Protocol of the Session on February 28, 2019

„Die Wartburgstadt ins Wanken bringen!“?

Verschiedenen Internetveröffentlichungen zufolge findet am 16. März 2019 eine Versammlung der Antifa unter dem Titel „Die Wartburgstadt ins Wanken bringen!“ in Eisenach statt.

Ich frage die Landesregierung:

(Staatssekretär Götze)

1. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung im Zusammenhang mit der genannten Versammlung hinsichtlich Anmelder, Veranstaltungsort und/ oder Zugweg, angemeldeter Teilnehmer, angemeldeter Kundgebungsmittel und erteilter Auflagen vor?

2. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über angemeldete Gegendemonstrationen?

3. Welches Einsatzkonzept verfolgt die Thüringer Polizei für die Versammlung in Eisenach?

4. Wie bewertet die Landesregierung den Sachverhalt?

Bitte schön. Es antwortet wieder Herr Staatssekretär Götze.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Walk beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Die Antwort zu Frage 1: Im Zusammenhang mit dem Internationalen Tag gegen Rassismus am 21. März wurde für den 16. März 2019 in Eisenach eine Versammlung unter dem Motto „Für eine humane Gesellschaft kämpfen – gegen Nazis handeln“ durch eine Einzelperson angemeldet. Diese Versammlung soll in der Zeit von 13.00 Uhr bis 19.00 Uhr im innerstädtischen Bereich Eisenachs als Aufzug durchgeführt werden. Nach den derzeitigen Planungen wird die Auftaktkundgebung in der Bahnhofstraße im Bereich zwischen Gabelsbergstraße und Müllerstraße von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr stattfinden. Anschließend wird sich der Aufzug von der Bahnhofstraße über den Karlsplatz, die Johannisstraße, die Goldschmiedenstraße, den Markt, die Georgenstraße bis zur Katharinenstraße/ Ecke Gargasse bewegen. Dort ist gegen 16.00 Uhr eine dreißigminütige Zwischenkundgebung geplant. Danach wird der Demonstrationszug durch die Katharinenstraße, die Kasseler Straße, den Bleichrasen und die Karl-Marx-Straße zu einer weiteren circa zwanzigminütigen Zwischenkundgebung auf der Straße vor der Synagoge führen, um anschließend über die Karl-Marx-Straße, die Clemdastraße, die Uferstraße, die Schillerstraße und die Müllerstraße zur Abschlusskundgebung im Bereich der Bahnhofstraße zum Ende zu kommen.

Gemäß der Versammlungsanmeldung werden circa 400 Personen erwartet. Als Kundgebungsmittel sind Lautsprecherfahrzeug, Lautsprecheranlage, Transparente, Hochtransparente, Generator, Zei

tungen, Flyer, Plakate, Straßentheater, Musikinstrumente, Schilderfahnen, Luftballons, Trillerpfeifen und Seifenblasen geplant. Mittlerweile wird auf verschiedenen Internetseiten zur Teilnahme an dieser Versammlung in Eisenach aufgerufen. Unter anderem wird unter dem Motto „Die Wartburgstadt ins Wanken bringen!“ zu einer bundesweiten Antifademonstration mobilisiert. Bislang fanden zwei Kooperationsgespräche statt. Ein Auflagenbescheid wird derzeit erarbeitet.

Die Antwort zu Frage 2: Es wurden bisher keine Gegendemonstrationen angemeldet.

Die Antwort zu Frage 3: Die Landespolizeiinspektion Gotha wurde mit der Durchführung eines polizeilichen Einsatzes beauftragt. Die Einsatzunterlagen sind gegenwärtig in Erarbeitung.

Die Antwort zu Frage 4: In diesem Zusammenhang verweise ich zunächst auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 3. Eine abschließende Bewertung ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass der 21. März 1966 von den Vereinten Nationen zum Internationalen Tag gegen Rassismus erklärt wurde. Die Landesregierung unterstützt selbstverständlich ein der Vielfalt und dem friedlichen Miteinander verpflichtetes Thüringen, in dem man sich gegen Rassismus und Diskriminierung wendet.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Es gibt eine Nachfrage vom Fragesteller. Bitte.

Danke, Frau Präsidentin. Herr Staatssekretär, danke für die Ausführungen. Ich habe eine Nachfrage zur Mobilisierung bzw. zu den Aufrufen, Sie haben die Internetaufrufe angesprochen: Sind der Landesregierung weitere Mobilisierungsaufrufe außerhalb des Bereiches Internet bekannt?

Die sind mir momentan nicht bekannt. Ich lasse das gern recherchieren und Sie bekommen eine schriftliche Antwort.

Eine weitere Nachfrage. Bitte.

Danke, Frau Präsidentin, danke Herr Staatssekretär. Ist der Landesregierung bekannt, dass unter

anderem in Hamburg großflächig im öffentlichen Raum für die Versammlung geworben wird?

Das ist durchaus möglich. Falls das so sein sollte, werde ich Ihnen schriftlich eine Antwort geben.

Vielen Dank. Ja, bitte schön, Frau Abgeordnete König-Preuss.

Erst einmal danke schön für die Anfrage, Herr Walk. Ist denn der Landesregierung bekannt, ob hinter der Versammlung der Antifa maßgeblich a) der Antifa e. V., b) die Antifa GmbH oder c) die Antifa Senioren stecken, die auf Twitter schon zu einem eigenen Rollatorblock für den 16. März aufrufen?

