Protocol of the Session on December 14, 2018

Und, meine Damen und Herren, neben der Ausbildung von Referendaren und der Einstellung der Kollegen brauchen wir ein Anreizsystem für Lehrer in Mangelfächern und für ländliche Regionen. Wir brauchen keine Einheitslehrer, sondern wir brauchen ein Bekenntnis zu unseren Schularten, denn sonst gehen die Studenten nicht nach Thüringen studieren, sondern gehen nach Bayern, Sachsen, Hessen studieren, weil sie dort ordentlich studieren können, ordentliches Lehramt studieren können. Und, meine Damen und Herren, wir brauchen vor allem schnellere Einstellungsverfahren. Wir brauchen mehr Funktionsstellen und wir brauchen auch eine Selbstverpflichtung der Politik, die Gesundheit der Lehrer nicht weiter zu strapazieren. Lehrer müssen auch zukünftig von Zusatzaufgaben und Bürokratie entlastet werden, damit wieder mehr Zeit für die Arbeit am Kind bleibt. Das sind unsere Vorschläge, das brauchen wir.

(Beifall CDU)

Meine Damen und Herren, ich komme zurück zum Beginn meiner Rede, und es kann festgestellt werden, dass dieser Gesetzentwurf weder den selbstgesetzten Maßstäben der Ramelow-Regierung genügt noch einen Beitrag dazu leistet, dass Thüringen bei zukünftigen Schulvergleichsuntersuchungen sich zurück auf den Spitzenplatz kämpfen kann. Dieser Gesetzentwurf ist und bleibt ein Frontalangriff auf das erfolgreiche Thüringer Schulsystem. Eine so umfassende Schulgesetzreform ist zum jetzigen Zeitpunkt völlig verfehlt und auch mir hat ein Mitglied aus der Landesregierung gesagt: Ja, dieses Gesetz hat durchaus das Potenzial wie die Gebietsreform, jedenfalls in der Mobilisierung der Massen.

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Wer war das?)

Wir sehen es als zwingend notwendig, dass keine zusätzliche Unruhe in die Thüringer Schullandschaft mit diesem Gesetz gebracht wird. Deshalb haben wir die Landesregierung mehrfach aufgefordert, gänzlich von dieser Schulgesetz-Novelle abzusehen, denn die Schulen haben derzeit die eben von uns eigentlich gemeinsam angestrebten …

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das wurde über Jahrzehn- te nicht gemacht!)

Hören Sie doch auf, Frau Rothe-Beinlich, Sie müssen ein bisschen zuhören. Ich habe Ihnen doch gerade gesagt, was die Vorgängerregierungen gemacht haben und wie die Situationen sich verändert haben.

Meine Damen und Herren, die Schulen haben derzeit andere Probleme als dieses Schulgesetz. Insbesondere müssen wir uns um die Gewinnung von

neuen Lehrern und die Absicherung des Unterrichts kümmern, nicht neue Schippen drauflegen, damit die Lehrergesundheit noch mehr in Gefahr gerät.

Meine Damen und Herren, die Fraktion möchte dieses Gesetz natürlich gern intensiv in den nächsten Monaten beraten. Wir haben schon vor zwei Jahren angekündigt, wenn es denn den Landtag erreicht, werden wir gern im parlamentarischen Verfahren mitdiskutieren. Damit haben wir heute den Beginn gemacht.

Da durch den Gesetzentwurf sehr unterschiedliche Themenfelder berührt sind, eine ganze Menge, auf die wir jetzt eigentlich hier in dieser Debatte gar nicht eingehen können, beantragen wir die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport federführend. Wir beantragen wegen der Frage der Ressourcen die Mitberatung im Haushaltsund Finanzausschuss; es geht um Inklusion, also Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit; es geht um Berufsschulen und die Regelschulen, also Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft. Wir beantragen mit Blick auf die Migranten die Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz und natürlich zur Frage der Schulträger und der kommunalen Selbstständigkeit die Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Es spricht nun zu uns Herr Dr. Hartung von der Fraktion der SPD. Bitte schön.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte ungewöhnlicherweise meine Rede mit einem Dank an Herrn Tischner beginnen. Herr Tischner hat sehr viele Schlagzeilen aus der Amtszeit des Bildungsministers Christoph Matschie vorgelesen. Ich nehme das als ausdrückliches Lob sozialdemokratischer Bildungspolitik. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie hören vielleicht an meiner Stimme, dass ich ein bisschen angeschlagen bin, das hat für Sie den Vorteil, jetzt müssen Sie sich zwar quälen, aber später fasse ich mich kurz.

Das vorliegende Gesetz ist ein Gesetz aus mehreren Artikeln. Ich möchte hier vor allem auf Artikel 1 und 2 eingehen. Artikel 8 ist auch nicht unwichtig – der Minister hat es angesprochen –, das ist der deutlich bessere Einsatz von Ein-Fach-Lehrern. Aber ich möchte mich hier vor allem auf die Artikel 1 und 2 konzentrieren, weil das die Artikel sind,

die in der öffentlichen Debatte auch die größte Rolle spielen.

Da sind wir wieder beim großen Thema „Inklusion“. Ja, der derzeitige Gesetzentwurf integriert das Förderschulgesetz in das derzeitige Schulgesetz. Aber nein, das ist nichts Neues. Die Regelungen, die übernommen werden, stammen aus dem Jahr 2003. Sie sind also von der CDU-Alleinregierung eingeführt und von uns übernommen worden. Die Richtschnur seit der vergangenen Legislatur, die das Thema „Inklusion“ führt, ist der Entwicklungsplan Inklusion. Der ist in der letzten Legislatur von allen Fraktionen hier im Hause beschlossen worden. Das ist für uns ein Ansporn, das ist unsere Richtschnur. Und nein, wir weichen nicht vom Ressourcenvorbehalt ab, wir werden uns weiter daran orientieren, ob die personellen, sachlichen und räumlichen Voraussetzungen gegeben sind. Das schaffen wir nicht ab, das bleibt so. Und ja, auch der Elternwille wird weiterhin entscheidend sein. Es wird nicht das Schulamt darüber entscheiden, ob ein Kind inklusiv beschult wird oder nicht, sondern die letzte Entscheidung liegt bei den Eltern – nachzulesen in § 8 a Abs. 3 des ersten Artikels. Wir als Sozialdemokraten stehen zur Umsetzung des überregional festgelegten Ziels der inklusiven Beschulung – das ist nicht von uns festgelegt, das ist ein überregionales Ziel, das müssen wir umsetzen. Aber – dazu stehen wir Sozialdemokraten – wir setzen es um, indem wir praktisch die regionalen Gegebenheiten so wichten, dass es auch regional unterschiedliche Geschwindigkeiten gibt. Das ist meines Erachtens ein verantwortungsvoller Umgang mit dieser Thematik. Ich glaube, wenn wir das ernst nehmen, können wir viel von der Verunsicherung von Schülern, Lehrern und Eltern aus dem Weg räumen.

Zweiter Schwerpunkt der Novelle – das ist das, was der SPD besonders wichtig ist – ist der weitere Ausbau der Thüringer Gemeinschaftsschule. Das ist jetzt in der bisherigen Legislatur nicht mit der Vehemenz verfolgt worden, die wir uns gewünscht hätten, aber, ich glaube, wir räumen mit dieser Schulgesetznovelle einige der Hinderungspunkte aus. Wir werden die Entwicklung der Thüringer Gemeinschaftsschule dadurch weiter befördern. Ich möchte exemplarisch nennen, dass wir nunmehr die verschiedenen Organisationsmodelle untereinander gleichstellen. Das heißt, es wird auch weiterhin die Möglichkeit geben, dass sich eine Regelschule mit einer kooperierenden Grundschule zur Thüringer Gemeinschaftsschule entwickelt. Das wird entfristet. Das war vorher auf zehn Jahre befristet. Das entfristen wir, das ist ein wichtiger Entwicklungsschritt und wir tragen auch dem Willen der Jenaplan-Schulen Rechnung, ihren Schulversuch mit einer dreizehnjährigen Schulzeit fortsetzen zu können.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Abg. Tischner)

Auch da sind wir im Prinzip auf die Gegebenheiten vor Ort eingegangen und werden das weiter zulassen.

Was für uns als SPD ganz wichtig ist, ist, dass nunmehr die Schulträger – so wie in anderen Verwaltungsverfahren auch – nicht mehr Anträge auf Bildung einer Gemeinschaftsschule aus ideologischen Gründen aussitzen können. Sie müssen jetzt innerhalb von sechs Monaten entscheiden, ob sie die Gemeinschaftsschule zulassen oder nicht. Das heißt, für die Menschen, die sich vor Ort für längeres gemeinsames Lernen einsetzen, wird es eine Planungssicherheit, es wird eine Entscheidungssicherheit geben und sie werden nicht mehr auf den Sankt Nimmerleinstag vertröstet. Das ist ein Fortschritt und ich hoffe, dass es der Entwicklung der Thüringer Gemeinschaftsschule guttut.

Ja, Herr Tischner, wir wollen die Thüringer Gemeinschaftsschule stärken. Es ist ein Kernprojekt sozialdemokratischer Bildungspolitik, dass Schüler länger gemeinsam lernen. Dazu bekennen wir uns, das ist für uns auch keine Sache, die in einer späteren Zeit wieder über Bord geworfen wird. Nein, wir wollen die Thüringer Gemeinschaftsschule weiterentwickeln. Das ist ein Herzensanliegen.

