Protocol of the Session on December 14, 2018

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Gibt es Nachfragen? Frau König-Preuss.

Das heißt, über die jetzt benannten zwei Orte und Daten hinaus – 4. Mai Kloster Veßra, 23. Mai Themar – liegen weder für Dezember 2018 noch für Januar, Februar, März, April 2019 Erkenntnisse bezüglich Rechtsrockkonzerten vor?

Das ist so.

Okay. Zweite Nachfrage: Hält die Landesregierung, vor dem Hintergrund, dass kontinuierlich Hammerskin-Konzerte in Thüringen stattfinden, an ihrer Einschätzung fest, dass es in Thüringen keine organisierte Hammerskin-Struktur gibt?

Die Anfrage beantworte ich Ihnen schriftlich.

Weitere Nachfragen? Sehe ich nicht. Dann kommen wir zur fünften Frage. Die Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Berninger, Fraktion Die Linke, in der Drucksache 6/6520. Bitte, Frau Berninger.

Vielen Dank, Frau Präsidentin.

Fördermittelantrag für Feuerwehr in Stedten

Laut einem Bericht des SAT.1-Frühstücksfernsehens vom 27. November 2018 muss die Feuerwehr in Stedten seit Jahren zu Fuß ausrücken, weil das Feuerwehrauto, Baujahr 1989, seit einem Getriebeschaden nicht mehr funktioniere. Der Bürgermeister der zuständigen Gemeinde Kranichfeld finde die Situation beschämend, desaströs und nicht haltbar. Auf Anfrage sei SAT.1 mitgeteilt worden, dass seit dem Jahr 2017 jährlich die Anschaffung eines neu

(Abg. König-Preuss)

en Fahrzeugs geplant gewesen sei. Jedoch seien alle gestellten Anträge durch den Freistaat Thüringen abgelehnt worden. Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales teilte am 29. November 2018 bereits über seinen Twitter-Kanal mit, das keine Fördermittelanträge vorlägen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie stellt sich in der Regel das Verfahren von der Beantragung – unter anderem: wer ist Antragsteller oder Antragstellerin – bis zur Ausreichung der Mittel dar?

2. Sind der Landesregierung Fördermittelanträge zur eingangs beschriebenen Fahrzeugbeschaffung bekannt, wenn ja, von wann datieren diese, und wenn nein, wie erklärt sich die Landesregierung den Widerspruch hinsichtlich der Äußerung in dem SAT.1-Beitrag und den nicht vorliegenden Anträgen?

3. Wie stellt sich die Fahrzeugausstattung von Feuerwehren in umliegenden Ortschaften dar?

4. Welche Anfahrtswege haben diese bis nach Stedten?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, erneut Herr Staatssekretär Götze.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Berninger beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Das Land gewährt den kommunalen Aufgabenträgern Zuwendungen nach § 44 Abs. 3 Nr. 1 des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes. Das bedeutet: Den Gemeinden können Fördermittel für den örtlichen Brandschutz bzw. die örtliche allgemeine Hilfe und den Landkreisen für den überörtlichen Brandschutz bzw. die überörtliche allgemeine Hilfe ausgereicht werden. Das Zuwendungsverfahren und die Voraussetzungen für die Gewährung einer Zuwendung sind in der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen des Freistaats Thüringen für die Förderung des Brandschutzes und der allgemeinen Hilfe vom 2. März 2017 näher geregelt. Danach hat die Gemeinde bzw. der Landkreis als jeweils zuständiger Aufgabenträger einen Antrag zu stellen. Das Landratsamt, bei dem die Anträge einzureichen bzw. auf Vorliegen der Fördervoraussetzungen zu prüfen sind, erstellt dann im Benehmen mit dem Kreisfeuerwehrverband und dem Kreisverband des Gemeinde- und Städtebundes Thüringen eine Prioritätenliste für den Landkreis. Diese wird von dem Landkreis beim Landesverwaltungsamt eingereicht,

welches nach Prüfung der Unterlagen wiederum eine Prioritätenliste für das Land erstellt und diese meinem Haus zur Bestätigung vorlegt. Das Landesverwaltungsamt als zuständige Bewilligungsbehörde entscheidet in der Folge auf der Basis der vom Innenministerium gebilligten Prioritätenliste über die Gewährung von Zuwendungen.

