Lieber Herr Huster, nachdem Ihnen fast alle gratuliert haben, die eine wohlwollende Prüfung erwarten, würde ich jetzt mit der Sitzung fortfahren.
Thüringer Gesetz zur Änderung der Lehrerbesoldung sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/5688 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 6/6218
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete! Durch Beschluss dieses Landtags am 24. Mai in diesem Jahr wurde das Gesetz zur Änderung der Lehrerbesoldung sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften an den Haushalts- und Finanzausschuss in Federführung und an den Bildungsausschuss mitberatend über
wiesen. Der vorliegende Gesetzentwurf beinhaltet im Wesentlichen folgende Änderungen im Besoldungsgesetz. Es geht einmal um die Neubewertung von Lehrämtern mit der Abschaffung von funktionslosen Beförderungsämtern. Es geht um die Schaffung neuer Funktionsämter für Oberstufenleiter im Gymnasial- und Gemeinschaftsschulbereich sowie Abteilungsleiter im Berufsschulbereich. Es gibt Neuregelungen der Schulleitungsämter an den Förderschulen und es gibt Neuregelungen zur Fachleiterzulage – für Unkundige: Fachleiter sind tätig an den Studienseminaren bei der Ausbildung von Lehrern – sowie eine Neuregelung zur Schaffung einer Zulage für Fachberater.
Es geht auch um die Schaffung einer Ermächtigungsgrundlage für die Nachzahlung der Besoldung aufgrund der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts zur zeitlich unterschiedlichen OstWest-Anpassung bei den Beamten. Im Thüringer Beamtenversorgungsgesetz gibt es Änderungen bzw. Klarstellungen, beispielsweise die Anhebung der Zurechnungszeit bei Dienstunfähigkeit auf das 62. Lebensjahr, die Anhebung der Hinzuverdienstgrenze auf 525 Euro, die Erweiterung des Dienstunfallschutzes für einen notwendigen Umweg für die eigenen Kinder.
Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 15. Juni, am 24. August und am 21. September 2018 beraten. Zu dem Gesetzentwurf wurde ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt, in dem neben den kommunalen Spitzenverbänden unter anderem die Gewerkschaften und weitere Interessenverbände aus dem Bildungsbereich, der Deutsche Gewerkschaftsbund, der Beamtenbund, die Landeselternvertretung, die Landesschülervertretung, die Richterverbände sowie die Gewerkschaften der Polizei die Möglichkeit hatten, zum Gesetzentwurf Stellung zu nehmen. Ebenso wurde der Rechnungshof um eine Stellungnahme gebeten. Von 33 Angefragten haben 16 eine Stellungnahme abgegeben.
Im Rahmen der weiteren Ausschussberatung wurde von den Koalitionsfraktionen ein Änderungsantrag eingereicht. Der beschriebene Änderungsantrag wurde in der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 21. September 2018 beraten und mehrheitlich angenommen. Er findet sich in der Beschlussempfehlung in Drucksache 6/6218 wieder und empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs. Der mitberatende Bildungsausschuss hat dies bestätigt. Für die von Lehrergewerkschaften geforderte Anhebung der Besoldung von Regelschullehrern auf die A 13 hat die Finanzministerin einen weiteren Gesetzentwurf angekündigt. Vielen Dank.
Vielen Dank. Damit eröffne ich die Beratung und als Erster hat Abgeordneter Pidde von der SPD-Fraktion das Wort.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, bei dem vorgelegten Gesetzentwurf geht es vor allen Dingen um eine Wertschätzung des Lehrerberufs.
