Viel wichtiger ist unserer Meinung nach, das Medium Internet nicht zu beschneiden, sondern es zu stärken, was gerade in Thüringen durch einen verstärkten Breitbandausbau geschehen könnte, der vielleicht mit Rücksicht auf geistige Zensur von den Altparteien – egal welcher Couleur – nur sehr stiefmütterlich betrieben wurde. Auch wäre es sinnvoll, die Kosten für einen Zugang zum Internet zu senken. Das wären Themen, die eine Demokratie, wie sie sein sollte, stärken und nicht, wie nun gewünscht, den Zugang zu Informationen zu beschränken.
Wir als Fraktion der AfD sind daher – wie es unser Grundgesetz, zu dem wir uns in vollem Umfang bekennen, vorgibt – für die Freiheit von Gedanken, Wort und Schrift und lehnen jede Form der Zensur
und daher das Schalten von Filtern, die ein Hochladen von Informationen verhindern sollen, ab. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, vielleicht vorab, weil ich es gerade auch in meiner Fraktion gehört habe, dass gar nicht so richtig klar ist, worum es überhaupt geht, bzw. nicht wirklich verständlich war, was hier vorne zum Teil gesagt wurde – ich rede hier vorne jetzt nicht über die Rede des letzten Redners, ich glaube, der weiß zum Teil selbst nicht, worum es geht –: Was auf europäischer Ebene gerade verhandelt wird, im Rechtsausschuss bereits durchgewunken wurde und vom 25. bis 28. März abgestimmt werden soll, ist ein neues Gesetz zum Thema „Urheberrecht“. Das Anliegen, das dahintersteckt, ist vollkommen in Ordnung, nämlich dass Künstler, Videomacher, Musikmacher, Filmkomponisten usw. usf. ein Anrecht darauf haben, dass das, was sie sozusagen herstellen, was sie mit ihrer Kreativität erzeugen, nicht einfach so an unterschiedlichsten Stellen verwendet werden kann, sondern sie dann auch ähnlich der VG WORT – das wurde ja vorhin auch schon als Beispiel gebracht – eine Möglichkeit haben, dafür zumindest anteilig Geld zu erhalten.
Jetzt gibt es ein Problem bei dieser Richtlinie, bei diesem Urheberrecht, und zwar geht es ganz konkret um die Artikel 11 und 13 – das vielleicht noch mal mit dazu genannt. Ich erkläre das jetzt sozusagen auch freundlich für meine Fraktionskollegen und -kolleginnen, die gerade meinten, sie würden nicht nachvollziehen können, was da nun das konkrete Problem ist: Der Artikel 13 sagt eben, dass kommerzielle Plattformen vorab klären müssen, ob das, was bei ihnen hochgeladen wird, dem Urheberrechtsschutz unterliegt – ja oder nein –, und dass diese Plattformen die Inhalte, die von Nutzern hochgeladen werden, vorab prüfen müssen. Diese Prüfung – darauf hat Dorothea Marx vollkommen zu Recht hingewiesen – ist in der Praxis ohne entsprechenden Einsatz von Software nicht wirklich möglich. Das heißt, wenn bei Youtube innerhalb einer Minute 400 Minuten Videos hochgeladen werden, dann kann das kein Mensch mehr auf Urheberrecht, darauf, wer da der eigentliche Rechteinhaber ist, überprüfen, sondern das geht dann nur noch mit sogenannter Software, sei es in Form von künstli
Das zweite Problem: Wenn man diese Software dann einsetzt – und das sind dann in der Praxis eben diese sogenannten Uploadfilter, auch wenn es im Gesetz, wie schon erwähnt, überhaupt nicht auftaucht –, führt das dazu, dass nicht nur gegebenenfalls Sachen, die überhaupt keinem Urheberrecht unterliegen, nicht freigegeben werden, sondern dass zum Beispiel Satire überhaupt nicht mehr veröffentlicht werden kann. Es fällt diversen Personen schon schwer, Satire überhaupt zu erkennen. Wie soll das dann einer Software möglich sein, wenn beispielsweise entsprechende Videos veröffentlicht werden, in denen sich kritisch mit aktuellen politischen Ereignissen in der Bundesregierung auseinandergesetzt wird? Ich weise nur darauf hin, dass es beispielsweise von Pro Asyl ein Video zum Thema „Geflüchtete“ gegeben hat und dann das Bundesministerium für Heimat usw. usf. mehrfach versucht hat, dieses Video zu löschen. Auch da war für das Ministerium abseits einer politischen Einordnung nicht erkennbar, dass es sich am Ende um eine besondere Form der politischen Satire gehandelt hatte.
