Frau Ministerin, dieses Thema beschäftigt mich auch schon ein bisschen. Aus meiner eigenen Erfahrung muss ich sagen, ich kann nicht feststellen, dass diese Umleitungsstrecke so angenommen wird. Ich habe das Gefühl, die Umleitung erfolgt trotzdem noch auf dem alten Weg. Deswegen meine Nachfrage: Haben Sie diesbezüglich schon Verkehrszählungen durchgeführt, inwieweit die neue Umleitungsstrecke auch angenommen wird oder ob immer noch auf der alten gefahren wird? – Das zum einen.
Die zweite Frage: Welche Alternative gab es denn nach der Abwägung der Behörden zu der neu ausgewiesenen Umleitungsstrecke, weil ja diese neu ausgewiesene Strecke zum Beispiel im Winter durchaus auch Risiken mit sich bringt, indem Lkws über den Rennsteig geschickt werden, wo es eventuell vielleicht glatt und dementsprechend auch nicht sicher ist, mit so einem Lkw über den Rennsteig zu fahren?
Ja, entsprechende Verkehrszählungen bei bestimmten eintretenden Sperrungen wurden durchgeführt. Allerdings muss man sagen, dass man daraus nicht genau ablesen kann, aufgrund welcher Tatsache welche Fahrzeuge die Umleitungsstrecke fahren. Sie wissen ja, dass drei unterschiedliche Stufen zu den Abfahrten führen. Es lässt sich also am Ende nur feststellen, dass Fahrzeuge zum Beispiel aufgrund von bestimmten Sperrungen durch die Ereignisse 2015 und 2016 die Umleitung der Stufe 2 benutzten, bei der windgefährdete Fahrzeuge, zum Beispiel Lkws mit Anhänger, betroffen sind. Es wird nicht gezählt, sondern es wird der Zeitraum aufgenommen, zum Beispiel 15 Stunden im Jahr 2015 und 2016. 2017 gab es acht Fälle mit insgesamt 45 Stunden und 2018 vier Fälle mit circa 20 Stunden. Vollsperrungen – also die Stufe 3, bei der gar keine Fahrzeuge mehr fahren dürfen – gab es zuletzt 2014 und seit 2010 für insgesamt 20 Stunden. Zählungen im Einzelnen werden nicht durchgeführt.
Ich fragte ja nach – im Hinblick auf die Abwägung, zu der jetzt ausgewiesenen Umleitungsstrecke über den Rennsteig –, welche Alternativen es dazu noch gegeben hat und wie man zu der Abwägung gekommen ist, den Verkehr gerade hierüber zu führen.
Die Abwägungen sind – das habe ich versucht in der Frage 1 zu beantworten – in der Richtung nach Süden erfolgt, weil die Umleitungsstrecke nach Schleusingen über die Gefahrgutstrecke geleitet wird. Das war die erste Abwägung, weil vorher diese Möglichkeit nicht mit aufgenommen wurde. Die Schwierigkeiten beziehen sich lediglich auf die Umleitung in Richtung Norden, weil die Entfernung derart groß ist, dass dies über die Zumutbarkeit der Entfernung abgewogen wurde und deshalb nicht ins Auge gefasst werden konnte. Eine andere Alternative hat sich hier leider nicht aufgetan, weshalb am Ende natürlich auch für Entlastung sorgen soll, dass nicht jeglicher Verkehr darüber führt.
Jetzt sind die Nachfragemöglichkeiten erschöpft und auch hoffentlich beantwortet. Wir kommen dann zur siebenten Frage, die in Drucksache 6/6524, Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Herold von der AfD-Fraktion. Bitte, Frau Herold.
Anfang Dezember kam es im Landkreis Sonneberg zu einem Vorfall, bei dem ein sieben Monate alter Säugling eines libyschen Elternpaars nach einer Beschneidung mit Komplikationen in ein Krankenhaus eingeliefert wurde. Die Eltern des Jungen, muslimischen Glaubens, ließen den Eingriff nach Polizeiberichten von einem bisher Unbekannten vornehmen. In der einschlägigen Fachliteratur wird von etwa 400 Fällen pro Jahr bundesweit von Komplikationen nach männlicher Genitalbeschneidung berichtet.
1. Sind die Eltern des Kindes entsprechend § 1631 d BGB vor der Planung und Durchführung des Eingriffs umfassend über die Risiken und Nebenwirkungen dieses Eingriffs aufgeklärt worden und wenn ja, durch wen?
3. Wie viele Fälle von Komplikationen mit welchen Folgen für die Betroffenen nach männlicher Beschneidung in Thüringen sind der Landesregierung in den letzten zehn Jahren bekannt geworden?
4. Welche konkreten Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen oder gedenkt sie zu ergreifen, um für die Zukunft einen umfassenden Schutz von Säuglingen und Kindern vor ungesetzlicher oder unsachgemäßer Beschneidung mit unkalkulierbaren Folgen zu gewährleisten?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Frau Staatssekretärin Feierabend.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste! Die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Herold möchte ich für die Landesregierung wie folgt beantworten. Lassen Sie mich bitte zwei Vorbemerkungen machen.
