Die Landesregierung unter Ihrer Führung, meine sehr geehrten Damen und Herren von der CDU, beschloss, bis 2020 den Anteil der regenerativen Energien am Nettostromverbrauch von damals 24 auf 45 Prozent zu steigern. Auch der gemeinsam getragene Trendatlas Thüringen 2020 unterstrich die Anstrengung des Freistaats, die vereinbarten Ziele zügig umzusetzen. Eines dieser gemeinsamen Ziele lautete: den Ausbau der Netzinfrastruktur und der Energiespeicher zu forcieren.
Herr Kollege Kellner, sprechen Sie mit der Wissenschaft, sprechen Sie! Was ist Stand der Technik? Wir sind leider momentan noch nicht so weit, dass es einen gleichwertigen Ersatz bei der großen Speichertechnologie gibt zum Pumpspeicherwerk. Ich kann Ihnen gern Adressen an der TU Ilmenau geben, die Ihre Defizite hier etwas ausgleichen können.
Und ich erinnere Sie daran, die Herausforderung, Chancen, die sich aus der Energiewende für Thüringen ergeben, hat die damalige CDU-Ministerpräsidentin – vorhin saß sie noch unter uns – im März 2011 in ihrer Regierungserklärung deutlich aufgezeigt und dazu stehen wir Sozialdemokraten noch immer, aber Sie, meine Herren und Damen von der CDU, anscheinend nicht. Denn wenn ich mir Ihre Anträge und Ihre Presseaussagen so anschaue, sei es zu Windenergie oder sei es zu Pumpspeicherwerken, drängt sich der Verdacht auf, dass Sie noch nie mit dem Herzen dahinterstanden, sondern nur aus wahltaktischen Gründen die Dinge forcierten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein Grund Ihres Antrags ist wohl zum einen der Abschluss des Raumordnungsverfahrens, das vom Landesverwaltungsamt vor rund vier Wochen mit einer positiven landesplanerischen Beurteilung und zahlreichen Auflagen abgeschlossen wurde. Vielleicht ist aber der wahre Grund Ihres Antrags, dass sich morgen im Vorfeld die Bürgerinitiative „Kein Energiespei
cher am Rennsteig“ zu einer Sternwanderung aufmacht und Sie, meine Damen und Herren von der CDU, hier vermeintlich das richtige Signal mitbringen, damit Sie den Sternweg vielleicht beleuchten können.
Das ist Ihnen unbenommen, aber das macht Ihren Antrag nicht besser. Denn Sie fordern zum Beispiel unter Ziffer II, „im weiteren Verfahren Belange des Natur- und Landschaftsschutzes sowie der touristischen Entwicklung vor wirtschaftlichen Einzelinteressen einzuordnen und den von Bürgern am Runden Tisch erarbeiteten Vorschlägen mehr Gewicht zu verleihen.“ Gerade die Vereinbarungen mit den Zielen der Landesplanung waren doch der Gegenstand des Runden Tisches, meine sehr geehrten Damen und Herren. Und meines Wissens und meines Gehörs und meines Gedächtnisses waren 38 gemeinsam abgestimmte Auflagen auch ins Raumordnungsverfahren aufgenommen worden und sie spielen natürlich auch im weiteren Verfahren eine wesentliche, wichtige Rolle. Ich frage mich, ob Ihnen denn nicht auch zu Ohren gekommen ist, dass die Art und Weise der Bürgerbeteiligung, die frühzeitige Information, die Finanzierung des Runden Tisches nicht nur keinerlei Anlass für Kritik, sondern sogar vielerorts als vorbildlich gewürdigt wird. Das einzig Falsche an dem bisherigen Verfahren ist doch, dass aus Ihrer Sicht und aus Sicht der oben genannten BI das falsche Ergebnis herausgekommen ist. Hier verlassen Sie aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, deutlich den Boden des Rechtsstaats
und auch den wirtschaftsfreundlichen Kurs, den die CDU sonst immer wie eine Monstranz vor sich trägt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch in dieser und besonders in dieser Regierung haben Antragsteller einen Anspruch darauf, dass ihre Anträge nach den geltenden Rechts- und Gesetzesgrundlagen bearbeitet und entschieden werden.
Hier geht es, und das möchte ich noch einmal deutlich unterstreichen, schlichtweg um einen Verwaltungsakt, um nicht mehr und nicht weniger. Damit haben die Antragsteller ein Recht darauf, dass nicht politischer Einfluss auf das Ergebnis genommen wird. Das ist der Kern nämlich unseres Rechtsstaats und das lassen Sie mich an dieser Stelle Ihnen mal entgegenrufen. Und wenn Sie dann darüber nachdenken, dann sollten sie gerade jetzt, wo sie nicht mehr in der Regierung sind, besonders froh darüber sein. Und der Vollständigkeit halber:
Dieser Verwaltungsakt hat lange vor Amtsantritt der jetzigen Regierung begonnen, also zu einem Zeitpunkt, wo Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren von der CDU, regiert haben. Und schon die Forderung nach einer volkswirtschaftlichen Prüfung solcher Vorhaben ist mitnichten, mitnichten, meine sehr geehrten Damen und Herren, Aufgabe in einer demokratisch orientierten Politik. Die Investoren selbst haben doch wenig Interesse daran, ihr Geld sinnlos zu versenken. Doch selbst wenn sie es tun würden, hätten wir lediglich zu prüfen, inwieweit Recht und Gesetz, berechtigte Interessen dadurch beeinträchtigt wären. Ich bin schon etwas überrascht, dass Sie sich das von einer Sozialdemokratin ins Stammbuch schreiben lassen müssen, meine Herren und Damen von der AfD und meine Herren und Damen von der CDU, die doch marktwirtschaftliche Gesetze als Monstranz und Glaubensgrundsatz vor sich hertragen.
