und nicht sagen, die Bürgerinnen und Bürger dürfen sie deswegen nicht bekommen, weil sie so bürokratisch formuliert sind. Das ist doch eigentlich das, was wir an der Stelle tun müssten. Ich hätte eigentlich erwartet, dass das die CDU so sieht.
Wir sind der zweite Flächenstaat – eines von vier Bundesländern in der Republik –, der diesen Weg beschreitet. Ich finde das großartig. In der Zivilgesellschaft wird Transparenz im staatlichen Handeln auch mehr und mehr eingefordert. Das stellt den bestehenden Politikbetrieb vor neue Herausforderungen und hinterfragt die üblichen Prozesse. Das haben wir auch gestern bei der Diskussion um unser Lobbyregister noch mal gesehen: Es gibt einfach ein Bedürfnis der Menschen, die Prozesse, die innerhalb der Politik zu Entscheidungen kommen, auch inhaltlich nachvollziehen zu können. Das Europäische Parlament hat gestern übrigens auch darüber entschieden, mehr Transparenz nach vorn zu stellen. Warum sollten wir dann in Thüringen hintanstehen? Gerade in einer Zeit des sinkenden Vertrauens in diese politischen Entscheidungen, vor allen Dingen auch in die Entscheidungsträgerinnen, baut gelebte Transparenz Vertrauen auf. Demokratie ist keine naturgegebene Staatsform, sie muss erleb- und erfahrbar gemacht werden, auch und besonders im behördlichen Handeln. Wenn wir also von Transparenz reden, sprechen wir auch immer von Aufklärung und von der Befähigung zur Mündigkeit.
Die Grundfragen, die ein Transparenzgesetz stellt, sind die gleichen, die wir vor 250 Jahren an den Staat gestellt haben: Wie gibt man den Bürgerinnen und Bürgern Kontrolle und Mitbestimmung für einen Staat und dessen Verwaltung an die Hand, der sie gleichzeitig kontrolliert und bestimmt? Aber auch: Wem gehören mit Steuermitteln erhobene Informationen und wer darf sie nutzen? Es gibt darauf vielfältige Antworten. Montesquieu sah eine Lösung in der Aufteilung von staatlicher Gewalt und gegenseitiger Kontrolle. Andere sahen zum Beispiel die Despotie und Tyrannei des Staats und der Mehrheit und sahen die Lösung in der gelebten Teilhabe. Kant sah die Lösung darin, dass die Menschen selbst aktiv werden sollen. Die Idee des Transparenzgesetzes und seine wirkliche Ausgestaltung nehmen viele dieser Ideen auf und führen sie zu einer Lösung im digitalen Zeitalter zusammen.
gesetz, nämlich – wie hier schon erwähnt – Hamburg und Rheinland-Pfalz, und das aus gutem Grund. Im Transparenz-Ranking der Open Knowledge Foundation belegen diese Bundesländer führende Plätze. Und auch da, Herr Kellner, muss ich Ihnen widersprechen: Mit unserem bestehenden Informationsfreiheitsgesetz bewegen wir uns deutlich ganz hintendran bei den Bundesländern, wenn es um die Transparenz des Staats geht. Mit dem jetzigen Gesetz würden wir deutlich nach vorn rutschen, aber würden immer noch hinter Hamburg und Rheinland-Pfalz zurückstehen. Die beiden Länder haben gute Erfahrungen in der praktischen Umsetzung eines Transparenzgesetzes gemacht. Bürgerinnen und Bürger können dort ebenfalls über die Portale, die Kollegin Marx hier schon erwähnt hat, auf Daten zugreifen, die die Behörden online stellen. Es sind durchaus umfängliche Aufzählungen von Transparenzpflichten in den jeweiligen Gesetzestexten.
