Protocol of the Session on January 30, 2019

Ja, es liegen verschiedene Konzepte vor. Dass da zum Teil eine große Unzufriedenheit besteht und das hier auch noch mal formuliert wurde, kann ich ganz gut nachvollziehen. Ich glaube, wir müssen hier wirklich gemeinsam schauen, wie wir diese Konzepte, die vorliegen, gemeinsam weiterentwickeln. Dazu werden wir auch, denke ich, im Bundesrat Gelegenheit haben.

Lassen Sie mich zunächst noch mal auf das Rentenkonzept der Bundesregierung verweisen. Hierzu wird im Koalitionsvertrag formuliert – ich zitiere –: „Die Lebensleistung von Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt haben, soll honoriert und ihnen ein regelmäßiges Alterseinkommen zehn Prozent oberhalb des Grundsicherungsbedarfs zugesichert werden. Die Grundrente gilt für bestehende und zukünftige Grundsicherungsbezieher, die 35 Jahre an Beitragszeiten oder Zeiten der Kindererziehung bzw. Pflegezeiten aufweisen. Voraussetzung für den Bezug der Grundrente ist eine Bedürftigkeitsprüfung entsprechend der Grundsicherung.“

Die Zielsetzung, Altersrenten über das Niveau des Grundsicherungsbedarfs anzuheben, ist natürlich sehr anerkennenswert. Ich halte es auch für wichtig, dass man – wie hier formuliert – die Lebensleistung der Menschen anerkennt. Auch ist es richtig, dass der Staat hier in besonderem Maße verpflichtet ist, mit seinen Möglichkeiten die Ziele zu fördern. Jede Maßnahme, die zu einem Mehr an verfügbarem Einkommen bei den Betroffenen führt, kann ich daher nur begrüßen.

Aber es muss natürlich auch weiter geschaut werden, es ist ja ein höchst problematisches Zeichen, dass es Menschen gibt, die trotz langjähriger Erwerbsarbeit von ihrer Rente nicht leben können und unter dem Niveau der Grundsicherung liegen. Da stimmt etwas mit den Löhnen nicht und wir wissen, dass auch der derzeitige Mindestlohn nicht zu einer armutsfesten Rente führt. Dies gibt die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion auch entsprechend zu. Das heißt, Rentenkonzepte müssen immer ganzheitlich gedacht werden.

Zurück zum Koalitionsvertrag: Was die konkrete Höhe des Betrags angeht, sind wir im Moment noch nicht ganz im Bilde. Die ursprünglichen Überlegungen der Bundesregierung sprechen – darauf habe

(Abg. Pfefferlein)

ich schon hingewiesen – von 10 Prozent über dem Niveau der Grundsicherung. Das wäre je nach Berechnung ein Betrag von deutlich weniger als 100 Euro. Inzwischen ist aber auch ein Betrag von genau 100 Euro in der Diskussion.

Es gibt – das wurde schon angesprochen – derzeit einen Bund-Länder-Sozialpartner-Dialog, den die Bundesregierung angestoßen hat, in dem inzwischen drei Modelle zur Weiterentwicklung der gesetzlichen Rente vorgelegt wurden. Allerdings werden mit keinem der drei Modelle die notwendigen Kriterien der Armutsfestigkeit oder der Entstigmatisierung der Betroffenen realisiert. Keines der Modelle verdient deswegen – zumindest aus meiner Perspektive – den Namen „Grundrente“. Sie entsprechen nicht mal der im Koalitionsvertrag der Bundesregierung angekündigten Grundrente, denn mit den vorliegenden Modellen werden gerade einmal etwas mehr als 130.000 bis 140.000 Menschen bundesweit erreicht. Ich will auf die Zahlen nachher noch mal eingehen, aber auch hier, denke ich, muss dringend nachgebessert werden.

(Beifall DIE LINKE)

Im Bund-Länder-Dialog waren sich die Beteiligten zum großen Teil auch einig, dass durch das Wort „Grundrente“ eine Erwartung aufgebaut wird, die durch die derzeitigen Konzepte aber gar nicht erfüllt werden kann. Da müssen wir sehr aufpassen, weil wir natürlich keine falschen Erwartungen wecken dürfen, die dann irgendwann auch wieder enttäuscht werden, denn wir wissen, welche Auswirkungen das unter anderem auf Wahlergebnisse haben kann.

