Es wird noch schöner: Die CDU will mit Punkt 2 des Papiers eine Bundesratsinitiative mit der Zielset
zung starten, dass – und ich zitiere noch mal – „angesichts der vielfach sozial prekären Situation vieler in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und in der DDR politisch Verfolgter insbesondere denjenigen wirksamer geholfen wird, die sich weiterhin verfolgungsbedingt in einer schwierigen Lebenslage befinden und bisher nicht oder nur ungenügend unterstützt werden“ – Zitat aus Ihrem Antrag. Auch dieses Anliegen ist bereits erledigt,
und zwar durch eine einstimmig gefasste Entschließung des Bundesrats vom 19. Oktober 2018. Die CDU-Kolleginnen und ‑Kollegen können das gern noch mal in der Bundesratsdrucksache – ich nenne sie hier – 316/18 nachlesen. Unter der Überschrift „Entschließung des Bundesrats zur Verbesserung der sozialen Lage anerkannter politisch Verfolgter durch Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze“ wird dort die Bundesregierung um Prüfung gebeten, wie Opfer von Zersetzungsmaßnahmen – Sie haben das alles auch erwähnt –, Zwangsausgesiedelte, verfolgte Schülerinnen und Schüler, Haftopfer mit weniger als 180 Hafttagen und aufgrund politischer Verfolgung Traumatisierte, entschädigt werden können. Es wurde in dieser Bundesratsdrucksache auch noch angeregt, bei Rentenzahlungen künftig auf eine Anrechnung von Ausgleichszahlungen für politisch Verfolgte zu verzichten sowie Ausgleichsleistungen bei strafrechtlicher und beruflicher Rehabilitierung zu dynamisieren. Es braucht keine weitere Bundesratsinitiative. Alles das, was Sie hier aufgeschrieben haben, haben wir beschlossen.
Und das, was Sie uns hier vom Rednerpult aus erzählt haben, ist alles wichtig und durchaus etwas, worüber wir reden können, aber es hat überhaupt nichts mit diesem Antrag zu tun, den Sie hier vorgelegt haben.
Was uns wichtig ist – und darüber könnten wir vielleicht auch noch mal gemeinsam sprechen, denn es gibt ja auf Bundesebene eine andere Konstellation/Koalition, wie auch immer –: Die Bundesregierung ist jetzt gefragt, den Beschluss des Bundesrats zügig umzusetzen und das Ergebnis der von der Länderkammer beantragten Prüfung möglichst rasch in eine Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze münden zu lassen. Ich sage das mal in aller Deutlichkeit: Das wäre ein positives Signal an die bisher nicht berücksichtigten Opfergrup
pen, wenn dies schon in den kommenden Monaten geschehen würde, also noch in dem Gedenkjahr der Friedlichen Revolution.
Ich würde Sie herzlich bitten, Ihren Teil der Berliner Koalition darauf aufmerksam zu machen und einfach mal zu drücken, dass sich da etwas bewegt. Wir machen das kontinuierlich. Die Kolleginnen und Kollegen der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen machen das im Bundestag genauso intensiv. Das wäre ein Zeichen, was wir hier gemeinsam setzen können.
Ansonsten sage ich Ihnen, Herr Wirkner, wir laden Sie gern ein – ich glaube, das sehen die Kolleginnen Mitteldorf und Rothe-Beinlich ganz genauso –, uns zu inhaltlichen Themen noch mal auseinanderzusetzen. Das Thema „Aufarbeitung“ ist für mich eine Herzensangelegenheit und für meine beiden Kolleginnen auch. Es wäre schön, wenn die demokratischen Fraktionen hier an einem Strang ziehen würden. Aber diesen Antrag, den Sie jetzt vorgelegt haben, der schon längst beschlossen ist, braucht es wirklich nicht. Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Lieber Herr Wirkner und auch lieber Herr Kellner, zu diesem Antrag, der jetzt das, wenn ich mich richtig entsinne, zweite Mal auf der Tagesordnung des Plenums steht und den wir aus zeitlichen Gründen jetzt erst behandeln können, haben wir auch beim Kaffeetrinken schon mehrmals geredet und ich habe versucht, Ihnen das sehr deutlich zu machen, was die Kollegin Pelke hier gerade noch mal gesagt hat, warum ich finde, dass dieser Antrag kein guter Antrag ist. Zum einen, weil die Dinge, die Sie hier fordern, bereits beschlossen sind – auch die Kollegin Pelke hat auf die Bundesratsinitiative, die Entschließung des Bundesrats hingewiesen, die also schon passiert war, als Sie diesen Antrag eingereicht haben. Das muss man auch sagen.
