Protocol of the Session on February 28, 2019

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich stelle folgende Mündliche Anfrage:

Förderung von Brandschutzgutachten für Schulen in freier Trägerschaft

Die Thüringer Bauordnung sowie die Thüringer Schulbaurichtlinie stellen besondere Anforderungen an Brandschutzanlagen, Brandschutzeinrichtungen und Brandschutzvorkehrungen in den Thüringer Schulen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Besteht für Schulen in freier Trägerschaft die Möglichkeit, von der öffentlichen Hand Fördermittel für die Erstellung eines Brandschutzgutachtens zu erhalten?

2. Falls ja, wo und auf welcher Rechtsgrundlage können Schulen in freier Trägerschaft diese Fördermittel beantragen?

Bitte schön, Frau Ministerin Keller.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Zippel beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Im Rahmen von Schulbauvorhaben an Schulen in freier Trägerschaft werden die hierbei anfallenden Kosten für Brandschutzgutachten als Bestandteil der Baunebenkosten – Kostengruppe 700 laut DIN 276-1 – als zuwendungsfähig anerkannt und können somit grundsätzlich gefördert werden. Allerdings besteht für Zuwendungsfähigkeit von Baunebenkosten eine Obergrenze von 15 Prozent, der für die jeweiligen Vorhaben veranschlagten Kosten in den Kostengruppen 200 bis 600 laut DIN 276-1. Darüber hinausgehende Baunebenkosten sind nicht zuwendungsfähig. Für Brandschutzgutachten, die unabhängig von Schulbauvorhaben erstellt werden, besteht im Rahmen der Schulbauförderung keine Fördermöglichkeit.

Zu Frage 2: Freie Schulträger können beabsichtigte Schulbauvorhaben inklusive zugehöriger Brandschutzgutachten zum 30. Juni eines jeden Jahres beim Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft zur Förderung anmelden. Grundlage der Vorhabenanmeldung und der späteren Förderung ist die Richtlinie für die Gewährung finanzieller Zuwendungen zur Förderung des Schul- und Sporthallenbaus, also die Schulbauförderrichtlinie.

Ich sehe, es gibt keine weiteren Nachfragen. Wir kommen zur nächsten Anfrage des Abgeordneten Schaft, Fraktion Die Linke, in der Drucksache 6/6837. Bitte schön, Herr Schaft.

Vielen Dank, Frau Präsidentin.

Zukunft des Hochschulpakts und Auswirkungen in Thüringen

(Ministerin Keller)

Die dritte Phase des Hochschulpakts von Bund und Ländern läuft unter Einbeziehung der Ausfinanzierung bis 2023 aus. Der Wissenschaftsrat hat im vergangenen Jahr in seinem Positionspapier die Bedeutung des Pakts betont und angemahnt, dass die Rahmenbedingungen so gestaltet werden müssen, dass Verlässlichkeit und Kontinuität für die Gestaltung der Studienangebote gewährleistet und zugleich Flexibilität im Umgang mit aktuellen und künftigen Herausforderungen ermöglicht werden müssen. Vor diesen Vorzeichen und Erwartungen auch aus den Hochschulen finden derzeit die Verhandlungen von Bund und Ländern über die Nachfolgevereinbarung des Pakts statt. Am 13. Februar 2019 berichtete der „Tagesspiegel“ über die finanziellen Auswirkungen von vorliegenden Modellen, wobei Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Berlin Einbußen drohten und die neuen Bundesländer profitieren würden. Neben den Kriterien der Mittelverteilung sei derzeit auch die Verankerung der Dynamisierung der Hochschulpaktmittel sowie die geplante Beschlussfassung über den Pakt in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz am 3. Mai 2019 fraglich.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Modelle zur künftigen Verteilung, Dauerfinanzierung und Dynamisierung der Mittel des Hochschulpakts werden derzeit zwischen Bund und Ländern diskutiert?

2. Welche Auswirkungen hätten die derzeitigen Diskussionen und Überlegungen von Bund und Ländern auf die Zahlung aus dem Hochschulpakt für Thüringen?

3. Welche Überlegungen gibt es im Rahmen der Verhandlungen über die Nachfolgevereinbarung des Hochschulpakts zu der dritten Säule, dem „Qualitätspakt Lehre“?

4. Welcher Zeitplan ist für die weiteren Verhandlungen zwischen Bund und Ländern vorgesehen?

Bitte schön, für die Landesregierung spricht Staatssekretär Hoppe.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schaft für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern in den Gremien der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz – kurz GWK – sind zur Hochschulpaktnachfolge und zum Qualitätspakt Lehre noch nicht abgeschlossen, sodass die nachfolgenden Antworten

nur einen Zwischenstand wiedergeben. Dies vorausgeschickt nun zu den Fragen im Einzelnen.

