kleinreden will, wenn sie denn stattgefunden haben, da muss der Rechtsstaat selbstverständlich eingreifen. Die Frage ist aber: Will die CDU jetzt tatsächlich jeden Menschen, der zufällig auch Asylsuchender oder Geflüchteter ist, der beispielsweise straffällig wird, sei es in Form von Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Trunkenheit, abschieben? § 53 im Aufenthaltsgesetz spricht von besonders schwerwiegenden Ausweisungsinteressen und meint damit die rechtskräftige Verurteilung von mehr als zwei Jahren. Es muss also ein erhebliches Verbrechen begangen worden sein. Und wenn ja, wie soll diese rechtspopulistische Forderung eigentlich umgesetzt werden? Schließlich gibt es rechtliche und tatsächliche Abschiebungshindernisse.
Wir werden alles dafür tun, die demokratischen Abwehrkräfte zu stärken, Herr Möller, damit so was ganz sicher nicht passiert!
Und was sind bitte schön Integrationsverweigerer? Auch diese Definition bleibt die CDU mal wieder schuldig und schwadroniert vielmehr von „angeblichen“ Flüchtlingen und „angeblicher“ Verfolgung. Wissen Sie, was das für ein Schlag ins Gesicht aller Menschen ist, die ihre Heimat verlassen müssen? Die CDU versucht aus unserer Sicht ganz klar, am rechten Rand zu fischen, und spricht von rechtsfreien Räumen, obwohl dies einfach nicht zutrifft. Polizei und Justiz, denen ich an dieser Stelle danken möchte, nehmen ihre Aufgaben schließlich wahr und schützen die Interessen des Rechtsstaats und aller hier lebenden Menschen.
Im Übrigen verliert die CDU in ihrer Begründung, ich sagte es eingangs schon, kein Wort zu den weiteren 40 Strafanzeigen beim diesjährigen Zwiebelmarkt, die von der Polizei aufgenommen wurden. Auch hier stellt sich die Frage nach dem Rechtsstaatsverständnis. Die Aktuelle Stunde müsste sich dann nämlich um Delikte wie Sachbeschädigung, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz drehen oder sogar um Beleidigung.
Abschließend möchte ich noch darauf hinweisen, dass die heutige Debatte einmal mehr wie einzelne Vorfälle dafür genutzt wird, um ganze Gruppen von Menschen pauschal als gewalttätig und integrationsunwillig zu bezeichnen. Wer das tut, spielt
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Gäste, also wenn sexuelle Nötigung, sexuelle Gewalt und Ähnliches stattgefunden hat, dann ist das nicht zu verharmlosen und das muss natürlich verfolgt werden. Das ist ein Rechtsstaat und daran gibt es keinen Zweifel. Sexuelle Bedrängung, sexuelle Nötigung, sexuelle Gewalt sind widerlich – völlig egal, wer sie ausübt.
Daran darf es auch überhaupt keine Zweifel geben, auch nicht gegenüber der Regierungskoalition. Wer hier im Rahmen einer Aktuellen Stunde etwas anderes suggeriert, der ist moralisch vielleicht nicht ganz auf der Höhe der Zeit. Aber wenn ich mir die Aktuelle Stunde anschaue – zu der Überschrift hat Sabine Berninger schon einiges gesagt, das will ich nicht alles wiederholen, sie hat damit recht –, dann muss man sich mal die Begründung näher anschauen. Sie gehen von einem sexuellen Zwischenfall aus. Die Staatsanwaltschaft tut das nicht. Auch die betroffene Frau erinnert sich nicht, sexuell berührt worden zu sein. Das ist nicht die Wahrheit.
Sie ist an der Schulter gestupst und an der Schulter gezogen worden. Das ist noch kein sexueller Übergriff, das ist eine Nötigung, wenn sie sagt, sie will das nicht. Völlig klar, das muss strafrechtlich verfolgt werden. Aber wo ist die sexuelle Komponente? Sie relativieren tatsächlich sexuelle Übergriffe, indem Sie Dinge aufbauschen, die so nicht stattgefunden haben.