Das geht aber noch weiter. Ich glaube, Sie alle kennen noch den Hype rund um Pokémon, Pokémon Go. Dazu gibt es dann auch diverse Videokanäle bei Youtube und darunter sind richtig bekannte – wie nennt man das – Menschen, die auf Youtube berühmt sind, weil sie eben ihre PokémonGo-Videos dort veröffentlichen. Die veröffentlichen das zum Teil mit dem Kürzel „CP“, wie so eine Art Hashtag. Das steht für „Combat Points“, also die Kampfpunkte, die man innerhalb eines solchen Spiels erlangt. Von Youtube, also von der Software – dem Algorithmus am Ende –, die das Ganze überprüft und einer Analyse unterzogen hat, wurde „CP“ als „Child porn“, also Kinderpornografie, zugeordnet und die kompletten Kanäle wurden gelöscht.
All das ist sozusagen mit diesem Artikel 13, der jetzt im März auf europäischer Ebene verabschiedet werden soll, problematisch und führt dazu, dass zurzeit Tausende in Deutschland auf die Straße gehen. Und diejenigen, die dagegen auf die Straße gehen, sind insbesondere Jugendliche und junge Menschen. Und ich finde es gut, wenn Sie, Herr Wucherpfennig, hier für die CDU erklären, dass Sie den Artikel ablehnen. Das finde ich wirklich gut. Jetzt würde ich mir noch eins wünschen, nämlich dass Sie Kontakt zu Ihren Europaabgeordneten aufnehmen und denen sagen und die auffordern, eben diesem Artikel nicht zuzustimmen. Und das deswegen, weil es nur jetzt im März die Möglichkeit geben wird, das noch zu verhindern, damit
zumindest versucht wird, Artikel 13 rauszunehmen und, wenn das nicht möglich ist, dass es komplett abgelehnt wird, eben weil es um mehr geht. Es geht am Ende auch darum, ein gutes Urheberrecht für diejenigen zu erreichen, die einen Anspruch darauf haben, aber eben nicht, wenn es zulasten von Menschen geht, die das Internet für ihre Meinungen, die sie veröffentlichen wollen, für Satire, für Ähnliches mehr nutzen wollen. Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich habe fünf Aktuelle Stunden erlebt, zwei davon – eine beschäftigte sich mit dem Verfassungsschutz, die andere mit der Regelschule – waren eher nicht aktuell. Das Thema, das wir jetzt behandeln, ist brandaktuell. Und ich bin der SPD-Fraktion dankbar, dass sie es auf die Tagesordnung gesetzt hat. Es gibt eine sehr sachliche, eine rechtliche Sichtweise und es gibt eine politische – und die will ich an den Anfang stellen, weil Herr Rudy gefragt hat: Wieso kommt eigentlich ausgerechnet die SPD-Fraktion dazu, eine solche aktuelle Stunde aufzusetzen? Und weil meine Kollegin Marx jetzt nicht mehr an das Pult kommen kann, will ich für sie mit sprechen.
