt bis heute kein Personalentwicklungskonzept vor. Ja, es dürfte im erheblichen Umfang unstrittig sein, dass die Überlastungssituation im Justizvollzug und insbesondere die diversen Mängel, die im Laufe der Legislaturperiode für diverse Skandale gesorgt haben, darauf zurückzuführen sind – zu erwähnen sind nur der eskalierende Drogenmissbrauch oder eben auch die Gefangenenausbrüche. Selbst Herr Helmerich hat ja eben festgestellt, dass es hier ein erhebliches Organisationsversagen gibt und dass es dieses Organisationsversagen natürlich abzustellen gilt. Allerdings hat er da auch schon auf die nächsten Jahre verwiesen. Offensichtlich, weil er ganz genau weiß, unter der derzeitigen Hausspitze wird sich da natürlich nichts mehr ändern.

Insofern sind die Verantwortlichkeiten eigentlich so weit schon geklärt. Man muss vielleicht noch dazusagen: Das ganze Problem begann nicht erst mit Rot-Rot-Grün, es war schon vorher da, vielleicht nicht ganz so schlimm, es ist dann natürlich konsequent verschlechtert worden. Das kann einen auch nicht wirklich verwundern, nachdem die Behandlung dieser Themen hier im Plenum und auch in den Ausschüssen beispielsweise mit Ausreden erfolgt ist. Allein meine Fraktion hat zu diesem Themenkomplex insgesamt 34 Kleine Anfragen, fünf Anträge, fünf Selbstbefassungsanträge im Justizausschuss, zwei Aktuelle Stunden und eine Mündliche Anfrage gestellt. Genützt hat das alles nichts, weil trotz der bekannten Defizite in der Führung des Justizministeriums das Wohl und Wehe der Koalition eben davon abhängt, dass der grüne

Justizminister eben Justizminister bleibt, egal, was er alles zu verantworten hat.

(Beifall AfD)

Jetzt gegen Ende der Legislaturperiode ist im Grunde auch klar, dass sich daran nichts ändern wird – Herr Helmerich hat es auch schon festgestellt. Das mag unbefriedigend sein, insbesondere natürlich aus Sicht der Opposition, angesichts der Latte an Skandalen, die keine Führungskraft in einem privaten Unternehmen überstanden hätte, aber daran kann eben eine Aktuelle Stunde nichts mehr ändern und deswegen, liebe CDU-Fraktion, liebe CDU, sollte man Ihrerseits vielleicht überlegen, ob Sie für die Zeit nach der Wahl Ihre politischen Verbündeten für eine Regierungsbildung in den Reihen derjenigen finden wollen, die dieses Versagen gedeckt haben und die letztendlich dafür sorgten, dass die Bindung von politischer Verantwortung und persönlichen Konsequenzen,

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ein Angebot an die CDU!)

wie sie in demokratischen Regierungssystemen üblich ist, dass diese Bindung in Thüringen aufgekündigt wurde, wie man gerade am Fallbeispiel des Justizministeriums sehen kann. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Abgeordnete Rothe-Beinlich das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste! Wie entsteht wohl eine Aktuelle Stunde? Bei der CDU stelle ich mir das ungefähr so vor: Man nehme ein Zitat aus einer Thüringer Zeitung von 2017, reiße es aus dem Zusammenhang und kreiere eine – ich betone – „Aktuelle“ Stunde daraus. Denn zur Wahrheit gehört, werter Herr Scherer, dass dieses Zitat, was Sie benannt haben, tatsächlich aus der „Thüringer Allgemeine“ vom 20. November 2017 stammt und – Überraschung! – es ging überhaupt nicht um das Thema „Justiz“, sondern es ist ein Bericht über den Landesparteitag von Bündnis 90/Die Grünen, wo Dieter Lauinger das Integrationskonzept, was gerade verabschiedet worden war, vorgestellt hat. Und das hat unser Fraktionsvorsitzender mit den Worten „Dieter, du machst einen tollen Job.“ begrüßt. So viel zur Wahrheit, so viel zum Thema.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Abg. Helmerich)