In Ihrer Begründung ist von mehreren Identitäten die Rede. Spätestens seit dem Justizausschuss wissen wir, dass es um die unterschiedliche Reihung mehrerer Vornamen geht und dass es um unterschiedliche Schreibweisen der Vornamen geht. Ich sage Ihnen aus ganz eigener Erfahrung, als meine erste Legislatur hier im Landtag war, lief ich nach Postfach und nach meinem Sitzplatz unter Falk Hartung, weil Falk ein Vorname ist. Habe ich jetzt zwei Identitäten, weil mein Rufname Thomas Hartung ist? Habe ich nicht. Und ist derjenige denn schuld, wenn sein Name unterschiedlich geschrieben wird oder unterschiedlich gereiht wird? Das
Weiterer Punkt: Sie schreiben in Ihrer Begründung, die Security sei angegriffen worden und es hätte Verletzte gegeben usw. Das ist nicht die Wahrheit. Es gibt Videomaterial, da sehen Sie genau, wie ein Pulk Security-Leute sich auf Menschen zubewegt und die von hinten ohne Ansprache, ohne provoziert worden zu sein, angreift – von hinten. Das ist tatsächlich passiert, gefilmt aus ungefähr sechs bis acht Metern Entfernung. Das ist die Wahrheit. Und Sie thematisieren hier einen Vorgang, wie er möglicherweise zeitweilig kolportiert worden ist. Aber wir sind mitten in den Ermittlungen, das haben Vorredner bereits gesagt. Lassen Sie uns erst einmal abwarten, was rauskommt. Möglicherweise löst sich das alles in Luft auf. Und da beginnt die Unverantwortlichkeit Ihrer Aktuellen Stunde. Sie skandalisieren einen Vorgang, über den wir die Wahrheit überhaupt noch nicht kennen. Wir wissen überhaupt noch nicht vollständig, was vorgefallen ist. Und hier wird es schon skandalisiert. Das ist wirklich unverantwortlich, damit machen Sie die Arbeit der Nazis – nichts anderes! Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, Anlass dieser Aktuellen Stunde ist für die Fraktion der CDU ein Vorfall zum diesjährigen Zwiebelmarkt in Weimar. Die Staatsanwaltschaft, darauf wurde bereits hingewiesen, führt aufgrund eines Vorfalls vom 13. Oktober 2018 auf dem Zwiebelmarkt in Weimar ein Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs des Landfriedensbruchs, der Körperverletzung und anderer Delikte. Die Ermittlungen richten sich gegen vier Männer aus Syrien und einen Mann aus dem Irak, die bislang namhaft gemacht werden konnten. Bei den syrischen Staatsangehörigen handelt es sich um Personen im Alter von 20, 22, 28 und 31 Jahren, denen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entweder subsidiärer Schutz oder die Flüchtlingseigenschaft zugesprochen wurde. Alle vier Personen befinden sich damit im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis. Das ist vielleicht ein erster Punkt, auf den ich gerne hinweisen würde: Wenn sich denn im Nachgang zu den Ermittlungen herausstellen würde, dass diese Personen tatsächlich eine Straftat begangen haben sollten, dann ist es natürlich so, dass diese Personen dafür auch geradezustehen und die Strafe dafür zu akzeptie
ren haben. Aber man muss auch immer wissen, dass diese Personen einen positiven Asylbescheid bekommen haben, der jetzt erst mal unabhängig vom Ausgang des Strafverfahrens ist.
Zuständige Ausländerbehörden für diese Personen sind Erfurt und Weimar. Bei der fünften Person, die auch im Weiteren bei der CDU eine besondere Rolle spielt, handelt es sich um einen 24 Jahre alten irakischen Staatsangehörigen. Sein Asylantrag wurde abgelehnt – das ist zutreffend –, er verfügt aber über eine Duldung, die vorerst bis zum 31. Dezember 2018 befristet ist. Ich werde dann im späteren Verlauf meiner Rede noch mal auf dieses Asylverfahren eingehen.
Aber zunächst zum Strafverfahren: Den Beschuldigten wird zur Last gelegt, gemeinsam mit einer Mehrzahl weiterer bislang noch unbekannter Personen am Tattag gegen Mitternacht eine junge Frau in bedrängender Weise angetanzt – den Begriff musste ich auch neu lernen –, umringt und schließlich in die Mitte der Gruppe gezogen sowie dort im Schulterbereich am Pullover berührt zu haben. Die Frau selbst hat in ihrer Vernehmung keinen Bezug zu einem Sexualdelikt hergestellt; Herr Hartung hat bereits darauf hingewiesen. Aber auch ich will noch mal klarstellen: Wer Frauen auf diese Art und Weise bedrängt, obwohl diese klar zum Ausdruck bringen, dass sie das nicht möchten, hat dies zu respektieren.
Was die Staatsanwaltschaft – meiner Meinung nach völlig zu Recht – macht, ist, in dem Fall wegen Nötigung zu ermitteln. Aber, Frau Holbe: Sie selbst – ich habe mir das extra aufgeschrieben – reden auch heute noch von einem Sexualdelikt, obwohl alle Anhaltspunkte, die wir haben, im Moment keinerlei Bezug zu einem Sexualdelikt herstellen. Von daher ist es – glaube ich – nicht ganz redlich, was hier passiert.
