Nicht viel anders ist es mit der Landesregierung. Die hat in § 4 auch eine Verpflichtung abgekriegt, auch wenn jetzt mittlerweile die Ordnungswidrigkeit zum Glück weggefallen ist, sonst hätte die Präsidentin des Landtags dem Ministerpräsidenten vielleicht noch ein Ordnungsgeld auferlegt, eine Ordnungswidrigkeit. Ich will mal die verfassungsrechtlichen Bedenken weglassen, die andere geäußert haben, das führt heute Abend vielleicht auch zu
weit. Aber nach § 4 muss auch die Landesregierung die Angaben nach § 5 für die Beteiligten machen, die bei ihrem Gesetzentwurf mitgearbeitet haben. Woher nimmt die Landesregierung die Angaben dieser Beteiligten, denn die Beteiligten sind nach § 3 verpflichtet, dem Landtag ihre Angaben zu machen und nicht der Landesregierung? So eine Verpflichtung für die Beteiligten gibt es nicht.
Und ganz verwirrend und überhaupt nicht mehr nachzuvollziehen ist es, wenn man dann die Begründung im Änderungsantrag zum Gesetz liest, warum die Ordnungswidrigkeitenvorschrift gestrichen worden ist. Da steht jetzt wieder drin, ich zitiere: „[D]ie Verpflichtung zur Dokumentation […] [richtet sich] nicht an [die] Akteure außerhalb von Regierung und Parlament“. An wen denn sonst? Ich lasse es mal so als Denksportaufgaben für Sie stehen.
Auf Deutsch gesagt: Es stimmt hinten und vorne nicht. Da sind viele ungeklärte Fragen, auch zum Beispiel: Was passiert denn, wenn mir als Abgeordneter jemand eine Stellungnahme zuschickt? Was ist mit dieser Stellungnahme? Muss ich den dann anschreiben und ihn bitten, mir die Angaben nach § 5 mitzuteilen, dass ich es an den Landtag weiterreichen kann? Oder muss ich ihm schreiben, er soll gefälligst dem Landtag die in § 5 vorgesehenen Angaben übermitteln, weil er mir eine Stellungnahme zu einem Gesetzentwurf geschickt hat? Ich weiß es nicht, wie es ist. Ich kann in dem Gesetz jedenfalls nicht nachlesen, wie das sein sollte.
Ich erspare mir weitere Beispiele. Ich glaube es reicht aus, um zu belegen, dass es sich um einen unausgegorenen Entwurf handelt, der auch einen Wust von Verwaltungshandeln nach sich ziehen wird. Ich sehe hier schon die neue Abteilung 3 in der Landtagsverwaltung entstehen, mit 20 Mitarbeitern. Es ist vielleicht ein bisschen übertrieben, aber zehn Mitarbeiter könnten es durchaus sein. Ja, ich will gar nicht weiter auf das Gutachten des Rechnungshofs zur Landtagsverwaltung eingehen. Das kennen Sie, jedenfalls alle Interessierten haben das gelesen. Selbst der Datenschutzbeauftragte hat noch etwas zu bemängeln. Ich will nur noch ein Zitat bringen, wieder von Transparency International, zum Änderungsantrag. Die haben dazu Stellung genommen. Was haben Sie da geschrieben? Das zeigt nämlich, wie interpretationsfähig der Text ist. Die haben geschrieben, ich zitiere: „Der Änderungsantrag führt im Weiteren klar aus“ – klar aus, das muss man hören – „dass Beiträge von Interessenvertretern, die sich außerhalb offizieller Anhörungs- und Beteiligungsverfahren bewegen (Hinter- grundlobbyismus), ebenfalls zu veröffentlichen sind.“ Jetzt kann sich jeder überlegen, ob das tatsächlich so in dem Gesetz steht, wie das der Verein Transparency International sieht. Der ist der Meinung, das steht klar im Gesetz. Ich habe es zwar nicht so gefunden, aber es zeigt jedenfalls, dass es