Zum einen, um Missverständnisse hinsichtlich der Überschrift Ihrer Mündlichen Anfrage auszuschließen: 2012 wurde vom Bundestag das Gesetz über den Umgang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes, dies beinhaltet im Grunde nur die Einfügung des § 1631 d, Beschneidung des männlichen Kindes, im BGB beschlossen. Damit wurde in Deutschland die rechtliche/gesetzliche Grundlage für die Beschneidung von männlichen Kindern auch aus religiösen Gründen geschaffen. Insbesondere im Judentum und im Islam hat eine solche Beschneidung eine lange Tradition.
Zum anderen kann ich hinsichtlich des von Ihnen benannten Falles sagen, dass ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung läuft. Da die Ermittlungen andauern, kann ich Ihnen noch keine belastbaren Erkenntnisse mitteilen. Vor diesem Hintergrund ist auch eine Beantwortung Ihrer Fragen 1 und 2 heute nicht möglich.
Zu Frage 3: Da hierüber weder eine amtliche Statistik geführt wird noch anderweitig Informationen dazu vorliegen, ist hierzu keine Antwort möglich.
Zu Frage 4: Der Landesregierung ist der Schutz minderjähriger Jungen vor unsachgemäßer Beschneidung sehr wichtig. Die sich aus dem § 1631 d Bürgerliches Gesetzbuch ergebenden Anforderungen sind zwingend einzuhalten. Sofern Gesetzesverstöße dagegen vorliegen, sind diese auch entsprechend zu ahnden. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Ich möchte von der Landesregierung wissen, ob bekannt ist, ob das Kind irgendwelche langfristigen körperlichen Schäden von diesem Zwischenfall davontragen wird, wenn ja, welche.
Ich wiederhole noch mal meine Vorbemerkungen: Es gibt hier ein laufendes Ermittlungsverfahren und insofern liegen noch keine belastbaren Erkenntnisse vor.
(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Ich frage doch auch nicht, welches Tier Sie um den Hals tragen!)
Jetzt haben wir zwar für die nicht anwesende nächste Fragestellerin als Vertreter Herrn Kowalleck, aber das antwortgebende Ministerium ist noch nicht da.
Kann dort eine Antwort aufgefunden werden? Noch nicht. Dann würde ich jetzt erst mal die übernächste Frage aufrufen und hoffen, dass vielleicht gleich noch jemand erscheint. Aber in Ordnung ist das nicht.
ministerium ist hier als Antwortgeber ausgewiesen, aber wenn die Staatskanzlei antwortet, ist es auch schön.
Herr Kowalleck, Sie übernehmen die Frage von der Abgeordneten Floßmann. Jetzt geht es wieder in ordentlichen Bahnen weiter. Bitte schön.
Von den Elternsprechern des Gymnasiums Georgianum Hildburghausen wurde mitgeteilt, dass die Schulen erst im laufenden Schuljahr, konkret in der 45. Kalenderwoche, über eine entsprechende Änderung der Thüringer Schulordnung informiert wurden, mit der ein Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15. Februar 2018 umgesetzt werden soll. Bereits seit einigen Jahren müssen Schüler eines Gymnasiums in Thüringen ab Jahrgangsstufe 5 eine zweite Fremdsprache belegen. Diese einmal getroffene Entscheidung war nach der bisherigen Regelung nach Abschluss der Klassenstufe 10 korrigierbar. Die von der Wahlmöglichkeit Gebrauch machenden Schüler konnten mit Abschluss des Abiturs in der dritten Fremdsprache die Kompetenzstufe A1 bis A2 erreichen. Der Beschluss der Kultusministerkonferenz sieht jedoch vor, dass auch bei der dritten Fremdsprache die Kompetenzstufe B1 bis B2 erreicht werden muss. Um das zu erreichen, soll die dritte Fremdsprache künftig ab der Klassenstufe 10 unterrichtet werden. Für die Schüler, die aktuell die Klassenstufen 9 und 10 besuchen, ist aufgrund dieser Umstellung ein Wechsel der Fremdsprache in Klassenstufe 11 nicht möglich.
1. Wie viele Schüler der letzten beiden Abiturjahrgänge in Thüringen haben die zweite Fremdsprache nach der Klassenstufe 10 fortgeführt bzw. eine dritte Fremdsprache ab Klassenstufe 11 gewählt (bitte nach Jahren aufschlüsseln) ?
2. Wie viel Prozent der Schülerinnen und Schüler an Thüringer Gymnasien haben sich in den letzten zwei Jahren für den sprachlichen bzw. den naturwissenschaftlichen Zweig entschieden und wie viel Prozent haben diese Zweigwahl später korrigiert (bitte nach Jahren darstellen) ?
3. Welche der an Thüringer Gymnasien angebotenen Sprachen haben in den letzten zwei Jahren jeweils wie viel Prozent der Schüler gewählt (bitte nach Jahren aufschlüsseln und das Angebot der Salzmannschule Schnepfenthal nicht berücksichti- gen)?
gewählt haben, haben in den letzten zwei Jahren das Abitur beim ersten Anlauf erfolgreich absolviert und wie viel Prozent mussten Prüfungen wiederholen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?