Wie ist die aktuelle Lage? Wir haben ein Urheberrecht, das in eine Richtlinie gegossen werden soll und diese Richtlinie hat einen Artikel 13 – schon eine schwierige Zahl, die lässt schon vermuten, dass Unheil kommt – und gegen diese Richtlinie gibt es Proteste, das ist angesprochen worden, aber eben nicht nur von Verbänden, nicht von denen, die Youtube und andere Kanäle suchen und besuchen, sondern interessanterweise sind auch die Verbände der Audio- und Videoindustrie, also diejenigen, die auf einer ganz anderen Seite damit befasst sind, gegen diese Lösung. Es ist angesprochen worden, im Koalitionsvertrag der Bundesregierung steht eindeutig, dass man gegen Uploadfilter ist. Egal, ob die im Artikel 13 ausdrücklich erwähnt werden oder nicht, sie sind implizit damit vorgesehen. Heute hat der Rechtsausschuss des Europäischen Parlamentes darüber befunden und hat zugestimmt, aber die SPD hat dagegen gestimmt. Die SPD im Bundestag ist gegen Uploadfilter. Wie es bereits angeklungen ist – ich weiß nicht, ob Herr Rudy es angespro
chen hat –: Allein auf der Basis eines Gesprächs zwischen Macron und Merkel ist ein mühsamer Kompromiss ausgehandelt worden, dem sich die Justizministerin Barley beugen musste. Gegen die Überzeugung der Koalition, gegen die Überzeugung der SPD ist diese Richtlinie jetzt auf dem Weg. Ich bin sehr dankbar, dass aus unterschiedlichen Motivationen heraus, aber dennoch in der Summe, der Landtag in Thüringen eindeutig sagt: Wir wollen diesen Artikel 13 nicht! Weil diese Botschaft nach außen gehen muss, weil es für viele wichtig ist, obwohl das Thema vielleicht nicht für alle im Fokus ist, ist es aktuell und muss auch heute, muss im Februar besprochen werden, damit wir einheitlich auftreten können.
Worum geht es? Es ist mehrfach angesprochen worden: die diskriminierungsfreie Möglichkeit, das Internet zu nutzen. Wir haben auf der einen Seite die Frage, wie wir die Infrastruktur gestalten. Herr Rudy hat einmal mehr über Breitband und das Ausrollen von Breitband in Thüringen gesprochen, das sei jetzt mal dahingestellt, ein anderes Thema – schade, dass Prof. Voigt nicht da ist, dann könnten wir einmal mehr auch darüber wieder diskutieren. In Bezug auf die Infrastruktur steht die Forderung, die der Daseinsvorsorge entspricht, nämlich, dass es einen flächendeckenden, diskriminierungsfreien und kostengünstigen Zugang für jedermann zu dieser Infrastruktur geben muss. Dem stellen wir uns, das ist insbesondere eine Aufgabe der Telekommunikationsunternehmen. Das Internet bleibt so lange tote Infrastruktur, wie wir nicht über Texte, Bilder, über Clips, über Videos, die auf dieser Plattform, auf dieser Infrastruktur ihren Weg finden, reden. Und genau dort setzt die Frage des Urheberrechts an. Die Frage ist nämlich – und die stellen die Europäische Union und das Europäische Parlament völlig zu Recht –: Wie schützen wir Urheberinnen und Urheber, die eine Leistung erbringen und erwarten dürfen, dass sie geschützt ist bzw. dass mit ihrer Verwertung auch eine wirtschaftliche Relevanz für sie selbst, ein wirtschaftlicher Gewinn abfällt? Das ist schwierig. Das ist ein sehr schwieriges Thema. So, wie wir beim Breitband in der Europäischen Union weit hinterherhinken, spielt sich das Ganze auch in der Frage ab, wie wir mit dem Content im Internet umgehen. Die Rechtsetzung hinkt einfach den Gegebenheiten hinterher. Deshalb ist es dringend nötig, darüber zu diskutieren. Die Urheberinnen und Urheber haben das Recht darauf, dass das, was sie bewusst einstellen, was sie veröffentlichen, mit einem wirtschaftlichen Erfolg für sie verbunden und geschützt ist.
