Die Fernwasserversorgung war der Auffassung, dass sich der Rohwasserpreis nur aus den Talsperren ergibt, wo das Rohwasser dann anschließend nicht aufbereitet verkauft und nicht innerhalb der Fernwasserversorgung aufbereitet wird. Diese Auffassung hat sie durchgesetzt. Das führte dazu, dass das Rohwasserentgelt für diejenigen, die Rohwasser beziehen, relativ hoch ist. Da die TFW ein Monopolist ist, haben Sie dem relativ wenig entgegenzusetzen. Deshalb, denke ich, ist das ein Punkt, über den man sicherlich während des Gesetzgebungsverfahrens auch noch mal reden könnte.
Meine Damen und Herren, abschließend möchte ich noch sagen, ich war etwas verwundert, dass beim Gesetzentwurf keine Anlage mit einer Liste der Talsperren der Fernwasserversorgung angehängt war. Die gab es beim früheren Gesetzentwurf. Wir haben im Moment eine Wassergesetznovelle, wo es eine Liste der landeseigenen Talsperren gibt. Ich glaube, auch um eine gewisse Klarheit herzustellen, wäre es gut, wenn wir so eine Liste der Speicher der Fernwasserversorgung noch mal bekämen, vor allem auch vor dem Hintergrund, dass die vom Grundeigentum lange nicht alle Eigentum der Fernwasserversorgung sind, weil das Grundeigentum hier durchaus noch differenziert ist, das heißt die Fernwasserversorgung hat im Regelfall nur Staurecht.
Diese Dinge, denke ich, sollten wir auch differenziert im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens betrachten. Ich freue mich auf eine spannende Beratung und denke, dass wir auch einige Erkenntnisse über die Fernwasserversorgung in diesem Beratungsprozess hinzugewinnen werden. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, nach Tilo Kummer zu reden ist immer schwer, weil er schon alles gesagt hat. Lieber Tilo, das geht so nicht. Natürlich wollte ich auch darauf aufmerksam machen, dass wir in der vierten Legislaturperiode einen sehr, sehr interessanten Untersuchungsausschuss zu diesem Thema hatten. Er hieß „Strategien und Entscheidungen zur Sicherung der Thüringer Roh- und Fernwasserversorgung und mögliche
Fehlverwendungen öffentlicher Mittel durch den Freistaat Thüringen, namentlich die Landesregierung und die Thüringer Fernwasserversorgung“.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Bericht dazu ist sehr umfangreich – 384 Seiten. Aber es wäre wirklich gut, wenn alle, die sich damit befassen, im Vorfeld dieses Gesetzes das lesen würden, denn da stehen sehr viele Anregungen und sehr viel drin, was wir erfahren haben, was für die Fernwasserversorgung in Thüringen nicht gut ist.
Und deswegen bin ich auch froh, dass es jetzt diesen Gesetzentwurf gibt, obwohl ich ihn mir schon ein bisschen früher gewünscht hätte. Aber alles braucht seine Zeit, das ist in Ordnung. Wir werden das schon noch packen, aber es ist eine intensive Diskussion notwendig und es gibt sicherlich viele Facetten, die wir aufmachen werden, die Tilo Kummer auch angesprochen hat.
Es geht erstens um unser wichtiges Lebensmittel, das Wasser, das ist vollkommen klar, aber es geht zweitens auch um dessen Finanzierbarkeit, und da haben wir offene Flanken, die wir sicherlich innerhalb des Gesetzgebungsverfahrens noch klären müssen. Und es geht drittens um die Kontrolle, auch das hat Herr Kummer schon angesprochen, also die Kontrollpflicht und diese Transparenz, die wir suchen müssen. Das war so furchtbar in diesem Untersuchungsausschuss und ich glaube, da hat sich soviel gezeigt, dass wir auch wirklich was neues gestalten müssen und neue Wege gehen müssen, wie wir das händeln können für die Zukunft.
Und auch bei der Talsperre Leibis ist ja schon angeklungen, dass die ganzen Gutachten zur Talsperre Leibis alle falsch waren. Die Zahlen haben alle nicht gestimmt. Ich bin selten so mit einem Vorgang vertraut gewesen wie mit der Talsperre Leibis und die SPD-Fraktion hat sich in der Legislaturperiode von 1994 bis 1999 da auch sehr, sehr schwergetan, dann doch endgültig zuzustimmen, die Talsperre Leibis zu bauen, und es hat sich herausgestellt, dass es natürlich vollkommen falsch war. Wir haben so viele Talsperren aus der Nutzung genommen wie kein anderes Land, wir haben so viel Fernwasser in unseren Bereichen, dass das für die Zukunft zwar sehr gut ist, wir damit aber sehen müssen, wie alles finanzierbar ist. Und was wir mit dem überschüssigen Fernwasser tun und nicht tun, das ist alles etwas, das wir im Gesetzgebungsverfahren jetzt klären müssen.
Es ist alles nicht ganz leicht, auch diese Ungleichheiten mit Südthüringen und den anderen Fernwasserbereichen, das hat Herr Kummer auch schon gesagt. Es gibt viele offene Flanken, aber der Gesetzentwurf ist ein Ansatz, den wir jetzt beraten können. Wir sind das ja gewöhnt, dass wir im Umweltausschuss sehr intensiv Anhörungen machen
und uns mit den Belangen auch auseinandersetzen. Deshalb finde ich das ganz spannend, dass wir uns jetzt im Umweltausschuss dem Thema „Fernwasser“ widmen, und ich glaube, dass mit Herrn Emde auch ein Partner im Umweltausschuss ist, mit dem wir gut darüber reden können, weil er das auch die ganzen Jahre schon verfolgt hat und auch immer mehr oder weniger an unserer Seite war. Deshalb ist es wichtig. Ich bitte, den Gesetzentwurf zu überweisen an den Umweltausschuss, an den Haushalts- und Finanzausschuss und auch an den Innenausschuss, federführend natürlich an den Umweltausschuss. Also Innenausschuss ist von – Nein?
Ich brauche das nicht. Ach, gut – alles klar, dann war das falsch. Entschuldigung, ich nehme das zurück. Haushalts- und Finanzausschuss und Umweltausschuss –
Infrastruktur, ach so, Infrastrukturausschuss, ja, ich habe schon immer – alles gut. Und federführend an den Umweltausschuss.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste, ein Gast! So wie viele Gesetzentwürfe der rot-rot-grünen Landesregierung strotzt auch dieser Entwurf geradezu vor Ungereimtheiten, Ideologie und unklaren Formulierungen.
Manche Passagen lassen gar den Eindruck aufkommen, dass die wahren Intentionen der Landesregierung verschleiert werden sollen. Die Antworten auf die von uns zu diesem Gesetzentwurf im Vorfeld eingereichte Kleine Anfrage konnten diese Sorge leider nicht mindern. Im Gegenteil, sie wurden sogar durch die Antworten der Landesregierung noch befeuert. Beispielsweise wenn der Thüringer Fernwasserversorgung in § 4 Abs. 2 Nr. 2 des vorliegenden Entwurfs gestattet werden soll, Solarund Windkraftanlagen zu betreiben. Hier hatte ja Frau Siegesmund schon ausgeführt. In der Antwort auf unsere Kleine Anfrage in der Drucksache 6/6368 gibt die Landesregierung jedoch an, dass die Thüringer Fernwasserversorgung derzeit gar keine Aktivitäten im Bereich der Windenergie verfolgt. Warum will man dann die TFW zum Be
Herr Abgeordneter Kießling, Sie haben das Wort und ich bitte die Diskussionsrunde im Innenraum bitte zu beenden. Das ist kein schöner Anblick, wenn man die Abgeordneten immer nur von hinten sieht.
Man könnte sich fragen: Will die Landesregierung so über die Hintertür den Bau von Windkraftanlagen im Wald ermöglichen, was die Ökologie im Wald nachhaltig leider schädigt?
Im Anhörungsverfahren wird die Landesregierung diesbezüglich Rede und Antwort stehen müssen. Ähnliche Fragen kommen auf, wenn man in diesem Entwurf liest, dass der TFW zukünftig ausdrücklich die Nutzung ihrer Immobilien und Anlagen zur touristischen Nutzung gestattet werden soll, wobei die TFW bisher lediglich an der Talsperre Heyda ein Gebäude besitzt, das durch einen Pächter als Hotel und Gaststätte betrieben wird. Was also, meine Damen und Herren, hat die Landesregierung noch schönes mit der TFW vor? Welche Unternehmenszweige sollen noch entstehen? Auch die Verquickung zwischen dem Bau und dem Betrieb eigener Wasserkraftanlagen durch die TFW und die gleichzeitigen Überprüfungen und Überwachungen von Stauanlagen anderer Betreiber durch eben genau diese TFW betrachten wir als AfD-Fraktion sehr kritisch. Da kann die Landesregierung noch so negieren und beschönigen, gerade wenn den privaten Wasserkraftbetreiber immer wieder neue und teure Auflagen vonseiten der Landesregierung für ihre Anlagen gemacht werden, welche dann auch teilweise die wirtschaftliche Existenz gefährden. Wenn eine staatliche Einrichtung etwas produziert und gleichzeitig seine privatwirtschaftlichen Mitbewerber beaufsichtigen und kontrollieren kann, ist das immer kritisch zu sehen.
Kritisch zu sehen ist auch der § 4 Abs. 1 Nr. 5 und 6, der Rückbau von Stauanlagen. Auf der einen Seite redet man von nachhaltiger Energiegewinnung und von Hochwasserschutz, aber mit dem Rückbau wird die Möglichkeit der Wasserenergiegewinnung zerstört und bei Hochwasser die Fließgeschwindigkeit des Wassers erhöht und somit negativ der Hochwasserschutz gestaltet.
Auch die Wasserknappheit wurde ja angesprochen von Frau Ministerin Siegesmund, hier wird eine Möglichkeit genommen, die Versickerung in das Grundwasser besser zu gestalten und – wie gesagt – die Stauanlagen haben halt hier auch eine Rückhaltefunktion vom Wasser, was halt hier sehr knapp war in den letzten Tagen.
Dann soll der TFW auch noch der Abschluss von Geschäften mit derivativen Finanzprodukten ermöglicht werden, das sind Termingeschäfte wie Optionen, Futures, Swaps, die oft an eigenen Terminbörsen gehandelt werden. Dies lässt unsere Skepsis gegenüber diesem Gesetzentwurf nur noch weiter wachsen. Dass es hierfür der Zustimmung des Verwaltungsrats bedarf, macht die Sache nicht besser, meine Damen und Herren, denn die Kernkompetenz der Anstalt liegt doch eigentlich bei der Gewinnung und Bereitstellung von Trinkwasser. Oder irre ich mich da etwa? Wie sollen jetzt die Wasserspezialisten riskante Bankgeschäfte bewerten und durchführen? Auch, dass Kredite durch die Thüringer Fernwasserversorgungsanstalt ausgegeben werden können, was auch noch vom Verwaltungsrat genehmigt werden kann, ist erstaunlich. Eigentlich ist das alles das klassische Geschäftsfeld von Banken und nicht von einem Wasserversorger.
Auch sollen Bauplanungsleistungen, Bauleistungen und Unterhaltungsleistungen für Stauanlagen Dritter erbracht werden. Hier wird das Geschäftsfeld von Architekten und Generalunternehmern in der Baubranche aufgemacht, was zusätzliche Qualifikationen und Genehmigungen voraussetzt. Gleichzeitig aber sollen Anlagen fremder Dritter auch im Rahmen der Beauftragung durch das Land wie eine Art TÜV überprüft und überwacht werden.
Insgesamt betrachtet entsteht bei dem vorliegenden Entwurf der Eindruck, dass die TFW zukünftig verstärkt mit einer massiven Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden soll. Gleichzeitig will man jedoch alle Vorteile einer staatlichen Verwaltungsbehörde nutzen, um so mögliche Mitbewerber in diesem Bereich beaufsichtigen und gegebenenfalls kontrollieren zu können. Auch die Befähigung der TFW zur Spekulation mit komplexen und riskanten Derivaten und Finanzprodukten ist sehr kritisch zu sehen und hat unserem Erachten nach in einem Gesetzentwurf zu einer Anstalt des öffentlichen Rechts aus dem Bereich der Daseinsversorgung nichts zu suchen. Gemäß § 2 des Entwurfs haftet ja das Land allein für die Verbindlichkeiten der Anstalt und das auch noch unbeschränkt. Und somit haftet auch der Steuerzahler hier unbeschränkt.
Da der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung auch in die Bereiche der Tourismusbranche, der Energiewirtschaft, der Bauwirtschaft und des Finanzsektors hineinspielt, beantragen auch wir nicht nur die Überweisung an den Umweltaus
schuss, sondern auch die Mitberatung des Entwurfs im Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft sowie im Haushalts- und Finanzausschuss. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst muss ich mich Frau Becker anschließen und feststellen, dass Herr Kummer schon sehr viel von unserer Position gesagt hat. Ich kann mich fast an kein Gespräch von Tilo Kummer in den letzten drei Jahren erinnern, das nicht anfing: Roberto, wir müssen noch mal über das Thüringer Fernwassergesetz reden. Von daher steht er natürlich auch hinter dem Projekt und hat dort auch aus den letzten Legislaturen ein großes Wissen. Vielen Dank an Tilo auch für das Nennen der noch zu diskutierenden Punkte.
Für uns als Grüne-Fraktion ist es erst mal ganz wichtig, dass es eine starke Thüringer Fernwasserversorgung gibt. Da kann ich auch die AfD nicht verstehen in ihrer Kritik, wenn sie sagt, sie sollen dies und das nicht machen. Es ist ein Unternehmen, was bilanziert, was transparent gegenüber dem Ministerium und dem Landtag offenlegen muss. Ich finde es gerade gut, dass dort auch die Flächen bewirtschaftet werden und die Geschäftsfelder genutzt werden. Wer, wenn nicht das Land als Vorbild oder die Landesgesellschaften oder in dem Fall Land und Kommunalgesellschaft, soll zum Beispiel Projekte des Klimaschutzes umsetzen? Da wünsche ich mir im Gegenteil von anderen, von ThüringenForst oder von der LEG zum Beispiel viel mehr Engagement.
Jetzt haben wir gerade einen Fall, wo es dort eine engagierte Politik gibt, nicht nur die Ressource Wasser zu betrachten, sondern auch in Zukunftsfelder zu investieren und damit auch Einnahmen zu erwirtschaften. Das ist doch eine gute Entwicklung aus unserer Sicht heraus.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, als ich in den Landtag gekommen bin, hat man sich auf den Fluren mal über Wasser unterhalten und über Probleme, die es in Zukunft geben wird. Da war die weit verbreitete Meinung: Wir werden viele Probleme haben in Thüringen, wir haben viele Probleme, aber Wasser gehört nicht dazu. Wasser ist unendlich da. Wir haben mehr Wasser, als wir je brauchen werden und eher das Überangebot ist ein Problem.
Jetzt haben wir diesen Sommer gemerkt, dass das nicht ganz so zutrifft. Und das ist ein erster Sommer, der von einer großen Trockenheit und Dürre geprägt war. Ich glaube, die Bauern und die Landwirtschaftsverbände waren sehr froh, dass sie schnell auf Wasserressourcen zurückgreifen konnten und ihre Produktion auch sicherstellen konnten. Und wir müssen uns nicht ausmalen, dass mit steigendem Klimawandel der Wasserbedarf steigen wird. Ich bin sehr froh, dass wir in Thüringen nicht auf Konzerne wie zum Beispiel Nestle angewiesen sind, die in manchen Ländern quasi schon ein Monopol auf Wasser erworben haben, sondern dass wir hier in Thüringen unser eigenes Wasser mit der Thüringer Fernwasserversorgung selbst erzeugen und den Kommunen und den Nutzern zur Verfügung stellen können.
Ein weiterer Vorteil ist, meine sehr geehrten Damen und Herren, das hat Herr Wirkner aus Rudolstadt mal klargemacht, dass zunehmend auch die Wasserhärte ein Problem ist und das in der Vergangenheit nicht so einfach war. Da ging der Trend dazu, alles zu lokalisieren, was im Grunde nicht schlecht sein muss. Aber wenn dann die Qualität des Wassers darunter leidet, unter eigenen Bohrungen zum Beispiel, dann ist es doch eine gute Möglichkeit, wenn wir eine starke Fernwasserversorgung haben, diese zum Beispiel weiches Wasser beimischen kann und dann die Bürgerinnen und Bürger davon profitieren, dass sie ein qualitätsvolles hohes Gut nutzen können, was zum Beispiel weniger Verkalkung verursacht, was Kosten einspart, teure Investitionen in den Haushalten verhindert. Wir können stolz sein, wenn wir das schaffen, dass auch die Thüringer Fernwasserversorgung einen Beitrag dazu leisten kann.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich freue mich sehr auf die Debatte im Umweltausschuss, wenn wir über das Thüringer Fernwassergesetz sprechen. Ich denke, wie in vielen Bereichen auch, gerade im Umweltbereich werden wir den Dialog mit den Betroffenen suchen und werden zu guten Kompromissen kommen. Aber eins ist klar: Wir brauchen eine starke Thüringer Fernwasserversorgung. Vielen Dank erst mal an das Ministerium, an Anja Siegesmund, dass das Gesetz heute eingebracht wurde. Es ist eine gute Grundlage, um vielleicht auch noch ein paar kleine Änderungen vorzunehmen. Aber insgesamt sind wir als Grüne-Fraktion sehr zufrieden damit und freuen uns auf die Debatte. Vielen Dank.