Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir als Bündnis 90/Die Grünen sagen ganz eindeutig: Wir begrüßen das Carsharinggesetz und sind sehr froh, dass es jetzt noch in den Landtag eingebracht wurde. Das ist eine sehr gute Möglichkeit, alternative Mobilität zu fördern. Für uns Grüne ist ganz klar, dass das allerdings erst der letzte Schritt ist. Wir haben eine ganz klare Prioritätenliste, was wir uns unter Mobilität vorstellen. Als Erstes wollen wir die CO2-freien Bewegungsmöglichkeiten – das sind der Fußverkehr und der Radverkehr – am stärksten unterstützen, weil sie keine CO2-Emissionen haben und auf kurze Distanzen die schnellsten Möglichkeiten sind. Als Nächstes kommt ein gut ausgebautes öffentliches Nahverkehrssystem, sowohl im Schienenpersonennahverkehr als auch mit Bussen im städtischen und ländlichen Bereich.
Als Nächstes müssen wir uns Gedanken machen, wie wir den Individualverkehr, den Pkw-Verkehr, umweltfreundlicher gestalten können. Dazu gehört in diesem Bereich wiederum als erste Priorität, Systeme zu etablieren und zu unterstützen, die eine gemeinsame Nutzung ermöglichen. Dort ist erfreulicherweise ein Trend zu erkennen, dass das immer
mehr Menschen machen wollen, auch aus praktischen Beweggründen heraus, die entweder nicht mehr so viel Geld für einen Pkw-Stellplatz zahlen wollen oder einen Stellplatz in dicht besiedelten Räumen zum Beispiel gar nicht mehr bekommen oder es einfach zu kostenintensiv ist, ein eigenes Auto zu haben. Es ist ja immer so: Viele Autofahrer wie man selbst sehen die Kosten oftmals nur, wenn sie an die Tankstelle fahren. Wenn man sich aber mal die Statistiken anschaut und damit auseinandersetzt, was ein Kilometer überhaupt kostet, ist man schnell bei 40, 45 oder 50 Cent pro Kilometer für ein Mittelklasseauto. Wenn man so einen Vergleich macht, sieht man als Erstes transparent, wie günstig der öffentliche Nahverkehr eigentlich ist, wenn man es auch mit den realen Kosten gegenüberstellt. Zweitens sieht man, wenn man ein alternatives Carsharingsystem nutzt, dass die Kosten dort geringer sind. Das machen in zunehmender Weise immer mehr Firmen, aber auch Privatpersonen. Das wollen wir als Bündnis 90/Die Grünen ganz klar unterstützen.
Allerdings haben wir in dem vorliegenden Gesetz noch ein paar Punkte, die wir gern geregelt haben wollen. Als Erstes ist aus unserer Sicht wichtig, wir sehen da – das möchte ich formal auch noch mal sagen, damit es dann nicht ein Bepackungsverbot gibt – noch Regelungsbedarf, dass wir Carsharing zum Beispiel auch für Lastenräder oder für Fahrräder regeln, weil ich ganz klar der Meinung bin, dass dies auch auf öffentlichen Bereichen möglich sein sollte und dass wir diesen Bereich nicht ausschließen sollten. Ich hoffe, dass wir im Ausschuss Anregungen bekommen, wie das in anderen Bundesländern geregelt ist und dass wir das noch aufnehmen können.