Wir haben diese Diskussion bei der Störerhaftung geführt. Das sind die Zugangsdiensteanbieter. Auch hier hat der Landtag, hier hat die SPD-Fraktion eine
ganz klare Haltung gehabt und die hat sich letztlich auch im Bundesrat durchgesetzt, nämlich dass wir keine Strafen, keine Zensur für diejenigen wollen, die die Zugangsdienste anbieten. Das Gleiche spielt sich jetzt ab für die Inhaltsdiensteanbieter. Um ein Beispiel zu nehmen: Es würde niemandem einfallen, dass derjenige, der die Straßen ausbaut, gezwungen wird, technische Vorkehrungen dafür zu finden, dass ein Autofahrer nicht zu schnell fährt. Und es würde keinem einfallen, die Automobilindustrie zu verpflichten, dass sie in jedem Wagen zwingend technische Vorkehrungen zu leisten hat, damit die Geschwindigkeit nicht übertreten wird. Übertragen wir das auf das Internet, übertragen wir das auf die Portale, dann heißt das: Wir müssen diejenigen im Einzelnen zur Verantwortung ziehen, die das Internet missbrauchen, und nicht diejenigen, die die Plattform zur Verfügung stellen. Aus diesem Grund ist der Ansatz, das Urheberrecht zu schützen, richtig, der Weg ist falsch – gut gemeint, aber nicht gut gemacht. Jetzt kommt es darauf an, dass wir von hier aus ein deutliches Signal in Richtung Europäisches Parlament setzen und verhindern, dass das, was wir bei der Störerhaftung geschafft haben, jetzt auf anderem Wege durch die Hintertür für die Plattformen zur Wirkung kommt.
Es ist angesprochen worden, dass es noch eine weitere Facette gibt, nämlich die Frage, wie die kleinen und die großen Plattformen mit einer solchen Regelung umgehen würden. Nicht zuletzt – das ist auch entscheidend – müssen wir dafür sorgen, dass auch der diskriminierungsfreie Zugang für sämtliche Portale, für sämtliche Anbieter, ob es die großen oder die kleinen Maschinen sind, möglich ist. Die Lösung, dass wir zu Lizenzvereinbarungen kommen – das ist mehrfach auch angeklungen – kann nicht funktionieren. Die Zahl stand schon im Raum: Wenn pro Minute 400 Minuten an Videos hochgeladen werden, dann stehen Anbieter dahinter, dann stehen Autoren dahinter, stehen die Macher dahinter, die diese Leistungen ins Netz stellen, und es ist unmöglich, diese Sache praktisch über den ganzen Planeten mit Lizenzvereinbarungen zu regeln. Auch das geht in die falsche Richtung.
Deshalb – ich bin dankbar, dass Herr Wucherpfennig und andere auch andere Alternativen aufgezeigt haben – geht es so nicht. Wir werden dagegen vorgehen müssen und uns dagegenstemmen müssen. Aber wir sind dringend gehalten, auf der Ebene der Europäischen Union andere Lösungen zu finden, die die in die Haftung nemmen, die ohne das Recht dazu zu haben, Leistungen von Urheberinnen und Urhebern ins Netz stellen, ohne dass dadurch ein Gewinn, ein Anteil für diejenigen entsteht, die die Leistung erbracht haben. Die Diskus
Thüringer Jugendarrestvollzugsgesetz Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/5827 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz - Drucksache 6/6705 -
dazu: Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/6842 -
dazu: Personalbedarfsanalyse jetzt – Fehler des Thüringer Justizvollzugsgesetzbuches nicht wiederholen Entschließungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/6745 -
Das Wort hat nun Frau Abgeordnete Meißner aus dem Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zur Berichterstattung zu dem Gesetzentwurf.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, mit der Drucksache 6/5827 legte die Landesregierung am 13. Juni vergangenen Jahres den Entwurf eines Thüringer Jugendarrestvollzugsgesetzes vor. Der Landtag hat den Entwurf nach der ersten Lesung am 22. Juni letzten Jahres an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen. Dort legte am 17.08.2018 der Wissenschaftliche Dienst des Landtags die Formulierungsempfehlung für eine Diskussion im Onlineforum vor. Der
