beginn ein Konsens besteht, dass Dinge, die die Parlamentarier betreffen, zunächst in parlamentarischen Arbeitsgruppen vorberaten werden und dann in Übereinstimmung und in Anbetracht dieser Diskussion gegebenenfalls – wenn der Rechtscharakter das erfordert – hier im Rund eingebracht und behandelt werden. Das ist die Vorbemerkung zu „bedauerlich“. Aber das, was vorliegt, ist auch peinlich. Es ist ganz offensichtlich abgeschrieben, es ist schlecht abgeschrieben. Abgeschrieben – würde ich mal annehmen – aus Schleswig-Holstein, aber es verkennt vieles.
Das fängt schon damit an, dass in § 2 beim Geltungsbereich das Abschreiben von unserer eigenen Vorschrift, nämlich dem Thüringer Datenschutzgesetz, nicht gelungen ist. Alle vier Ziffern, die drinstehen, sind falsch abgeschrieben bis dahin, dass die Ziffer 3 die Landesverfassung falsch zitiert. Da wird Abs. 4 der Landesverfassung zitiert, das ist die Außenvertretungsbefugnis der Landtagspräsidentin. Sie meinen in Wirklichkeit Abs. 3 Satz 2. So zieht sich das durch das komplette Papier durch und es wird auch erkennbar, wenn man sich das vergegenwärtigt, was Frau Henfling hier eben ausgeführt hat, dass sie ganz offensichtlich den Regelungsgedanken nicht erkannt hat. Der Regelungsgedanke ist nämlich nicht nur das Binnenverhältnis zwischen Landtag, Fraktionen und Abgeordneten, sondern insbesondere auch das Außenverhältnis, der Wirkungsbereich der Abgeordneten im Verhältnis zum Bürger, wo ja die Masse der personenbezogenen Daten an sich entstehen dürfte. Aber all diese Fehler ziehen sich im Prinzip quer durch.
Zu jeder Vorschrift könnte man jetzt im Einzelnen etwas ausführen. § 2 Abs. 4, wo auf besondere Regelungsbereiche abgestellt wird, blendet etwa das Untersuchungsausschussgesetz aus. § 3 Abs. 4 ist eine ganz spannende Vorschrift, da soll uns vorgegeben werden, dass sich die Gestaltung und Auswahl von Datenverarbeitungssystemen an dem Ziel auszurichten haben, keine oder so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu verarbeiten. Das heißt, schon der Einkauf unserer EDV wird dort reglementiert. Ja, Gestaltung und Auswahl von Datenverarbeitungssystemen – heißt das, ich kann kein Microsoft-Produkt mehr einsetzen oder auch ein anderes Softwareprodukt, oder heißt das, ich kann irgendwelche Hardwaredinge nicht einsetzen? In § 4 Abs. 1, wo es durcheinandergeht zwischen dem Erheben, Speichern, Nutzen zur Erfüllung parlamentarischer Aufgaben, dort wird etwas anderes als Voraussetzung benannt als in § 4 Abs. 2, wo es um die Erfüllung der parlamentarischen Aufgaben als Untergruppe zur Erstellung parlamentarischer Initiativen geht. Das ist ja nur ein besonderer Fall von parlamentarischen Aufgaben. Dort werden wie
derum ganz andere Dinge als Voraussetzung benannt. Interessant ist auch die Vorschrift in § 4 Abs. 4.: Spätestens nach Abschluss der Wahlperiode sind die personenbezogenen Daten – von den Abgeordneten erhobene oder von den Fraktionen erhobene – zu löschen. Da frage ich mich, warum denn das. Für die Grünen ist das ja eine neue Erfahrung, aber es gibt auch Abgeordnete, die sich mehrere Wahlperioden im Hohen Haus aufhalten.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Neuer als für Sie, aber ganz neu auch nicht!)
Auch der Abs. 5 ist interessant, der ist von Schleswig-Holstein abgeschrieben, aber er hat nicht gesehen, dass Sie in § 7 Abs. 3 was ganz anderes regeln. In § 7 Abs. 3 regeln Sie das, was in Parlaments-, Informations- und Dokumentationssystemen gespeichert ist. Das wird aber von § 4 Abs. 5 nicht in Bezug genommen. Das heißt also, es wäre alles, was im AIS an personenbezogenen Daten gespeichert ist, danach zu löschen. Das kann hier einfach nicht gemeint sein. Und so könnte man jetzt das komplette Papier durchgehen. Jede Vorschrift ist dabei der Diskussion auszusetzen.