wirklich von vorn bis hinten nicht zusammenpasst. Bevor ich jetzt den Schlusssatz sage, den ich am Anfang schon gesagt habe, dass wir den Gesetzentwurf ablehnen, noch zu einem Vorwurf, von dem ich weiß, dass er jetzt sowieso gleich wieder kommt. Wenn man an Ihren Entwürfen Kritik übt, dann kommt nämlich immer wieder, wir hätten doch eigene Vorschläge machen sollen oder Änderungsvorschläge einbringen sollen. Wir halten das Gesetz, wie schon in der ersten Lesung ausgeführt, schon im Grundsatz für überflüssig. Wir sind deshalb als Opposition auch nicht dafür da, Ihre Fehler im Gesetz zu beheben. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist in der Berichterstattung schon gesagt worden: Nach wirklich mehr als einem Jahr Beratung liegt nun dieser Gesetzentwurf zur Beteiligtentransparenz mit Blick auf Gesetzgebungsverfahren des Thüringer Landtags zur abschließenden Entscheidung vor. Es war ein intensiver Beratungsprozess. Das ist wahr. Es hat sehr viele Diskussionen gegeben. Es wird auch schon daran deutlich, dass es zwei Anhörungen gegeben hat, dass wir uns diese Frage nicht leicht gemacht haben, sondern dass wir diese Diskussionen sehr intensiv geführt und versucht haben, hier das Bestmögliche herauszuholen und dem Landtag hier heute einen bestmöglichen Gesetzentwurf zur Beschlussfassung vorzulegen. Das wird unter anderem daran deutlich, dass es sogar im Namen eine Veränderung gegeben hat – nämlich den Begriffswechsel vom Beteiligtentransparenzregister zur Beteiligtentransparenzdokumentation. Das ist nicht allzu häufig, dass wir im Zuge einer Anhörung zu einem Begriffswechsel auch im Text bzw. im Titel eines Gesetzes kommen.
Kollege Scherer hat hier deutlich gemacht – ich will das sogar ganz positiv sagen, Kollege Scherer –, dass wir da sicherlich unterschiedliche Auffassungen in der einen oder anderen Sache haben, auch in mehreren Sachen grundsätzlich unterschiedliche Auffassungen. Das ist auch in den Diskussionen im Ausschuss deutlich geworden, dass Sie als Fraktion die Notwendigkeit eines solchen Gesetzes faktisch überhaupt nicht gesehen haben. Das mache ich Ihnen überhaupt nicht zum Vorwurf – auch wenn Sie gesagt haben, dass der Vorwurf gleich kommen wird –, dass Sie überhaupt keine Notwendigkeit gesehen haben, sich an diesem Gesetz zu beteiligen. Ich hätte mich gefreut, wenn sich auch die CDU-Fraktion an einer Verbesserung oder an
Um den Motivationshintergrund für diesen Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen noch einmal zu umreißen, möchte ich auch, man höre, auf eine Aussage des Vertreters von Transparency International Deutschland in der ersten Anhörung zum Gesetzentwurf zurückgreifen. Ich zitiere: „Interessenvertretung ist natürlich ein wichtiger Bestandteil der Demokratie. Parlamentarier können nicht alles wissen. Das ist Teil des Ganzen. Das ist unbestritten. Das heißt auch, Lobbyismus – das ist ein anderes Wort – ist Interessenvertretung. Das sind Unternehmen, das sind Verbände, das sind NGOs, das sind auch private Personen. Problematisch wird es natürlich dann, wenn bestimmte Interessenvertreter viel mehr Einfluss haben, weil sie mehr Geldmittel haben, weil sie mehr personelle Mittel haben und darum bestimmte Gruppen in der Gesellschaft einen größeren Einfluss auf den Gesetzgebungsprozess ausüben können. Am Ende müssen die Parlamentarier und natürlich auch die Regierung Entscheidungen treffen, die sich am Allgemeinwohl orientieren, in anderen Worten, nicht an Partikularinteressen. Die sind Teil des Allgemeinwohls, sicher. Sicher können Interessen auch so vertreten werden, dass sie entsprechend in Gesetzentwürfen auftauchen. Aber reine Partikularinteressen können nicht Grundlage von Gesetzentwürfen sein.“
Das macht es an dieser Stelle noch einmal deutlich. Hinzuzufügen ist: Interessenvertretung wird dann zum Problem, wenn sie verdeckt und intransparent erfolgt, wenn durch das verdeckte Vorgehen andere berechtigte Interessen keine Chance haben. Deshalb ist es für die Demokratie, den Rechtsstaat und das Vertrauen der Menschen in die Gesetze so wichtig, umfassend offenzulegen, von wem die Gesetze, wie und auch mit welchem Inhalt und aus welchen Motivationen heraus, gemacht worden sind.