Was dem jungen Mann passiert ist, dem Begleiter der Frau, ist auch klar. Dieser junge Mann ist seiner Freundin zu Hilfe gekommen und ist bedrängt worden: Man hat ihm den Fuß gestellt, er ist hingefallen und dann ist er getreten worden. Auch das steht fest. Das Problem an dieser Stelle ist aber, dass auch dieses Opfer – und er ist unzweifelhaft Opfer einer Straftat – keine Angaben zu den Tätern machen kann; auch darauf habe ich im Justizausschuss schon hingewiesen. Er kann nicht sagen, wer da getreten hat. Das ist das Problem an dieser Stelle. Wenn Sie nur die Situation haben, dass an einem Opfer eine Straftat begangen wurde, haben Sie noch nicht automatisch den Täter. Was Sie an dieser Stelle meiner Meinung nach in völlig unverantwortlicher Weise tun, ist, Beschuldigte zu Tätern zu machen.
Beschuldigte sind so lange nur Beschuldigte – auch darauf hat, ich glaube, Frau Berninger schon hingewiesen –, solange eine Staatsanwaltschaft in einem rechtsstaatlichen Verfahren nicht genügend Beweismittel hat, um ihn anzuklagen, und schließlich ein Gericht ihn verurteilt. Das heißt nicht – und das will ich auch noch mal betonen –, dass Staatsanwaltschaft und Polizei nicht mit aller Macht versuchen, das Ganze aufzuklären. Das ist auch notwendig. Deshalb werden im Moment gerade Geschädigte und Zeugen vernommen, es wird versucht, Videomaterial auszuwerten, um genau das zu tun, was der Rechtsstaat tun muss: nämlich einem Beschuldigten eine ganz konkrete Tathandlung nachzuweisen. Das ist der Punkt, der geschehen muss.
Frau Holbe, auch noch zwei Zitate aus Ihrer Rede: Wenn Sie sagen, da benimmt sich jemand wie „die Axt im Walde“ und ihm ist die „rote Karte“ zu zeigen: Das, bitte schön, müssen wir feststellen. Es reicht nicht, dass Sie sagen – weil Sie es in der Zeitung gelesen haben –, jemand benimmt sich wie „die Axt im Walde“, sondern es ist notwendig, dass Polizei und Staatsanwaltschaften einem was nachweisen und er dann aufgrund dieses Nachweises verurteilt werden kann.
Es gibt Probleme dabei, das ist keine Frage. Zur Tatzeit war es dunkel. Ich habe schon gesagt, die Tatverdächtigen waren dem Geschädigten nicht bekannt: alles Dinge, die eine Ausermittlung des Sachverhalts natürlich auch schwer machen. An dieser Stelle will ich aber auch noch auf eine Einschätzung der Staatsanwaltschaft hinweisen, wonach die Staatsanwaltschaft im Moment keine Anhaltspunkte dafür sieht, dass es um Landfriedensbruch geht – also auch ein Punkt, der immer bei der Debatte eine Rolle gespielt hat.
Zu den Vorstrafen, die auch in Ihrem Antrag und in der öffentlichen Debatte eine Rolle spielen: Das Bundeszentralregister weist für die vier Beschuldigten aus Syrien keine Vorstrafen aus. Der Einzige, der einen Eintrag im Bundeszentralregister hat, ist der Beschuldigte aus dem Irak. Für ihn enthält das Bundeszentralregister tatsächlich drei Eintragungen, und zwar zwei Verurteilungen wegen Körperverletzung und eine Verurteilung wegen Erschleichens von Leistungen. Er wurde wegen der Körperverletzung zu einer mehrmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Bewährungszeit dafür endet 2020. In dieser Sache, wegen des Körperverletzungsdelikts – auch das noch mal zur Klarstellung für alle –, war er nicht in Strafhaft, sondern befand sich in Untersuchungshaft, und zwar vom Januar 2016 bis Juni 2016. Nachdem dann das Urteil da
war und er nur zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde, ist er natürlich aus der U-Haft auch wieder entlassen worden. Wie gesagt, in Strafhaft, wie Sie in Ihrem Antrag schreiben, hat sich der Beschuldigte nie befunden.
Noch mal auch einen Satz von mir zu den Namen: Das ist tatsächlich bei arabischen Namen ein Problem, das wir an vielen Stellen haben. Das Bundeszentralregister vermerkt zu den Beschuldigten tatsächlich mehrere Vornamen in unterschiedlicher Schreibweise und in unterschiedlicher Reihung, jedoch immer nur mit phonetischen Abweichungen. Anhaltspunkte dafür, dass wir tatsächlich mehrere Namen haben, die der Identitätstäuschung dienen sollten, sind aus dem Bundeszentralregister und nach Auffassung der Staatsanwaltschaft nicht ersichtlich. Auch insoweit – man muss einfach mal die Fakten zur Kenntnis nehmen – sind die Fakten eben gerade nicht so, wie es der CDU-Antrag vermuten lässt.