Lehrersein ist kein einfacher Job. Ihre Arbeit beschränkt sich nicht auf die Stunden, die sie unterrichten müssen – Unterrichtsvorbereitung, Elternabend, Klassenfahrten usw. Lehrer tragen viel Verantwortung für unsere Kinder und Jugendlichen. Sie tragen viel Verantwortung für unser aller Zukunft. Mit der Verabschiedung des vorliegenden Gesetzes wollen wir dieser Verantwortung gerecht werden. Mit einer Verbesserung der Besoldung, mit einer Entbürokratisierung der Beförderungsverfahren wollen wir die Attraktivität der Regelschulen steigern.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich auf einige Details eingehen. Rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres erhalten neu eingestellte Regelschullehrer zusätzlich zu ihrem Grundsold eine Amtszulage in Höhe von 255,92 Euro. Das ist die Hälfte der Differenz zwischen A 12 und der Besoldungsgruppe A 13. Es ist ein erster Schritt hin zu einheitlichen Eingangsämtern für alle Lehrkräfte; es ist ein erster Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit in der Bezahlung der Thüringer Lehrer. Der zweite Schritt ist bereits vorbereitet, der Ausschussvorsitzende Herr Emde hat gerade darauf hingewiesen, es gab kürzlich diese Einigung der Finanzministerin mit den Arbeitnehmerverbänden und darin ist vorgesehen, dass das Eingangsamt für Regelschullehrer ab dem Jahr 2020 einheitlich auf die Besoldungsgruppe A 13 angehoben werden soll.
Meine Damen und Herren, dank der vorgesehenen Neubewertung der Lehrämter werden einige Beamte im Schuldienst einer höheren Besoldungsgruppe zugeordnet oder erhalten höhere Zulagen. Außerdem haben die Koalitionsfraktionen mit ihrem Änderungsantrag die Zulage für die Fachleiter in der Lehramtsausbildung erhöht, für Koordinatoren an den Schulämtern eine Funktionszulage eingeführt und zusätzliche Beförderungsmöglichkeiten für Schulpsychologen an den Schulämtern geschaffen. Mit dem neuen Gesetz werden herausgehobene Aufgaben und Funktionen, die Lehrer in den Schulen oder in den Schulamtsbezirken übernehmen, zusätzlich honoriert, beispielsweise die Tätigkeiten der Fachberater, die mit ihrer Zusatzfunktion Verantwortung für die Qualität des Unterrichts im Schulamtsbezirk tragen. Sie stellen sicher, dass die Thüringer Lehrpläne, die Bildungsstandards und
einheitliche Prüfungsanforderungen eingehalten werden. Zudem beraten sie die ihnen fachlich zugeordneten Lehrer pädagogisch und fachdidaktisch und führen Fortbildungen durch. Für diese Aufgabe wird es künftig eine Stellenzulage geben.
Mit der Einführung der sogenannten Sprungbeförderung öffnen und erleichtern wir die Beförderungsmöglichkeiten für Lehrerinnen und Lehrer. Bisher mussten gemäß dem Laufbahngesetz alle Ämter und Positionen durchlaufen werden, wenn man höhere Stellen erreichen wollte. Diese Regelung ist mit Blick auf die Realität in der Schulorganisation schlicht untauglich. Die Beförderungsstufen richten sich nach Funktion und den unterschiedlichen Schülerzahlen an einer Schule. Ein regelmäßiges Durchlaufen aller Ämter der Schulleitung des jeweiligen Laufbahnzweiges ist praktisch dadurch nicht umsetzbar und wäre für die betroffenen Lehrkräfte mit ständigen Schulwechseln verbunden. Deshalb haben wir die Möglichkeit geschaffen, dass Funktionsstelleninhaber auch in das entsprechende Amt befördert werden können, ohne dass zuvor noch eventuell dazwischenliegende Ämter durchlaufen werden müssen. Das schafft Beförderungsmöglichkeiten ohne die gleichzeitige kraftraubende Belastung ständiger Schulwechsel und verbessert die Karrierechancen der Pädagogen. Gleichzeitig verbessern wir mit der neuen Sprungbeförderung die Möglichkeiten zur Besetzung von Schulleiterstellen. Da bestimmte Funktionsämter bisher nur in begrenzter Zahl verfügbar und mit sehr spezifischen Aufgaben verbunden sind, war der Kreis der beförderungsrechtlich relevanten Personen sehr begrenzt. Die Folge waren nicht selten Streitfälle. Dieses Problem können wir mit der neuen Regelung ein Stück weit auflösen und mehr Lehrer, die eine Schulleiterstelle antreten möchten, auch rechtssicher befördern.
