Protocol of the Session on February 28, 2019

Im Mittelpunkt der Gesetzesnovelle und des Entschließungsantrags stehen all die Empfehlungen an die Landesregierung, die sich mit der Stärkung der Mitbestimmung junger Menschen auseinandersetzen. Letztlich geht es darum, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, die Mitbestimmungsstrategie der Landesregierung auch umzusetzen. Anfang dieses Jahres haben wir dazu hier im Landtag eine Fachtagung mit Vertreterinnen und Vertretern von Jugendverbänden, kommunalen Mitbestimmungsgremien, von Schülervertretungen, aber auch mit Fachkräften und Multiplikatoren durchgeführt. Wer das Engagement, wer die Lust dieser jungen Menschen auf das Mitmachen, auf Gestaltung, auf Übernahme von Verantwortung vom Spielplatz über die Freizeiteinrichtung in die Schule bis hin zur Mitwirkung im parlamentarischen Gremium an dem Tag hier erlebt hat, dem muss um die Demokratie nicht bange werden.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Mehr denn je bin ich mir sicher: Wenn wir Erwachsenen den Kindern und Jugendlichen ausreichend Möglichkeiten bieten, wenn wir sie mit ihren Anliegen ernst nehmen, wenn wir Kindern und Jugendlichen realen Einfluss und tatsächliche Verantwortung übertragen, wenn wir für kontinuierliche Begleitung und flankierende Unterstützung ohne Bevormundung sorgen, dann führt die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zum Erfolg. Wenn wir Kindern und Jugendlichen zutrauen, dass sie ihre Interessen selbst vertreten, dann wird das auch gelingen. Es wird zum Erfolg für die Interessenwahrnehmung junger Menschen und zum Erfolg für eine starke Demokratie, denn Demokratie erlernen funktioniert durch Demokratie erleben in der Familie, aber auch in den Lebenswelten außerhalb der Familie. Dazu zählen Kitas und die Schulen, die Be

triebe, wenn es um Ausbildung geht, aber eben auch Angebote der Kinder- und Jugendhilfe.

Eine letzte Anmerkung zum Entschließungsantrag: Das SGB VIII – also das Bundesgesetz, das hier zugrunde liegt – sollte bereits in der vergangenen Legislaturperiode novelliert werden. Auch diese Bundesregierung hat sich das erneut vorgenommen. Im Laufe des nächsten Jahres soll hier ein Referentenentwurf vorgelegt werden und gerade findet schon im Vorfeld dazu ein umfangreicher Beteiligungsprozess unter anderem der Länder statt. Bis zum heutigen Zeitpunkt spielen dabei die Leistungen der Jugendarbeit, der Jugendverbandsarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes leider kaum eine Rolle. Mehr als 28 Jahre nach Inkraftsetzen des SGB VIII mit all seinen guten Ansätzen ist es an der Zeit, konstruktiv, kritisch zu reflektieren, wo Verbesserungen und Anpassungen notwendig sind – nicht mit dem Ziel, Leistungen abzubauen, sondern mit dem Ziel der Anpassung an die Lebenslagen der Menschen einerseits und der tatsächlichen Realisierung auf Ebene der Kommunen und der Länder andererseits. Selbstbewusst sage ich mit Blick auf die heutige Debatte und den zur Abstimmung stehenden Gesetzentwurf und den Entschließungsantrag: Der Bund kann bei der anstehenden Novellierung zweifelsohne von Thüringen lernen – sowohl inhaltlich als auch bei der verbindlichen Förderung der öffentlichen und freien Träger, die vor Ort für gute Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen sowie ihren Familien sorgen. Und auch eines muss bei der Novellierung des SGB VIII gelten: Es wird Zeit für mehr Verbindlichkeit.

(Beifall SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieses Gesetz samt dem Entschließungsantrag ist meiner Überzeugung nach ein sehr gutes Gesetz, nicht nur weil es die Versprechen des Koalitionsvertrags in die Tat umsetzt, sondern zugleich weil es auch den bundesgesetzlichen Auftrag des SGB VIII an die Länder und den Thüringer Verfassungsauftrag aufgreift. Es stärkt und unterstützt Kommunen in ihrem Auftrag, Kinder- und Jugendarbeit zu stärken, und es leistet einen wichtigen Beitrag zur Demokratie, weil es jungen Menschen die Möglichkeit gibt, Demokratie zu erfahren.

Was genau jetzt die CDU anders oder besser machen will, ist mir – ehrlich gesagt – auch nach der Rede von Herrn Bühl nach wie vor nicht ganz klar. Wenn Kern Ihrer Kritik ist, dass Sie an der Erstellung des Gesetzentwurfs nicht eingebunden waren – und mir ist in den vergangenen vier Jahren nicht aufgegangen, dass die CDU-Fraktion ein intensives Bedürfnis hatte, Rot-Rot-Grün tatsächlich

näherzukommen –, dann seien Sie doch an der Stelle mutig und stimmen Sie heute dem Gesetzantrag zu. Sie haben uns zwar vorgeworfen, wir hätten Sie aus der Beratung ausgeschlossen. Ich würde aber sagen: Sie haben sich der Beratung entzogen, denn Sie haben uns bis heute nicht verraten, wo Sie während der Anhörung waren,

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

was Sie davon abgehalten hat und was Ihnen da tatsächlich wichtiger war. Auch dass Sie angekündigt haben, dass die CDU ein noch besseres Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz vorlegen wird, wenn sie wieder in Verantwortung ist, kann uns – glaube ich – an dieser Stelle nicht trösten. Denn es wird ein Rätsel bleiben, warum die CDU die 25 Jahre, die sie in Regierungsverantwortung war, nicht genutzt hat, um ein solch gutes Kinderund Jugendhilfe-Ausführungsgesetz vorzulegen, sondern das Gegenteil gemacht hat: die Kinderund Jugendarbeit in Thüringen massiv geschwächt hat.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieses Gesetz haben wir für die jungen Menschen in Thüringen novelliert. Es schafft mehr Sicherheit für Angebote der Jugendarbeit und stärkt ihr Recht auf Mitbestimmung. Als Nächstes wird es darum gehen, das Gesetz mit Leben zu füllen. Ich freue mich sehr, heute diesem Gesetz und dem Entschließungsantrag zustimmen zu können, und bitte Sie darum, das auch zu tun. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Abgeordnete Rothe-Beinlich das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste, wir beraten immer noch das Thüringer Gesetz zur Unterstützung einer eigenständigen Jugendpolitik – es findet gerade ein Wechsel auf der Tribüne statt – und ich möchte gern vorweg noch einmal eines klarstellen: Dieses Gesetz ist ein wichtiger Meilenstein unserer rot-rot-grünen Koalition und trägt ganz maßgeblich zur Verbesserung der Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen bei, denn das Gesetz führt dazu, dass Kinder als eigenständige Persönlichkeiten wahr- und ernst genommen werden.

(Abg. Lehmann)

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Übrigens steht im Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz auch nichts, was das Grundgesetz infrage stellt, ganz im Gegenteil: Es geht hier um eine Ausgestaltung der Sozialgesetzgebung, die in Landeszuständigkeit fällt, und das ist unsere Aufgabe, dies zu tun, und der sind wir nachgekommen.

Wir haben nach der ersten Lesung des Gesetzes hier im Parlament – das war im August – eine umfangreiche Anhörung im Landtag durchgeführt, nur leider war die CDU nicht anwesend. Und Herr Bühl: Ich muss Sie jetzt leider korrigieren und will das auch sehr deutlich tun. Denn am 18. September 2018 haben wir das erste Mal – das hatte Frau Lehmann auch schon bei der Berichterstattung ausgeführt – im Bildungsausschuss zu diesem Gesetz beraten. Wir haben Ihnen auch sehr frühzeitig einen Vorschlag für einen Termin zur Anhörung gemacht, die am 29. Oktober 2018 mündlich stattfinden sollte. Es ist schon beachtlich, dass die Mitglieder der CDU-Landtagsfraktion trotz Ihrer nach § 8 Abgeordnetengesetz gesetzlichen Pflicht zur Teilnahme an Ausschusssitzungen an der mündlichen Anhörung nicht teilgenommen haben. Sie haben vielmehr behauptet, es fände eine Arbeitskreissitzung statt – auswärtig.