Ich möchte das nicht wiederholen, aber einen Punkt neben dem, was Frau Pelke gerade gesagt hat, möchte ich schon noch mal aufmachen, weil es mich wirklich ärgert. Sie wissen, dass ich zu dem Thema „Zwangsausgesiedelte“ alle drei Monate mit
Frau Tröbs für mindestens zwei Stunden zusammensitze. Alle drei Monate wieder, um darüber zu reden, was nun auf Bundesebene weiterlaufen kann, weil das Problem ist, wenn Sie in Ihrem Antrag unter IV die „Bildung eines Entschädigungsfonds für die Zwangsausgesiedelten aus den Grenzgebieten der DDR“ fordern, da kann ich nur sagen: Liebe CDU, ich weiß nicht, wie oft wir bereits darüber geredet haben.
Das Problem ist: Die Zwangsausgesiedelten mussten Mitte der 90er-Jahre ihre zu DDR-Zeiten erhaltene Entschädigung zwei zu eins in einen Opferentschädigungsfonds auf Bundesebene einzahlen und bis heute im Jahre 2019 weiß kein Mensch, was mit diesem Geld passiert ist, wo dieses Geld abgeblieben ist, und es wurde ihnen versprochen, dass aus diesem Opferentschädigungsfonds auf Bundesebene ihre Entschädigungen ausgezahlt werden. Das ist bis heute nicht passiert und es gibt bis heute keine Antwort darauf. Wenn meine Kolleginnen und Kollegen aus der Bundestagsfraktion der Linken, der Grünen und was auch immer, SPD, selbst nachfragen, was mit diesem Geld ist, gibt es keine Antwort. Ich kann an Sie nur appellieren: Das ist eine Frage, wo auch Sie helfen können, genau diese Problematik aufzuklären. Bitte helfen Sie uns, diese Frage zu klären, was mit dem Geld der Zwangsausgesiedelten ist, denen es zusteht und die seit über 20 Jahren nicht wissen, was mit diesem Geld passiert ist. Das ist das Problem.
Das heißt, hier noch mal in Ihrem Antrag zu fordern, einen Entschädigungsfonds auf Landesebene einzurichten, halte ich für fatal, zumal – und das mag man ungerecht finden und auch empfinden – man sich aber rein rechtlich tatsächlich die Frage stellen muss, weil es in Thüringen eine Zwischenlösung gab, die ich auch sehr begrüße, dass nämlich in Thüringen die Zwangsausgesiedelten bereits einmal eine pauschale Entschädigung erhalten haben. Das heißt, prüfen muss man leider – so ungerecht man das finden mag, aber in diesem Rechtsstaat, in dem wir leben –, ob eine nochmalige Entschädigung der Zwangsausgesiedelten in Thüringen überhaupt möglich wäre, weil sie hier bereits ein pauschale Entschädigung erhalten haben. Das sind also Dinge, die wir auch rechtlich klären müssen.
Aber mein wirklicher Appell – und das meine ich jetzt ganz doll ernst – ist, dass wir bitte endlich dazu kommen, diese Fragen zu klären, was mit dem Geld der Zwangsausgesiedelten ist, da wir die Problematik haben, dass die Menschen, denen das passiert ist, natürlich auch immer älter und logischerweise dann leider immer weniger werden und sie einfach das Recht haben, auf ihre Fragen in die
sem Bereich eine Antwort zu bekommen. Und da rede ich noch gar nicht von dieser misslichen Rechtslage, was ich wirklich schändlich und unfassbar finde, dass Zwangsausgesiedelte Null-Bescheide ausgestellt bekommen und das nach den bestehenden Gesetzmäßigkeiten alles rechtens ist. Dass wir diese Fragen zusammen angehen, das haben wir eigentlich schon mehrmals besprochen, und leider muss ich immer wieder sagen, dass ich es dann sehr traurig und auch wirklich schändlich finde, wenn mit solchen Anträgen dann genau das, was eigentlich – dachte ich – auch zwischen den demokratischen Fraktionen schon mal Konsens war, wieder und offensichtlich im Zuge von Wahlkampfgetöse und demnach auf dem Rücken dieser Menschen, die es verdient haben, die Antworten und ihr Geld zu bekommen – dass das hier passiert. Das finde ich wirklich schlimm. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Besucher auf der Tribüne und Zuschauer im Netz, wir als AfDFraktion begrüßen die Initiative der CDU, für die Verwendung der sogenannten PMO-Mittel die Vergabebedingungen zu flexibilisieren. Es ist richtig, dass sich der Thüringer Landtag zur angemessenen Verwendung dieser durch Unrecht in der DDR erworbenen Mittel verständigt. Natürlich muss sich die CDU fragen lassen – bei reger Beteiligung –, warum dieser neuerliche Antrag gerade jetzt eingebracht wird, wo mit Blick auf die Verteilung der im vergangenen Sommer eingegangenen Mittel – immerhin über 32 Millionen Euro – im Grunde die Messen bereits gesungen sind, wie aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage von Herrn Walk, Drucksache 6/6591, hervorgeht.