In Ihrem Antrag reden Sie weiter davon, unter den derzeitigen energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen am Rennsteig wäre eine Investitionsruine zu erwarten. Während die einen darin wahrhaft prophetische Gabe erkennen, sage ich Ihnen, dass der Investor von Beginn an unmissverständlich klargemacht hat, dass sich für eine Realisierung des Vorhabens zunächst die energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen ändern müssen und dass eben dies erwartet werde, man aber die Planung bereits so weit wie möglich vorantreiben möchte, um zu prüfen, ob es denn denkbar wäre. Sie behaupten auch, dass das Vorhaben Pumpspeicherwerk Schmalwasser den Bürgerwillen, Naturschutz und touristische Ziele am Rennsteig nicht berücksichtigt. Zum Naturschutz habe ich mich schon mehrfach geäußert. Auch die touristischen Zielstellungen und die Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in das Planungsverfahren sind sichergestellt. Aber ich frage mich, woran Sie den Bürgerwillen – groß geschrieben, unterstrichen – ableiten. Oder glauben Sie, den wahrhaft zu kennen? Nehmen Sie bitte von diesem Platz hier zur Kenntnis, dass es nicht nur Gegner gibt, sondern auch zahlreiche Befürworter, und lassen Sie mich einen Befürworter aus Ihren Reihen nennen, das ist der CDU-Kreisverband Gotha,
der Bürgermeister von Tambach-Dietharz und noch mehrere andere. Bürgerwillen gegen das Pumpspeicherwerk gibt es mithin ebenso wenig wie das eindeutige Nein der CDU.
Frau Mühlbauer, wir haben zwar noch keine Bratwurst zusammen gegessen, aber ich habe eine Frage: Der Verwaltungsakt, von dem Sie da gerade mehrfach gesprochen haben, was meinen Sie genau damit, mit diesem Verwaltungsakt?
Herr Brandner, es ist, wie der Kollege schon gesagt hat, nicht der Akt in der Verwaltung. Das ist die Vorprüfung des Landesverwaltungsamts, ob dort ein Verfahren eingeleitet werden kann und mit welchen Bedingungen. Das ist der Verwaltungsakt. Des Weiteren erlaube ich mir, Ihnen vielleicht zum Nachlesen die Protokolle des Runden Tisches der vergangenen Legislatur zu geben, damit auch Sie Ihr Wissen mehren können. Ich bedanke mich.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Fraktion Die Linke unterstützt ein Pumpspeicherwerk an der Talsperre Schmalwasser und, Herr Gruhner, um in Ihrem Sinne zu reden, als naturraumverträgliche Folgenutzung der Talsperre Schmalwasser, die Bernhard Vogel eingeweiht hat, die wenige Jahre
danach für die Trinkwasserversorgung nicht mehr benötigt wurde. Trotz dieser nicht mehr benötigten Talsperre Schmalwasser, die die Kapazität der Talsperre Leibis hat, hat Ihre Partei den Bau der Talsperre Leibis anschließend auf den Weg gebracht, weil wir angeblich so einen Trinkwassermangel in Thüringen hätten. Das ist das Problem, vor dem im Moment unsere Thüringer Fernwasserversorgung steht, die 300 Millionen Euro im Jahr Miese macht, bei der man dringend überlegen muss, wie man sie von Lasten wie der Talsperre Schmalwasser befreit, indem man solche Objekte in eine neue Nutzung bringt.
Meine Damen und Herren, das Pumpspeicherwerk Schmalwasser wird aber nicht so hässlich werden wie das Pumpspeicherwerk Goldisthal, weil man eben nicht einen Berg oben wegsprengt und dann ein Oberbecken draufsetzt, sondern das Oberbecken wird in die Landschaft eingepasst, nach den Planungen, die gegenwärtig vorliegen, sodass es sich also im positiven Sinne von dem, was die CDU in Goldisthal geleistet hat, unterscheiden wird.
Herr Gruhner, bei Ihnen hat die Frage von Wortbruch und von Glaubwürdigkeit eine große Rolle gespielt. Deshalb möchte ich zuerst mal zur Glaubwürdigkeit Ihrer Rede und zur Glaubwürdigkeit der CDU kommen.
Seit wann ist Wirtschaftlichkeit ein Kriterium in einem Genehmigungsverfahren? Wenn Sie das den Leuten ernsthaft vermitteln, da muss ich Ihnen die Frage stellen, ob Sie in Zukunft beim Einfamilienhausbauantrag auch noch hinterfragen wollen, ob denn der Antragsteller die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit hat, das zu bauen, was er denn da beantragt. Was ist denn das für eine Rechtsauffassung?
Ich will auch noch etwas anderes in der Hinsicht sagen. Bodo Ramelow ist Wortbruch vorgeworfen worden bezüglich der Frage: Abstand des Oberbeckens vom Rennsteig. Die Rahmenbedingungen, die die CDU gesetzt hat im Genehmigungsverfahren, hat er optimal ausgenutzt, was den Abstand vom Rennsteig anging, indem die Anlage/das Oberbecken 200 Meter vom Rennsteig wegkam. Welche Rahmenbedingungen waren das? Es hat nur einen Antrag auf ein Oberbecken gegeben und das lag in der Genese der Antragstellung. Dazu will ich mal kurz kommen. Zuerst gab es ein Pumpspeicherkataster der Landesregierung, Ihrer Landesregierung. Auch wenn Minister Machnig es vorgestellt hat,