Ausschuss kam in seiner Sitzung am 24.08. überein, wegen der Spezialität und des erforderlichen Fachwissens auf die Eröffnung einer Online-Diskussion zu verzichten. Stattdessen wurde ausschließlich ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Von insgesamt 27 Anzuhörenden nahmen elf Stellung. Das Vorhaben wurde im Wesentlichen begrüßt. In Zweifel gezogen wurden insbesondere die Kostenschätzung und dort insbesondere die Ausführung der Gesetzesbegründung zur Personalausstattung. Die Personalvertretung rechnete im Detail vor, dass die beabsichtigten Maßnahmen ohne weiteres Personal nicht umgesetzt werden könnten. In der Folge wurde die Ausschussberatung mehrfach vertragt und in der Sitzung am 25. Januar dieses Jahres ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen mehrheitlich beschlossen, der weitere Anforderungen an das Personal stellt und den Maßnahmenkatalog erweitert. Schließlich wurde die aktuelle Rechtsprechung zur Fixierung berücksichtigt. Letztlich wurde die vorliegende Beschlussempfehlung inklusive der von der Landtagsverwaltung erbetenen Redaktionsvollmacht mehrheitlich gefasst. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Wünscht die Fraktion der CDU das Wort zur Begründung ihres Entschließungsantrags? Das kann ich nicht erkennen. Dann eröffne ich die Beratung und erteile der Abgeordneten Dr. Martin-Gehl von der Fraktion Die Linke das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, im Jahr 2017 waren in Thüringen 47 Prozent der nach Jugendstrafrecht rechtskräftig verurteilten Straftäter Wiederholungstäter. Mehr als die Hälfte von ihnen hatte sogar mehrere Vorstrafen aufzuweisen. So nachzulesen im Statistischen Monatsheft des Thüringer Landesamts für Statistik vom Oktober 2018. Diese Zahlen zur Jugendkriminalität verdeutlichen, wie wichtig es ist, rechtzeitig und nachhaltig erzieherisch auf junge Menschen einzuwirken, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, um erneuter Straffälligkeit entgegenzuwirken. Ein Mittel hierfür ist der Jugendarrest, ein kurzfristiger Freiheitsentzug mit erzieherischem Charakter, der sich von der schärferen Jugendstrafe unterscheidet. Diese Unterscheidung deutlich zu machen und mit gezielten erzieherischen Maßnahmen auf die Vermeidung erneuter Straffälligkeit von Jugendlichen und Heranwachsenden hinzuwirken, ist Anliegen des vorliegenden Gesetzentwurfs. Da
Im Ergebnis der durchgeführten Anhörung hat der Gesetzentwurf einige Änderungen erfahren, die dem Erziehungsgedanken des Jugendarrests und seines Vollzugs noch stärker Geltung verschaffen. Dies verdeutlichen die Festlegungen in § 2 Abs. 2 und in § 6 Abs. 2, die die Zusammenarbeit der Jugendarrestanstalt mit Einrichtungen der Jugendgerichtshilfe, der Bewährungshilfe und insbesondere mit dem Jugendamt und mit freien Trägern der Jugendhilfe hervorheben. Eine solche Vernetzung ist unabdingbar, um die vielfältigen Hilfestellungen jenseits und unabhängig vom Jugendarrest zu koordinieren und die Fortführung der erzieherischen Arbeit durch entsprechende nachsorgende Maßnahmen sicherzustellen. Denn: Verhaltensänderungen lassen sich kaum allein während des maximal vier Wochen dauernden Jugendarrests bewirken. Verhaltensänderungen können nur über langfristige Prozesse in Gang gesetzt werden, weshalb eine rechtzeitig und gut geplante einzelfallbezogene Nachsorge letztlich für den Erfolg der im Jugendarrest geleisteten Erziehungsarbeit entscheidend ist. Mit dieser Neureglung wird zugleich eine Forderung der Fachkommission „Jugendarrest/Stationäres soziales Training“ aus den sogenannten Mindeststandards zum Jugendarrestvollzug umgesetzt.
Einer Anregung aus der Anhörung folgend wurden zudem die in § 8 Abs. 3 aufgeführten erzieherischen Maßnahmen konkretisiert und erweitert. Aufgenommen wurden insbesondere die Vermittlung von Konfliktlösungsstrategien zur einvernehmlichen Streitbeilegung und die Auseinandersetzung mit der jeweils begangenen Straftat mit Blick auf die Opfer bzw. die angerichteten Schäden. Dass diese Maßnahmen zur Förderung sozialer Kompetenz der Arrestierten sinnvoll sind, dürfte außer Frage stehen. Vor diesem Hintergrund wird nunmehr auf ein sogenanntes Opfer-Empathie-Training, dem auch ein Täter-Opfer-Ausgleich folgen kann, orientiert. Derartige Maßnahmen werden übrigens schon andernorts, etwa in Schleswig-Holstein, bereits erfolgreich praktiziert.