Insoweit ist es erst mal ein Nachhutgefecht. Aber sollen zukünftig erneut PMO-Mittel zur Verfügung stehen, kann man ja deren Verwendung verbessern. Diskutieren schadet ohnehin nicht, wie wir ja vorhin bei dem Beitrag über den Nachtragshaushalt gesehen haben, wo es zunächst hieß, es ist alles gesagt und wir müssen gar nicht diskutieren, und dann wurde sich eine Stunde lang ganz herzlich gefetzt.
Das haben wir hier auch schon getan, nach der Verwendung der PMO-Mittel gefragt, als wir nämlich vor über einem Jahr über die Problematik debattiert haben. Damals hatte sich die CDU allerdings für einen ganz anderen Vorschlag starkgemacht, nämlich mit den Geldern an der Uni Jena eine Stiftungsprofessur zur wissenschaftlichen Erforschung des DDR-Grenzregimes und deren Auswirkungen auf die Grenzregionen einzurichten. Da sollte das Geld wieder kleinen Expertenzirkeln zugutekommen, anstatt es, wie von uns gefordert, einer möglichst breit wirkenden Verwendung zuzuführen. Von Ihrer merkwürdigen Professuridee hat die CDU – Gott sei Dank – jetzt Abstand genommen. Wir begrüßen diesen Sinneswandel ausdrücklich.
Wir begrüßen ihn umso mehr, als wir die schon vor einem Jahr diskutierte Flexibilisierung der Mittelverwendung ebenfalls wollen. Das hat die AfD seinerzeit 2018 mit einem Alternativantrag zum Ausdruck gebracht.
Nun hat der Landtag damals mit der rot-rot-grünen Mehrheit in seiner 110. Sitzung nicht den CDU-Antrag und auch nicht unseren viel besseren Alternativantrag angenommen, sondern einen rot-rot-grünen, der inhaltlich sogar deutlich enger gefasst war als die Anträge der Opposition. Offenkundig will die CDU mit ihrem neuerlichen Antrag den seinerzeit gefassten Beschluss inhaltlich ausweiten. Vor allem sollen die PMO-Mittel für die Aufarbeitung des SBZbzw. DDR-Unrechts und für die Unterstützung von Opfern der DDR-Diktatur eingesetzt werden können. Dem kann man nur zustimmen.
Angesichts des Umstands, dass noch immer bestimmte Gruppen von Opfern der SED-Diktatur nicht anerkannt sind, dass viele Menschen immer noch auf eine angemessene Entschädigung warten oder infolge mangelnder rechtlicher Bestimmungen oder verwaltungstechnischer Hürden leer ausgehen, ist die Idee sinnvoll, Gelder, die sich die Diktaturpartei und ihre Satellitenorganisationen in der DDR angeeignet haben, echten Opfern zugutekommen zu lassen. Dass man dazu einen Härtefallfonds einrichten könnte, scheint mir persönlich in die richtige Richtung zu gehen, wobei ich die Besetzung eines solchen Gremiums sehr kritisch und mit Bedacht vornehmen würde.
Die Befürwortung des Ansinnens, Teile der PMOMittel DDR-Opfern zukommen zu lassen, darf uns aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass es dabei letzten Endes nur um eine Notlösung ginge, um eine Notlösung zugunsten von Opfern der DDR-Diktatur, deren oft bedrängende Lebenssituation durch
ein eben noch immer unzureichendes Entschädigungsrecht mitbedingt ist. Im Rechtsstaat wäre es nur gerecht zu fordern, dass hier endlich klare und angemessene Lösungen erreicht werden. Dazu braucht man allerdings mehr als Härtefallfonds und Notmaßnahmen.
Wir können hier also zusammenfassen, erstens: Die bisherigen Verwendungsbedingungen der Verwaltungsvereinbarung, die die Vergabe der PMOMittel regelt, sind zu eng gefasst und haben einen heute nicht mehr angemessenen Schwerpunkt. Zweitens sollte die Verwendung der Mittel flexibler gestaltet werden. Das ist eine sinnvolle Forderung, die Landesregierung sollte sich hierfür einsetzen. Dass die PMO-Mittel – drittens – neben der Aufarbeitung der SBZ- aka DDR-Historie vor allem auch DDR-Opfern zugutekommen sollen, ist ebenfalls zu befürworten. Im Übrigen ist es für uns – viertens – weiterhin wichtig, dass jene Mittel darüber hinaus heute so eingesetzt werden, dass ihre Verwendung eine möglichst breite wirtschaftliche Wirkung zugunsten Thüringens entfalten könnte.
