Daher fordern wir mit Entschiedenheit, die Wahlfreiheit der Betroffenen und die Elternkompetenz uneingeschränkt zu wahren. Wir als AfD-Fraktion wollen an der Qualität der Schulbildung in Thüringen unbedingt festhalten. Leider fehlt dem Freistaat bislang ein tragfähiges Gesamtkonzept zu Erhalt und Steigerung der Bildungsqualität. Alle Aktivitäten der Landesregierung wirken hier wie Aktionismus und nicht wie zukunftsweisende Bildungspolitik aus einem Guss, die die Lehrerschaft stärkt und auch Schülern mit Einschränkungen die besten Lernund Entwicklungsangebote flächendeckend bereithält. Wir hatten ein hervorragendes und beispielhaftes System von Förderschulen, speziell abgestimmt auf die Bedarfe der Schüler und nicht auf die Ideologen im Bildungsministerium.
Die Landesregierung ist leider dabei, diesen wunderbaren Bestand an Förderschulen Stück für Stück abzuschmelzen.
Wir werden uns zu diesem Thema und zur Bildungsmisere auch für behinderte Kinder jetzt immer öfter und auch lauter äußern.
Ich fasse also zusammen: Wo Bildung, Teilhabe und Selbstbestimmung behinderter Menschen real gefördert werden können, wird die AfD-Fraktion dies politisch einfordern und unterstützen. Handelt es sich aber um behindertenpolitisch getarnte ideologische Scheinprojekte werden wir uns dazu zu Wort melden und uns nach Möglichkeit diesen Projekten in den Weg stellen.
Für die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag gilt, Menschen mit Behinderungen sollen gleichberechtigt und mit Zugang zu hochwertiger medizinischer Versorgung unter anderem mitten in der Gesellschaft leben und arbeiten können. Ob dies aber mit dem Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention erreicht werden kann, daran haben wir Zweifel. Der Maßnahmenplan ist ein Sammelsurium wohlklingender Einzelanforderungen, deren Tauglichkeit letztlich nur die Betroffenen selber klären können. Wir sind skeptisch. Der Maßnahmenplan ist unserer Auffassung nach nicht wirklich geeignet, die intendierten Ziele zu errei
chen, aber gerade weil wir dies kritisch begleiten wollen und weil wir sehen, dass die hierfür benötigten personellen und auch die sächlichen Mittel nicht garantiert sind, begrüßen wir ganz im Interesse der Betroffenen – derjenigen, die es angeht – die offene Debatte und stimmen natürlich einer Ausschussüberweisung heute zu. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste! Ich bedanke mich auch ganz herzlich bei Frau Ministerin Werner für den Bericht. Ich freue mich, dass ich den Beschluss der Landesregierung mit meiner Rede unterstützen kann, denn dieser Bericht und dieser Maßnahmenplan liegen mir besonders sehr am Herzen, nicht nur wegen des Inhalts, sondern auch wegen der Entstehungsgeschichte. Der vorliegende Text mit dem langen Titel – ich sage es auch noch mal – „Thüringer Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention – Version 2.0 –“ ist ein besonders gelungener. Warum sehe ich das so? Zum einen wurde in einem viele Monate währenden breiten Beteiligungsprozess ein bereits vorgelegter und in Umsetzung befindlicher Maßnahmenplan weiterentwickelt. Bürgerinnen und Bürger, Betroffenenverbände, Wohlfahrtsverbände, Unternehmen, Leistungserbringer und viele mehr haben in verschiedenen Arbeitsgruppen zu ihrem Thema Vorschläge diskutiert, Ideen weiterentwickelt und konkrete Aufgaben formuliert, die im Maßnahmenplan mündeten. Und dieser Maßnahmenplan, der in neun Handlungsfeldern insgesamt 130 Einzelmaßnahmen beschreibt, ist ein weiterer wichtiger Schritt hin zu mehr Beteiligung, Gleichberechtigung und Vielfalt für alle Menschen in Thüringen, ein Schritt hin zu einer inklusiven Gesellschaft, in der Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam lernen, leben und arbeiten können. Den Inhalt des Maßnahmenplans und auch seine Entstehungsgeschichte möchte ich an dieser Stelle nicht noch einmal wiedergeben. Ich möchte stattdessen kurz von einer Begegnung berichten, die mich sehr nachdenklich gestimmt hat und die die Lebenswirklichkeit von Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen auch im Herbst 2018 noch immer beschreibt.
Im Sommer dieses Jahres durfte ich Leni kennenlernen. Sie wohnt mit ihren Eltern in einem kleinen Eigenheim im Norden von Thüringen, im sogenannten ländlichen Raum. Leni ist auf den Rollstuhl angewiesen. Sie wurde, solange sie ein Kleinkind war,
im Wohnhaus von ihren Eltern von Etage zu Etage getragen. Das wird nun, da das Mädchen heranwächst, immer beschwerlicher. Das Eigenheim braucht also einen Fahrstuhl, damit sich Leni selbstständig bewegen kann. Dieser Fahrstuhl bringt natürlich nicht nur Erleichterung für die Eltern – ein heranwachsendes Kind ständig die Treppen rauf- und runterzutragen, ist wahrlich kein wünschenswerter Dauerzustand –, er ermöglicht einem Kind gleichzeitig ein wichtiges Stück Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit in seinem eigenen Zuhause.
Der Verbleib im gewohnten Lebensumfeld gehört auch zu diesen Punkten, die im Maßnahmenplan beschrieben sind. Doch der mehrere 10.000 Euro teure Fahrstuhlneubau wird von den zuständigen Kassen nicht finanziert. Die Familie kann die Kosten nicht allein bedienen. Der Opa machte sich in aller Öffentlichkeit für seine Enkelin stark und bat um Unterstützung. Eine riesige Welle der Hilfsbereitschaft erreichte Leni und ihre Eltern: Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sammelten Spenden und organisierten vielfältige Veranstaltungen. Zum Ende des Sommers war genug Geld im Spendentopf und der Fahrstuhl kann endlich gebaut werden. Leni und ihre Eltern sind unendlich glücklich und dankbar.
Doch warum erzähle ich Ihnen diese Geschichte hier und heute, wo wir doch den Thüringer Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention 2.0 vorstellen und diskutieren? Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass wir trotz des so guten und wichtigen Vorhabens erst am Anfang sind, hin zu einer Gesellschaft, in der jeder Mensch gleichberechtigt und selbstbestimmt leben kann. Was wäre, wenn Leni nicht ein süßes kleines Mädchen ist, das mit ihrem fröhlichen Lächeln unser Herz berührt, wenn sie nicht in einer Familie lebte, die in der Lage ist, eine ganze Region zur Unterstützung zu mobilisieren? Dann wäre heute und auch mit dem Maßnahmenplan ein kleiner Mensch in seinem Grundrecht auf Teilhabe eingeschränkt worden, dann wäre die finanzielle Belastbarkeit der Familie Bedingung dafür, ob eine ganze Familie ein gut organisiertes und nicht über die Maßen beeinträchtigtes Leben führen kann.
Das muss uns bei allem Guten, das wir hier in Thüringen diskutieren, immer gegenwärtig sein: Wir sind erst am Anfang zu einer Gesellschaft, die wir gemeinsam anstreben – gerecht, offen und partizipativ.
Ja, unser endlich auf den Weg gebrachtes Thüringer Gesetz über das Sinnesbehindertengeld ist ein guter Schritt in die richtige Richtung. Ja, die zweite Version des Maßnahmenplans ist eine gute Zielvereinbarung für die kommenden fünf Jahre, auf die wir stolz sein können. Aber nein, wir sind noch lan
ge nicht dort angelangt. Noch ist es nicht möglich, uneingeschränkt so zu leben, wie es jedem Menschen gefallen würde – selbstbestimmt und ohne Barrieren, egal, ob im Kopf der Mitmenschen oder auf den Bürgersteigen. Lassen Sie uns gemeinsam an diesem Ziel arbeiten! Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen von den demokratischen Fraktionen, ich bedanke mich recht herzlich für die hier getätigten Ausführungen zum Maßnahmenplan.
Ich will an der Stelle noch mal auf die Kollegin von ganz rechts außen Replik nehmen. Ich denke einfach, Sie haben nicht verstanden, wer den Maßnahmenplan gemacht hat. Der Maßnahmenplan ist nicht in den Ministerien bei der Landesregierung gewachsen, sondern meine Vorrednerinnen haben es wirklich gut und breit ausgeführt: Die einzelnen Maßnahmen des Maßnahmenplans sind von Vertreterinnen und Vertretern, von Vereinen und Verbänden vorgeschlagen worden. Also das, was beim Thema „inklusive Bildung“ formuliert worden ist, ist nicht allein der Wille der Landesregierung, es ist der Wille von Vertreterinnen und Vertretern der Verbände. Das muss man an der Stelle noch mal ganz deutlich sagen. Sie sollten sich vorher genau anschauen, was in einem Maßnahmenplan steht, Frau Herold, Sie sollten es lesen und Sie sollten sich vielleicht vor Ort mit Vertreterinnen der einzelnen Organisationen darüber auch einmal unterhalten und hier nicht Behindertenpolitik heucheln, denn das nimmt Ihnen keiner ab.
Wenn ich in Ihr AfD-Programm schaue, da ist unter anderem zu lesen – ich will es hier an der Stelle noch einmal sagen –, wenn wir in den Punkt 3.4 „Opferschutz statt Täterschutz“ schauen, da haben Sie formuliert, wo Sie perspektivisch nicht therapierbare Alkohol- und Drogenabhängige sowie psychisch Kranke unterbringen wollen. Sie wollen sie nämlich in Lager sperren. Das, glaube ich, ist ein Punkt …
an der Stelle auch für die Fraktion Die Linke ausdrücklich Danke sagen, nicht nur den Akteurinnen und Akteuren, die sich in den zurückliegenden fast drei Jahren hingesetzt und ihre Ideen dargelegt haben, sondern auch den Begleitungen aus den verschiedenen Ministerien.
Ich sage hier von dem Pult auch einmal das Wort „Es ist heute Premiere!“, werte Kolleginnen und Kollegen. Premiere haben wir, weil wir den Maßnahmenplan hier im Thüringer Landtag bereden. Das war in den zurückliegenden Jahren nicht so.
Die Fraktion Die Linke hat in der zurückliegenden Legislatur immer den Wunsch geäußert und auch hier an diesem Pult artikuliert, dass so ein Maßnahmenplan nicht nur durch eine Landesregierung verabschiedet, sondern auch hier im Plenarsaal diskutiert und in den Ausschüssen inhaltlich beredet werden sollte. Das werden wir ab heute hier tun. Wir haben ihn vorgelegt bekommen und wir werden diese Maßnahmen auch im Ausschuss noch einmal bereden.
Ich möchte an der Stelle zwei Punkte herausgreifen, wie das meine Vorrednerinnen gemacht haben, und ich will an den zwei Punkten deutlich machen, wie wichtig es ist, dass wir uns dazu noch einmal verständigen. Da ist einmal das ganze Thema „Frauen“/„Frauen mit Behinderungen“. Wir wissen genau oder vor allen Dingen, Frauen sind es, die es mit Behinderung besonders schwer haben, in der Gesellschaft anzukommen und auch in der Gesellschaft akzeptiert zu werden. Darum sind die aufgeschriebenen Maßnahmen auf den Seiten 78 ff. nur zu unterstützen. Egal, ob es darum geht, zu schauen, wie wir barrierefreie Zugänge zu gynäkologischen Praxen bekommen oder wie das Thema „Selbstbehauptung“ vor Ort viel, viel intensiver gestärkt werden kann. Da freue ich mich besonders, dass wir uns gemeinsam mit dem Landessportbund auf den Weg machen, bis zum Jahr 2020 neue Maßnahmen der Selbstbehauptung für Frauen mit Behinderungen zu erarbeiten.
Einen weiteren Punkt will ich noch einmal benennen. Das hat uns hier in den zurückliegenden Jahren auch immer inhaltlich befasst. Das ist das Thema der Geburt und das Thema der Hebammen. Ich glaube schon, dass Frauen mit Behinderungen, die sich für ein Kind entschieden haben, auch besondere Bedingungen brauchen, ob es in der Vorbereitung auf die Geburt oder im Wochenbett ist. Das sind Themen, die werden in dem Maßnahmenplan mit aufgegriffen und sie werden natürlich auch perspektivisch umgesetzt, so wie es in dem Maßnahmenplan steht.
Einen zweiten Punkt will ich noch einmal aufgreifen, das sind all die Maßnahmen, die sich nicht wiederfinden in diesem vorliegenden Papier. Ich glaube, auch über diese sollten wir im Ausschuss reden. Ich habe einmal eine herausgegriffen. Da geht es
eigentlich nur um die Vorbereitung der folgenden Landesgartenschauen und des Thüringentags, der in Sömmerda stattfinden wird, und im Jahr 2021, wo noch nicht feststeht, wo der stattfinden wird. Ich sage einfach, es tut doch nicht weh. Es tut doch nicht weh, wenn man einfach vorab die kommunalen Behindertenbeauftragten mit einbezieht, um die Thüringentage so barrierefrei wie möglich zu gestalten. Denn nur so können wir das Thema „Selbstbestimmt leben“, „Teilhabe am gesellschaftlichen Leben von Menschen mit Behinderungen“ auch bei den Thüringentagen de facto umsetzen.