Zweiter Punkt, der für die Thüringer Gemeinschaftsschule spricht, ist die Tatsache, dass wir damit den kleinen Regelschulen – ich habe es ja vorhin schon angesprochen – eine Entwicklungsperspektive geben. Im Moment ist es oft so, dass diese kleinen Regelschulen durch kleine Lehrerkollegien, durch einen kleinen Lehrkörper gar nicht die Möglichkeit haben, sich fachlich weiterzuentwickeln, sich untereinander auszutauschen und Ähnliches. Wir wollen hier eine Entwicklungsperspektive aufzeigen; ich glaube, das ist auch ein Wert an sich.

Der dritte Punkt, den ich hier ansprechen möchte, ist die Festschreibung der Schul- und Klassenmindestgrößen. Ich glaube, das ist der Punkt, der in der Öffentlichkeit am meisten diskutiert wird. Das kann ich nachvollziehen. Aber das ist kein Teufelszeug. Alle anderen Bundesländer haben rechtliche Regelungen und gesetzliche Festschreibungen dieser Schulmindestgrößen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Wir sind das letzte Land, das das jetzt auch hat. Eigentlich müsste man sich fragen: Warum erst jetzt? Aber wir werden diese Mindestgrößen haben und wir sollten den § 41 im Gesetz in seiner Gänze zur Kenntnis nehmen, das heißt, nicht nur in § 41 a die Frage, welche Mindestgrößen wir vorschreiben, sondern eben auch in den Punkten der §§ 41 b bis e: Was sind die Ausnahmen, was sind die Optionen? Das gehört doch dazu. Und es ist nicht so, wie Herr Tischner das gesagt hat, dass wir das jetzt irgendwie nachgebessert haben. Es war von An

fang an die Diskussionslinie, dass wir auf der einen Seite die Schulmindestgrößen festschreiben und auf der anderen Seite die Kooperationsmodelle definieren. Das war von Anfang an beides so im Gesetz enthalten. Das ist keine Nachbesserung auf irgendeinen Druck hin. Uns ist von Anfang an bewusst gewesen, dass eine Regelung der Schulmindestgrößen ohne die Ausnahmen, ohne die Kooperationsmodelle, ohne das, was wir festgeschrieben haben, tatsächlich zu dem geworden wäre, was uns Herr Tischner vorwirft, nämlich zu einem Schulschließungsprogramm. Das wollen wir nicht.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir wollen die kleinen Schulen erhalten, wir bekennen uns dazu.

Wenn wir uns die Ausnahmeregelungen der §§ 41 b bis e anschauen, dann sind dort einfach bestimmte Gegebenheiten definiert. Das bedeutet, wir haben der baulichen Situation Rechnung zu tragen. Wenn die Klassenzimmer nur eine Klassengröße zulassen, die unter der Mindestgröße liegt, dann ist das so. Wenn auf einem Schulgebäude eine Förderbindung steht, dann ist das so. Dann hat diese Schule einen Bestandsschutz. Wenn durch die Schließung der Schule ein längerer Schulweg folgen würde, dann wird die Schule natürlich nicht als infrage stehend betrachtet. Dann muss sie auch nicht kooperieren, dann bleibt sie so, wie sie ist, erhalten.

Ich glaube, das ist eine sehr wichtige Entscheidung, dass wir diese Ausnahmeregelungen definieren. Die Darstellung, die Herr Tischner hier bemüht hat, dass wir durch eine Kann-Regelung diese Schulen letztlich in das Ermessen des Ministeriums stellen, weil die Schulträger beim Ministerium diese Ausnahme beantragen müssten, ist doch nicht die ganze Wahrheit. Es ist überhaupt nicht die Wahrheit. Wahr ist …

(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Aber das ist doch Ihr Gesetz!)

Herr Tischner, Sie haben eben gesagt, als Sie hier standen – ich habe Ihnen zugehört, ohne dazwischenzurufen –, Zwischenrufe wären ohne Anstand. Halten Sie sich doch mal bitte an Ihre eigene Maßgabe und halten sich zurück.