Meine Damen und Herren, vorrangig geht es in dem Gesetz um Lehrerbesoldung, aber nicht nur. Es ist ja ein Artikelgesetz und in diesem Gesetz sind auch Verbesserungen für alle Beamten in Thüringen enthalten, zum Beispiel bei Dienstunfällen. Ab jetzt können Beamte auch die Kosten für Haushaltshilfen gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen. Jeder weiß, wie schwierig es ist, beispielsweise bei stationären Aufenthalten, die Kinderbetreuung und die damit verbundene Haushaltsführung abzusichern. Gerade mit Blick auf unsere Polizisten und Feuerwehrleute, die tagtäglich ihre Gesundheit für uns riskieren, ist es eine sinnvolle und gute Regelung.
Meine Damen und Herren, mit dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen, der sich in der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses widerspiegelt, ist dieser Gesetzentwurf eine runde Sache. Ich bitte Sie um Zustimmung.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Pidde. Als Nächster hat Abgeordneter Wolf für die Fraktion Die Linke das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, mit dem heute zur Abstimmung stehenden Gesetz zur Änderung der Lehrerbesoldung sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften werden circa 4.500 Lehrerinnen und Lehrer eine bessere Besoldung bzw. ein besseres Einkommen erzielen. Um diese absolute Zahl noch mal ins Verhältnis zu setzen: Jeder vierte Lehrer, jede vierte Lehrerin in Thüringen wird mit diesem Gesetz eine Zulage, eine Beförderung, also mehr Geld erhalten. Dies ist nach den normalen Tarif- und Besoldungsrunden die stärkste Erhöhung der Einkommen der Lehrerinnen und Lehrer in Thüringen seit 1990. Das vorgelegte Gesetz sorgt für Klarheit und Rechtssicherheit, für Aufstiegs- und Entwicklungsmöglichkeiten und somit zur Stärkung des Lehrerberufs. Aber wir bleiben dabei nicht stehen. Schon heute wissen wir, es wird eine weitere wichtige Verbesserung in dieser Legislaturperiode geben.
Wir beschließen heute die A 12 mit hälftiger Zulage für die Regelschullehrer auf die A 13. Als zweiter Schritt wird – so zwischen dem TBB, der GEW und der Landesregierung vereinbart – mit Wirkung zum 01.01.2020 die A 13 für Regelschullehrer eingeführt.
Mit beiden Schritten stärken wir gerade dieses wichtige Lehramt an den Regelschulen, Gemeinschaftsschulen und Gesamtschulen. Und um Ihnen eine aktuelle Zahl zu nennen, warum wir die laufbahngleiche Besoldung der Regelschul- und Gymnasiallehrer brauchen: An der FSU Jena haben aktuell 91 junge Menschen ein Studium Lehramt an Regelschulen aufgenommen, aber 672 für das Lehramt an Gymnasien. Wenn es der CDU so wichtig ist, genauso wie uns, wie Sie es immer nennen, „Regelschulen als das Herzstück unserer Schullandschaft“, dann ist es natürlich auch zwangsläufig, dass wir gerade dieses Lehramt stärken. Dann erwarten wir auch, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der CDU, dass Sie diesen von uns vorgeschlagenen Schritt mit Ihrer Stimme unterstützen.
Wie wir alle wissen, ist der öffentliche Dienst im Allgemeinen, der Bereich der Bildung, hier Schulen im Speziellen, in den nächsten 20 Jahren mit dem größten Personalwechsel der letzten 30 Jahre konfrontiert. Klar ist: Wie wir heute die Weichen stellen, so werden sich junge Menschen für die sich stellenden Aufgaben entscheiden und ihre Berufswahl darauf ausrichten. Auch die heute im Dienst befindlichen Beschäftigten haben eine stärkere Anerken
nung und Wertschätzung verdient. Dies alles wird mit dem Gesetzentwurf und dem durch die Koalitionsfraktionen eingebrachten Änderungsantrag realisiert.