Diese Frage beantworte ich Ihnen auch schriftlich.

(Heiterkeit im Hause)

Danke schön. Wir kommen zur Anfrage der Abgeordneten Leukefeld, Fraktion Die Linke, in der Drucksache 6/6830. Bitte schön, Frau Leukefeld.

Danke schön, Frau Präsidentin.

Abrissförderung neu überdenken

In der Tageszeitung „Freies Wort“ war Anfang des Jahres 2019 zu lesen: Damit dauerhaft leer stehende Häuser den Markt nicht blockieren, können Wohnungsunternehmen in Thüringen weiter auf Steuergeld für Abrisse setzen. Des Weiteren wird dargelegt, dass Wohnungsunternehmen sowohl über das Bund-Länder-Programm zum Stadtumbau als auch über die Thüringer Landesförderung bis zu 100 Prozent der Kosten für den Abriss von Wohnungen gefördert bekommen können, allerdings gedeckelt auf maximal 70 Euro pro Quadratmeter. Bekannt ist, dass die Kosten für Abriss und Entsorgung deutlich höher liegen und aus diesem Grund leer stehende Wohnblöcke nicht abgerissen werden können.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welcher Höhe wurde im vergangenen Jahr 2018 in Thüringen der Abriss von wie vielen Wohnungen mit Landesmitteln unterstützt?

2. Werden bei zukünftiger Abrissförderung die unterschiedlichen regionalen Standortbedingungen wie Bautyp des Gebäudes und die vor Ort vorhandene Entsorgungssituation beachtet?

3. Ist vorgesehen, die bisherige praktizierte PoolLösung durch eine am Bedarf orientierte flexible Lösung zu ersetzen und die nach einer öffentlichen Ausschreibung ermittelten realen Kosten anzuerkennen?

4. Ist demnächst mit einer Anhebung der derzeitigen Förderhöchstgrenze von 70 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche für Abrisse im Rahmen des Stadtumbaus zu rechnen?

Vielen Dank. Für die Landesregierung antwortet Frau Ministerin Keller.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Leukefeld beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Für 2018 liegt die Auswertung der rückgebauten Wohnungen noch nicht vor. Im Jahr 2017 wurden 595 Wohneinheiten im Programm „Stadtumbau“ zurückgebaut. Demgegenüber stehen zugeteilte Finanzhilfen von 3,335 Millionen Euro.

Zu Frage 2: Da die Höhe der Förderung über eine bundeseinheitliche Pauschale geregelt ist, können unterschiedliche Bautypen und regionale Entsorgungsbedingungen keine Berücksichtigung finden. Hier konnte in der Vergangenheit ein Ausgleich über die in Thüringen eingeordnete Pool-Lösung erfolgen. Eine Änderung der Verfahrensweise ist im Rahmen der Verhandlungen zu den jährlichen Verwaltungsvereinbarungen mit dem Bund jetzt im Herbst 2019 zu diskutieren.

Zu Frage 3: Die Pool-Lösung in Verbindung mit einer gegebenenfalls zu erhöhenden Kostenpauschale ist im Hinblick auf den weiteren Nachweis und den Verwaltungsaufwand im Förderverfahren eine gute Variante. Auch die Berücksichtigung der tatsächlichen Kosten als Grundlage der Ermittlungen für eine Förderung ist denkbar. Inwieweit die Ausnahmeregelung einer nahezu hundertprozentigen Förderung für den Rückbau dauerhaft nicht mehr benötigter Wohnungen beibehalten wird, bleibt abzuwarten, weil das eine Bund-Länder-Regelung ist.

Zu Frage 4: Die aktuell eingeordnete Höhe der Rückbaukosten ist das Ergebnis der Verhandlun

(Abg. Walk)

gen zwischen dem Bund und den Ländern, die im Rahmen der jährlichen Gespräche zu Verwaltungsvereinbarungen Städtebauförderung geführt werden. Im Zusammenhang mit der Evaluierung der Programme „Stadtumbau Ost“ und „Stadtumbau West“ und der darauffolgenden Zusammenlegung beider Teilprogramme 2017 wurden die Rückbaukosten mit dem Bund, den Ländern und der Wohnungswirtschaft diskutiert. Im Ergebnis konnte keine Einigkeit zur Erhöhung der Rückbaukosten erzielt werden, sodass auch im aktuell uns vorliegenden Verwaltungsvereinbarungsentwurf 2019 keine Änderung der Rückbaukosten erfolgt ist. Entsprechender Anpassungsbedarf wird als Thema auch für die diesjährigen Verhandlungen erneut aufgenommen.

Danke schön. Es gibt eine Nachfrage, bitte schön.

Herzlichen Dank für die Antworten. Nur eine kleine Nachfrage: Gehe ich recht in der Annahme, dass das im Herbst 2019 noch einmal auf die Tagesordnung gesetzt und neu diskutiert wird?

Von unserer Seite auf jeden Fall.

Herzlichen Dank.

Vielen Dank, Frau Leukefeld und Frau Ministerin. Wir kommen zur nächsten Anfrage des Abgeordneten Zippel, CDU-Fraktion, in der Drucksache 6/6836. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich stelle folgende Mündliche Anfrage: