nicht nur die Selbstbestimmungsmöglichkeiten der Flüchtlinge gesteigert – dazu wurde hier auch schon ausgeführt –, sondern die kommunalen Gebietskörperschaften werden zudem entlastet, indem der Verwaltungsaufwand verringert wird – Herr Herrgott hat dies überzeugend dargestellt.
Schließlich enthält das geltende Gesetz bereits jetzt weitreichende Spielräume. In § 3 Abs. 2 Asylbewerberleistungsgesetz sind für die Unterbringung außerhalb von Erstaufnahmeeinrichtungen Ausnahmen vom Geldleistungsvorrang vorgesehen, mit denen den Umständen des Einzelfalls Rechnung getragen werden kann, etwa im Hinblick auf die konkrete Unterbringungssituation oder spezifische örtliche Gegebenheiten.
Des Weiteren: Der Gesetzgeber hat in § 1a Abs. 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes bestimmt, dass Leistungen auf den unabweisbar gebotenen Umfang beschränkt werden, wenn sich bestimmte Gruppen von Leistungsberechtigten in den Geltungsbereich des Gesetzes begeben, um Leistungen danach zu erhalten. Es besteht deswegen für die Landesregierung keinerlei Veranlassung, sich auf Bundesebene für weitergehende Regelungen des Sachleistungsprinzips, insbesondere in Gemeinschaftsunterkünften, einzusetzen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, auch die weitergehende Forderung der AfDFraktion nach einer Änderung des § 2 Abs. 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes, nämlich einen Leistungsbezug auf 48 Monate hinauszuschieben, wird von der Landesregierung abgelehnt. Auf Grundlage der von mir bereits erwähnten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2012 hat der Bundesgesetzgeber erst zum 1. März 2015 deutliche Leistungsverbesserungen für die sogenannten analog Leistungsberechtigten vorgesehen. Danach wurde die Zeitspanne, die vergehen muss, damit Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Leistungen auf dem Niveau des Sozialgesetzbuches XII erhalten können, von 48 Monaten auf 15 Monate verkürzt. Diese Verkürzung, die auf eine stärkere Angleichung der Lebensverhältnisse in Deutschland bei längerem Aufenthalt gerichtet ist, trägt zu einer besseren sozialen Integration bei und ist deswegen zu begrüßen.
Im Übrigen hat der Gesetzgeber auch hier die Möglichkeit rechtsmissbräuchlichen Verhaltens in den Blick genommen. Er hat bestimmt, dass die Zeiten des Aufenthalts im Bundesgebiet nicht durch eigenes rechtsmissbräuchliches Handeln des Leistungsberechtigten entstanden sein bzw. verlängert worden sein dürfen. Deswegen: Einer Verschärfung dieser Regelung, wie es der Antrag vorsieht, bedarf es nicht. Vielen Dank.
Wir kommen zur Abstimmung – es war keine Ausschussüberweisung beantragt – über den Antrag der AfD in Drucksache 6/6305. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktion der AfD. Gegenstimmen? Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der CDU. Damit ist dieser Antrag mit Mehrheit abgelehnt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Anpassung der Thüringer Wahlordnungen zum Schutz der Privatsphäre von Kandidaten Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 6/6319
Wünscht die Fraktion der AfD das Wort zur Begründung? Es wird gewünscht. Herr Abgeordneter Henke, Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, werte Gäste! Die Thüringer Kommunalordnung und die Thüringer Landeswahlordnung sehen in ihrer derzeit gültigen Fassung vor, dass die öffentliche Bekanntmachung der als gültig zugelassenen Wahlvorschläge für Kommunalwahlen und Landtagswahlen eine Reihe von personenbezogenen Daten der Kandidaten zu enthalten hat. Dazu gehören neben der Bezeichnung der einreichenden Partei oder Wählergruppe auch der Name und Vorname, das Geburtsdatum, der Beruf sowie die vollständige Anschrift der Bewerber. Der vorliegende Antrag meiner Fraktion zielt darauf ab, den Schutz der privaten Wohnanschrift eines Wahlbewerbers zu Kommunal- und Landtagswahlen zu gewährleisten und die verpflichtende Veröffentlichung der privaten Wohnanschrift abzuschaffen. Es handelt sich hierbei um eine diskrete Änderung der Kommunalund der Landeswahlordnung, die jedoch weitreichende positive Folgen bewirken könnte. Selbstverständlich ist es für die Aufgabenerfüllung der zuständigen Wahlbehörden weiterhin unabdingbar, vollständige Daten der Wahlbewerber zu erfassen, um etwa eine lückenlose Prüfung der Wählbarkeit durchzuführen. Das ist gänzlich unstrittig. Die vollständige Angabe der Anschrift bei der Einreichung der Wahlvorschläge wäre auch nach der hier vorgeschlagenen Änderung nach wie vor zwingend notwendig. Die zwingende Notwendigkeit der öffentlichen Bekanntmachung der Wohnanschrift von Kandidaten lässt sich aber an keiner Stelle erkennen.