Zu Frage 2: Nach Aussagen der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld wurde beim Landratsamt Weimarer Land gemäß der eingangs genannten Zuwendungsrichtlinie ein Antrag auf Ersatzbeschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeuges Wasser für den Ortsteil Stedten der Stadt Kranichfeld gestellt. Dieser musste dann durch die VG zurückgezogen werden, da keine positive Stellungnahme der zuständigen Kommunalaufsicht erteilt werden konnte. Die zur Finanzierung notwendigen Eigenmittel waren im Haushalt und im Finanzplan nicht eingeplant und standen damit für das Jahr 2019 nicht zur Verfügung. Die beim Landesverwaltungsamt durch den Landkreis eingereichte Prioritätenliste für das Jahr 2019 enthält demnach auch keinen Antrag für den Ortsteil Stedten. Die notwendigen Eigenmittel konnten nunmehr in den Finanzplan der Gemeinde aufgenommen werden. Die erforderlichen Beschlüsse zum Haushalt und zum Finanzplan stehen noch aus und sollen in Kürze getroffen werden. Im Anschluss daran kann der Antrag überarbeitet und für das Jahr 2020 neu gestellt werden. Daraus wird ersichtlich, dass weder dem Landesverwaltungsamt noch dem Innenministerium bisher ein entsprechender Antrag vorlag. Naturgemäß konnte er vom Land daher auch nicht abgelehnt werden.

Zu Frage 3: Die Vorhaltung einer Feuerwehr zur Sicherstellung des Brandschutzes und der allgemeinen Hilfe ist eine ureigene Pflichtaufgabe jeder Gemeinde im sogenannten eigenen Wirkungskreis. So haben die Gemeinden nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz und in der allgemeinen Hilfe eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende Feuerwehr aufzustellen, mit den erforderlichen baulichen Anlagen und Einrichtungen sowie technischer Ausrüstung auszustatten und zu unterhalten. Das Land hat insoweit die Rechtsaufsicht, das heißt, die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde – hier das Landratsamt – hat darauf zu achten, dass die Gemeinden die rechtlichen Vorgaben einhalten.

Seitens der Landesregierung können aufgrund der genannten Rechtslage keine Aussagen zur Feuerwehrausstattung der umliegenden Gemeinden getroffen werden. Allerdings ist das Innenministerium nach Bekanntwerden des Sachverhalts im Rahmen der Rechtsaufsicht tätig geworden und hat den Landkreis als zuständige Rechtsaufsicht auf dem Dienstweg über das Landesverwaltungsamt um Information gebeten, inwieweit die Gemeinde Kranichfeld im Ortsteil Stedten ihre Pflichtaufgabe im

(Abg. Berninger)

Brandschutz und der allgemeinen Hilfe erfüllt. Das Landratsamt hat mitgeteilt, dass es bis zur Presseberichterstattung keine Kenntnis von den Problemen mit dem Feuerwehrfahrzeug im Ortsteil Stedten hatte. Es bestand daher auch kein Anlass zum rechtsaufsichtlichen Tätigwerden. Die Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld hat nach einem Gespräch mit der Wehrführung nunmehr mitgeteilt, dass einerseits das vorhandene Fahrzeug technisch überprüft wird und – soweit realisierbar und wirtschaftlich – notwendige Reparaturen schnellstmöglich beauftragt werden. Andererseits wurden Gespräche hinsichtlich einer Übergangslösung bis zur Ersatzbeschaffung des Fahrzeugs geführt. Daraus hat sich die Option ergeben, der Ortsteilfeuerwehr Stedten bis auf Weiteres ein gebrauchtes Löschfahrzeug einer anderen Gemeinde zur Verfügung zu stellen. Auch wurden weitergehende Gespräche zwischen dem Landratsamt und dem Bürgermeister der Stadt Kranichfeld zur Abstimmung der Verfahrensweise vereinbart. Das Landesverwaltungsamt hat den Landkreis Weimarer Land gebeten, den Vollzug der Übergangslösung mitzuteilen.

Zu Frage 4: Wie ich in der Antwort zu Frage 3 bereits ausgeführt habe, liegen dem Land keine detaillierten Informationen zur technischen Ausstattung der kommunalen Feuerwehren vor. Dementsprechend können auch keine Aussagen zu Anfahrtswegen benachbarter Feuerwehren gemacht werden. Insoweit verweise ich hinsichtlich der Details auf meine Antwort zu Frage 3 und danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Für eine Nachfrage erhält Abgeordnete Berninger erneut das Wort, bitte.

Herr Götze, wenn ich Sie richtig verstanden habe, haben Sie über Antragstellungen für das Jahr 2019 gesprochen. Lagen denn für die Jahre 2017 und 2018 entweder Anträge aus der Verwaltungsgemeinschaft oder der Gemeinde Kranichfeld vor oder stand Stedten oder die Gemeinde Kranichfeld auf der Prioritätenliste, die der Landkreis eingereicht hat?

Diese Frage kann ich Ihnen aus dem Kopf nicht beantworten. Ich werde das Ganze recherchieren lassen und Sie bekommen eine schriftliche Antwort.

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Dann kommen wir zur sechsten Frage, Fragesteller ist Herr Abgeordneter Kuschel, Fraktion Die Linke, in der Drucksache 6/6521.

Danke, Frau Präsidentin.