Zu Frage 1: Nach Auffassung von Bund und Ländern sollen die Finanzierungsmodalitäten der Hochschulpaktnachfolge so ausgestaltet werden, dass die Verteilung der Mittel auf einem einfachen, stabilen und transparenten System beruht. Dies soll durch einen Mischindikator gewährleistet werden, der quantitäts- und qualitätsorientierte Indikatoren miteinander verbindet. Durch geeignete Bezugsgrößen sollen Schwankungen der Zuweisungen reduziert und langfristige Veränderungen im Hochschulsystem abgebildet werden. Dementsprechend soll die Verteilung der Mittel auf die Länder durch ein parametergesteuertes Verteilsystem auf Basis von Daten der amtlichen Hochschulstatistik erfolgen. Die derzeit – und ich betone „derzeit“ – von den Ländern favorisierten Parameter sind Studienanfänger im ersten Hochschulsemester, Studierende in der Regelstudienzeit plus zwei Semester sowie Absolventen in grundständigen Studiengängen. Bund und Länder sind sich darin einig, dass die Nachfolge des Hochschulpakts durch eine dauerhafte, also zeitlich nicht befristete Bund-Länder-Vereinbarung auf der Grundlage von Artikel 91b des Grundgesetzes geschlossen werden soll. Die Länder fordern ein Mittelvolumen von mindestens 1,88 Milliarden Euro Bundesmittel im Jahr 2021 und eine jährliche Dynamisierung von 3 Prozent, insbesondere um die erwartbaren Kostensteigerungen zu decken, nachhaltige Qualitätsverbesserung in Studium und Lehre zu ermöglichen und den Substanzerhalt des bestehenden Hochschulsystems zu sichern.

Zu Frage 2: Das derzeit von den Ländern favorisierte Mittelverteilungsmodell – das allerdings vom Bund noch nicht abschließend akzeptiert ist und das auch länderseitig noch eine Feinabstimmung erfordert – könnte – und ich betone „könnte“ – bei einer von den Ländern geforderten, mit einer dreiprozentigen Dynamisierung versehenen Verteilsumme von 1,88 Milliarden Euro und unter Berücksichtigung der Ausfinanzierungsphase des Hochschulpakts III zu insgesamt höheren oder mindestens gleich hohen jährlichen Mittelzuweisungen für Thüringen gegenüber dem Planwert 2020 führen. Diese Aussage ist aber mit aller Vorsicht zu genießen, zumal die Frage des Übergangs von der dreijährigen Auslaufphase des Hochschulpakts in die Anlaufphase des Nachfolgepakts noch nicht ausverhandelt ist. Die genaue Höhe der zu erwartenden Bundesmittel in den Jahren ab 2021 steht jedoch auch aufgrund des noch unbekannten Ergebnisses der erst im Jahr 2020 anstehenden Endabrechnung des Hochschulpakts III noch nicht fest. Im Übrigen wird die künftige Einnahmeentwicklung naturgemäß

(Abg. Schaft)

von den zuvor genannten Parametern des Verteilsystems abhängig sein, also deren Ist-Werten.

Zu Frage 3: Mit dem Bund-Länder-Programm „Qualitätspakt Lehre“ unterstützen Bund und Länder seit 2011 die Verbesserung der Studienbedingungen und der Lehrqualität an deutschen Hochschulen. Die Evaluation über die erste Förderphase hat ein positives Zwischenfazit ergeben. Vor diesem Hintergrund streben Bund und Länder eine Verstetigung der Mittel aus dem „Hochschulpakt Lehre“ an. Aufbauend darauf soll eine Nachfolgevereinbarung an die Ergebnisse des „Qualitätspakts Lehre I“ anknüpfen und in der Weiterentwicklung Raum für nachhaltige Erneuerungen in Studium und Lehre bieten. Noch nicht abschließend geklärt sind die Organisationsformen für die Nachfolge des „Qualitätspakts Lehre“ sowie die Finanzierung und das Fördervolumen insgesamt.

Zu Frage 4: Der nach wie vor verfolgte Zeitplan von Bund und Ländern sieht eine abschließende Befassung mit den Texten der Bund-Länder-Vereinbarung zur Nachfolge des Hochschulpakts sowie zur Nachfolge des „Qualitätspakts Lehre“ am 3. Mai 2019 in der GWK vor.

