Protocol of the Session on September 28, 2018

Ich möchte auch anmerken, dass wir jetzt wieder hier ein abenteuerliches Gesetzgebungsverfahren verhandeln, nämlich ein Gesetzgebungsverfahren, was im Eiltempo durch den Thüringer Landtag gegangen ist, vor allem zu einer Zeit, wo die Betroffenen, nämlich die Kolleginnen und Kollegen in den

Schulen, die Verbände, die Gewerkschaften für Bildung und Unterricht massiv zu tun haben, nämlich am Schuljahresende und am Schuljahresanfang. Wir hätten uns gewünscht, dass man das vernünftig gemeinsam, durchaus auch mit einer mündlichen Anhörung, hätte alles begleiten können.

(Beifall CDU)

Meine Damen und Herren, genau aus diesem Grund möchte ich in meiner Rede auch die Verbände und die Gewerkschaften zu Wort kommen lassen, keine Einzelmeinungen, wie das Herr Wolf jetzt für sich herausgelesen hat. Nach wie vor leiden die Thüringer Schulen – da sind wir uns, glaube ich, alle einig – unter massivem Lehrermangel. Wir haben steigende Schülerzahlen. In den nächsten Jahren geht eine ganze Lehrergeneration in den Ruhestand. Aus der Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage 3213 vom 30.08.2018 wird deutlich, dass die Landesregierung im letzten Jahr entgegen ihrer Ankündigung erneut 350 Vollzeitstellen abgebaut bzw. nicht besetzt hat. Das sind insgesamt 600 Lehrer, die am ersten Schultag dieses Schuljahres weniger vor der Klasse standen, als dies im vergangenen Jahr der Fall war. Das verschärft die Personalsituation an unseren Schulen erneut und ist angesichts der steigenden Schülerzahlen aus Sicht der CDU-Fraktion unverantwortlich. Ebenso die Tatsache, dass Thüringen nach wie vor zu wenige Lehrer ausbildet, um die Bedarfe der nächsten Jahre zu kompensieren.

In den nächsten Jahren scheiden jedes Jahr mehr als 1.000 Lehrerinnen und Lehrer aus dem Schuldienst aus. Demgegenüber werden jedoch nur 500 – dieses Jahr wahrscheinlich 560 – Lehramtsanwärter ausgebildet. Aber warum bildet Thüringen so wenige Lehrer aus? Die Landesregierung begründete dies immer mit fehlenden Fachleitern. Ich habe noch sehr gut die Worte von Staatsekretärin Ohler im Bildungsausschuss im Ohr, ich habe noch sehr gut die Worte der ehemaligen Bildungsministerin Frau Dr. Klaubert im Ohr, die uns immer mitgeteilt haben, wir können die Ausbildungskapazitäten nicht erhöhen, weil wir die Fachleiter nicht finden, und die Fachleiter finden wir nicht, weil die Ämter nicht attraktiv genug sind.

Meine Damen und Herren, wir hätten uns gewünscht, dass Sie deshalb bei den Fachleitern deutlich nachbessern, dass Sie nicht halbherzig ein bisschen was obendrauf legen, sondern dass Sie wirklich der Forderung nachgehen, wie wir sie auch im Petitionsausschuss sehr intensiv diskutiert haben, nämlich das Amt des Fachleiters wieder zu einem Funktionsamt zu machen. Es ist vor einigen Jahren abgeschafft worden, als ein riesen Überhang an Lehrern da war, das stimmt, aber wir alle sind nicht davor gefeit, klüger zu werten und vor allem auf die Realitäten zu reagieren. Da gebe ich Frau Dr. Klaubert im Nachgang nochmals recht, wir

(Abg. Wolf)

müssen das Amt des Fachleiters deutlich stärken, damit wir auch entsprechenden Lehrernachwuchs ausbilden können.

(Beifall CDU)

Zahlreiche Verbände verweisen im Rahmen des Anhörungsverfahrens auf die Notwendigkeit. So äußerten beispielsweise die GEW, der DGB, der TLV, BAK entsprechende Bedenken. Ich möchte zitieren aus der Stellungnahme des Lehrerverbandes: „Der tlv fordert die Wiedereinführung der Funktionsstelle des Fachleiters, um die verantwortungsbewusste und dringend nötige Tätigkeit dieser Kollegen zu würdigen, aber auch den Nachwuchs für diese Stellen zu sichern, da sonst das System der Lehrerbildung so in Zukunft nicht mehr zu gestalten ist.“ Der Thüringer Beamtenbund geht noch einen Schritt weiter und betont in seiner Stellungnahme – ich zitiere erneut –: „Bei der Bewertung der Attraktivität des Lehrerberufes ist darüber hinaus zu berücksichtigen, dass [...] die im Entwurf enthaltenen erheblichen Verschlechterungen für Fachleiter zur Lehrerausbildung ein überdeutliches Signal setzen, dass dem Freistaat die Lehrerausbildung zu teuer ist. [...] Dieses Vorhaben zeigt in erschreckender Weise die Geringschätzung der Landesregierung für die Lehrerausbildung.“ Herr Wolf, dass Sie damit eigentlich nicht zufrieden sein können, anders als Sie es jetzt darstellen, das müsste doch mit Blick auf Ihre Verlautbarungen in der Öffentlichkeit Anfang des Jahres in den Zeitungen, in den Medien Ihnen mehr als noch bewusst sein. Sie haben mit der Linksfraktion angekündigt, das Amt des Fachleiters wieder einzuführen und Sie sind kläglich gescheitert.