Jetzt kommen wir aber zum Thema Ihrer Aktuellen Stunde. Wenn Sie nichts Aktuelleres gefunden haben, Herr Scherer, scheint da ja nicht all zu viel zu sein, denn es ist ja Fakt, dass Sie offenkundig etwas skandalisieren wollen oder müssen und deshalb zu diesem Mittel gegriffen haben. Das passt dann bestimmt auch zur Inszenierung am Freitag, aber eigentlich müssen wir über die Versäumnisse der CDU-Vorgängerregierung reden, denn ihre Politik ist der Grund, warum wir im Justizvollzug die Personalsituation haben, wie Sie sie nun anprangern. Doch damit prangern Sie ganz allein Ihre verfehlte Personalpolitik, bestehend aus Stellenabbaupfad, versäumter Ausbildung und einer ungesunden Altersstruktur, an. Was zuerst einmal festzustellen ist, ist nämlich, dass der Thüringer Justizvollzug mitnichten ein Sicherheitsrisiko darstellt, wie die CDU versucht zu suggerieren. Die Justizvollzugsbeamtinnen leisten Tag für Tag eine hervorragende, aber auch anspruchsvolle Arbeit und an dieser Stelle wollen wir Danke sagen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dabei muss der Justizvollzug vornehmlich zweierlei gewährleisten: erstens den Vollzug einer verhängten Freiheitsstrafe sicherstellen und zweitens die Resozialisierung der Gefangenen befördern. Für beides braucht es, das wissen zumindest die, die sich mal damit beschäftigt haben, gut ausgebildete und auch motivierte Bedienstete im Thüringer Strafvollzug, und zwar in ausreichender Anzahl. Mit der Novellierung des Thüringer Justizvollzugsgesetzbuchs sind 2014 unter der schwarz-roten Vorgängerregierung ambitionierte Ziele und Vorgaben zur besseren Resozialisierung Gefangener gesetzlich verankert worden, ohne dafür die notwendigen personellen Mehrbedarfe zu erkennen. In der Folge ist trotz eines Betreuungsschlüssels zwischen Vollzugsbediensteten zu Gefangenen, der seit Jahren auf einem stabilen Niveau verharrt, die Arbeitsbelastung gestiegen, all das war absehbar. Und ja, es gab Ausbrüche, zur Wahrheit gehört aber auch, dass die Entflohenen alle wieder gefasst werden konnten, der Justizminister stets umfassend Bericht erstattete – das weiß man, wenn man im Ausschuss auch anwesend ist, das kann ich mir gerade nicht verkneifen – und die Koalition ein Sicherheitspaket für Justizvollzugsanstalten im letzten Doppelhaushalt verabschiedet hat, unter anderem,

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Hört! Hört!)

ich erinnere, mit einem Herzschlagdetektor, einer Mobilfunkblockung aller in der JVA Tonna, mit Sicherheitsbekleidung für die Strafvollzugsbediensteten und vielem mehr. All diese Dinge steigern tatsächlich die Sicherheit im Thüringer Justizvollzug.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sehr richtig!)

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wer sichere Gefängnisse will, weiß aber auch, dass es hierfür eine mehrjährige und fachlich anspruchsvolle Ausbildung braucht. Der Weg des Justizministers, die Ausbildungskapazitäten auf 25 pro Jahr zu erhöhen, ist daher der völlig richtige. Dies wird nicht nur dazu beitragen, dass die jährlichen Abgänge von 15 bis 27 Bediensteten pro Jahr zu kompensieren sind, sondern dass der Personalkörper auch signifikant verjüngt wird. Das ist höchste Zeit, der aktuelle Altersdurchschnitt liegt bei 46 Jahren und das bei Zunahme an psychischen Störungen und Suchtmittelproblematiken bei Gefangenen, wodurch zur körperlichen noch zusätzlich eine enorme psychische Belastung für die Bediensteten hinzukommt. Entsprechend hoch, das ist schon angesprochen worden, ist auch der Krankenstand im Moment mit 32 Tagen pro Bedienstetem. Hier hat die Weiterentwicklung des betrieblichen Gesundheitsmanagements allerdings schon positive Wirkung gezeigt und für einen Rückgang gesorgt. Durch Verjüngung des Personalkörpers ist mit einem weiteren Rückgang zu rechnen.

Abschließend noch zum Personalentwicklungskonzept: Ich bin froh, dass dieses unter breiter Einbindung der Personalvertretungen im Austausch mit dem Ministerium zustande kommt. Solche Prozesse – das wissen Sie aber auch selbst – sind nicht einfach und brauchen Zeit, aber ich bin überzeugt, dass das kommende Personalentwicklungskonzept von diesen breiten Beteiligungsprozessen profitieren wird. Also Ihr Ablenkungsmanöver ist leider krachend gescheitert. Vielleicht versuchen Sie von der CDU es beim nächsten Mal anders. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion Die Linke hat Abgeordnete Müller das Wort.