Diese Transparenz ist dann auch wichtiger Ausgangspunkt bei Korrekturen, sollte sich herausstellen, dass inhaltliche Regelungen und notwendige Interessenabwägungen nicht zutreffend stattgefunden haben. Um es gleich noch einmal deutlich zu sagen, meine sehr geehrten Damen und Herren: Die Beteiligtentransparenzdokumentation, die beim Landtag eingerichtet werden soll und die auch – das ist im Gesetz auch festgelegt – mit der schon bestehenden Parlamentsdokumentation verknüpft werden soll, ist viel mehr als nur ein Verbänderegister von Lobbyorganisationen. Diese von uns gewollte Beteiligtentransparenzdokumentation in Thüringen ist daher nicht einfach ein Abklatsch der Verbändelisten aus dem Bundestag oder zum Beispiel
auch aus dem Landtag von Brandenburg. Es ist wirklich mehr als dieses. Es ist – soweit ersichtlich – die erste, das wurde auch von Kollegin MartinGehl schon gesagt, gesetzliche Verpflichtung in Deutschland zur grundsätzlich umfassenden Offenlegung des gesamten Entstehungsprozesses eines Gesetzentwurfs, eingeschlossen die sonst nicht öffentliche Erarbeitungsphase innerhalb der Landesregierung oder einer Fraktion.
In anderen Staaten, zum Beispiel in der Schweiz, gibt es diese Öffentlichkeit der Erarbeitungsphase sogar noch ausgeprägter als im nun vorgelegten Gesetzentwurf, denn dort sind auch die hierzulande nicht öffentlichen Anhörungen der Regierung schon in verschiedener Form zeitgleich öffentlich.
Mit der Beteiligtentransparenzdokumentation in Thüringen wird für die oben genannte Arbeitsphase, zumindest ab dem Zeitpunkt der Zuleitung des Entwurfs zum Landtag der bisherige Entstehungsprozess in Landesregierung und Fraktion öffentlich nachdokumentiert. Das ist im Vergleich zur bisherigen Situation im Thüringer Landtag aus unserer Sicht doch schon ein erheblicher Fortschritt.
Die Beteiligtendokumentation macht zahlreiche Inhalte und Unterlagen öffentlich zugänglich, die bisher nicht öffentlich waren. Das erhöht wesentlich das Transparenzniveau des Thüringer Landtags. Die Thüringer Bürgerinnen und Bürger werden das positiv bewerten, da bin ich mir persönlich sehr sicher. Es ist auch ein Schritt gegen eine immer wieder dargestellte Politikverdrossenheit.
Das ist aus meiner Sicht auch ein ganz wichtiger Punkt dieser Dokumentation. Eines ist aber auch klar: Die Beteiligtentransparenzdokumentation ist kein Ersatz für die Öffentlichkeit der Sitzungen der Fachausschüsse. Die Linke – das kann ich hier sagen – wird sicher weiter eine Änderung von Artikel 62 der Thüringer Verfassung zwecks Öffentlichkeit der Ausschusssitzungen anstreben.
Die Beteiligtentransparenzdokumentation ist nach Ansicht der Linken-Fraktion auch ein wichtiger Mosaikstein bei der lobbykritischen Ausgestaltung der demokratischen und parlamentarischen Abläufe in Thüringen. In der 5. Wahlperiode hatte die LinkenFraktion einen Gesetzentwurf für ein Thüringer Antikorruptionsgesetz eingebracht. Darin war auch ein Transparenzregister beim Landtag vorgesehen, allerdings mit noch deutlicheren Elementen eines klassischen Lobbyregisters. Das ist nun mit dem jetzigen Gesetzentwurf verändert. Damit ist die Beteiligtentransparenzdokumentation aus unserer Sicht ein Schritt in die richtige Richtung. Denn es zeigt sich in der gesellschaftlichen Diskussion, dass
immer mehr Menschen das Vertrauen in die Sachlichkeit der politischen Debatte verlieren. Dagegen wollen und können wir mit eigenem Handeln etwas tun und Menschen einbeziehen in die Entwicklung von Politik.
Die inhaltliche Transparenz bei der Entstehung von Gesetzestexten kann hier Akzeptanz und Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger sichern bzw. wiederherstellen. Außerdem kann diese Transparenz auch helfen, die Beratung und praktische Umsetzung von Gesetzen auch durch interessierte und sachkundige Bürgerinnen und Bürger zu begleiten. Für eine Demokratie ist es verheerend, wenn die Menschen – ob nun berechtigt oder unberechtigt – den Eindruck gewinnen, die Dinge passieren nur über ihre Köpfe hinweg und sie können nicht wirklich mehr Einfluss nehmen mit ihren Anliegen und mit ihren Vorschlägen.