Der zweite Punkt ist: Uns geht es noch mal klar um die Höhe. Wir finden es ungerecht – die Formulierung lässt das jetzt noch ein bisschen offen, was einerseits gut ist, aber andererseits besteht auch eine Gefahr –, wenn man die Gebühr mit wirtschaftlichen Möglichkeiten vergleicht, dass da doch eine Ungerechtigkeit entsteht. Es gibt ein praktisches Beispiel. In Weimar kostet ein Einwohnerparkplatz ungefähr 100 Euro im Jahr. Als Gebühr müssen Carsharinganbieter – noch nicht im öffentlichen Raum, weil das noch nicht geht – auf städtischen Grundstücken den gleichen Betrag bezahlen, allerdings pro Monat. Da sehen wir ein großes Ungleichgewicht. Wir denken, das Gesetzesvorhaben ist eine Chance, dort einen Ausgleich zu schaffen, dass sich also die Gebührenhöhe zum Beispiel in der Region eines Anwohnerparkplatzes befindet. Carsharing ist dafür ideal geeignet, circa zehn Autos zu ersetzen. Gerade für Einwohner ist es ein Riesenvorteil, für die Städte, Raum zu sparen, und
auch für die Bewohnerinnen und Bewohner, dass die für die übrig gebliebenen Autos zum Beispiel einfacher Parkplätze finden oder diese Flächen auch anders genutzt werden können. Deswegen, finden wir, sollte jede Möglichkeit genutzt werden, um dort auch finanziell für die Carsharinganbieter ein attraktives Angebot zu machen. Es steht außer Frage, dass das nicht eine Direktvergabe sein soll, sondern dass das natürlich dann auch ausgeschrieben wird, aber mit möglichst kalkulierbaren und geringen Kosten, dass es auch attraktiv wird.
Der zweite Punkt, der uns sehr wichtig ist: dass man alternative Energieversorgung bevorzugt. Das könnte man zum Beispiel auch in den Kommunen über verschiedene Tarifmodelle machen. Also ganz bildlich gesprochen: Zugebenermaßen wird es auch notwendig sein, die Carsharinganbieter haben auch noch Dieselautos, zum Beispiel für lange Strecken, ist auch eine aktuelle Technik. Aber wenn jetzt zum Beispiel Elektroautos eingesetzt werden, dann sollte zum Beispiel ermöglicht werden, dass die Nutzungsgebühr geringer ist. Prinzipiell ist das auch durch die Formulierung möglich, dass Umweltkriterien mit berücksichtigt sind. Aber das wollen wir als Grüne noch mal verstärken.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, insgesamt freue ich mich sehr, dass das Gesetz jetzt kommt. Ich bin davon überzeugt, dass wir in der Ausschussberatung schnell zum Ziel kommen können, weil die Koalitionsfraktionen sich einig sind, dass Carsharing ein gutes Modell ist, das wir auch im öffentlichen Bereich umsetzen wollen. Vielen Dank.
Werte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, schönes Thema. Ich finde, das einzig Politische, was es hat, ist letztendlich, dass es noch in der 6. Wahlperiode erledigt werden muss, weil es im Koalitionsvertrag steht.
Ich sage mal, es braucht ja nicht unbedingt immer Gesetze, um etwas umzusetzen. Aber darauf komme ich später noch, lieber Kollege Kobelt. Als ich das Gesetz gelesen habe, habe ich gesagt, okay, Regelungsbedarf ist da, definitiv, müssen wir machen. Das hat mich so ein bisschen an den letzten
Besuch in München erinnert. Da stand ich im Hochhaus in der 12. Etage und habe gesagt: Ihr habt es hier gut, alternative Mobilität, überhaupt kein Thema. Da sieht man die Fläche, wo man das anwenden kann, wir haben ganz andere Probleme im ländlichen Raum. Ich könnte mir auch vorstellen, dass dieser Regelungsbedarf, wie auch schon angesprochen, genau in diesen Ballungszentren natürlich notwendig ist und dass da die angesprochenen Themen wie Wettbewerbsfähigkeit, Konkurrenz etc. auch gegeben sind. Ich sehe es für Thüringen aber noch so ein bisschen als Luxusproblem, weil ich mir nicht vorstellen kann oder zumindest keine Kenntnis davon habe, dass wir momentan konkurrierende Wettbewerber haben. Aber was nicht ist, kann ja noch werden. Ich hoffe aber, dass es nicht nur in den Ballungszentren ist, weil sich da nämlich abzeichnet, dass das Carsharing immer mehr von denen genutzt wird, die sonst Bus oder Straßenbahn gefahren sind. Das ist natürlich jetzt auch nicht der richtige Weg.