Der Beleg dafür, dass die private Anschrift eines Wahlbewerbers im Sinne einer eindeutigen Identifizierbarkeit und Erreichbarkeit der Kandidaten erfor
derlich oder auch nur sinnvoll ist, ist heutzutage im Zeitalter sozialer Medien und digitaler Wahlwerbung einfach nicht mehr gegeben. Der für Landtagswahlen, aber insbesondere für Kommunalwahlen lokale Bezug eines Wahlbewerbers fällt zweifelsohne ins Gewicht. In der Tat wäre es dann nicht mehr möglich, nachzuvollziehen, ob ein Kandidat nun um die Ecke wohnt oder eben nicht.
Wir müssen uns aber die Frage stellen, ob es zur sozialen und lokalen Charakterisierung des Wahlbewerbers dennoch entscheidend ist, dass neben den Angaben zum Beruf oder Stand, zum Geburtsjahr und zum Wohnort auch noch zwingend die vollständige Anschrift zu erkennen ist. Hier muss der Gesetzgeber abwägen. Dabei wiegt nach unserer Überzeugung das Recht auf Schutz der Privatsphäre und der Familie von Kandidaten schwerer. Wir müssen auch zur Kenntnis nehmen, dass der Schutz einer Auskunftssperre nach § 51 Bundesmeldegesetz, der im übrigen Bezug auf die Bekanntmachung der Anschrift nur für Bewerber zu Landtagswahlen vorgesehen ist und Kandidaten zu Kommunalwahlen außen vor lässt, eben unzureichend ist.
Nicht nur ist es bei vielen Kandidaten nicht bekannt, auch die Voraussetzungen für die Eintragung einer solchen Auskunftssperre sind relativ hoch. Die Anwendung der Rechtsnormen hat sich als sperrig, wenig praktikabel und noch dazu als wenig rechtssicher erwiesen. Denn es sind kommunale Meldebehörden, die hier oftmals höchst uneinheitlich entscheiden, selbst innerhalb einer Behörde wird hier nicht gleich gehandelt. Beispiele dafür sind mir aus unserer Partei bekannt. Deshalb ist diese Änderung der einschlägigen Wahlordnung nach unserer Überzeugung zwingend notwendig.
Sehr geehrte Abgeordnete, hier geht es um den Schutz und die Sicherheit von Wahlbewerbern und deren Familien. Wir reden hier von Angriffen auf Menschen an ihren Häusern und Wohnungen. Wir reden von zerstochenen Reifen, zerstörten Fahrzeugen, Farbbeutelattacken und Farbschmierereien an Hauswänden. Wir reden von hetzerischen Flugblattaktionen in der Nachbarschaft. Wir reden von öffentlichen Diffamierungskampagnen an Arbeitsstätten und Hochschulen. Wir reden von Demonstrationen im Wohnort oder sogar vor der Haustür von politischen Amts- und Mandatsträgern, wie in letzter Zeit des Öfteren geschehen.
Beispiele für solche Vorfälle sind Ihnen allen hier bekannt. Sie treffen uns alle – quer über politische und parteipolitische Grenzen hinweg. Unbescholtene Menschen, die sich für ihre politische Überzeugung einsetzen, werden mit solchen Aktionen überzogen. Sie werden im sozialen und gesellschaftlichen Umfeld massiv diskreditiert. Was diese Form
der politischen Kriminalität zum objektiv feststellbaren Schaden auch seelisch bei den Opfern, den Angehörigen, den Freunden und Nachbarn auslöst, vermag ich mir kaum vorzustellen.
Wie wir wissen, können mögliche Übergriffe auf Kandidaten oder ihre Angehörigen Menschen sogar davon abhalten, sich zu einer Wahl aufstellen zu lassen. Wie wir wissen, sind Extremisten durchaus bereit, diese derzeit noch öffentlich zugängliche Information für ihre Zwecke zu missbrauchen.
Zu Recht wird oftmals darauf hingewiesen, dass es immer schwieriger werde, Menschen dafür zu begeistern, sich kommunalpolitisch zu engagieren. Hier sollte die Politik alles versuchen, um eine Trendwende herbeizuführen und unzeitgemäße und unnötige Hürden abzuschaffen.