Diese Transparenz beim Gesetzgebungsverfahren hat auch die wichtige Funktion der inhaltlichen Rechenschaftslegung der Abgeordneten gegenüber ihren Wählerinnen und Wählern bzw. gegenüber allen Bürgerinnen und Bürgern. Die Bürgerinnen und Bürger sind der Souverän und die Abgeordneten deren Vertretung und Repräsentanten, die im Namen und im Interesse der Bürger arbeiten. Das Inkrafttreten des Gesetzes ist im Übrigen auch so gewählt, dass es mit dem Inkrafttreten der überarbeiteten und in ihren Arbeitsabläufen stärker digitalisierten Geschäftsordnung des Landtags harmoniert. Denn um nutzerfreundliche – und das haben wir uns vorgenommen – Synergieeffekte zu nutzen, soll die Beteiligtentransparenzdokumentation auf die schon bestehende bzw. dann überarbeitete Parlamentsdokumentation abgestimmt werden. Ich hatte das zu Beginn schon einmal gesagt.
Auch Fragen der Personal- und Finanzausstattung der Landtagsverwaltung sind zu beachten, natürlich. Was die inhaltliche Ausgestaltung der Dokumentation betrifft, ihre Nutzerfreundlichkeit, vor allem auch Barrierefreiheit, dazu müssen noch Erfahrungen gesammelt werden. Es ist Neuland, wir haben so etwas noch nicht. Das gilt vor allem hinsichtlich der praktischen Fragen zum Verhältnis von Offenlegung von Informationen und Datenschutz bzw. Schutz der Privatsphäre. Es geht konkret um das Einwilligungsmodell für die Veröffentlichung von Beiträgen und das Angebot inhaltlicher Zusammenfassungen von Dokumenten. Wir als Linke sehen diese Beteiligtentransparenzdokumentation für weitere Entwicklungen durchaus offen. Man muss allerdings auch erst die entsprechenden Erfahrungen damit im konkreten Umgang sammeln, meine sehr geehrten Damen und Herren. Dabei sollten dann auch die Erfahrungen und Entwicklungen in anderen Staaten und auf Ebene der EU in den Blick genommen werden. Auch das EU-Parlament – Kollegin Marx hat darauf hingewiesen – hat mittlerweile für die Einführung des legislativen Fußabdrucks ge
stimmt. Linke, Grüne und SPD im EU-Parlament waren dafür; die CDU hat an dieser Stelle ebenfalls geblockt und die AfD stimmte einfach gar nicht erst mit.
Wir in Thüringen sind dank Rot-Rot-Grün schon ein Stück weiter. Ab 1. März wird es in Form der Beteiligtentransparenzdokumentation beim Landtag erstmals diesen bezeichnenden legislativen Fußabdruck in der praktischen Anwendung geben. Es ist sehr zu wünschen, dass viele interessierte Menschen in Thüringen das zu ihrer Information nutzen, aber auch dafür, sich selbst gesellschaftspolitisch einzumischen.
Ich hoffe, dass wir einen Beitrag dazu leisten, dass sich noch mehr Menschen als bisher beteiligen, Politik in diesem Land zu entwickeln, und hier mithelfen, das Land Thüringen weiterzuentwickeln. Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, Herr Scherer hat schon einiges zu den Tücken Ihres Gesetzentwurfs ausgeführt. Er steckt voller Widersprüche, er enthält massive Unklarheiten, selbst zu der simplen Frage, wo eigentlich die Dokumentationspflicht, also die zentrale Pflicht ihres Gesetzesentwurfs, konkret beginnt. Das ist faktisch nicht fassbar. Ihr Gesetzesentwurf ist derart amöbenhaft gestaltet, dass Sie da alles reininterpretieren und rausinterpretieren können, so wie Sie es gern haben möchten. Das ist ein unglaubliches Manko dieses Entwurfs.