Wegen dieser Tatsache – und auch darauf will ich eingehen –, weil der Vorwurf war, warum die Bewährung nicht sofort widerrufen wurde oder warum der sich nicht in U-Haft befindet: Für U-Haft ist ein dringender Tatverdacht Voraussetzung. „Dringender Tatverdacht“ heißt, dass die Staatsanwaltschaft davon überzeugt ist, es ihm beweisen zu können. Im Moment ist das schlicht und ergreifend nicht der Fall. Wer sich an rechtsstaatliche Grundsätze halten will, muss einfach akzeptieren, dass ohne dringenden Tatverdacht U-Haft nicht möglich ist. Auch beim Blick auf den Widerruf einer Bewährung lohnt sich eigentlich für alle einfach mal ein Blick auf die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften. Bewährungen können in Deutschland dann widerrufen werden, wenn eine rechtskräftige neue Verurteilung vorliegt oder – und das ist eine Ausnahme, die das sogar ins Vorfeld verlagert – wenn der Beschuldigte ein glaubhaftes Geständnis ablegt. Das sind die zwei Voraussetzungen, unter denen Sie eine zur Bewährung ausgesetzte Strafe widerrufen können. Beide Voraussetzungen sind vorliegend – wenn man sich bemüht, sich das mal anzuschauen – unzweifelhaft nicht gegeben, weil der Beschuldigte in seiner Vernehmung entweder die Aussage verweigert hat oder die Tat bestreitet. Mit anderen Worten, es sind schlicht und ergreifend die rechtsstaatlichen Voraussetzungen für einen Widerruf einer Bewährung nicht gegeben. Frau Holbe, auch wenn Sie immer wieder in Ihrer Rede den Rechtsstaat bemühen, dann ist es genau die Einhaltung dieser Vorschriften, die das Vertrauen in den Rechtsstaat schafft, und nicht die Missachtung dieser Vorschriften.
aufzuklären. Wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind, wird man dann sehen müssen, mit welchem Ergebnis.
Einen zweiten Punkt, auf den ich eingehen möchte, der in dem Antrag eine Rolle spielt, ist die Konsequenz dieses strafbaren Verhaltens für den Aufenthaltsstatus und für die Frage der Abschiebung. In diesem Fall geht die CDU auch in ihrem Antrag nur exemplarisch auf den irakischen Staatsangehörigen ein. Ich hatte es schon erwähnt, die anderen haben ein Aufenthaltsrecht. Bei diesem irakischen Staatsangehörigen stellt sich die Situation so dar, dass er – ich hatte es erwähnt – eine Duldung bis zum 31.12. dieses Jahres besitzt. Aber wie lief denn das ganze Verfahren nach der Verurteilung im Jahr 2017? Es war tatsächlich so, dass nach der Verurteilung im Jahr 2017 völlig rechtsstaatlich korrekt die Ausländerbehörde die Abschiebung vorbereitet hat. Der Betroffene war wegen der angedachten Abschiebung auch tatsächlich von April bis Juli 2017 in Abschiebehaft. Er sollte aus dieser Abschiebehaftanstalt in seine Heimat, den Nordirak, zurückgeführt werden. Was ist dann passiert? Danach ist das passiert, worauf wir schon immer und immer und immer wieder hinweisen. Die Bundesregierung hat diese Abschiebevorbereitungen in den Nordirak abgebrochen. Die Bundesregierung hat entschieden, dass es der Bundespolizei aufgrund der aktuellen Sicherheitslage vor Ort nicht zuzumuten ist, in den Nordirak zu fliegen. Mit anderen Worten: Sämtliche Abschiebungen in den Nordirak wurden gestoppt. Dann war die logische Konsequenz, dass derjenige wieder aus der Abschiebehaftanstalt entlassen werden muss. Das ist ja auch klar.
Sie können ja jemanden nicht ohne Weiteres monatelang dort festhalten, wenn gleichzeitig die Bundesregierung entscheidet, Rückführungsflüge in den Nordirak finden nicht mehr statt.
Das war dann ausgesetzt bis zum Sommer 2018. Noch mal: Bis Sommer 2018 hat Thüringen keinerlei Möglichkeiten gehabt, ob wir das wollten oder nicht, weil die Bundesregierung entschieden hat, keine Flüge mehr in den Nordirak durchzuführen, wir müssen unsere Bundespolizei schützen. Seit Sommer 2018 hat die Bundesregierung wieder angefangen, in Einzelfällen, in wenigen Fällen pro Monat Flüge in den Nordirak durchzuführen. Was allerdings auch klar ist, das wurde auch den Ausländerbehörden so mitgeteilt: Davon sollen zunächst auch schwere Straftäter betroffen sein, also Straftäter, die zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden sind. Das heißt schlicht und ergreifend: Die Situation für unseren zur Bewährung verurteilten Mann aus dem Nordirak ist so, dass bei den ganz weni