Der heute hier vorliegende Gesetzentwurf ist an einigen Stellen etwas zurückhaltender geblieben. Wir sehen da durchaus noch etwas Änderungsbedarf, auch wenn das Innenministerium bereits eine Vielzahl von Anregungen aus unseren Fraktionen und Parteibeschlüssen aufgenommen hat. Gerade Studien und Gutachten, aber auch Geodaten sind wichtige Informationen, deren proaktive Veröffentlichung im vorliegenden Entwurf nicht vorgesehen ist. Hamburg hat diese Kriterien mit aufgenommen. Das gilt es noch einmal intensiv zu prüfen. Ein anderer Punkt ist, dass im vorliegenden Entwurf Informationen erst nach Abschluss eines Verwaltungsakts veröffentlicht werden sollen. Auch hier hat Hamburg einen weitreichenden Ansatz gewählt und fordert auch solche Informationen ein, in die – ich zitiere – „Entscheidung der Behörden einfließen“ oder eingeflossen sind „oder ihrer Vorbereitung dienen“. Im Gegensatz zu dem, was Herr Henke hier gerade gesagt hat, wollen wir natürlich nicht, dass der Beamte seinen Notizzettel mit zu den Akten geben muss. Das ist völliger Quatsch. Das hat nichts mit Transparenz zu tun, sondern das wäre dann tatsächlich die Gängelung der einzelnen Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter, wenn sie das machen müssten. Da geht es um die Frage, was denn ein amtliches Dokument ist. Entschuldigung, Herr Henke, aber ein Notizzettel eines Beamten ist kein amtliches Dokument und soll es auch nicht werden.
Das Hamburger Transparenzgesetz ist da noch mal ein ganz anderes Kaliber. Transparenz heißt ja auch, zu wissen, auf welcher Basis Entscheidungen getroffen worden sind. Da hilft es mir nicht, nur die Schriftstücke zu kennen, die sich dann auf das Ergebnis beziehen. Nein, gerade die Informationen, zum Beispiel Studien und Gutachten, die auch verworfen worden sind, die aber durchaus eingefordert worden sind, und die Gründe, warum sie nicht in das Ergebnis eingearbeitet worden sind, sind auch wichtig, um bestimmte Sachverhalte nachvollziehen zu können. Das ist auch nicht – das hat Kollegin Marx auch gesagt – das, wovor der Verwaltungsapparat tatsächlich Angst haben muss. Auch jetzt werden Entscheidungen meist nicht aus Willkür getroffen, sondern sie werden aufgrund begründbarer Kriterien und Einschätzungen gefällt. Allein das ist es, was wir transparent machen wollen.
Wenn sich Verwaltungen dahin gehend für Bürgerinnen und Bürger öffnen, glaube ich ernsthaft, dass es ein Gewinn für alle Seiten sein kann. Ich bin der festen Überzeugung, dass alle Daten, die mit Steuermitteln erhoben wurden, den Bürgerinnen und Bürgern gehören. Diese müssen auch für die Bürgerinnen und Bürger in nutzbarer Form zugänglich gemacht werden. Hamburg hat das als Stadtstaat in mancher Hinsicht einfacher. Die Hürde zwischen Land- und Stadtebene ist dort einfach geringer. Fakt ist aber, die Informationen, die für die Bürgerinnen und Bürger wirklich interessant sind, entstehen durchaus auf kommunaler Ebene. Die Kommunen sind in dem Vorschlag allerdings weitestgehend ausgenommen. Inwieweit das sinnvoll ist, das müssen wir beraten. Wir haben aber auch schon vom Kollegen Dittes gehört, dass wir natürlich das Modellprojekt auch in die Kommunen einbinden wollen. Ich glaube tatsächlich, wie der Kollege Dittes gesagt hat, dass die Kommunen dort an ganz vielen Stellen schon weiter sind und das Bedürfnis nach Transparenz dort deutlich größer ist. Denn dort wird noch mal im unmittelbaren politischen Nahraum diskutiert. Ich glaube, da gibt es auch das größere Bedürfnis, sich Sachen genauer anzuschauen.
Im jetzigen Entwurf landet Thüringen in diesem Ranking auf Platz 6 hinter Rheinland-Pfalz, wenn wir das Gesetz, so, wie es jetzt ausgestaltet ist, beschließen würden. Man sollte dieses Ranking nicht überbewerten, aber ich finde, es bietet durchaus eine gute Orientierung, dass da noch Luft nach oben ist.
