Protocol of the Session on November 9, 2018

(Zwischenruf Abg. Harzer, DIE LINKE: Sie müssen mal zuhören!)

Jetzt bin ich ja dran mit reden, jetzt müssen Sie zuhören, Herr Harzer. Sie dürfen danach gleich wieder.

(Zwischenruf Abg. Harzer, DIE LINKE: Nein, ich muss nicht zuhören!)

Dann haben Sie gesagt, Herr Harzer: Oh Gott, wenn man jetzt so einen Braunkohletagebau oder einen Braunkohleuntertagebau nutzt, dann hat das ja Einfluss auf das Grundwasser. Dann frage ich Sie: Wissen Sie, was es für einen Einfluss auf das Grundwasser hat, wenn ich mitten in einem Wald, in ein natürliches Biotop, in eine gewachsene Bodenstruktur plötzlich Fundamente von 10.000 Tonnen reinklopfe?

(Abg. Kobelt)

(Zwischenruf Abg. Harzer, DIE LINKE: Sie hören nicht zu, Sie hören nicht zu, Sie hören nicht zu!)

Wissen Sie, was das für eine Auswirkung auf die hydrologische Beschaffenheit vom Waldboden hat?

(Zwischenruf Abg. Harzer, DIE LINKE: 3 Me- ter!)

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: 3 Meter Tiefe!)

Das wissen Sie nicht, ganz offensichtlich wissen Sie es nicht. Deswegen hat uns hier eben mal wieder die blanke Unkenntnis gegen den Antrag geredet. Da war überhaupt keine Substanz vorhanden. Am Ende machen Sie das alles aus einem einfachen, kühlen Grund. Sie sind ganz fest verbunden mit den Grünstromlobbyisten, mit denen, die ihr Geld damit verdienen, dass sie solche Windkraftanlagen projektieren und errichten

(Unruhe im Hause)

da haben Sie ja sogar entsprechende Kollegen in Ihren Reihen –, und natürlich auch denjenigen, die Ihnen das Geld im Wege der Parteispende zuschieben, damit Sie dann hier so eine Politik machen,

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Also wir legen unsere Spender of- fen!)

damit der normale Stromkunde, selbst der Hartz-IVStromkunde, die von Ihnen staatlich zugesicherten EEG-Gewinne bezahlen muss. Das ist Ihre unsoziale Energiepolitik und die Windkraft spielt dabei eine ganz entscheidende Rolle, die Windkraft, die im Grunde auch physikalisch, technisch überhaupt keinen Sinn macht. Denn natürlich wissen Sie, dass all die Stromleitungen, die Sie neu planen und neu bauen und errichten wollen, um den

(Zwischenruf Abg. Harzer, DIE LINKE: Wir planen gar keine und wir bauen keine!)

Windstrom aus dem Norden nach Süden zu transportieren, jetzt schon allein vom Planungsstand her nicht ausreichen, um die Leistungsspitzen, die im Norden regelmäßig entstehen, abzutransportieren. Das zeigt die geballte Konzeptlosigkeit Ihres auf Windkraft und Sonnenstrom beruhenden Energiekonzepts. Es ist ein Unsinnskonzept, was im Grunde zum Kollaps der Volkswirtschaft führen wird und nicht zuletzt daran ist die Jamaika-Koalition im Bund gescheitert, weil Ihre Kollegen von den Grünen es einfach nicht verstanden haben, dass, wenn man jetzt auch noch die letzte steuerbare Energieform, die ausreichend vorhanden ist, um sozusagen die Leistungsspitzen auszugleichen, nämlich den Kohlestrom, wenn man diese Grundlast wegnimmt, dass man dann überhaupt nicht mehr in der Lage ist, das System auszuregulieren. Aber nicht mal für diese Erkenntnis hat es in Ihrem Lager gereicht, so

dass es mich also auch nicht wundert, warum Sie dann bei so einem Antrag dagegen stimmen, aber ich muss es noch mal sagen, es ist die blanke Unvernunft. Danke.