Exakt das liegt nun hier als Antrag meiner Fraktion auf Änderung der Thüringer Wahlordnung vor. Es handelt sich also wirklich nur um eine kleine Änderung, die auch erforderlich ist. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die AfD hat heute einen Antrag eingebracht – Herr Henke hat ihn gerade eingebracht – mit dem Ziel: „Anpassung der Thüringer Wahlordnungen zum Schutz der Privatsphäre von Kandidaten“. Die AfD will die Kommunalwahlordnung und die Landeswahlordnung mit der Begründung ändern, den Mandatsträger bzw. Bewerber während der Wahl zu schützen, damit er letztendlich nicht Angriffen von Andersdenkenden oder Extremisten ausgesetzt wird.
Ich kann an der Stelle sagen: Wir lehnen diesen Antrag ab. Wir sehen das natürlich anders, nicht zuletzt aufgrund dessen, dass wir nun schon viele Jahrzehnte Wahlkämpfe geführt haben. Ich gestehe zu, dass die Übergriffe mehr werden. Das ändere ich aber nicht dadurch, dass ich den Wohnort angebe und die Straße weglasse. Wir sind uns, denke ich, alle einig, dass das mit Sicherheit nicht reichen wird, wenn Leute unterwegs sind, ich sage mal, die die Spielregeln nicht einhalten oder sich undemokratisch verhalten; die werden auch einen Weg finden, dass man neben dem Wohnort auch die Stra
ße findet. Wenn wir den ländlichen Raum anschauen: da weiß jeder, wer kandidiert, weiß jeder, wo er wohnt in dem kleinen Ort; aber ich denke, auch in der Stadt ist das ähnlich, weiß die Nachbarschaft, wenn sich jemand um ein Mandat bewirbt. Also an der Stelle sehe ich keinen Handlungsbedarf, entsprechend die Wahlordnung zu ändern.
Ich möchte auch zu bedenken geben: Wenn man sich in den Wahlkampf begibt oder wenn man ein Mandat anstrebt, dann muss man natürlich öffentlich werben; man wird sichtbar, man will ja den Wähler überzeugen, man will ja auch seine Stimme, und dazu gehört es, dass der Kandidat wirklich sichtbar ist, der Wohnort und auch die Straße. Ich denke, darauf hat auch jeder Wähler Anspruch und es hat letztendlich keinen Zweck, Teile wegzulassen nach dem Motto „Wenn man mich nicht findet, dann kann mir nichts passieren“. Das ist, denke ich, der falsche Ansatz. Ich kann nur noch mal wiederholen: Wenn jemand wirklich Böses vorhat, dann findet man den Kandidaten auf jeden Fall.
Also in der derzeitigen Situation, wenn wir Social Media nehmen, wenn wir das Internet nehmen, wenn wir Facebook nehmen und, und, und, wo wir alle unterwegs sind – da ist schon eine gewisse Anonymität da. Aber wir sollten es nicht noch ausweiten, indem wir letztendlich auch unsere Adresse weglassen, denn es gibt auch Menschen, die uns auf dem Postweg erreichen wollen, nicht nur über das Internet. Ich denke, dem Anspruch müssen wir auch gerecht werden, wenn wir schon mit dem Bürger ins Gespräch kommen wollen. Wenn er uns letztendlich Fragen und Nöte mitteilen will, muss er alle Kommunikationswege bekommen, die möglich sind. Deswegen haben wir große Bedenken, ob das wirklich zielführend ist.
Wenn die AfD-Fraktion sagt: Wir haben auch Sorge, dass letztendlich Bewerber eingeschüchtert werden, ein Mandat anzunehmen bzw. anzustreben, sodass sie sich vielleicht gar nicht bereit erklären, für ein Mandat zur Verfügung zu stehen, aufgrund dessen, dass sie unter Umständen bedroht werden könnten, halte ich das für äußerst übertrieben. Das sehe ich jetzt – wir bereiten gerade die Kommunalwahl vor, nächstes Jahr im Mai haben wir Kommunalwahl – und ich muss sagen: Wir haben keine Probleme gehabt – ich gehe jetzt mal vom Kreistag aus, aber auch für die Gemeinderäte –, entsprechende Bewerber zu finden. Mehr, als wir auf die Liste bekommen, möchten gern ein Mandat haben. Also an der Stelle sieht man auch, dass es nicht diese Rolle spielt, wie hier gerade vorgetragen wird.