Wir haben aus den Auswertungen der Anhörungen auch entnehmen können, dass es weitergehende Bedenken gibt, zum Beispiel dass Ihr Gesetzentwurf keine Antwort darauf gibt, wie Kollisionen dieses gesetzgeberischen Vorhabens mit beispielsweise dem anwaltlichen Berufsrecht oder beispielsweise auch dem Strafrecht aufzulösen sind, wie sich das mit den Landeskompetenzen überhaupt verhält, ob die in dem Punkt überhaupt ausreichen. All diese offenen Rechtsfragen, die mit erheblichen Risiken für die Betroffenen verbunden sind, schieben Sie an die Betroffenen ab; die sollen die selbst klären, notfalls eben vor Gericht, auf die Gefahr hin, dass sie ein Urteil kassieren und damit finanziellen Schaden oder einen Reputationsschaden erleiden. Ich kann sagen, ohne jetzt noch mal auf alle Details einzugehen: Ihr Gesetzentwurf ist der schlechteste, den ich je in dieser Legislaturperiode gesehen habe.
So etwas Widersprüchliches ist mir noch nicht untergekommen. Entsprechend vernichtend fiel eben auch die Anhörung im Ausschuss aus. Ich will hier nur kurz erwähnen: Landesrechnungshof, Landtagsverwaltung, Datenschutzbeauftragter – alle haben sie massive Rechtsverstöße geltend gemacht, Bedenken geltend gemacht, ob dieser Gesetzentwurf überhaupt der Verfassung standhält.
Was ich von Anfang an gesagt habe, schon in der ersten Beratung, ist, dass ich hier eine massive Kollision sehe, jedenfalls wenn man diesen Gesetzentwurf weitestmöglich auslegt und das ist nach diesen Ausführungen durchaus möglich. Danach muss man davon ausgehen, dass das das freie Mandat des Abgeordneten wirklich in einem unglaublichen Maß einschränkt. Ich will das mal an einem Beispiel klarmachen: Irgendein Petent kommt in die AfD-Fraktion und schildert ein Problem und in der Folge macht dann die AfD-Fraktion aus diesem Gedankenanstoß einen Gesetzentwurf.
Ja, Sie können darüber lachen, es ist ja nicht Ihr Problem, Sie sind ja nicht die Betroffene, Sie müssen ja nicht melden, dass muss ja dann derjenige machen, der zu den Fraktionen geht. Und derjenige, der da hingeht, der nicht weiß, ob er überhaupt einen Anlass für ein Gesetzesvorhaben gegeben hat oder der es dann vielleicht vermutet, der trägt sich ein, der wird dann dokumentiert und dann kommen irgendwelche Leute, recherchieren darin rum, fragen dann vielleicht nach: Wer ist denn das, warum ist denn der zur AfD-Fraktion gegangen, was hat denn der für Motive? Dann kommt die klassische Diffamierungsstrategie hinzu, dass man sagt: Die AfD, das sind Verfassungsfeinde,
ja, da klatschen Sie auch noch –, Sie trocknen damit im Grunde genommen den Kontakt zwischen Abgeordneten einerseits und Volk andererseits aus. Dass ich mir Ihre Bewertung nicht zu eigen mache, das ist, denke ich mal, völlig klar, aber das ist das, was Sie tun
und wahrscheinlich ist es auch das Ziel, was Sie wollen. Sie wollen den Kontakt zum Volk, zu den einzelnen Beteiligten unterminieren. Sie wollen damit nicht Antikorruption voranbringen, Sie wollen auch nicht Transparenz schaffen, denn in dem
Punkt – sage ich Ihnen ganz offen – geht Ihr Gesetzentwurf völlig daneben, denn er verhindert mitnichten, dass zum Beispiel irgendein Minister von irgendeiner Firma ein Mittagessen gesponsert bekommt, damit er sich die Probleme dieser Firma anhören kann. Davon steht in Ihrem Gesetzentwurf nichts. Da steckt die wirkliche Korruption, da steckt die Einflussnahme, die problematisch ist und die verhindert werden muss.
Und davon steht nichts in Ihrem Gesetzentwurf. Da steht übrigens auch nichts davon drin, wie damit umzugehen ist, dass zum Beispiel Firmen – Verlage, Zeitungsverlage – Mitarbeiter an Landesregierungen ausleihen, die dann dort in der Landesregierung als Mitarbeiter der Verwaltung, des Ministeriums bestimmte Vorlagen erarbeiten. Auch dieser Fall wird von Ihrem Gesetzentwurf nicht erfasst. Aber die Oma Elfriede, die sich wegen Straßenausbaubeiträgen Gedanken macht und deswegen auf die Fraktion zugeht, die muss erfasst werden. Sie richten sich mit Ihrem Gesetzentwurf gegen das einfache Volk, gegen relativ transparent auftretende Organisationen, die den normalen Weg zum Gesetzgeber und zu den Fraktionen und den Abgeordneten nutzen.