Ich will hier darauf hinweisen, weil es jetzt gerade in den sozialen Netzwerken eine kleine Auseinandersetzung mit einem netten Mitarbeiter der Pressestelle der CDU-Landtagsfraktion gibt, dass ich es sehr löblich finde, dass die CDU einen öffentlich nachvollziehbaren Kalender über die Arbeitskreissitzungen und alle anderen relevanten Termine der Fraktion führt. Eine Arbeitskreissitzung oder eine auswärtige Sitzung Ihres Arbeitskreises am 29. Oktober war im Kalender aber nicht zu finden.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Hört, hört!)

Bis heute hat man uns nicht erzählt, warum niemand von der CDU an der mündlichen Anhörung teilgenommen hat. Ich sage ganz direkt: Ich glaube, Sie wollten es einfach nicht. Das bedauere ich sehr, denn wir haben uns wirklich bemüht, diesen Termin auch im Vorfeld mit Ihnen intensiv abzustimmen. Für mich war das einmal mehr ein Beleg dafür, welchen Stellenwert die Kinder- und Jugendpolitik für Sie ganz offenkundig hat.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir haben – im Gegensatz zu Ihnen – die Anhörung intensiv genutzt und uns über den Gesetzentwurf verständigt. Die Ergebnisse liegen nun auch in

unserem Änderungsantrag vor, der auch Eingang in die Beschlussempfehlung gefunden hat. Im Übrigen gab es nicht nur die mündliche Anhörung. – Wenn Sie die Zeitabläufe eben wahrgenommen haben, war für diese und die Vorbereitung durchaus genügend Zeit. – Es gab auch noch eine schriftliche Anhörung. Frau Engel und Frau Lehmann hatten darauf hingewiesen.

Aus der Anhörung haben sich auch für uns diverse Änderungsvorhaben ergeben. So schlägt unser Änderungsantrag beispielsweise vor, die Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte junger Menschen im Jugendhilfeausschuss zu stärken, indem diese dort zukünftig vor Ort mitarbeiten. Die Satzung muss selbstverständlich auch jugendgerecht ausgestaltet sein. Da sich die Vertreterin der AfD so aufgeregt hat, dass sich im Gesetz solche unbestimmten Begriffe wiederfinden würden wie „in geeigneter Form einbeziehen“ kann ich Ihnen nur sagen: Diese Begrifflichkeit findet sich in ganz vielen Gesetzen. Natürlich muss es darum gehen, eine geeignete Form zu finden, die sicherlich eine andere ist, wenn es darum geht, junge Menschen in Diskussionsprozesse einzubeziehen, als wenn es sich ausschließlich an Erwachsene richtet. Schon die Ansprache muss eine andere sein und auch die Art und Weise der Darstellung muss vielleicht eine andere sein. Insofern ist es nur sachgerecht, genauso vorzugehen.

Außerdem ist uns die umfassende Einbeziehung wichtig, so zum Beispiel der Kita-Elternsprecher auf der Ebene der örtlichen Jugendhilfeausschüsse genauso wie auf der Landesebene. Hier wollen wir landesweit bestehende Jugendmitbestimmungsgremien auch in die Arbeit des Landesjugendhilfeausschusses noch intensiver einbeziehen. Wir haben uns über den konkreten Gesetzesvorschlag hinaus einige Gedanken gemacht, wie wir die eigenständige Jugendpolitik in Thüringen voranbringen können und dazu einen Entschließungsantrag vorgelegt. Dazu habe ich vorhin bei der Einbringung schon Einiges gesagt.