Ich würde mich gern in den zuständigen Ausschüssen auch dafür einsetzen und streiten, wie man die nicht mit in dem Maßnahmenplan verankerten Ideen und Vorschläge untersetzen kann und vor allen Dingen nicht aus den Augen verliert.
Lassen Sie mich zum Schluss, werte Kolleginnen und Kollegen, noch einmal den Dank an die Akteurinnen und Akteure vor Ort und in dem Ministerium wirklich intensiv zum Ausdruck bringen, denn so ein breiter gesellschaftlicher Prozess wie dieser Maßnahmenplan, der es hier in diesen Landtag geschafft hat, der ist wirklich wichtig, der ist gut für die Gesellschaft und ich freue mich heute schon auf die bereits angekündigte Fachkonferenz, wo der Maßnahmenplan noch mal vorgestellt wird, wo wir sicher auch noch Hinweise mit in die Ausschussberatung nehmen können.
Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss und bedanke mich für die vorgeschlagenen Überweisungen an die drei Ausschüsse. Ich denke, alle Fraktionen werden dem so zustimmen. Recht herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Meißner, Sie hatten noch mal das Thema „Barrierefreiheit“ angesprochen gehabt und hatten darauf hingewiesen, dass Regelungen zur Umsetzung der Richtlinie 2016/2102 des Europäischen Parlaments zu treffen sind. Ich will nur darauf hinweisen – im Vorgriff auf die Kabinettsitzung, die am 9. Oktober stattfinden wird –, dass wir im Kabinett folgenden Sachverhalt dort beraten werden, nämlich dass das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie in Abstimmung mit dem Finanzministerium, aber auch der Staatskanzlei die gesetzlichen Grundlagen für die Umsetzung der
von mir zitierten Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rats trifft, um den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen im Sinne der Richtlinie zu schaffen. Wir werden als Staatskanzlei und gemeinsam mit dem TFM in Abstimmung mit dem Sozialministerium die untergesetzlichen Grundlagen für die Umsetzung der Richtlinie schaffen und wir werden in der Zeit bis zu dem Erlass der von mir genannten gesetzlichen und untergesetzlichen Vorschriften die in der Richtlinie festgehaltenen Aufgaben und Verpflichtungen von Stellen innerhalb der Landesregierung dann auch mit sofortiger Wirkung nach Artikel 76 Abs. 2 Satz 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen wahrnehmen. Und zwar, sofern das Kabinett dies am 9. Oktober beschließt, wovon ich ausgehe, wird das Thüringer Finanzministerium die Aufgaben der sogenannten Überwachungsstelle und damit die einhergehende Berichterstattungspflicht gemäß Artikel 8 der Richtlinie wahrnehmen. Der Thüringer Beauftragte für Menschen mit Behinderungen übernimmt die Aufgaben der sogenannten Durchsetzungsstelle gemäß Artikel 9 der Richtlinie und alle Ressorts stellen im Rahmen ihrer Aufgaben sicher, dass die in Artikel 7 der Richtlinie etablierten Verpflichtungen zur Bereitstellung der Barrierefreiheit etc. gewährleistet sind. Wir wollten eigentlich einen anderen Weg gehen, das sage ich ganz deutlich. Wir haben geprüft, ob die bisherigen Richtlinienverordnungen auch diese EU-Richtlinie umgreifen und wir die einfach als Plattform dafür nutzen können. Es hat sich aber herausgestellt, dass die Ermächtigungstatbestände in dieser bestehenden Richtlinie nicht weit genug greifen, insofern müssen wir diesen Weg gehen, schaffen aber damit die Grundlage. Das Sozialministerium hat auch das Bundessozialministerium über diesen Weg bereits informiert, sodass wir uns absolut im Korridor dessen bewegen, was zu tun ist. Ich danke Ihnen noch mal für Ihr Interesse an diesem Thema, weil es uns genauso wichtig ist wie Ihnen.
Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Wir kommen dann zur Abstimmung über die beantragten Ausschussüberweisungen.
Es wurde beantragt, den Antrag an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit zu überweisen. Wer stimmt dieser Überweisung zu? Das sind alle Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Enthaltungen? Das ist dann einstimmig so beschlossen.
Des Weiteren wurde eine Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport beantragt. Wer stimmt dieser Überweisung zu? Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der CDU. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Enthaltungen? Bei Enthaltung der AfD-Fraktion so überwiesen.