Es geht, wie gesagt, nicht nur um den Bereich des Verkehrs des Landtags mit den Fraktionen, sondern es geht auch um den Bereich nach draußen, den man in den Blick nehmen muss. Die Vorschrift tut das an einigen Stellen, aber Sie haben eben gerade, Frau Henfling, betont, dass das nicht Regelungsgegenstand sein soll. Ich denke, wir tun gut daran, das ganze Teil noch mal intensiv durchzugehen und zu bearbeiten. Es ist notwendig, eine Datenschutzordnung für den Landtag zu erlassen, das ist völlig unstreitig, aber dieses Papier ist dafür bestenfalls als Skizze geeignet. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, ich mache es ganz kurz: Wir brauchen so eine Datenschutzordnung des Landtags. Herr Geibert hat schon ausgeführt, dass der vorliegende Entwurf einige Mängel aufweist. Uns sind auch noch welche aufgefallen, beispielsweise bei der Berichtigung unwahrer Tatsachen. In dem Entwurf steht zum Beispiel die Pas
sage – ich darf zitieren –: „Sind in einer Landtagsdrucksache oder in einem Ausschussdokument Tatsachen über eine bestimmte oder bestimmbare Person veröffentlicht worden, deren Unwahrheit sich herausgestellt hat, sind die wahren Tatsachen auf schriftlichen Antrag des Betroffenen oder von Amts wegen […] zu veröffentlichen“. Ja, was denn nun? Entweder von Amts wegen oder auf Antrag – da muss man sich schon entscheiden. Darüber sollte man sich im Ausschuss noch einmal Gedanken machen. Ich denke, das kriegen wir auch hin. Insofern werden wir einer Ausschussüberweisung zustimmen. Danke.
Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Gewünscht ist die Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Ich frage: Wer ist für diese Ausschussüberweisung? Ich sehe Zustimmung aller Fraktionen. Wer ist dagegen? Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? Es enthält sich auch niemand. Damit ist der Antrag an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen.
Drogen- und Suchtprävention für Kinder und Jugendliche und an Thüringer Schulen stärken Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/6821 -
Wünscht jemand aus diesen Fraktionen das Wort zur Begründung? Ich sehe gerade, Herr Abgeordneter Wolf – Herr Abgeordneter Schaft.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, werte verbliebene Zuschauerinnen auf der Tribüne und am Livestream, wir als Koalitionsfraktionen legen Ihnen heute den Antrag zur Drogen- und Suchtprävention für Kinder und Jugendliche an Thüringer Schulen vor, um diese zu stärken. Im Mai 2018 wurde von uns zu diesem Problem ein Selbstbefassungsantrag eingebracht und an den Bildungsausschuss überwiesen. Der Bildungsausschuss hat einen Bericht des Ministe
riums zum Thema angehört und sich daraufhin entschlossen, die Möglichkeit der Geschäftsordnung zu nutzen, eine Anhörung durchzuführen. Es wurden dann mehr als 40 Anzuhörende aus unterschiedlichen Arbeitsbereichen zu dem Thema um Stellungnahmen gebeten.
Auf deren Stellungnahmen gestützt konnten wir uns als Abgeordnete im Ausschuss dann am 10. September in einer sehr konstruktiven und ergebnisreichen Anhörung ein zweifellos sehr gutes Bild darüber machen, was im Bereich der Präventionsarbeit, der Sucht- und Drogenprävention an den Schulen und in den Thüringer Kommunen bereits geschieht, aber eben auch dahin gehend, wo es noch Lücken gibt und wo eventuell Probleme liegen. Dabei wurde vor allem deutlich, dass die Thüringer Schulen nicht nur als Lern- sondern auch Lebensorte, an denen die Schülerinnen und Schüler jede Woche viele Stunden verbringen, einen Schwerpunkt bilden, wenn wir uns mit dem Thema „Sucht- und Drogenprävention“ auseinandersetzen.
Im Ergebnis dieser Diskussion legen wir jetzt hier als Koalitionsfraktionen diesen Antrag vor, der aus unserer Sicht dringliche und wichtige Schritte bei diesem Themenfeld skizziert und auch einige Maßnahmen aufführt, die auf den Weg gebracht werden müssen. Wie aktuell die Frage der Prävention und Unterstützung im schulischen Bereich ist, zeigt auch heute die Mitteilung der Erfurter Elternvertretung, die beispielsweise die Suchtprävention für 2019 zu ihrem Jahresthema und zum wichtigen Arbeitsfeld erklärt hat. Sehr viele junge Menschen, die heute in Kontakt mit Drogen kommen – da reden wir dann immer sowohl über legale als auch über illegale Drogen – und davon abhängig werden, sind auf Unterstützung und Hilfe angewiesen. Lassen Sie uns deswegen aktiv werden – nicht nur dann, wenn es um die Begleitung geht, sondern eben auch schon bei der Sucht- und Drogenprävention. Dazu haben wir diesen Antrag heute für die Beratung eingebracht.
Dass dem Datenschutz in diesem Haus so wenig Zeit gegönnt wird, das hätte ich bei den Koalitionsfraktionen bei Weitem nicht vermuten können, aber okay.
Nun, Sie könnten ja mal Ihren Datenschutzbeauftragten dazu anhalten, dass er uns im Ausschuss besucht,
dann hätten wir da auch diskutieren können. Aber das will er ja scheinbar nicht. Er saß zwar vor der Tür, aber er kam nicht.
Aber das ist nicht der Punkt, zu dem wir heute hier sprechen, sondern der Antrag, den Sie eingebracht haben, „Drogen- und Suchtprävention für Kinder und Jugendliche und an Thüringer Schulen stärken“. Wir haben im Ausschuss eine sehr intensive Diskussion mit vielen Anzuhörenden in einer – sagen wir mal – eher untypischen Situation geführt, nämlich dass wir aus einem SB-Antrag heraus eine Anhörung beschlossen haben; ich vermute mal, deswegen kommen Sie auch jetzt mit diesem Antrag. Man hätte es auch andersrum machen können, man hätte natürlich zuerst den Antrag hier im Plenum machen können, den dann an den Ausschuss überweisen. Es war ein bisschen eine seltsame Situation, aber wir hatten eine gute Diskussion und haben auch viele Anzuhörende gehört. Vor allen Dingen ist mir die Äußerung der Polizei in den Ohren geblieben, die gesagt hat, sie schätzt ein, dass es an keiner Thüringer Schule keine Drogenprobleme gibt, sondern dass es weit verbreitet ist und fast jede Thüringer Schule auch mit Drogen in unterschiedlicher Art und Weise zu tun hat. Das muss einem natürlich schon Warnung und Mahnung genug sein, hier auch etwas zu tun. Da sind wir uns – glaube ich – auch einig, dass wir dagegen auch vorgehen wollen.
Ich will bei diesem Punkt aber auch gleich sagen, dass Sie nicht nur so einen Antrag schreiben dürfen, sondern auch konsequent bei sich selbst bleiben sollten in dem, wie Sie mit aktuell illegalen Drogen umgehen, nämlich mit Marihuana, und dort nicht ständig die Legalisierung fordern sollten. Denn uns ist in dieser Anhörung auch ganz klar gesagt worden, dass das die Einstiegsdroge ist, die
auch zu härteren Drogen führt. Deswegen sollte man da an Ihrer Stelle auch konsequent sein und sollte sagen: Wir wollen nicht, dass so etwas legalisiert wird, was eine starke Einstiegsdroge ist.
so wie es die Linke in Altenburg gemacht und bei einem Fest dort dazu aufgerufen hat. Das, denke ich, tut dem Ansinnen, was Sie hier formuliert haben, auch nicht gut.
Wenn man in die Punkte schaut, die Sie hier aufgerufen haben, dann ist das alles doch – sagen wir mal – eher oberflächlich. Wir fangen mal an bei Punkt 1, den geeigneten Maßnahmen und fachlich versierten Partnerinnen und Partnern, wissenschaftlichen, verlässlichen und repräsentativen Daten: Na ja, man kann das zwar versuchen, aber aus der Anhörung heraus hatte ich zum Teil nicht den Eindruck, dass man von den Schulen eine ehrliche Antwort bekommt, denn die Schulvertreter in der Anhörung haben eher gesagt, sie haben das Problem bei sich nicht so. Es war die Polizei, die gesagt hat, es besteht ein extremes Problem.
Deswegen muss man schon sehen, ob man dort zu Ergebnissen kommt, die dann auch realistisch und ehrlich sind.
Punkt 2, geeignete Maßnahmen zum Aufbau und zur Stärkung der kommunalen Vernetzung aller Akteure: Was sind denn geeignete Maßnahmen? Sie beschreiben hier nicht, was geeignete Maßnahmen sind, das klingt mir eher wie ein Platzhalter, den Sie hingeschrieben haben, um hier einen Punkt aufzunehmen.
Punkt 3, Landesstrategie „Drogen- und Suchtprävention an Schulen“: Auch das ist wieder nicht konkret, auch wenn es sicherlich einheitliche Maßnahmen braucht, wie man an Schulen damit umzugehen hat. Wir haben ja wirklich landesweit solche Drogenfälle auch bei Schulen, bei denen man denkt, die im ländlichen Raum mögen weniger betroffen sein. Nein, auch die sind gerade zum Beispiel mit Crystal Meth betroffen. Das ist eine Droge, deren Ausmaße so extrem sind, dass man sich einfach fragt, wie man so etwas nehmen kann. Dagegen muss man wirklich vehement vorgehen.
Aus-, Fort- und Weiterbildung: Ja, auch das ist wichtig, auch das ist aber ein Platzhalter, der jetzt nicht weiter untersetzt ist.
Dazu soll der Landtag dann 2020 unterrichtet werden. Also alles in allem kann man sicherlich nichts Falsches dazu sagen. Es wurde nicht wirklich in die Tiefe gegangen. Ich habe eher den Eindruck, Sie haben hier was formuliert, weil Sie aus der Anhörung was formulieren mussten, weil wir angehört haben, und das relativ schnell zusammengeschrieben. Wie gesagt: Das ist ein wichtiges Thema, ich finde, dem sollte man mehr Tiefgang widmen, als Sie es hier getan haben – so viel zur Einschätzung von uns dazu.