Vielen Dank.

Vielen Dank. Es gibt eine Nachfrage von Herrn Schaft. Bitte schön.

Ja, noch eine Nachfrage: Und zwar kam jetzt auch die Meldung, dass das Bundesbildungsministerium zumindest bilaterale Verträge mit den Ländern in den Raum gestellt hat. Auch seitens der FDP wird im Bundestag die Forderung mit Ziel- und Leistungsvereinbarungen aufgemacht. Hat so etwas zwischen Bund und Ländern in den Diskussionen schon eine Rolle gespielt oder ist so etwas vom Tisch?

Das hat in den Diskussionen eine Rolle gespielt – ich betone „gespielt“. Der Wunsch des Bundes nach bilateralen Vereinbarungen mit einzelnen Ländern fand keine Zustimmung auf der Länderseite, geschlossen dort nicht. Wir haben alternativ angeboten, über sogenannte Selbstverpflichtungen und ein transparentes Berichtssystem zu gehen. Eine Lösung zeichnet sich für den Ländervorschlag an dieser Stelle ab.

Danke schön. Wir sind übereingekommen, die drei restlichen Fragen heute noch zu behandeln. Ich rufe auf die Anfrage der Abgeordneten Floßmann in der Drucksache 6/6838. Bitte schön, Herr Zippel, Sie stellen die Frage für Frau Floßmann.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Im Namen der Abgeordneten Floßmann stelle ich folgende Mündliche Anfrage:

Die Thüringer Landesregierung hat in ihrem Doppelhaushalt 2018/2019 unter Titel 892 01, Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen für Schieneninfrastrukturvorhaben, finanzielle Mittel für die Planungsleistungen zum Wiederaufbau der Schieneninfrastruktur Werrabahn Eisfeld–Coburg eingestellt. Mit diesen Geldern sollte ein Raumordnungsverfahren durchgeführt werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Erkenntnisse liegen aus dem Raumordnungsverfahren Werrabahn Eisfeld–Coburg vor?

2. Welche Planungsleistungen in welcher Kostenhöhe wurden bisher durchgeführt?

3. Liegt eine Absichtserklärung des Freistaats Thüringen zur Umsetzung des Bauvorhabens Bahnlückenschluss Eisfeld–Coburg vor und – wenn ja – an welche Voraussetzungen ist diese geknüpft?

4. Welche weiteren Schritte zur Umsetzung des Vorhabens sind in welchem Zeitraum geplant?

Vielen Dank.

Danke schön. Für die Landesregierung antwortet Frau Ministerin Keller.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Floßmann beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Ein Raumordnungsverfahren über den Trassenverlauf ist bisher nicht durchgeführt worden. Inwiefern ein solches grundsätzlich erforderlich wird, ist von der beabsichtigten Trassenführung abhängig, insbesondere auch auf bayerischer Seite, wo Teile der alten Trasse bereits überbaut sind. Auf Thüringer Seite wurde die ehemalige Trasse bereits raumordnerisch gesichert. Darüber hinaus

(Staatssekretär Hoppe)

sind dann noch Vorplanungen zur Trassenführung und Umweltverträglichkeit vonnöten.

Zu Frage 2: Nach Kenntnis der Landesregierung sind auch in Ermangelung eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens, das als Vorhabenträger fungiert, keine Planungsleistungen durchgeführt worden.

Zu Frage 3: Die Thüringer Landesregierung hat sich mehrfach zum Lückenschluss positioniert und die Deutsche Bahn AG gebeten, einen Verfahrensvorschlag zur Vorbereitung und Durchführung eines Raumordnungsverfahrens zur Korridorfindung zu erarbeiten. Allerdings liegen etwa 70 Prozent der Strecke auf dem Gebiet des Freistaats Bayern, sodass zunächst ein Bekenntnis Bayerns zur Mitwirkung und Unterstützung erforderlich wäre.

Zu Frage 4: Ziel ist es, mit den Untersuchungen zur Umweltverträglichkeit, zur möglichen Trassenführung und der eisenbahntechnischen Ausgestaltung die Bedarfsplanfortschreibung im Jahr 2024 vorzubereiten. Nach Ansicht des Freistaats Thüringen ist die Relevanz der Strecke für den Schienengüterverkehr gegeben, sodass das Vorhaben potenziell im Bundesverkehrswegeplan eingeordnet werden kann. Daneben soll erörtert werden, inwieweit eine Durchführung der Planungen und ein späterer Betrieb der Strecke durch die Deutsche Bahn erfolgen wird.