Ausweisung einer Umleitung bei Windereignissen auf der A 71

Bei Windereignissen wurde der Verkehr auf der Autobahn A 71 zwischen dem Autobahnanschluss Ilmenau-West und Gräfenroda bislang über die Gemeindestraßen in Geraberg und Elgersburg umgeleitet. Dabei sind insbesondere durch den Schwerlastverkehr wiederholt Schäden an den Gemeindestraßen aufgetreten. Seitens des zuständigen Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft wurde nach Kenntnis des Fragestellers mit Schreiben vom 29. September 2016 zugesagt, dass künftig eine Umleitung von der Abfahrt Ilmenau-West nach Schleusingen zur Auffahrt zur Autobahn 73 über die Landesstraße 3004 ausgewiesen wird.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann wurde diese Zusage mit welchen Wirkungen umgesetzt?

2. Sollte diese Zusage zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht umgesetzt worden sein: Wann erfolgt die zugesagte Ausweisung der besagten Umleitungsstrecke?

3. Mit welcher Begründung soll eine solche Ausweisung gegebenenfalls nicht mehr erfolgen?

4. Inwieweit wurde mit welchem Ergebnis die Zusage des zuständigen Ministeriums umgesetzt, dass im Nachgang von Umleitungen mögliche Schäden an den Gemeindestraßen in Geraberg und Elgersburg durch das zuständige Straßenbauamt gemeinsam mit der örtlichen Kommunalbehörde begutachtet werden?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Frau Ministerin Keller.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuschel beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die angesprochene neue Umleitung wurde im September 2016 vom zuständigen Landesamt für Bau und Verkehr verkehrsrechtlich angeordnet und im Dezember 2016 verkehrswirksam. Um die Gemeinden zu entlasten, hatte das Ministerium gemeinsam mit dem Landesamt für Bau und Verkehr die Möglichkeit einer alternativen Umleitungsstrecke geprüft. Im Ergebnis wurde dann die

(Staatssekretär Götze)

Umleitungsstrecke für Gefahrguttransporte, die die Tunnelkette nicht durchqueren dürfen, als neue Umleitungsstrecke auch für windbedingte Sperrungen genutzt. Diese neue Umleitung führt zu einer deutlichen Entlastung der beiden betroffenen Gemeinden Geraberg und Elgersburg. Die Umleitung in Fahrtrichtung Süden erfolgt jetzt bei Bedarf vollständig auf die neue Umleitungsstrecke, also die Gefahrgutstrecke. Die frühere Umleitung konnte daher in Fahrtrichtung Süden ersatzlos entfallen.

In Fahrtrichtung Norden ist es wegen der großen Entfernung nicht möglich, den Verkehr vollständig auf die neue Umleitung zu führen. Das betrifft insbesondere den gesamten Verkehr, der zwischen Schleusingen und den Brücken erst auf die Autobahn auffährt. Insofern müssen in Fahrtrichtung Norden weiterhin die Brücken sicherheitshalber gesperrt und der Verkehr, der quasi durchgeschlüpft ist, noch über die alte Umleitung geführt werden.

Zu Fragen 2 und 3 verweise ich auf die Beantwortung der Frage 1.

Zu Frage 4 möchte ich Folgendes antworten: Die Straßenbauverwaltung des Landes hatte seinerzeit angeboten, dass sie nach erfolgten Umleitungen auf den Gemeindestraßen solche Schäden an Borden, an Gehwegen, Banketten und Verkehrszeichen – also außerhalb der Fahrbahn – beseitigen lässt, bei denen von einer Verursachung durch den Umleitungsverkehr ausgegangen werden kann. Gemeinsame Begehungen des Straßenbauamtes mit den Gemeinden erfolgten in den Jahren 2015, 2016 und zuletzt auch im April 2018. Schäden, die durch Umleitungsverkehr verursacht wurden, konnten nicht festgestellt werden. Lediglich normaler Verschleiß bzw. offene Unterhaltungsleistungen waren erkennbar. Leistungen der Straßenbauverwaltung sind demzufolge nicht erbracht worden.

Gibt es Nachfragen? Herr Kollege Kuschel.

Danke, Frau Präsidentin, danke, Frau Ministerin. Wie wird denn diese Umleitungsstrecke über die L 3004 für den Lkw-Verkehr sichtbar gemacht und durchgesetzt?

Sie zielen sicher darauf ab, dass seinerzeit durch das TLBV darauf aufmerksam gemacht wurde, dass die Ausweisung möglicherweise mit dynamischen Umleitungswegweisern erfolgen kann. Das ist im Moment auf der A 71 und auf der A 73 nicht möglich. Aber die Frage der dynamischen Umleitungswegweiser wurde jetzt aufgenommen, ausge

schrieben, der Zuschlag erteilt, und die Umleitungswegweiser werden 2019 auch aufgebaut.