(Beifall CDU, AfD)

Als Nächste hat Abgeordnete Mühlbauer von der SPD-Fraktion das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Damen und Herren! Herr Möller, das ist das zehnte Mal der Unsinn in Wiederholung. Es rentiert sich gar nicht mehr, darauf einzugehen. Atomstrom ist dauerhaft teurer, Braunkohle schädigt unsere Umwelt. Natürlich müssen wir aus der Kohle aussteigen, natürlich müssen wir verträgliche Energien für alle hier finden, um die Zukunft zu gestalten, aber ich will auf diesem polemischen Ritt hier nicht weitermachen.

Ich will zwei, drei Dinge beitragen, warum dieser Antrag, Frau Tasch, wirklich nicht zielführend ist. Ich sage Ihnen das aus einem guten Grund,

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Da müssen Sie mal in Brandenburg anrufen!)

weil wir beide zusammen in der letzten Legislatur damals mit dem Bauminister Carius das Vorranggebiet im LEP eingeführt haben. Das Windvorranggebiet hat ja einen Sinn, und zwar hat es den Sinn, genau diesen Privilegierungstatbestand im Baugesetzbuch zu reglementieren. Das heißt, wir haben tatsächlich Flächen, die über die Regionalen Planungsgemeinschaften – Sie kennen doch den Prozess am besten. Regionale Planungsgemeinschaften sind doch von den Kommunen, sind doch von den Menschen vor Ort besetzt und werden dort festgelegt und genau in diesen Bereichen sind nur Windräder zulässig. Bitte, das ist der erste Punkt.

Der zweite Punkt, ich mache es noch mal sachlich. Kollege Harzer hat darauf hingewiesen, dass wir es waren, die gerade mit den Abstandsbereichen und -flächen gearbeitet haben.

Der dritte Punkt in der Sachlichkeit: 80 Prozent aller Windräder sind vor 2014 im Freistaat Thüringen gebaut worden und stehen dort. Ich bitte, dass man das einfach mal akzeptiert und die Regelungen,

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Es geht doch um die Zukunft!)

die damals sehr klug getroffen worden sind, damit nämlich nicht jeder

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Es hat sich gewandelt!)

in seinem Vorgarten ein Windrad baut, sind weiter aufrechtzuerhalten. Was passiert denn, wenn die

(Abg. Möller)

Privilegierung fällt? Das heißt, jeder kann im Prinzip nach einer UVP ein Windrad in allen Bereichen bauen.

Was passiert denn, wenn wir uns von dem Vorranggebiet verabschieden? Das heißt, dann haben wir doch die Verspargelung der Landschaften, weil wir keine zentralisierten Elemente mehr haben. Aus dem Grunde ist Ihr Antrag sogar noch zielführend falsch für die Dinge, die Sie tun wollen. Ich bitte sie, dass Sie das mal berücksichtigen.

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Rufen Sie doch mal Ihre Kollegen in Brandenburg an!)

Noch ein Punkt zum Thema „Windkraft im Wald“. Erklären Sie mir doch mal bitte, Kollegen der CDU und wirtschaftsliberal denkende Menschen, warum darf der Waldbesitzer in Bayern, Hessen und sonst wo an unserem wunderschönen Landeswald für sich dieses Wirtschaftsgut erschließen und wir in Thüringen nicht. Ich sehe dort nicht einen Tatbestand, der es uns erlaubt, es hier explizit auszuschließen. Aus dem Grunde ist das dort richtig und wichtig. Ich sage Ihnen noch deutlich, Ihr Antrag ist leider falsch. Dort sind eben die Dinge nicht geregelt. Wir müssen weiterhin über die Befeuerung reden.

Ich habe übrigens dieselbe plan-b-Sendung gesehen wie Sie, Frau Tasch, ohne dass Sie mich angerufen haben.

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Ich habe von Ihnen auch keine Nummer!)

(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Tauscht euch doch mal aus!)

Können wir dann nachher mal auf dem kurzen Dienstweg austauschen.

Ich habe das Thema mit der Frage des Infraschalls natürlich wahrgenommen. Aber Infraschall existiert überall. Natürlich werden wir forschen und natürlich müssen dann dort auch Dinge, die sich weiterentwickeln, ansetzen, aber deswegen steht nicht auf einmal der böse Infraschall als strahlendes Ungeheuer im Raum. Diesbezüglich, denke ich, ist es besser, mit Fakten zu argumentieren. Leider ist Ihr Antrag für Thüringen nicht zielführend und kann aus diesem Grund auch aus meiner Sicht nicht im Ausschuss weiterdiskutiert werden. Ich bedanke mich für die Debatte und wünsche einen schönen weiteren Fortgang.