Das Thema „Regulierung und Parkflächen“ ist ein Thema in den Städten und Gemeinden. Deswegen finde ich das auch gut, dass man, weil öffentliche Parkplätze in der Regel mit Steuergeldern bezahlt werden, dann auch eine Regelung zur Gebührenbelastung für diejenigen findet, die dann die Flächen nutzen.
Aber jetzt, Herr Kobelt, passen Sie auf: Vor dem Gesetz oder mit dem Gesetz gab es natürlich auch schon Initiativen. Jetzt werden Sie vielleicht etwas erfahren, was Sie nicht von mir vermuten. Ich habe vor einem Vierteljahr angefangen, in einer Modellregion des Wartburgkreises zwei Parkplätze zur Verfügung zu stellen. Dort ist eine Ladesäule gebaut worden, es sind zwei Carsharingfahrzeuge mit E-Mobilität angeschafft worden. Die App, die ich auf meinem Handy habe – das kann man schon mal testen – eignet sich dafür, Carsharing im ländlichen Bereich zu machen – und das ohne Gesetz,
auf Eigeninitiative und ohne dass ich den Hinweis gekriegt habe, wir müssen das machen. Wir müssen uns im Land nämlich einig sein, wo es Sinn macht, wo es keinen Sinn macht. In dem Bereich – das ist Modellbereich Bad Liebenstein – werden 1.100 Kurpatienten – ich sage mal – immobil gesetzt, indem sie nämlich per Rehabescheid gesagt kriegen: Reist bitte mit dem öffentlichen Personennahverkehr an, dort gibt es wenig Parkplätze und
zur Genesung ist es immer gut, wenn ihr kein Auto dabei habt. Dann kommen die nach drei Wochen Reha und sagen: Ihr habt eine schöne Eisdiele in Bad Liebenstein, aber wir haben das Umfeld gar nicht kennengelernt. Deswegen wird jetzt das Angebot gemacht, dort eine Carsharingmöglichkeit zu geben, allerdings auch für die Vereine, die die Fahrzeuge zusätzlich nutzen können, für die öffentlichen Behörden, die die Fahrzeuge zusätzlich nutzen können. Ich denke, das ist ein Modell, das wir auch landesübergreifend machen können. Das können wir auf der Fläche einsetzen und da müssen wir nicht immer schauen, ob es in den Städten auch funktioniert. Ich denke, die Konkurrenzsituation wird sich auch noch ein bisschen in Grenzen halten, denn momentan suchen wir nach Anbietern, die sich überhaupt erst mal für Thüringen interessieren und in den Ballungszentren überhaupt so was einrichten.
Die Fraktion muss ich nicht wechseln, ich wollte Ihnen nur zeigen, dass es auch ohne Grüne geht, etwas Vernünftiges umzusetzen.
Das ist doch der Beweis dafür. Deswegen gebe ich Ihnen auch die Empfehlung, die ich Ihnen immer mitgebe: Machen Sie doch mal draußen etwas, zeigen Sie es doch den Leuten, weil man E-Mobilität erleben muss.
