Und wir werden diesen Prozess des Maßnahmenplans dynamisch begleiten, das heißt, es wird nicht alle vier oder fünf Jahre evaluiert, sondern die Arbeitsgruppen werden mindestens zweimal im Jahr tagen, um tatsächlich gemeinsam darauf zu schauen: Wurden Maßnahmen umgesetzt, aus welchen Gründen vielleicht nicht, muss man hier an der Stelle noch mal nacharbeiten.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Realisierung der hinter den allgemeinen Zielformulierungen stehenden Einzelmaßnahmen soll in der vorgesehenen Laufzeit von etwa fünf Jahren unter Federführung des jeweils zuständigen Ressorts bzw. Beauftragten sowie entlang der im Maßnahmenplan festgehaltenen Zeitschienen erfolgen.
Gleichwohl kann eine Realisierung der zum Teil sehr komplexen Maßnahmen nur sukzessive verlaufen, nicht zuletzt auch deshalb, weil die Maßnahmen nur unter Berücksichtigung der in den jeweils federführenden Ressorts zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel umgesetzt werden können.
Das gemeinsame Ziel darf dabei nicht aus den Augen verloren werden. Es handelt sich immerhin um nichts Geringeres als die Gewährleistung der uneingeschränkten Teilhabe und Selbstbestimmung von allen Menschen, also auch Menschen mit Behinderungen, und in allen Lebens- und Gesellschaftsbereichen.
Und nicht zuletzt dient der Maßnahmenplan dazu, eine weitere Sensibilisierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen bei allen Vorhaben der Landesregierung zu erzielen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. Ich eröffne die Aussprache und erteile als erster Rednerin der Abgeordneten Meißner von der Fraktion der CDU das Wort.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, natürlich auch sehr geehrte Frau Präsidentin! Wir haben heute vorliegen den Thüringer Maßnahmenplan zur Umsetzung zur UN-Behindertenrechtskonvention – Version 2.0 –.
Auf Grundlage eines Beschlusses ist die Landesregierung aufgefordert, eine Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention hier in Thüringen zu erarbeiten und im Rahmen eines Maßnahmenplans
auch dem Landtag zum Beschluss vorzulegen. Das hat zum Inhalt, dass ganz konkret im Rahmen von Maßnahmen dargelegt wird, wie hier in Thüringen die Integration von Menschen mit Behinderungen vollzogen werden kann und soll, wie Menschen mit Behinderungen an dem gesellschaftlichen Leben besser teilhaben können, aber wie sie auch letztendlich selbstbestimmt hier in Thüringen leben können. Alles das sind große Ziele, die uns die UN-Behindertenrechtskonvention vorgegeben hat, und es ist gut, dass es diese Art der Beratung und Beschlussfassung hier in Thüringen gibt. Aber es ist vor allen Dingen gut, wie das Ganze hier in Thüringen umgesetzt wird. Seit 2009 gibt es diese UN-Behindertenrechtskonvention und bereits im Jahr 2012 hat die damalige Landesregierung unter CDU und SPD einen ersten Maßnahmenplan beschlossen. Aufbauend auf diesen ist in den vergangenen Jahren nun der jetzige Maßnahmenplan 2.0 vorgelegt worden.
130 Einzelmaßnahmen finden wir in diesem dicken Dokument und die sind wirklich ganz konkret benannt und auch mit einer ganz konkreten Zielerreichung versehen, sodass nicht nur wir als Parlamentarier, sondern alle Betroffenen in Thüringen das Ganze nachvollziehen können. Und das Besondere daran ist, dass eben diese Maßnahmen letztendlich nicht erarbeitet wurden von Menschen, die über etwas sprechen, sondern von selbst Betroffenen und Vertretern, die sich in den Belangen von Menschen mit Behinderungen besonders auskennen.