(Beifall SPD)

Ich würde Ihnen gern die passenden Antworten etwas langfristiger geben, aber es ist schwierig im Moment, tut mir leid. Genau, das ist der Grund. Es ist, wie gesagt überhaupt nicht die Wahrheit – ich setze an dem Punkt wieder an –, denn dort steht zwar, es kann diese Ausnahme sein, aber selbst gesetzt den Fall, irgendein zukünftiges anderes Ministerium, es ist ja erst nach der Wahl das Inkrafttreten beschlossen, würde sich dazu entscheiden,

diese Kann-Regelung nicht zur Geltung kommen zu lassen und keine Erlaubnis zu erteilen, dann kann man immer noch eine Kooperation bilden. Man hat auch dann als Schulträger die Möglichkeit, ein Kooperationsmodell zu bilden. Das steht dem Schulträger immer offen. Ja, Herr Tischner, die Kooperationsmodelle sind nicht dafür da, Geld oder Personal zu sparen. Sie ersparen uns das Schließen von Schulen, dafür sind diese Kooperationsmodelle da.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es ist kein Schwerpunkt sozialdemokratischer oder rot-rot-grüner Bildungspolitik, Geld zu sparen. Es ist kein Schwerpunkt unserer Bildungspolitik, mit weniger Lehrern auszukommen. Der Schwerpunkt unserer Politik ist die wohnortnahe Schule. Diese wollen wir mit den Kooperationsmodellen erhalten.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Man muss gar nicht bis Südtirol fahren, man kann mal nach Schleswig-Holstein oder Brandenburg schauen, auch da gibt es die Kooperationsmodelle seit Jahren – einfach mal den ideologischen Schaum abwischen, sich das angucken und vielleicht von anderen lernen, die das schon eine Weile machen. Insofern ist es meines Erachtens durchaus der richtige Weg. Bevor wir uns hier anhören, dass das alles nicht funktioniert, lassen Sie es uns doch probieren.

Jetzt komme ich zum nächsten Schwerpunkt, dem Personalentwicklungskonzept. Wir haben doch damals, obwohl wir wussten, dass es vielleicht in die Irre führt, Anfang der 2000er-Jahre das Personalentwicklungskonzept auch hingenommen, obwohl damals schon, als man es erlassen hat, die Bevölkerungsentwicklungsmaßzahlen andere waren, als man angenommen hat. Nun müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass die Schülerzahl mindestens bis 2025 wachsen wird. Wenn man auf den Kalender guckt: Wir haben 2018. Bis zu dem Punkt, den wir bis heute überhaupt überblicken können, werden die Schülerzahlen also steigen. Das heißt, wir müssen uns etwas einfallen lassen. Ja, wir müssen dieses Personalentwicklungskonzept auf den Prüfstand stellen, aber nein, es wird nicht alle Personalprobleme lösen, aus dem einfachen Grund, dass die kleinen Schulstandorte, die Ihnen vorgeblich so am Herzen liegen, nicht die sind, die in Zukunft aus den Nähten platzen werden. Es sind weiterhin die Schulen in den Ballungszentren für Thüringer Verhältnisse an der A4, die mehr Schüler haben werden. Es sind die Schulen, die jetzt schon aus allen Nähten platzen, die mehr Schüler haben werden, und für diese Schulen brauchen wir Personal. Das ist vollkommen richtig, aber es bedeutet eben nicht, dass jede frei werdende Stelle an der Schule ersetzt werden muss, an der sie frei wird. Das würde

den entwicklungstechnischen Gegebenheiten überhaupt keine Rechnung tragen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich würde es jetzt an dieser Stelle bewenden lassen. Wir haben noch eine zweite Lesung, wir haben eine ausführliche Beratung im Ausschuss. Darauf freue ich mich und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter, wir wünschen gute Besserung. Als Nächstes hat Frau Abgeordnete Muhsal von der AfD-Fraktion das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, liebe Gäste, sehr geehrter Herr Minister Holter! Sie haben hier viel Allgemeines gesagt. Vieles finde ich trotz der Allgemeinheit kritikwürdig, unter anderem auch einen Ausspruch, der natürlich sehr schön klingt, nämlich: „Gemeinsam sind wir stark.“ Er kann natürlich nahezu auf jeden Sachverhalt passen. Deswegen ist er so platt, dass er zum einen hier nicht anwendbar ist und vor allem auch nicht anwendbar ist, wenn es faktisch zwischen den Akteuren keine Gemeinsamkeiten gibt. Ich habe mir vorgenommen, eine Sache, die Sie gesagt haben, herauszugreifen, weil ich glaube, dass sie ganz gut Ihre Denkweise zeigt, die vielleicht auch durch Ihren SED-Werdegang geprägt ist. Ich weiß es nicht. Sie haben gesagt, Sie haben Beteiligungsveranstaltungen gemacht, Regionalforen, und dann haben Sie gesagt: Niemand kann sagen, dass er nicht berücksichtigt wurde. Ich finde das kritikwürdig, zum einen, weil Sie quasi sagen: „Ich habe mich als Minister bemüht, also darf niemand mehr etwas sagen.“ Dass dieses Kriterium: „Ich habe mich bemüht“, und „Ich habe etwas gut gemacht“, etwas deutlich anderes ist, sollte Ihnen auch bekannt sein.

(Beifall AfD)