Die muss man spüren und muss man sehen. Wenn man nur darüber redet, macht es keinen Sinn. Glauben Sie mir, über den Rennsteig drüber, das ist immer noch das Thema wie gestern, als wir es mit dem Fahrrad angesprochen haben; auch mit E-Bike wird es schwierig, von Steinbach, Bad Liebenstein hier herzukommen, jedenfalls pünktlich. Bei Ihnen ist das ein bisschen einfacher. Von daher glauben Sie mir, unterstützen Sie das oder beantragen auch die Überweisung an den Ausschuss, denn dort gehört es hin und wir diskutieren es dort. Wenn Sie mehr von dem Projekt wissen wollen, dann lade ich Sie gern mal ein und zeige es Ihnen. Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste und Zuhörer auf der Tribüne und am Livestream – ich hoffe, am Livestream sind mehr –, es ist ja eben bewiesen worden, dass Carsharing ein aktueller Mobilitätsbaustein ist, aber auch nur ein Mobilitätsbaustein von vielen. Carsharing in Deutschland ist weiter auf Wachstumskurs, die Zahl der Carsharingkunden ist im Verlauf des vergangenen Jahres auf 2,46 Millionen bundesweit angestiegen. Ein überdurchschnittlich prozentuales Wachstum verzeichnen dabei stationsbasierte Carsharingangebote. Durch die mit dem vorliegenden Gesetzentwurf geplante Änderung des Thüringer Straßengesetzes soll nun auch für Landes-, Kreis-, Gemeinde- und sonstige öffentliche Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslagen eine rechtssichere Regelung für das stationsbasierte Carsharing geschaffen werden. Die bestehenden Vorschriften im Bundes- und Landesrecht ermöglichen den Gemeinden zwar bereits, Sondernutzungserlaubnisse zu erteilen; mit dem stationsbasierten Carsharing gibt es jedoch eine neue Möglichkeit, mit der bestimmte Flächen auf öffentlichen Straßen gezielt einem einzelnen Anbieter zur Verfügung gestellt werden können. Damit wird eine systematische Konkurrenzsituation in Flächen geschaffen, der die verschiedenen Anbieter von Carsharing ausgesetzt werden. Im Gegensatz zum stationsabhängigen Carsharing werden beim stationsunabhängigen Carsharing die Fahrzeuge nicht an festen Stationen abgestellt. Hiermit liegt auch keine Sondernutzung vor. Für das stationsunabhängige Carsharingmodell bedarf es daher auch keiner weiteren Regelung.
Carsharing ist ein wichtiger Baustein der Mobilitätsketten in Erfurt. Von den Carsharingmodellen kann man bereits an vielen Stationen schon heute Gebrauch machen und eine Vielfalt von Angeboten unterschiedlicher Anbieter nutzen. Carsharingnutzer fahren weit häufiger mit Bussen und Bahn sowie mit dem Fahrrad als der Bevölkerungsdurchschnitt. Laut einer kürzlich veröffentlichten Studie des Bundesverbands Carsharing e. V. trägt das stationsbasierte Carsharing dazu bei, dass Carsharingkunden wenig genutzte eigene Pkw als überflüssig ansehen und abschaffen. Haushalte, die ihr eigenes Auto durch Carsharing ersetzen, verändern ihr Verkehrsverhalten sehr deutlich hin zu mehr ÖPNV-Nutzung. Carsharing ist daher eher ein Autobaustein im Umweltverbund und als sinnvolle Ergänzung des ÖPNV zu betrachten, jedoch nicht als deren Konkurrenz. Daher werden bereits in zahlreichen deutschen Städten Kooperationen zwischen Carsharinganbietern und den jeweils öffentlichen Personennahverkehrsbetreibern bzw. den Ver
kehrsverbünden angeboten. Dies möchte ich an Beispielen verdeutlichen. Der Verkehrsverbund Mittelthüringen, der VMT, wirbt mit besseren Konditionen für Carsharingkunden in Kombination mit einem VMT‑Abonnement. Nach dem Motto „Für jede Situation das passende Fortbewegungsmittel – mobil sein, unabhängig vom Fahrplan- und Liniennetz“ verspricht der VMT vergünstigte Konditionen bei der Carsharingnutzung. Auch die Deutsche Bundesbahn bietet in 140 Städten Carsharing an und wirbt für eine Anreise per Bahn.
Diese Beispiele zeigen ein verändertes Mobilitätsverhalten, das wir mit dem Gesetz fördern wollen. Wir müssen daher diesem wachsenden Markt unsere Aufmerksamkeit schenken. Mit der heutigen ersten Lesung will ich aber nicht der Diskussion im Ausschuss vorgreifen und beantrage hiermit auch die Überweisung an den Infrastrukturausschuss. Vielen Dank.
Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen seitens der Abgeordneten? Das sehe ich nicht. Möchte die Regierung noch mal sprechen? Nein.