In insgesamt neun Arbeitsgruppen wurde also dieses Dokument erarbeitet und wurden Maßnahmen zusammengetragen. Deswegen möchte ich an dieser Stelle für die CDU-Fraktion allen danken, die sich dabei eingebracht haben. Ich danke den Vertretern der Verbände und von den Vereinen und Selbsthilfegruppen, die am Erarbeitungsprozess teilgenommen haben. Aber ich danke auch den Beschäftigten im Ministerium, die sich dessen gewidmet haben in den letzten Jahren und dafür gesorgt haben, dass wir jetzt dieses umfassende Papier vorliegen haben. Aber ich sage auch ganz ausdrücklich: Die Erarbeitung und diese Arbeitsgruppen dürfen letztendlich nicht Beschäftigungstherapie für die Betroffenen und für die Teilnehmer gewesen sein, sondern jetzt muss es daran gehen, diesen Plan mit Leben zu untersetzen. Ich möchte aus der Einleitung unseren Behindertenbeauftragten zitieren, Frau Präsidentin: „Alles bestens also? Na ja, ein Plan ist das eine. Dessen Umsetzung oder Fortschreibung ist bekanntlich das andere. Und da hoffe ich, dass es hier auch die nötigen personellen und sächlichen, sprich finanziellen, Mittel geben wird, die wir brauchen, um den Plan tatsächlich und nachprüfbar mit Leben zu füllen.“ Diesen Worten kann ich mich nur anschließen. Deswegen freue ich mich auch, dass auch dieses Dokument nach Beschluss in leichte Sprache umgewandelt
Das ist für mich auch ein ganz wichtiger Punkt, den ich an dieser Stelle noch mal hervorheben möchte. Politik für Menschen mit Behinderungen zu machen, ist etwas, das wichtig ist, aber was letztendlich nicht ersetzt, dass natürlich die Wahrnehmung der Bedürfnisse von diesen Menschen auch in alle Köpfe hinein muss. Menschen mit Behinderungen müssen in unserer Gesellschaft nicht nur akzeptiert werden, sondern einbezogen werden. Dazu bedarf es, dass wir alle uns diesem Thema natürlich auch mit Herz und Verstand weiterhin widmen. Dieser Maßnahmenplan ist dafür ein ganz wichtiges Mittel.
Wir möchten ihn deswegen auch in den Ausschüssen weiterberaten. Ich sage ausdrücklich Ausschüsse, denn Behindertenpolitik ist eine Querschnittsaufgabe. Eigentlich müsste man – und ich habe da schon mit Frau Stange gesprochen – diesen Maßnahmenplan in alle Ausschüsse überweisen, da das letztendlich alles Maßnahmen sind, die für jedes Ministerium irgendwo eine Rolle spielen. Aber wir als Fraktion würden beantragen, den Maßnahmenplan federführend an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit, aber auch an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport sowie an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien zu überweisen. Hintergrund ist, dass wir uns im Ausschuss auch damit befassen wollen, welche Maßnahmen nicht aufgeführt worden sind bzw. welche abgelehnt worden sind.
Uns ist aufgefallen, dass die vielfach geforderte Landesfachstelle für Barrierefreiheit nicht zu finden ist. Das ist ein Punkt, auf den wir ein besonderes Augenmerk legen wollen und dafür ist die Diskussion im Ausschuss wichtig. Aber auch die Frage, die der Behindertenbeauftragte schon angedeutet hat, nämlich der Auflegung eines Förderprogramms, werden wir hinterfragen und letztendlich auch prüfen, inwieweit das bei der Haushaltsaufstellung eine Rolle spielt.
Letztlich möchte ich für die CDU-Fraktion auf ein ganz wichtiges Thema hinweisen, was ich jetzt mal konkret herausgreifen möchte, nämlich – Sie werden sich daran erinnern, ein Thema, das wir hier auch schon mehrfach angesprochen haben – die Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102 zum barrierefreien Internet. Vor wenigen Tagen, am 23.09., lief die Frist für die Umsetzung dieser Richtlinie hier in Thüringen ab. Diese Richtlinie sieht nicht weniger vor als die Errichtung des barrierefreien Internets für Menschen mit Behinderungen. Ein Thema, was wir hier im Thüringer Landtag schon seit über einem Jahr thematisiert haben und wo man feststellen muss, dass hier seitens der Landesregierung nichts passiert ist. Diese EU-Richtlinie sieht vor, dass ein Gesetz oder eine Verordnung erlassen wird, die die Umsetzung der Vorgaben regelt, also
die Frage, wie Menschen mit Behinderungen sich im Internet ohne Barrieren informieren können und letztendlich auch an Politik teilhaben können. Diese Umsetzung erfolgte nicht. Normalerweise ist die Frage jetzt im Raum, mit welchen Sanktionen Thüringen rechnen muss. Denn Thüringen kann deswegen keine Meldung an die EU-Kommission abgeben, inwieweit – wie gesagt – ein gesetzgeberisches Handeln erfolgt ist oder wer letztendlich in Thüringen die Aufgaben der vorgeschriebenen Überwachungsund Durchsetzungsstelle übernimmt. Das alles sind Fragen, die wichtig sind und die so detailliert sind, dass ich auch noch mal eine Kleine Anfrage gestellt habe, um nicht nur herauszufinden, wie die Landesregierung sich die Umsetzung vorstellt, sondern um auch zu klären, wer dafür überhaupt zuständig ist. Denn leider – und das muss man feststellen –, trotz dessen, dass wir dieses Thema hier schon oft und tiefgehend in den Raum gestellt haben, ist nichts passiert, und das ist im Zeitalter der Digitalisierung ein Armutszeugnis und für die Menschen mit Behinderungen ein wirkliches Hemmnis, sich zu beteiligen.