Weitere Änderungen betreffen die Einschränkung von Grundrechten, die auf das unbedingt nötige Mindestmaß begrenzt wird, wie etwa das Verbot des Rauchens und des Konsums von Alkohol nach § 16 Abs. 1 oder der Empfang und Versand von Paketen nach § 17 Abs. 3. Über all dem steht die Einhaltung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes, wonach in die jeweilige Abwägung die weitgehende Aufrechterhaltung alltäglicher Lebensverhältnisse in Freiheit einerseits und die Wahrung des sozialen Friedens in der Anstalt und die Sicherung reibungs
loser Abläufe im Vollzug andererseits einzubeziehen sind. Auf eine vorübergehende Fesselung, wie ursprünglich in § 26 Abs. 3 vorgesehen war, wird ganz verzichtet, weil dies mit dem Konzept des Jugendarrests als Erziehungsmaßnahme nicht in Einklang steht. Das heißt, dass in schwerwiegenden Fällen einer Gefährdung nach § 26 Abs. 3 eine Jugendarrestvollzugsanstalt nicht mehr der passende Aufenthaltsort für den Betroffenen sein kann.
Nun zur personellen Ausstattung, speziell der Jugendarrestvollzugsanstalt Arnstadt: § 34 Abs. 1 des Gesetzentwurfs bestimmt hierzu, dass „die Anstalt mit dem für die Erreichung des Vollzugsziels und für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Personal ausgestattet [wird]“. Wie ist die Situation derzeit? In der Thüringer Jugendarrestanstalt in Arnstadt stehen für genau 39 Arrestplätze 14 Bedienstete zur Verfügung. Durchschnittlich befinden sich allerdings nur zehn Arrestierte in der Anstalt. Das bedeutet, dass bei Berücksichtigung von Ausfällen durch Krankheit, Urlaub etc. sowie unter Beachtung der Schichtdienste eine ausreichende Betreuung der Arrestierten auch an den Wochenenden sichergestellt ist. Wenn Sie, Frau Meißner, das in Ihrer Berichterstattung bezweifeln, geht Ihre Einschätzung vermutlich auf die Stellungnahme des Vertreters des BSBD, des Bundes der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands, Landesverband Thüringen, zurück. Dort wird ausgeführt, dass ein Widerspruch zwischen den gesetzlichen Aufgaben und dem dafür zur Verfügung stehenden Personal bestünde bzw. dass sich mit der derzeitigen Personalausstattung die Anforderungen des Gesetzes an den Arrestvollzug nicht erfüllen ließen. Diese Bedenken decken sich allerdings nicht mit den Einschätzungen des Behördenleiters der Anstalt in Arnstadt und der dort beschäftigten Bediensteten selbst, die jedenfalls derzeit keine personellen Engpässe sehen. Man muss dabei auch im Blick haben, dass das Gesetz im Grunde festschreibt, was in der Vergangenheit im Jugendarrestvollzug ohnehin schon geleistet wurde. Es werden den Bediensteten also nicht in immensem Umfang neue Aufgaben übertragen, die ohne personellen Zuwachs nicht zu bewältigen wären, zumal auch die Tendenz zur Verhängung von Jugendarrest eher rückläufig ist. Derzeit jedenfalls ist die Thüringer Jugendarrestanstalt nach der Zahl der Bediensteten und der Anzahl der durchschnittlich zu betreuenden Arrestierten auskömmlich. In Kürze wird zudem noch eine Vertretung der momentan allein in der Anstalt eingesetzten Sozialarbeiterin geschaffen, sodass auch insoweit ein möglicher Ausfall kompensiert werden kann.
verfolgen und jährlich mit der Anstaltsleitung die personelle Situation erörtern, um gegebenenfalls personell nachzubessern. Dies ist eine zwingende Konsequenz aus der mit Bedacht in das Gesetz aufgenommenen Ausstattungsverpflichtung nach § 34 Abs. 1, ich erwähnte sie bereits.