Ein kleiner Fehler hat sich aus meiner Sicht in das Gesetz eingeschlichen. Das Thema „Kosten“ ist ein wichtiges Kriterium. Auch das gilt es noch mal zu diskutieren. Der Zugang zu Informationen darf nicht
vom Geldbeutel der Menschen abhängig sein. Der Vorschlag des Ministeriums hat sich dabei stark an Hamburg orientiert. Und genau wie in Hamburg sieht er in § 15 Abs. 1 vor, dass bei geringfügigem Aufwand keine Kosten anfallen werden. Für die sonstigen Kosten gibt die Begründung eine Deckelung auf 500 Euro vor, genau wie in Hamburg. Da kann man sicherlich noch mal drüber nachdenken, ob man das tatsächlich noch mal vorn in den Gesetzestext schreibt. Aber es sind die gleichen Regelungen, die in Hamburg auch aufgenommen sind. Das nur ganz kurz zur Ehrenrettung des Innenministeriums.
Alles in allem ist der vorliegende Gesetzentwurf einer, mit dem man arbeiten kann, und das wollen wir auch tun. Die Thüringer Netz- und Datenschutzund Transparenz-Community hat damit ja schon seit einer Weile begonnen. Das Pad, was Sie da eingerichtet haben, ist nicht unbemerkt geblieben. Die Leute, die sich damit beschäftigen, arbeiten nämlich sehr transparent. Da können Sie nämlich in einem Pad deutlich sehen, woran die arbeiten und womit die sich beschäftigen. Wir freuen uns vor allen Dingen auch über den Austausch mit der Zivilgesellschaft.
Ich beantrage für meine Fraktion auch die Überweisung an den Innenausschuss und wir freuen uns dort auf die Behandlung dieses Gesetzes.
Frau Präsidentin, werte Kollegen Abgeordnete, in § 1 des Gesetzentwurfs steht geschrieben, dass die durch das Gesetz bereitgestellten Daten für neue Anwendungen und Dienstleistungen nachgenutzt werden sollen. Damit aus Daten und Informationen neue Erkenntnisse abgeleitet werden können, definierte einst der Erfinder des World Wide Web, Tim Berners-Lee, ein Fünf-Sterne-Modell, welches nach wie vor Gültigkeit besitzt. Einen Stern bekämen Daten, die unter einer offenen Lizenz bereitgestellt werden. Kein Datensatz nach diesem Gesetz würde jemals diesen Stern bekommen, da das vorliegende Gesetz das Thema „Datenlizenz“ in Verbindung mit Veröffentlichungspflichten, INTRA-Transparenzportal, nicht behandelt. Zwei Sterne bekämen Daten, die in strukturierter Form bereitgestellt werden. Kein Datensatz nach diesem Gesetz würde sich jemals für zwei Sterne qualifizieren, da
nach § 7 Abs. 5 Daten in erster Linie als optimierter Bildschirmausdruck bereitgestellt werden sollen, anstatt prioritär in strukturierter maschinenlesbarer Form. Drei Sterne bekämen Daten, die offene, nicht proprietäre Datenformate verwenden. Kein Datensatz nach diesem Gesetz würde sich jemals für drei Sterne qualifizieren, weil das Thema „Branchenübliche Datenstrukturen und Datenformate“ im Gesetz keine Rolle spielt. Meine Damen und Herren, dieses Thema ist haushaltswirksam, da die Transformation von verwaltungsinternen Datenstrukturen in für die Datenkategorie übliche Datenstrukturen nicht mal eben so aus der Hüfte geschossen werden kann. Frau Ministerin Keller hält genau für diese Art von Aufgaben ein ganzes Team in ihrem Ministerium vor, allerdings nur für die Transformation von Daten der Kategorie „Raumbezogene Umweltdaten“. Vier und fünf Sterne bekämen Daten, die durch persistente URLs überzeichnet und verlinkt werden können. Kein einziger Datensatz würde nach dem Gesetz vier oder fünf Sterne bekommen, da das Thema „Semantische Datenmodellierung“ im Gesetzestext nicht einmal ansatzweise berücksichtigt wurde.
Werte Kollegen, ferner schließe ich mich den Erwägungen der Stellungnahme des Informationsfreiheitsbeauftragten Herrn Dr. Hasse in allen Punkten an. Dabei ist mir aber ein Punkt, nämlich die kommunale Ebene zur Veröffentlichung von Daten und Informationen zu verpflichten, ein ganz wichtiger. Nach meinem Dafürhalten sollte eine Übergangsregelung gelten, die mit der zeitlichen Frist zur Fertigstellung der elektronischen Schnittstellen zwischen Bürger, Wirtschaft und Verwaltung gemäß dem Thüringer E-Government-Gesetz in Einklang zu bringen ist. Da ein transparentes Verwaltungshandeln jedoch einen Mentalitätswechsel innerhalb der Verwaltung erfordert, schlage ich zusätzlich vor, den Transparenzgesetzentwurf als Artikelgesetz umzugestalten und dabei das Verwaltungsverfahrensgesetz zu ändern, und zwar mit folgender Begründung: Jeder von uns weiß, dass ein Mentalitätswechsel innerhalb der öffentlichen Verwaltung selten intrinsisch motiviert ist. Die Verwaltung ist jedoch darin geübt, ihre Arbeitsabläufe an gesetzliche Vorgaben anzupassen. Im Einklang mit der Begründung zu § 5 Abs. 1, nämlich dass sich Veröffentlichungspflichten auf den Abschluss eines Verwaltungsvorgangs beziehen, schlage ich eine Änderung des § 41 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz vor, dass nämlich nach der Bekanntgabe eines Verwaltungsakts zukünftig stets geprüft werden soll, ob der Verwaltungsakt ein Ergebnis darstellt, welches im Sinne des Transparenzgesetzes veröffentlicht werden muss. Eine solche Regelung zwingt dann tatsächlich jedem Beamten, auch in
den Kommunalverwaltungen, einen Mentalitätswechsel auf, der für ein transparentes Verwaltungsund Regierungshandeln unabdingbar ist.
Zusammenfassend ist zu konstatieren, dass die Handschrift der Bedenkenträger in diesem Gesetz sehr gut zu erkennen ist. In Zeiten von Fake News ist aber tatsächliche Sachkenntnis eine der wesentlichen Voraussetzungen einer gesellschaftlichen und politischen Teilhabe.
Deshalb erhoffe ich mir, dass die Ausschussberatung von mehr Sachexpertise und vor allem mehr Mut geprägt ist, um in der zweiten Beratung ein Transparenzgesetz zu verabschieden, welches seinen Namen auch verdient hat. Herzlichen Dank.
Herr Krumpe, ich habe zu meinem Redebeitrag aus meiner Fraktion die Rückmeldung bekommen, der wäre für die Öffentlichkeit etwas zu nerdig gewesen. Ich weiß jetzt nicht, was meine Fraktionskollegen zu Ihrem Redebeitrag gesagt hätten, aber „Transformation interner Datenstrukturen“, „Semantische Datenmodellierung“ sind auf alle Fälle Themen, wo ich Ihnen zusage – auch als Mitglied des Innenausschusses –, wir werden die Möglichkeit eröffnen, das mit Ihnen als fraktionsloser Abgeordneter im Innenausschuss zu diskutieren. Das ist mir wichtig, Ihnen das zu sagen. Aber das war nicht der Grund, weswegen ich hier noch mal nach vorn kommen wollte.