Dann war Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten beantragt. Gibt es weitere Anträge? Das sehe ich nicht. Dann würde ich über die Ausschussüberweisung abstimmen lassen. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Ich sehe Zustimmung von allen Fraktionen und den fraktionslosen Abgeordneten. Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist die Ausschussüberweisung einstimmig beschlossen.
a) Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2016 Antrag der Landesregierung - Drucksache 6/4759 - dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 6/6843 -
Antrag des Thüringer Rechnungshofs - Drucksache 6/4757 - dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 6/6844 -
Das Wort hat Abgeordneter Emde zur Berichterstattung aus dem Haushalts- und Finanzausschuss. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit Schreiben vom 17. November 2017 übersandte der Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten die Haushaltsrechnung des Freistaats Thüringen für das Jahr 2016 und beantragte die Entlastung der Landesregierung. Der Thüringer Rechnungshof übersandte seine Rechnung.
Danke. Nach Eingang des Jahresberichts 2018 des Thüringer Rechnungshofs mit Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung zur Jahreshaushaltsrechnung 2016 sowie der Stellungnahme der Landesregierung zum Jahresbericht 2018, die sämtlich vorab durch den Landtagspräsidenten an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen wurden, hat der HuFA den Antrag der Landesregierung auf Entlastung zusammen mit der Haushaltsrechnung, dem Jahresbericht des Rechnungshofs sowie der Stellungnahme der Landesregierung und dem Antrag des Rechnungshofs auf Entlastung in seiner 64. Sitzung am 7. Dezember 2018 beraten. Besondere Schwerpunkte der Beratung waren zum einen der Bericht zur haushaltswirtschaftlichen Lage und finanzpolitische Empfehlungen des Rechnungshofs sowie der Bericht zur Haushaltsrechnung.
Zum anderen wurden die Bemerkungen des Rechnungshofs zu den Landesausstellungen, zu den Zuwendungen an die kommunalpolitischen Vereinigungen, zu externen Gutachten und Beratungsleistungen im Bildungsbereich, zur Förderung der Kinder- und Jugendschutzdienste in Thüringen, zu institutionellen Zuwendungen an einen Behindertensportverband, zu Geldauflagen in Strafsachen, zu Vermietung und Verpachtung von Parkflächen, zur Verwendung für Träger von Maßnahmen des Arbeitsmarkts und der Aus- und Weiterbildung, zur
Blutversorgung durch eine Tochtergesellschaft des Universitätsklinikums Jena, zu Zuwendungen nach dem Handbuch für Transnationale Aktivitäten, zur Kostenerstattung an die Integrationsfachdienste aus Mitteln der Ausgleichsabgabe, zur Bedarfsdeckung durch zentrale IT-Dienstleister sowie zum Rückständemanagement der Thüringer Finanzämter beraten. Man sieht, es geht ins Detail, damit die Landesfinanzen auch sparsam eingesetzt werden. Auch wurden sogenannte Beratungen, sonstige Prüfungen und Fälle, in denen die Verwaltung den Anliegen des Rechnungshofs ganz oder nur teilweise entsprochen hat, im Ausschuss besprochen.
In der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 25. Januar dieses Jahres bestand die Möglichkeit, zu den eingegangenen ergänzenden Stellungnahmen der Landesregierung weitere Fragen an die Landesregierung zu stellen und hierzu gezielt zu beraten. Die abschließende Beratung mit Beschlussempfehlung zu den Beschlussempfehlungen fand auf der Grundlage der von den Koalitionsfraktionen einerseits und der Fraktion der CDU andererseits eingereichten Anträge am vergangenen Freitag statt. Im Ergebnis empfiehlt der Haushaltsund Finanzausschuss, sowohl der Landesregierung als auch dem Rechnungshof für das Haushaltsjahr 2016 die Entlastung zu erteilen. Die weiteren Feststellungen und Forderungen an die Landesregierung können Sie der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses entnehmen. Viel Spaß bei der Beratung.