Ein weiteres Feld, auf dem ich persönlich auch gern Mittel aus diesem Fonds eingesetzt sehen würde, ist die rückhaltlose, vorurteilsfreie und unerschrockene Aufklärung des Schicksals der zwangsadoptierten Kinder in der DDR. Ich würde mich sehr freuen, wenn sich seitens der Landesregierung im zukünftigen Haushalt dafür ein Titel finden würde. Vielen Dank.
Als nächste Rednerin erhält Abgeordnete RotheBeinlich von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe interessierte Gäste, meine Kollegin Frau Pelke hat es schon gesagt, Frau Mitteldorf auch noch einmal: Man könnte meinen, der Antrag kommt aus der Rubrik „alle Jahre wieder“, wenn das Thema nur nicht so ernst wäre. Denn wenn wir auf das Datum des Antrags der CDU schauen, stellen wir fest – Frau Pelke hat darauf verwiesen –, dass genau auf den Tag ein Jahr zuvor am 17. Januar 2018 der Ursprungsantrag der CDU in der Drucksachennummer 6/4944 eingereicht worden ist. Frau Pelke hat auch schon aufgezeigt, welchen Gang die Debatte damals genommen hat. Aber
Was mich allerdings wirklich wurmt, Herr Wirkner, ist, dass das, was Sie hier vorgetragen haben, tatsächlich nichts, und zwar gar nichts mit Ihrem Antrag zu tun hat. Das ist in gewisser Weise schade, weil es gar nicht unbedingt falsch war, sondern weil das tatsächlich Punkte sind, zu denen wir gern ins Gespräch kommen können. Nur leider finden sie sich nicht im Antrag. Da kann man jetzt auch nicht simulieren, dass man, wenn man diesem Antrag zustimmen würde, plötzlich auch diese Punkte, die Sie hier mündlich vorgetragen haben, quasi mitgekauft hätte, denn sie finden sich darin einfach nicht wieder. Wir müssen uns schlichtweg an das halten, was uns vorliegt.
Zu den Zahlen, die in Ihrem Antrag unter Punkt I abgefragt werden, reicht es in der Tat, die Kleine Anfrage von Herrn Walk zu lesen, Drucksache 6/6591. Da kann ich auch nur sagen, diese Aufgabe ist erledigt, weil damit schon schriftlich allen in die Postfächer gegangen oder ab jetzt elektronisch, wir haben ja ein neues Verfahren.
Der Punkt II ist nicht nur längst hier an dieser Stelle beschlossen worden, sondern die Landesregierung arbeitet auch intensiv daran – ich will noch einmal daran erinnern. Da gibt es nämlich zum einen die Entschließung des Bundesrats – Frau Pelke hat darauf verwiesen. Ich habe sie auch noch mal ausgedruckt, ich würde sie Herrn Wirkner gern auch schenken, Drucksache 316/1/18, die unter der Überschrift „Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der sozialen Lage anerkannter politisch Verfolgter durch Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze“ gefasst wurde. Dieser Antrag – das gehört auch zur Ehrlichkeit dazu und das finde ich auch wichtig – wurde damals von den Ländern Brandenburg, Berlin und Thüringen gestellt und von der Länderkammer – übrigens unter der Leitung von unserem Ministerpräsidenten Bodo Ramelow – am 5. Oktober 2018 einstimmig beschlossen. Das ist ein echter Erfolg, dafür bin ich auch unserer Landesregierung und ebenfalls den Ländern, die diese Antragstellung mit unterstützt haben, sehr dankbar.
Welche Frage wir uns allerdings in der Tat stellen müssen, lieber Herr Wirkner, ist, warum auf Ebene des Bundestags und der Bundesregierung seitdem – ich muss es so hart sagen – nichts passiert ist. Diese Frage richte ich ganz dezidiert tatsächlich an die CDU-Fraktion. Sie haben sich dem Thema leider auf Bundesebene konsequent verweigert. Die
SED-Unrechtsbereinigungsgesetze hätten längst entfristet und novelliert werden können. Das hing und hängt an Ihnen. Schön, dass Sie es von der Thüringer Union jetzt auch fordern. Sorgen Sie doch bei ihren Kolleginnen und Kollegen im Bundestag dafür, dass jetzt die Umsetzung gelingt, damit die Hilfe, die Sie zu Recht einfordern, auch kommen kann! Denn dort klemmt es, nicht hier bei unseren Regierungsfraktionen, auch nicht bei unserer Landesregierung, sondern ich wiederhole es noch mal, auch wenn Sie es nicht so gern hören: Es hängt bei Ihren Leuten im Bund.