Lassen Sie mich also feststellen, dass die allermeisten Jugendlichen – das sehen wir immer wieder aus allen möglichen Studien und Erhebungen – mit großem Optimismus in die Zukunft sehen. Diesen Optimismus und auch die genauen Vorstellungen von jungen Menschen, die sie für ihre Zukunft haben, für das, was sie richtig und falsch finden, wollen wir durch Partizipation und Mitbestimmung fördern.

Mit diesem wichtigen jugendpolitischen Gesetz auf Landesebene verbessern wir die Lebensbedingungen junger Menschen in vielerlei Hinsicht; das ist hier auch schon umfangreich ausgeführt worden. Besonders froh bin ich darüber, dass wir die örtliche

Jugendförderung, die wir als Koalition von bereits 11 Millionen auf 15 Millionen Euro erhöht haben, nun auch im Thüringer Kinder- und JugendhilfeAusführungsgesetz verankern und damit deutlich stärker absichern können. Wir garantieren damit den Landkreisen und kreisfreien Städten zukünftig eine finanzielle Unterstützung für die vor Ort so wichtige Jugendarbeit, die Jugendverbandsarbeit, die Jugendsozialarbeit und den Kinder- und Jugendschutz. Ebenso werden wir die Schulsozialarbeit derzeit mit 11,3 Millionen Euro gesetzlich verankern und damit auch hier eine langjährige jugendpolitische Forderung umsetzen.

(Beifall DIE LINKE)

Ich kann Ihnen also sagen, dass sich Thüringen mit diesem Gesetz der Herausforderung stellt, sich intensiv mit den Lebensbedingungen junger Menschen auseinanderzusetzen, und die Politik auf die Interessen von Jugendlichen ausrichtet. Ich gebe mich auch noch einmal der Hoffnung hin, dass vielleicht tatsächlich alle diesem Gesetzentwurf zustimmen können. Nur weil er nicht von Ihnen kam... Es ist trotzdem, meine ich, das sagen auch alle Fachleute, ein sehr gutes Gesetz. Mit dem Entschließungsantrag machen wir es richtig rund, bringen wir ganz viele wichtige Maßnahmen auf den Weg, so auch den lange geforderten Jugendcheck. Da es uns um die Sache geht, sollte es auch nicht schwerfallen, dem Gesetzentwurf und dem Entschließungsantrag zuzustimmen. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine Wortmeldungen vor. Herr Minister Holter, Sie haben das Wort für die Landesregierung.

Danke. Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Schülerinnen und Schüler! Frau Muhsal, wir feiern in diesem Jahr den 100. Geburtstag der Weimarer Reichsverfassung, die Geburtsstunde der Demokratie in Deutschland. Ihr Beitrag zeigt deutlich, wo die AfD steht, zeigt, dass die AfD vor 1919 zurückfallen will. Ihr kinder- und familienpolitisches Bild ist wirklich ein Bild aus dem 19. Jahrhundert, das ist ganz klar.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir wollen Kinder und Jugendliche erziehen, wir wollen sie heranbilden, dazu, dass sie Verteidigerinnen und Verteidiger sowie Vertreterinnen und Vertreter der Demokratie sind,

(Unruhe AfD)