Nun ist die Jugendgruppe gegangen, aber ich will zumindest noch mal etwas auf den Redebeitrag der AfD erwidern. Es ist doch auch schon in umgekehrter Form – zur CDU – etwas verfroren, wie die AfD hier auftritt und scheinbar der Transparenz das Wort redet. Da will ich nur mal zwei Sachen erwähnen: Ich habe hier das Abstimmungsprotokoll vom 23. Juni 2016 in diesem Landtag zur Grundlage, nämlich dieses Transparenzgesetzes. Da haben ausnahmslos alle AfD-Abgeordnete gegen diesen Antrag gestimmt. Und ich sage in Richtung AfD noch etwas Zweites zur Transparenz: Wer bei AfDParteitagen Journalisten ausschließt und damit die öffentliche Begleitung ihrer politischen Diskussion
Aber es ist auch nicht nur diese Verlogenheit in Sachen Transparenz und politischer Positionierung. Es ist auch noch die Unfähigkeit, Gesetze zu lesen. Deswegen will ich auch in zwei Punkten noch mal darauf eingehen, weil das in der öffentlichen Wahrnehmung eben auch wichtig ist. Die AfD suggeriert, Finanzbehörden werden grundsätzlich ausgenommen. Da muss man das Gesetz eben noch mal richtig lesen. Da steht nämlich in § 2 Abs. 7: „Dieses Gesetz gilt für Finanzbehörden […]“. Ich weiß nicht, woher Sie dann das „nicht“ nehmen. Es gibt allerdings eine Einschränkung, nämlich soweit Verfahrensakten aus Steuerfällen, aus Steuersachen darin enthalten sind. Aber das ist doch selbstverständlich: Kein Mensch in diesem Land kann wollen, dass durch einen Informationsfreiheitsantrag in die persönlichen Steuerangelegenheiten von anderen Bürgerinnen und Bürgern eingegriffen oder Einsicht genommen wird.
Das ist doch eine selbstverständliche Schutzpflicht, weil gegenüber der Informationsfreiheit steht immer der Datenschutz, auch der Schutz der persönlichen Daten.
Ich weiß, Herr Hasse, wir hatten da immer eine Diskussion, ob es wirklich geeignet ist, wenn ein Beauftragter praktisch beide Seiten der Medaille begleitet. Wir haben zumindest bis jetzt – das will ich sagen – noch keine wirklichen Sachargumente aus Ihrer Arbeit entdeckt, die uns das noch mal bestätigen lassen. Der Grundzweifel bleibt aber bestehen. Aber wir haben keinen Grund, das jetzt zu ändern, weil wir durchaus gute Erfahrungen gemacht haben.
Ich will auch noch etwas zum Thema „Verfassungsschutz“ sagen, weil das auch in der Thüringer Allgemeinen benannt worden ist. Ich finde es witzig, wer uns das jetzt alles vorhält, dass es dort Ausnahmen gibt. Der Verfassungsschutz – erst einmal grundsätzlich – ist als Bereichsausnahme, wie es noch im alten IFG formuliert worden ist, praktisch aus dem Gesetz herausgenommen worden. Es gibt jetzt nur noch die Grenzen in Bezug auf die Aufgabenwahrnehmung der §§ 3 bis 5. Ich möchte auch mal die Journalisten fragen, was sie denn geschrieben hätten, wenn wir als Linke ein Gesetz auf den Weg gebracht hätten – ich könnte ja damit leben –, wo man im einfachen Informationsfreiheitsantrag beispielsweise die Struktur der V-Leute beim Ver
Ich glaube, das wollen wir im Innenausschuss. Dazu lade ich hier ein. Aber wir sollten das auf der Grundlage eben dieses Gesetzentwurfs und nicht irgendwelcher politischer Erwartungshaltungen tun. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Abgeordnete, ich will hier noch mal klarstellen: Wir haben uns bereit erklärt, im Ausschuss mitzuarbeiten, das heißt, dass wir die Probleme in dem Gesetzentwurf benennen müssen.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich verstehe Sie dahinten manchmal akustisch nicht!)
die Veröffentlichung pflichtiger Informationen, ist viel zu kurz geraten. Ich will es mal so herum sagen: Gutachten, Studien, Protokolle, Tagesordnungen des Kabinetts und andere Gremien tauchen darin gar nicht auf,
Vergabeentscheidungen, Gerichtsentscheidungen auch nicht. Auch Verträge tauchen darin nicht auf. Das gehört doch eigentlich zur Transparenz dazu, dass man das den Bürgern öffentlich zugänglich macht. Das steht alles nicht drin.