Lassen Sie mich kurz ausführen, wie viele Lehrerinnen und Lehrer in welchem finanziellen Umfang positiv durch dieses Gesetz befasst sind. Dabei muss man sagen: Keiner ist negativ befasst. Als erster und wichtigster Bereich ist die Amtszulage für die Regelschullehrer von der A 12 auf die hälftige A 13 zu nennen. Dies sind für bis zu 3.000 Regelschullehrer 255,92 Euro, und zwar rückwirkend zum 01.01.2018, mit Verkündung dieses Gesetzes. Regelschullehrer erfüllen einen wichtigen Dienst an den weiterführenden Schularten, die schwerpunktmäßig die Bereiche Inklusion und Integration von Kindern bewältigen. Die GEW hat recht, wenn sie meldet, dass es gerade auf die Wertschätzung der Regelschullehrer bei der Zukunftssicherung im Thüringer Schulsystem ankommt. Dass die GEW und der TBB jetzt schon mit der Landesregierung die A 13 für die Regelschullehrer für den 01.01.2020 verhandelt und vereinbart haben, freut uns als Fraktion Die Linke sehr. Wir werden zügig in das Gesetzgebungsverfahren einsteigen.
Wie Sie wissen, werden auch 350 Förderschullehrer in die A 13 mit diesem Gesetz gehoben. Dies sind Grundschullehrer mit einer Verwendung an den Förderschulen und mindestens einer Lehrbefähigung in einem förderpädagogischen Lehramt. Dies wird das Land zusätzlich 2,2 Millionen Euro kosten. Ich freue mich sehr, dass wir diese Lücke endlich schließen konnten. Dies sind Kolleginnen und Kollegen, die über Jahre eine Besoldungsgruppe tiefer denselben qualifizierten Dienst wie die grundständig ausgebildeten Förderschullehrer geleistet haben. Ohne sie wäre die Förderung von Schülern mit Förderbedarf in Thüringen heute schon gar nicht mehr denkbar. Danke für die Arbeit aller Förderpädagogen, insbesondere aber auch für die jetzt 350 zu hebenden Förderschullehrer.
Verschiedene Ämter werden einer höheren Besoldungsgruppe zugeordnet oder erhalten zusätzlich eine Amtszulage. Zusätzlich machen spezielle Anforderungen an den Gymnasien und berufsbildenden Schulen neue Funktionsämter erforderlich. Hier sei noch einmal benannt: 210 Oberstufenleiter an den Gymnasien bzw. Abteilungsleiter an den berufsbildenden Schulen, Gesamtumfang 1,3 Millionen Euro.
Wie in der Begründung zum Gesetz ausgeführt, wurde durch die Verwaltungsgerichte immer wieder die funktionslose Beförderung infrage gestellt. Wir haben das ja heute auch noch mal tagesaktuell mit einer Meldung des Philologenverbands in der Presse. Kritisiert wurde vor allem, dass sich die Beförderungsämter in den Anforderungen nicht von den
Eingangsämtern unterscheiden. Die Funktion der Beamten mit den ihnen verbundenen Anforderungen sind sachgerecht zu bewerten und einzelnen Ämtern zuzuordnen. Funktionslose Beförderungen sind jetzt nicht mehr vorgesehen und die Lehrer werden einer Neubewertung zugeführt. Eine rechtssichere Lösung für die Frage der funktionslosen Beförderung ist damit gefunden mit dem Oberstufenleiter und dem Abteilungsleiter. Weitere Schritte sind dann natürlich auch möglich. Es muss diskutiert werden, inwiefern tatsächlich für die Ämter an den Gymnasien und die Ämter an den berufsbildenden Schulen eine Neubewertung in ihren Funktionen vorgenommen werden muss.