Es wurde schon angesprochen: Es gibt auch einen Vorstoß des Thüringer CDU-Landes- und Fraktionsvorsitzenden Mike Mohring und der CDU-Bundesvorsitzenden Annegret Kramp-Karrenbauer. Sie haben inzwischen ein eigenes Konzept der Union zur Rentenpolitik vorgelegt, das ebenfalls „Grundrente“ genannt wird. Es ist aber nicht mit der Bundesregierung abgestimmt. Ich würde zunächst erst mal sagen: Besser spät als nie. Allerdings lässt der Zeitpunkt des Vorlegens doch vermuten, dass es sich hier um ein Wahlkampfmannöver handeln könnte, auch weil es doch sehr nebulös ist, was hier formuliert wird. Es reicht diese nebulöse Formulierung nicht aus, um tatsächlich damit die wirklich wichtigen sozialen, gesellschaftspolitischen, hoch brisanten Probleme zu lösen.

Das Papier ist inzwischen im Ostpapier der CDU aufgegangen und dort heißt es natürlich zu Recht, dass die Erwerbsbiografien zahlreicher Ostdeutscher durch den wirtschaftlichen Anpassungsprozess nach 1990 beeinträchtigt worden sind, wofür eine eigenständige Lösung nötig sei. Das sagen wir übrigens seit vielen Jahren schon. Was aber die CDU hier abliefert, ist eine Grundrente, die eben auch nur 10 Prozent über der Grundsicherung lie

gen soll. Es ist nicht klar, für wen sie gezahlt werden soll, und es wird hier doch wieder formuliert, dass sie nur denjenigen zugute kommen soll, die ein Leben lang gearbeitet haben. Konkret geht aus meiner Sicht anders, eine echte Grundrente ist das auch nicht und von Armutsfestigkeit kann man hier an der Stelle, denke ich, auch nicht reden.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Es gibt dann noch das Ostkonzept der SPD, das ebenfalls auf eine Grundrente setzt. Hier führt man an, dass diejenigen, die 30 Jahre Beiträge gezahlt haben, mehr Rente bekommen sollen als die Grundsicherung. Zwar heißt es, man fordere eine Grundrente, die den Namen verdient, aber aus meiner Sicht wird das Versprechen zumindest noch nicht eingelöst. Besonders irritierend ist – sowohl bei dem Konzept der CDU als auch bei dem jetzt vorgelegten Konzept der SPD –, dass es wiederum vom Koalitionsvertrag der Bundesregierung abweicht, der von beiden Koalitionspartnern gemeinsam mit der CSU beschlossen worden ist. Insofern spricht das vielleicht für meine Anfangsthese, dass hier eine große Unzufriedenheit vorhanden ist. Vielleicht sollte man dann einfach mal in Neuwahlen gehen.

(Beifall DIE LINKE)

Noch mal zurück zu den Beitragsjahren. Ursprünglich standen im Koalitionsvertrag 35 Beitragsjahre, bei der SPD sind es jetzt 30 Rentenbeitragsjahre, die angeführt werden. Ich finde das schon problematisch, weil das für diejenigen Menschen, die keine ausreichenden Beitragszeiten vorweisen können, natürlich wieder zu einer Stigmatisierung führen wird; das wurde hier schon von einigen gesagt. Gerade im Osten haben wir natürlich das Problem der unterbrochenen Erwerbsbiografien. Wir haben viele Menschen, die ehrenamtlich viele Jahre tätig gewesen sind und versucht haben, hier auch immer wieder anzukommen, vielleicht nicht im Erwerbsleben, aber zumindest in einem Arbeitsleben. Diese würden trotzdem weiterhin ausgegrenzt. Sie erhalten nicht mehr Leistungen in ihrem Rentenalter und bleiben damit auch arm.

Um einmal die Zahl darzustellen – ich kann es leider nur für die Zahl der 35 Jahre Erwerbsarbeit: Die Zahlen des Statistischen Bundesamts von 2016 zeigen, dass von 545.000 Empfängerinnen und Empfängern von Grundsicherung im Alter lediglich 95.000 die Voraussetzung für die mindestens notwendigen relevanten 35 Jahre erbringen können. Das heißt, 450.000 Menschen, das sind 83 Prozent aller Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter, würden von dieser Grundrente ausgegrenzt.