In diesem Sinne freue ich mich auf die Ausschussberatung und vielleicht können wir ja dann auch noch dieses Problem beheben und für die Menschen mit Behinderungen weitere Maßnahmen auf den Weg bringen. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, zunächst mal ein herzliches Dankeschön auch für die Ausführungen der Ministerin – herzlichen Dank dafür! – und auch für die Ausführungen meiner Vorrednerin Frau Meißner. Ich kann das nur unterstützen und will einfach mal vorwegschicken: Ich denke, bei der Frage, wenn es um Politik für Menschen mit Behinderungen geht, dann sollte es immer eine Maxime geben. Alle Menschen, egal ob behindert oder nicht behindert, sollen und müssen am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Dieses im politischen Alltag zu verfolgen, ist aus meiner Sicht eine stetige Aufgabe, denn das Erkämpfen gleichberechtigter Teilhabe für benachteiligte Bevölkerungsgruppen braucht – und das wissen wir alle – Ausdauer. Und das beständige Wiederholen einer Selbstverständlichkeit – Teilhabe ist nämlich ein Menschenrecht –, das braucht es wahrscheinlich immer noch. Ein Meilenstein zur Umsetzung ist dabei die UN-Behindertenrechtskonvention, es ist schon darauf hingewiesen worden.
In unserem aktuellen politischen Klima ist es wichtig, auch bestimmte Dinge immer noch mal anzusprechen, die eigentlich Selbstverständlichkeiten sind, weil sie sonst möglicherweise einfach übergangen oder gar ignoriert werden. Deshalb vielleicht noch mal ein paar Ausführungen auch zur UN-Behindertenrechtskonvention. Die Vereinten Nationen, die Gemeinschaft aller Staaten, die genau aus den Lehren um menschliches Leid infolge von Krieg, Mord und Faschismus hervorgegangen ist, versucht auf Basis menschlicher Vernunft gemeinsame Entscheidungen für eine bessere Welt zu treffen und die Menschenwürde für alle zu achten. Diese gegründete Staatengemeinschaft hat am 13.12.2006 das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen beschlossen. Die sogenannte UN-Behindertenrechtskonvention beinhaltet neben der Bekräftigung allgemeiner Menschenrechte – auch für behinderte Menschen – eine Vielzahl speziell auf die Lebenssituation behinderter Menschen abgestimmter Regelungen. Davor, denke ich, sollte man höchste Achtung haben und dieses auch immer verteidigen.
Ich will das hier nur noch mal klarstellen, damit jeder weiß, es geht in diesem Bereich um Menschenrechte, um Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen, und die betreffen alle Thüringerinnen und Thüringer. Das sind nicht irgendwelche lebensfremden Dinge oder eine weiße Salbe, wie es gestern Herr Rudy von der AfD abqualifiziert hat. Ich wiederhole noch mal: Teilhabe ist Menschenrecht.
2009 wurde die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland ratifiziert. Das Ziel war, die Chancengleichheit von Menschen mit Behinderungen zu fördern und Diskriminierungen abzubauen. Genau das war der eigentliche Paradigmenwechsel: weg vom Prinzip dieser Fürsorge, die es immer gegeben hat, hin zu einer Inklusion. Eine Behinderung ist eben Teil der Vielfalt menschlichen Lebens. Zur Umsetzung der Konvention – Frau Meißner hatte es schon angesprochen – wurde bereits 2012 unter Sozialministerin Heike Taubert der erste Thüringer Maßnahmenplan erarbeitet und beschlossen. Das war natürlich auch eine solide Grundlage, auf der Rot-Rot-Grün weiter aufgebaut hat.
Sechs Jahre später nun liegt uns die Version 2.0 vor. Ich bin wirklich sehr froh, dass dieser neue Plan 130 konkrete Maßnahmen auf Grundlage einer umfassenden Evaluation und unter der starken Beteiligung der Zivilgesellschaft erreicht hat und dass er so entstanden ist. Ich finde schon, dass dieser Fortschreibungsprozess ein sehr gutes Beispiel für praktisches Handeln und für praktische Inklusion ist. Frau Ministerin hat es schon gesagt: Die Forderungen der Selbstvertretungsgruppen – Nicht
Deshalb möchte ich es auch nicht versäumen, wie es meine Vorrednerin schon gemacht hat, mich noch mal bei allen Beteiligten zu bedanken, bei der Ministerin selber, bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in ihrem Haus und natürlich und insbesondere bei den vielen Menschen, die sich in den Arbeitsgruppen beteiligt haben, mitgearbeitet haben, Ideen eingebracht haben und jetzt natürlich auch die Erwartungshaltung haben, dass es politisch umgesetzt wird und dass es politisch zuvor auch intensivst diskutiert wird.
Ich bin sehr froh, dass wir uns hier im Thüringer Landtag über die Inklusion von Menschen mit Behinderungen verständigen, und freue mich deshalb dann auch über die Diskussion zum Maßnahmenplan 2.0 in den Ausschüssen. Da kann ich mich anschließen; ich würde ebenfalls zunächst mal für die Überweisung an den Sozialausschuss plädieren, aber natürlich gekoppelt mit dem Ausschuss für Bildung und dem Europaausschuss – Frau Meißner war es. Dem würden wir uns anschließen und ich freue mich auf eine intensive, der Sache gerecht werdende Diskussion. Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Besucher auf der Tribüne und Zuschauer im Netz! Ein heutzutage politisch in der Bedeutung stets wachsendes Thema ist die Behindertenpolitik. Wir als AfD-Fraktion in Achtung und Beachtung unserer abendländischchristlich geprägten Kultur und der daraus abgeleiteten Menschen- und Grundrechte unterstützen natürlich die soziale Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Insbesondere die Integration in den Arbeitsmarkt sowie die Förderung der Ausbildung und der beruflichen Qualifikation sind uns ein ganz wichtiges Anliegen.
So gilt es, die Ausbildungsbereitschaft der Arbeitgeber und die Verbesserung der Ausbildungsmöglichkeiten für behinderte Jugendliche durch die Implementierung kluger Anreizstrukturen zu verbessern und zu stärken, sodass jene, die es aufgrund körperlicher oder auch seelischer Einschränkungen schwerer haben, am ersten Arbeitsmarkt teilzunehmen, keine Benachteiligungen erfahren, sondern im Rahmen ihrer Möglichkeiten einen Dauerarbeitsplatz finden können.
Es steht außer Zweifel, dass behinderte Menschen über Fähigkeiten und Potenziale verfügen, die in Thüringen in Zeiten eines umfassenden und überall auftretenden Fachkräftemangels unverzichtbar sind. Besonders wichtig ist uns in diesem Zusammenhang der barrierefreie, bezahlbare Zugang zu Infrastruktur in Stadt und Land sowie eine Kultur des diskriminierungsfreien sozialen Umgangs miteinander.
Denn es macht einen Unterschied, ob ich Hilfe von Mitmenschen benötige oder aus eigener Kraft, das heißt autonom, handeln kann. Letzteres bedeutet Freiheit und Teilhabe am Leben in all seinen Facetten. Vor dem Hintergrund einer alternden Gesellschaft erfährt auch das Thema „Pflegeversorgung von Menschen mit Behinderungen“ einen erheblichen Bedeutungszuwachs. Die Missstände im Pflegebereich haben wir im Rahmen unseres Antrags zur Pflegefachkräftegewinnung bereits angesprochen. Mit Blick auf die spezifischen Bedürfnisse pflegebedürftiger Behinderter müssen unserer Ansicht nach die Rahmenbedingungen dergestalt geändert werden, dass sich vermehrt Söhne und Töchter um die Pflege ihrer Eltern kümmern können und sich dafür entscheiden, ihre Eltern zu Hause zu pflegen.
Denn Familienpflege ist ein Beitrag für das Gemeinwohl und bedarf dringend gesellschaftlicher Anerkennung und Aufwertung.
Eine Anhebung der Pflegesätze und eine bessere soziale Absicherung der Pflegenden wären hier das richtige Signal. Hierzu sagt der doch seitenreiche Maßnahmenplan kaum etwas. An anderer Stelle wirkt er indes seltsam aufgebläht und setzt aus unserer Sicht falsche Schwerpunkte. So wird ab Seite 25 des Maßnahmenplans auch das Thema „Inklusion in Bildung und Ausbildung“ thematisiert – zum Stichwort „inklusive Schulen“ und „gemeinsamer Unterricht“. Da steht auch ausdrücklich, wie die Landesregierung diese Inklusion versteht, nämlich in Richtung Abschaffung der Förderschulen. Das halten wir grundsätzlich für einen schweren Holzweg.
Es nützt einem behinderten Kind wenig, wenn es in einer inklusiven Realschule am Ende Schulkameraden hat, aber viel schlechter beschult worden ist, weil die dazu herangezogenen und verpflichteten Lehrer fehlen bzw. weil die Begleitpersonen fehlen, weil schlicht das Geld dafür nicht da ist oder am
Ende diese Begleitlehrer und Begleitpersonen einfach nicht existieren. Darunter leidet die Bildungsqualität nämlich für alle Beteiligten, für die behinderten und auch für die nicht behinderten Kinder.
Diese von der Landesregierung ideologisch aufgeblasene Inklusionspolitik ist aus unserer Sicht unausgegoren und wissenschaftlich völlig unhaltbar.