dass sie, wie Frank-Walter Steinmeier, der Bundespräsident, am 6. Februar in Weimar gesagt hat, das Symbol der Demokratie „Schwarz-Rot-Gold“ hochhalten und nicht Ihnen, der AfD überlassen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir wollen, dass sie für eine offene, demokratische und tolerante Gesellschaft eintreten, dass sie dieses Symbol nicht als ein Symbol der nationalen Abschottung verstehen. Sondern: Wir wollen, dass sie dieses Symbol als Symbol der Offenheit Deutschlands verstehen, und wir wollen, dass sie ihre Nachbarn, egal welcher Religion, welcher Hautfarbe, welcher Herkunft, als das verstehen, was ihre Nachbarn sind, nämlich Menschen, Jugendliche, Kinder ihres Alters, die gleiche Rechte und gleiche Bedingungen in Deutschland und Thüringen vorfinden wollen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Deswegen kann man über das Gesetz viel sprechen. Das müssen wir auch und das haben wir in der Vergangenheit auch getan. Dieses Gesetz stärkt die Rechte von Kindern und Jugendlichen. Wir, Rot-Rot-Grün, wollen – so habe ich die CDU, Herrn Bühl, auch verstanden –, dass Kinder und Jugendliche die Rechte, die sie haben, nicht nur einfordern, sondern auch umsetzen. Denn Demokratie bedeutet gelebte Demokratie, Demokratie bedeutet, dass Menschen mitmachen, dass die Demokratie als solches tatsächlich dann auch gelebt wird. Deswegen ist dieses Gesetz nicht nur etwas, was dann für Verwaltung und Gremien eine Rolle spielt, sondern auch für euch, für junge Leute hier in Thüringen. Es ist eine Aufforderung zum Mitmachen, nicht nur Rechte einzufordern, sondern diese Rechte wahrzunehmen, nicht nur einmal, sondern dauerhaft. Das genau ist der Geist dieses Gesetzes, meine Damen und Herren.

Dieses Gesetz selbst ist ein Beispiel für gelebte Demokratie, für gelebte parlamentarische Demokratie; die Rednerinnen und Redner sind schon darauf eingegangen. Es war die Initiative von Rot-Rot-Grün, hier im Parlament einen Antrag zur eigenständigen Jugendpolitik in Thüringen einzubringen. Dieser ist hier verabschiedet worden. Damit ist ein Auftrag formuliert worden, ein entsprechendes Gesetz zu verabschieden. Nun heißt dieses Gesetz „Thüringer

(Abg. Rothe-Beinlich)

Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz“. Damit wird schon deutlich – Diana Lehmann ist darauf eingegangen –, es handelt sich hier nicht um ein eigenständiges Gesetz des Landes Thüringen, sondern wir sind aufgefordert, ein Landesausführungsgesetz zu einem Bundesgesetz zu machen. Im Rahmen des Bundesgesetzes haben wir bestimmte Dinge zu regeln. Das nur zur Erläuterung.

Was ist passiert: Dieser Beschluss über die eigenständige Jugendpolitik war damit verbunden, einen Auftrag zu formulieren, dieses Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz neu zu fassen. Die fünfte Fassung liegt heute nun zur Verabschiedung vor. Da muss ich mal sagen: Das war nicht nur ein demokratischer Prozess, sondern auch ein sehr sportlicher Prozess, weil dieser Gesetzentwurf in einer sehr kurzen Zeit vorgelegt, parlamentarisch beraten wurde und heute mit dem Entschließungsantrag – über den gesprochen wurde – zur Abstimmung vorliegt. Ich kann mich bei den Abgeordneten der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen für diese Arbeit nur bedanken, weil nicht nur substanziell gearbeitet wurde. Es ist konstruktiv gearbeitet worden. Und – das ist auch demokratisch – es wurden viele, viele einbezogen. Die parlamentarische Anhörung ist das eine, aber die vielen Gespräche, die geführt wurden, die vielen schriftlichen Anhörungen, die auch in dieses Gesetzeswerk eingegangen sind, sind das andere. Deswegen, wenn man ein Beispiel für gelebte parlamentarische Demokratie suchen und finden will, dann muss man sich genau mit der Entstehung dieses Gesetzes auseinandersetzen. Das beweist, dass eine offene Arbeit der Parlamentsfraktionen von Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen genau das umsetzt: ihre, eure Auffassung mit einzubeziehen. Genau das ist mit diesem Gesetzentwurf passiert. So schlecht kann er ja nicht sein, weil die AfD ihn grundsätzlich ablehnt.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das ist das höchste Lob, was man bekommen kann.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Unruhe AfD)