Ich habe auch erst gedacht, dass die Spannungen, weil sie im Moment auch so groß sind – dass wir da Probleme bekommen, aber, wie gesagt, das Ge
genteil ist der Fall. Ich bin positiv überrascht und freue mich, dass letztendlich auch an der Stelle die Verpflichtung bzw. das Ziel größer ist, der Gesellschaft zu dienen, als dass man sich einschüchtern lässt. Ich muss auch sagen: Anstatt so einen Gesetzesantrag einzubringen, sollte man vielleicht – auch die AfD – daran arbeiten, dass sich das gesellschaftliche Klima verbessert und nicht weiter polarisiert wird. Das richte ich auch an die AfD. Ich denke, da würde man schon eine ganze Menge erreichen, sodass wir uns letztendlich nicht mit solchen Themen beschäftigen müssten. Es ist schlichtweg unerträglich – da gebe ich Ihnen recht –, wenn Mandatsträger bedroht werden, wenn Geschäftsstellen von Abgeordneten beschädigt werden, angegriffen werden. Es ist unerträglich, da gebe ich Ihnen recht, aber das wird man nicht ändern, das ist meine feste Überzeugung, wenn man die Straße nicht mehr angibt – den Wohnort schon, aber nicht mehr die Straße. Das ist meiner Ansicht nach nicht erforderlich, und aus diesem Grund lehnen wir diesen Antrag ab. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Ja, Herr Kellner, wenn ich mir so Ihre Argumente noch mal auf der Zunge zergehen lasse, dann fällt mir zuerst ein: Wenn man den Wohnort angibt, dann findet der Übeltäter früher oder später vielleicht doch raus, wo jemand wohnt, und dann passiert ja doch was an dem Haus, und ich meine, wenn dann wahrscheinlich, möglicherweise doch was passiert an dem Haus oder an der Frau oder an den Kindern von demjenigen, der sich da bewirbt – wenn man also effektiv am Ende vielleicht ja doch nichts erreicht, warum soll man es dann überhaupt versuchen?
Also, meine Damen und Herren, ich bekomme so langsam ein Gefühl, wie die CDU die letzten Jahre Politik gemacht hat, nach welchem Grundsatz/Motto. Das kann doch nicht Ihr Ernst sein, Herr Kellner! Jetzt mal ganz ehrlich!
Ich weiß auch, das ist nicht Ihr Ernst, davon sind Sie selbst nicht überzeugt. Sie wissen doch, der Staat hat eine Schutzpflicht, vor allem gegenüber den Leuten, die vielleicht mit der Politik gar nichts zu tun haben. Was ist denn zum Beispiel mit meinen Kindern? Gut, ich bin ein blödes Beispiel. Meine Adressen sind bei den Linksextremisten schon längst bekannt. Da stehe ich auf diversen Seiten, bei Indymedia und wie sie nicht alle heißen, Augs
burg/Blogspot. Die wissen alle genau, wo ich wohne. Aber es gibt vielleicht zukünftig Leute, die Politik machen wollen für die Grünen, für die Linken, für die AfD – Sie wissen, das sind die Parteien, die am ehesten betroffen sind, auch von Gewalt gegenüber Einrichtungen, Wahlkreiseinrichtungen beispielsweise, aber eben auch von Gewalt gegenüber Wohneinrichtungen, Wohnungen, Häusern und immer kann es dort auch Unbeteiligte treffen. Da haben wir als Politiker eine Schutzpflicht, auch Sie als CDU-Mitglied, auch wenn Sie persönlich mit Ihrer Partei keine Probleme haben, Leute zu überzeugen. Ich glaube, da machen Sie einen extrem schmalen Fuß.
Und Ihr zweites Argument, ein Kandidat muss sichtbar sein. Ja, wo denn? Bis ins Schlafzimmer? Das ist doch auch ein hanebüchenes Argument. Sie wissen ganz genau, wo die politische Auseinandersetzung stattfindet. Sie findet vor der Wahl statt auf den Plätzen, sie findet beispielsweise über Publikationen statt, über Zeitungen, und sie findet danach statt in den Ratshallen, sie findet beispielsweise im Parlament statt, aber doch nicht zu Hause. Es gibt doch einen übergreifenden Konsens, auch wenn wir uns hier eigentlich über fast nichts einig sind, aber wir sind uns zumindest einig, dass es nicht akzeptabel ist, wenn die Privatsphäre des Politikers für politische Stellungnahmen missbraucht wird, und da muss doch erst recht …
Aber der Rest im Raum sollte sich doch einig sein, dass das nicht Sinn und Zweck der Sache sein kann, sondern dass es das zu verhindern gilt, insbesondere natürlich, wenn Gewalt im Spiel ist. Fragen Sie mal Ihren Kollegen – ich glaube, Herr Heym war es. Herr Heym war es, den es betroffen hat, dessen Haus und Hof und Auto man beschmiert hat. Fragen Sie mal, wie sich das bei ihm ausgewirkt hat, und fragen Sie ihn vielleicht mal, wie sich das für die Mitbewohner des Hauses ausgewirkt hat, die mit seiner Politik vielleicht gar nichts zu tun haben, wie sich das für Kinder auswirkt, wenn plötzlich irgendwelche Leute, wie beim Kollegen Höcke, ums Haus schleichen und Fotos machen, von denen sie ganz genau wissen, dass die ihren Vater wie die Pest hassen.