Das zweite Problem ist, dass natürlich eine Grundrente auch armutsfest sein muss. Wenn wir uns die

(Ministerin Werner)

heutige Grundsicherung im Alter anschauen und mit den Modellen der Grundrente vergleichen – Frau Stange ist darauf vorhin schon kurz eingegangen –, hier die praktischen Zahlen: Aktuell liegt der durchschnittliche Grundsicherungsbedarf im Alter inklusive KdU außerhalb von Einrichtungen bei 795 Euro. Eine Erhöhung von 10 Prozent würde eine Gesamtleistung von 875 Euro bedeuten. Das ist immer noch weit entfernt von der Armutsgefährdungsschwelle in Deutschland. Diese liegt bei 999 Euro. Was wir aber brauchen, ist eine solidarische Mindestrente, die sowohl vor Armut als auch vor Stigmatisierung schützt. 1.050 Euro wäre dafür die richtige Mindesthöhe. Das wäre eine Wertschätzung für die Menschen, aber auch für die Leistung der Ostdeutschen. Es wäre vor allem eine armutsfeste Grundrente für alle Menschen in diesem Land.

Lassen Sie mich noch etwas zum Thema „Rente“ sagen und aus dem Thüringen-Monitor 2017 einige wenige Zahlen zitieren. Auf die Frage hinsichtlich der Sorgen angesichts der gesellschaftlichen Entwicklung antworten 71 Prozent der Thüringerinnen und Thüringer, dass sie große Sorge haben, dass die Alterssicherung bei ihnen nicht ausreicht. Es ist einer der höchsten gemessenen Werte bei dieser Frage im Thüringen-Monitor. Das ist bei den Sozialthemen mit Abstand der höchste Wert. Ich denke, das ist ernst und ich nehme das auch sehr ernst. Das heißt, dass wir zukünftig, wenn wir über diese Grundrente reden, gemeinsam für bessere Konzepte sorgen müssen und uns gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern dafür im Bundesrat einsetzen.

Noch kurz ein paar wenige Sätze zu Herrn Höcke. Sie sagen, Sie haben gelacht. Ich muss sagen, wenn ich Ihre Beiträge lese oder höre, ist mir eigentlich eher zum Weinen. Wenn Sie jetzt über Konzepte der Rente reden, dann muss ich sagen: Sie als AfD haben gar kein Konzept für eine Rente.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie streiten sich derzeit, ob es eher in eine völkische Richtung gehen soll.

(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Was soll denn das hier?)

Sie streiten sich in Ihrer AfD, ob es eher in eine völkische Richtung geht oder eher in eine private Richtung, ob das umlagefinanzierte System abgeschafft werden soll. Sie können irgendwann mal wieder hier ans Pult treten und dazu reden, wenn Sie tatsächlich ein Konzept haben, auf das Sie sich gemeinsam abgestimmt haben. Ich will noch mal sagen: Sie schießen hier wieder gegen Menschen, die aus anderen Ländern zu uns gekommen sind. Wir haben vielen Menschen, die in den letzten Jahren zu uns gekommen sind, den Wohlstand in Thüringen wirklich mit zu verdanken.

(Beifall DIE LINKE)

Der Anstieg der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung hat vor allem damit zu tun, dass Menschen aus anderen Ländern zu uns kommen und hier tätig sind und damit auch Wohlstand hier in Thüringen mit erhalten.

(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Ich habe Ih- nen die Zahlen genannt, Frau Ministerin!)

Was die Sorgen des sogenannten kleinen Mannes angeht, da weiß ich, Sie schießen gegen unser Programm „Öffentlich geförderte Beschäftigung“. Die Langzeitarbeitslosen sind Ihnen absolut nicht wichtig. Insofern tauchen Sie irgendwann wieder auf, wenn Sie ein wirkliches Konzept haben. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aufgrund der längeren Redezeit der Ministerin haben jetzt alle Fraktionen noch mal 2 Minuten Redezeit. Das wünscht niemand. Dann kann ich den vierten Teil der Aktuellen Stunde schließen.

Bevor ich den fünften Teil der Aktuellen Stunde aufrufe, möchte ich einen Ordnungsruf aus der letzten Plenarsitzung an Frau Astrid Rothe-Beinlich zurücknehmen, der zur Beratung des Tagesordnungspunkts 10 „Thüringer Gesetz zur Beseitigung von Wahlrechtsausschlüssen“ erteilt worden war. Ich habe damals das hässliche Wort, was mir gesagt worden ist, nicht wiederholt, es ist im Protokoll nicht nachlesbar. Hiermit nehme ich den Ordnungsruf zurück.