(Beifall SPD)

Wünscht die Landesregierung das Wort? Frau Ministerin Keller, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die CDU-Fraktion will die Bundesratsinitiativen von Nordrhein-Westfalen und Brandenburg zur Wiederbelebung der Länderöffnungsklausel und zur Entprivilegierung der Windenergie von Thüringen unterstützt wissen.

Lassen Sie mich, gerade nach der auch etwas emotional geführten Debatte, kurz noch mal auf die Inhalte dieser Anträge und dazu auch auf die Position der Thüringer Landesregierung eingehen.

Nordrhein-Westfalen möchte die sogenannte Länderöffnungsklausel des § 249 Abs. 3 Baugesetzbuch wiederbeleben. Diese Regelung trat zum 1. August 2014 in Kraft. Sie ermöglichte den Landesgesetzgebern bis zum 31. Dezember 2015, durch entsprechende Landesgesetze die Privilegierung der Windenergienutzung im bauplanungsrechtlichen Außenbereich auf einen bestimmten Abstand zur baulichen Nutzung zu beschränken. Nordrhein-Westfalen möchte nun, dass diese Möglichkeit erneut mit einer Frist bis zum 31. Dezember 2024 eröffnet wird.

Die Verlängerung der Länderöffnungsklausel des § 249 Abs. 3 Baugesetzbuch ist bereits im Jahr 2014 vom Bundesrat diskutiert und im Ergebnis abgelehnt worden. Dem damaligen Beschluss lag die Feststellung zugrunde, dass eine Länderöffnungsklausel im Hinblick auf die notwendige Umsetzung der Energiewende als kontraproduktiv angesehen wird und dass es kein fachliches Bedürfnis für eine solche Klausel gibt, da sich bereits aus geltenden rechtlichen Regelungen Abstände zur Wohnbebauung ergeben. Dies gilt nach wie vor.

Diese Frage ist in der aktuellen Legislaturperiode des Thüringer Landtags bereits mehrfach auch hier im Plenum erörtert und intensiv diskutiert worden. Der Landtag hat sich bewusst entschieden, von der Länderöffnungsklausel keinen Gebrauch zu machen. Auch in Nordrhein-Westfalen ist ebenso wie in allen Ländern außer Bayern von der Länderöffnungsklausel kein Gebrauch gemacht worden. Allein die Tatsache, dass in Nordrhein-Westfalen zwischenzeitlich ein Regierungswechsel stattgefunden hat, führt nicht dazu, dass eine fachliche Neubewertung des Sachverhalts erforderlich wäre. Der Bundesgesetzgeber hatte die Länderöffnungsklausel bewusst mit einer engen Frist versehen. Das war nur sachgerecht.

Der bayerische Sonderweg, die sogenannte 10HRegelung, wonach Windenergieanlagen das Zehnfache ihrer Höhe als Abstand zur Wohnbebauung einhalten müssen, ist meiner Auffassung nach nicht nachahmenswert. Sie hat dazu geführt, dass der räumliche Anwendungsbereich für den Privilegierungstatbestand erheblich eingeschränkt wurde und

(Abg. Mühlbauer)

die Zahl der Genehmigungsanträge in Bayern massiv zurückgegangen ist. Ich werde am Ende meiner fachlichen Ausführungen darauf noch mal zurückkommen.

Es gab dazu auch in Thüringen umfangreiche öffentliche Diskussionen, beispielsweise im Zusammenhang mit der Aufstellung des Windenergieerlasses. Sie erinnern sich, dass ich Winddialoge durchgeführt habe in ganz Thüringen, wo wir bis zu 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmer begrüßen konnten.

Im Ergebnis dessen gilt nach wie vor: Die uns zur Verfügung stehenden landesplanerischen Instrumente sind gut und sind ausreichend. Die Steuerung durch die regionalen Planungsgemeinschaften ermöglicht es, die Interessen der Windenergienutzung mit den örtlichen Belangen und denen der Bürgerinnen und Bürger gemeindeübergreifend zu koordinieren und zu einem vernünftigen Ausgleich zu bringen. Hieran wollen wir in Thüringen auch festhalten.