Darüber hinaus entstehen für das Land noch weitere, jetzt noch nicht klar absehbare Kosten durch die sogenannte Sprungbeförderung im Schulleiterbereich, die Kollege Pidde hier schon angesprochen hat.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ein besonderes Anliegen war es den Koalitionsfraktionen, im Bereich der Fachleiter an den Studienseminaren echte Verbesserungen herbeizuführen. Dies wurde von nahezu allen Angehörten auch als weiterer Schwerpunkt in der Anhörung so genannt. Uns lag dabei besonders am Herzen, dass eine schnelle und unmittelbare Wirkung der von uns mit der deutlichen Erhöhung der Zulage verbundenen Wertschätzung der Fachleiter und Fachleiterinnen erreicht wird. Diese Zulage steigt von 215 Euro auf 351 Euro oder anders ausgedrückt, es ist von der hälftigen Zulage von der A 12 auf die A 13 eine 80-Prozent-Zulage, also eine deutliche Steigerung. Ich habe vorhin erst mit einer Petentin aus diesem Bereich telefoniert. Die hat mir noch mal persönlich gesagt, dass das ein guter, ein wichtiger Schritt der Aufwertung der Fachleitertätigkeit ist und dass sie natürlich wie alle anderen Fachleiter und Fachleiterinnen auch darin eine Wertschätzung seitens der Koalitionsfraktionen sieht.
Wir wollen damit den Dienst in der zweiten Phase der Lehrerbildung auch stärken. Dies ist wichtig und notwendig. Dass dies wichtig und notwendig ist, zeigt sich schon in der Steigerung der neu eingestellten Lehramtsreferendare und -referendarinnen von 500 auf 560 zu Beginn des Schuljahres und durch die zusätzlich übernommene Aufgabe der Nachqualifizierung von Seiteneinsteigern, welche mit der Anlage 1 „Abschnitt dreifach B“ – ich nenne es mal so – im Besoldungsgesetz erfasst ist. Dies ist eher ein formal vorgetragenes Anliegen der Koalitionsfraktionen, welches wir aber mit der Finanzministerin lösen konnten. Dafür danke ich Finanzministerin Heike Taubert ausdrücklich hier vom Podium aus.
Es betrifft 260 Lehrbeauftragte, Fachleiter und Fachleiterinnen und kostet den Freistaat zusätzlich jährlich 414.000 Euro.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Zeit reicht nicht aus, um in Gänze auf alle Regelungsbereiche des nun zu beschließenden Besoldungsgesetzes noch mal einzugehen, aber es ist auch die zweite Lesung.
Lassen Sie mich zusammenfassen: Mit 4.500 Lehrern und Lehrerinnen erhält jeder vierte Lehrer eine deutliche, eine deutlich bessere Besoldung bzw. Entgelt. Wesentliche Zukunftsbereiche in den Lehrämtern und den übernommenen zusätzlichen Aufgaben erhalten eine Aufwertung. Damit werden die Thüringer Schulen und so der wichtige Dienst für unsere Kinder gestärkt.
Weitere Schritte zur Verbesserung des Dienstes an den Regelschulen, Gesamtschulen und Gemeinschaftsschulen sind vereinbart. Wir werden zügig in die Beratung zum neuen Besoldungsgesetz eintreten. Mit diesem Besoldungsgesetz machen die rotrot-grüne Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/ Die Grünen wieder einmal deutlich, was das Kernanliegen dieser Legislaturperiode und unseres Regierungshandels ist: die Stärkung und Zukunftssicherung aller Bereiche in der Bildung, von Kindergärten über Schulen, Hochschulen bis hin zur Erwachsenenbildung. Vielen Dank, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Danke schön, Herr Abgeordneter Wolf. Als Nächster hat Herr Abgeordneter Tischner von der CDUFraktion das Wort.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Schüler, liebe Kollegen auf der Tribüne, Finanzpolitik ist immer ein sehr trockenes Thema. Aber das Thema, was wir heute hier beraten, ist ein Thema, was von existenzieller Bedeutung für unser Thüringer Schulsystem ist. Es geht nämlich um die Attraktivität des Schulsystems und in der Hinsicht, Herr Wolf, kann ich Ihnen natürlich nicht ganz recht geben, wenn Sie jetzt mit viel, viel Eigenlob versuchen, etwas schön zu reden, was am Ende eben nicht schöner geworden ist.
Ich möchte auch anmerken, dass wir jetzt wieder hier ein abenteuerliches Gesetzgebungsverfahren verhandeln, nämlich ein Gesetzgebungsverfahren, was im Eiltempo durch den Thüringer Landtag gegangen ist, vor allem zu einer Zeit, wo die Betroffenen, nämlich die Kolleginnen und Kollegen in den