(Beifall DIE LINKE)

Ich rufe auf den fünften Teil

e) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Kultursteuer statt Kirchensteuer? Auswirkungen eines Vorschlags des Ministerpräsidenten auf Thüringen“ Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 6/6718

Ich eröffne die Aussprache und erteile dem Abgeordneten Kowalleck, Fraktion der CDU, das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, im Freistaat ist weithin bekannt, dass Ministerpräsident Ramelow regelmäßig auf der Kommunikationsplattform Twitter unterwegs ist. An den US-Präsidenten Donald Trump kommt er zwar noch

(Ministerin Werner)

nicht heran, aber bisweilen haben seine Tweets schon für Aufsehen und auch Verwirrung gesorgt, so auch am 26. Dezember 2018. Am zweiten Weihnachtsfeiertag beteiligte sich Ministerpräsident Ramelow auf Twitter an einer Diskussion über die Einführung einer Moschee-Steuer. Die „Frankfurter Rundschau“ meldete, dass sich die Berliner Anwältin und Moschee-Gründerin Seyran Ateş für eine Moschee-Steuer für Muslime ähnlich der Kirchensteuer ausspräche. Der Geschäftsführer des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbands, Ulrich Schneider, warb in dieser Kontroverse dafür, dass die großen Kirchen ihre Mitgliedsbeiträge selbst einziehen sollten. Bodo Ramelow antwortete – ich zitiere –: „Oder endlich eine einheitliche Kultursteuer wie in Italien. Der Bürger entscheidet selber jährlich über die Verwendung.“ Damit problematisiert Bodo Ramelow den staatlichen Kirchensteuereinzug und bringt die Einführung einer neuen Steuer, einer sogenannten Kultursteuer ins Gespräch.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, eine saftige Steuererhöhung von bis zu 200 Millionen Euro könnte den Thüringern ins Haus stehen, jedenfalls dann, wenn anstelle der Kirchensteuer eine einheitliche Kultursteuer für alle Bürger erhoben würde.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Na ja, es kommt auf die Höhe an!)

Das bewährte System der Kirchensteuer würde beseitigt, die Finanzierung der christlichen Kirchen gefährdet und als Ersatz würden alle Thüringer mehr Steuern zahlen. Rund jeder dritte Thüringer gehört einer christlichen Kirche an. Die Bürger zahlten zuletzt gut 95 Millionen Euro Kirchensteuer, die vom Staat eingezogen wird. Die Kirchen erstatten der Finanzverwaltung die Kosten für diese Dienstleistung. Im Jahr 2019 sind es rund 2,9 Millionen Euro. Würde die Kultursteuer in gleicher Höhe wie die Kirchensteuer erhoben, kämen auf die zwei Drittel Nichtkirchenmitglieder neue Steuern von gut 200 Millionen Euro zu.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber jeder!)

Würde die Kultursteuer mit dem in Italien üblichen Steuersatz von knapp 1 Prozent der Lohn- und Einkommensteuer erhoben, wären es immer noch mehr als 20 Millionen Euro. Neben einer Steuererhöhung für alle ist das Ergebnis dann aber auch, dass die Finanzierung der christlichen Kirchen am Ende wäre. Um ihre Arbeit fortführen zu können, müssten sie ein eigenes System zur Kirchensteuererhebung einführen. Oft wird vergessen, dass die Kirchen einen weitaus größeren Teil an die Gemeinschaft zurückgeben. Denken Sie an die Arbeit der Diakonie oder der Caritas, an die Arbeit im sozialen Bereich, aber auch in kirchlichen Kindergärten und Schulen und im Bereich der Pflege. In vielen Fällen wird durch ehrenamtliches Engagement

und durch Spenden der Staat in erheblicher Größenordnung entlastet. Es gibt zahlreiche Beispiele, in denen Kirche, Staat, Stifter und Ehrenamtliche gemeinsam an der Sanierung, der Renovierung oder dem Wiederaufbau einer Kirche oder der zahlreichen Orgeln zusammenarbeiten. Ich kenne da zahlreiche Beispiele auch aus meinem Wahlkreis und aus meiner Heimatstadt Saalfeld.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es zieht sich wie ein roter Faden durch. Unter der Regierung Ramelow wurde mit einem der ersten Gesetze die Grunderwerbsteuer von 5 auf 6,5 Prozent erhöht, und das trotz Rekordsteuereinnahmen auf Bundes- und Landesebene. Betroffen sind hier insbesondere junge Familien und Menschen, die in eine bauliche Altersvorsorge investieren. Deshalb wollen wir als CDU-Fraktion auch hier den Erwerb der selbst genutzten Wohnung entsprechend mit einem Freibetrag unterstützen.

Ein weiterer Punkt ist der Solidaritätszuschlag. Ministerpräsident Ramelow will den Solidaritätszuschlag nicht abschaffen, obwohl der Grund für die Steuer wegfällt – das ist nichts anderes als eine Steuererhöhung für die Zeit nach 2021 –,

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Die Solidarität fällt weg oder was?)

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Die ist schon längst weggefal- len!)