(Beifall CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem heute zur Abstimmung stehenden Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes und anderer dienstrechtlicher Vorschriften verfolgt die Landesregierung das Ziel, den Beruf des Regelschullehrers in Thüringen attraktiver zu machen. Da sind wir eigentlich ganz an Ihrer Seite. Leider wird dieses Ziel mit dem vorliegenden Entwurf nicht erreicht, aus unserer Sicht sogar unterlaufen. So erklärt beispielsweise die GEW in ihrer Stellungnahme, dass die angestrebte Gesetzesänderung vor dem Hintergrund des bundesweiten Mangels an Lehrkräften trotz aller darin enthaltenen Verbesserungen nur ein kleiner Wurf und daher nicht geeignet ist, die Attraktivität des Schulstandorts Thüringen effektiv zu steigern. Zwar erhalten Regelschullehrer in der Besoldungsgruppe A 12 rückwirkend jetzt zum 01.01.2018 mit der Besoldungsgruppe A 12 plus Zulage eine höhere Besoldung, allerdings zahlen mittlerweile alle Bundesländer um Thüringen herum, die einen CDU-Bildungsminister oder CSU-Bildungsminister oder Kultusminister stellen,

(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Den drit- ten in Sachsen in dieser Legislatur!)

eine A 13: Sachsen, Bayern, Hessen, Sachsen-Anhalt. Nur zwei Bundesländer zahlen in Mitteldeutschland den Regelschullehrern keine A 13. Das ist das rot regierte Thüringen und das ist das rot regierte Niedersachsen.

Auch wenn die Landesregierung in der letzten Woche angekündigt hat, Regelschullehrer ab dem 1. Januar, also dann noch mal zwei Jahre hin, ebenfalls die A 13 als Einstiegsgehalt zu bezahlen, bleibt doch ein fader Beigeschmack, da dieser zweite Schritt nicht in der heute diskutierten Novelle enthalten ist. Das können Sie noch so schönreden, Herr Wolf, Sie haben seitens der Koalitionsfraktionen im Haushalts- und Finanzausschuss Änderungsanträge vorgelegt, die sind eingearbeitet worden, sie hätten auch dazu beantragen können, dass dieser zweite Schritt jetzt vollzogen wird.

(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Wo war Ihr Antrag?)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, unser Antrag hat bestanden, schon bei der Haushaltsdebatte haben wir uns für erhebliche Verbesserungen eingesetzt.

(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Gesetz- gebungsverfahren zum Besoldungsgesetz!)

Unserer Sicht nach möchten Sie im nächsten Jahr Wahlkampf auf dem Rücken der Regelschullehrer betreiben, Sie wollen im Wahlkampf überall erzählen, mit uns gibt es die A 13. Das wird sich aber, das verspreche ich Ihnen, nicht zum Wahlkampfthema eignen, weil wir uns an der Stelle einig sind.

(Heiterkeit DIE LINKE)

Wir hätten es durchaus jetzt vollziehen müssen und es wäre auch dringend nötig gewesen, denn die 170 oder 300 Stellen, die Herr Holter abbaut oder angeblich nicht besetzen kann, haben wesentlich damit zu tun, dass wir an den Regelschulen die Kolleginnen und Kollegen nicht finden. Ganz extrem ist es im Schulamtsbereich Nordthüringen, weil dort der Druck – Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und Hessen – besonders groß auf die Mittelstufe ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Debatte um die Einführung der A 13 für Regelschullehrer zeigt aber auch eins: Der Wettlauf unter den Bundesländern um Lehrer ist voll im Gange. Herr Holter hat das als KMK-Präsident richtig betont. Auch innerhalb Thüringens läuft dieser Überbietungswettbewerb an. So hat zum Beispiel die GEW Thüringen bereits in der Regierungsmedienkonferenz der letzten Woche erklärt, dass die Anhebung der Regelschullehrerbesoldung zwar ein richtiger Schritt sei, sie jedoch weiterhin für die A 13 für alle Lehrkräfte – also auch für Grundschullehrer –

kämpfe. Das zeigt einmal mehr, dass der Wettbewerb um junge Lehrer nicht allein über Gehaltsverbesserungen geführt werden kann.

(Zwischenruf Holter, Minister für Bildung, Ju- gend und Sport: Was sind Ihre Positionen dazu?)

Es braucht ein Gesamtkonzept der Landesregierung und eine Steigerung der Attraktivität des Lehrerberufs auf ganzer Ebene. Zwar belegen aktuelle Umfragen – wie beispielsweise die repräsentative Umfrage von „Arbeit und Glück 2017“, durchgeführt von „Avantgarde Experts“ –, dass für die Arbeitszufriedenheit das Gehalt entscheidend ist, aber es ist eben nicht nur das Gehalt. So wird beispielsweise auch gezeigt in dieser Studie, dass die Werte rund um den Themenkomplex „Work-Life-Balance“ für die Beschäftigten immer wieder ein wichtiger Punkt sind.

Die CDU-Fraktion hat mit ihrem Maßnahmenpaket zur Steigerung der Attraktivität des Lehrerberufs in Thüringen bereits im Jahr 2017 umfassende Vorschläge gemacht, um die Arbeitsbedingungen der in Thüringen tätigen Kolleginnen und Kollegen zu verbessern. Die Landesregierung hat hingegen lange über ein Maßnahmenpaket diskutiert – sie diskutiert im Grunde ja immer noch – und mit dem Thüringenplan „Zukunft Schule“ ein – aus unserer Sicht – unambitioniertes Flickwerk vorgestellt, das tatsächliche Verbesserungen, zum Beispiel im Hinblick auf die Verbesserung der Lehrergesundheit, auf die Entlastung von Schulleitern und auf Entwicklungsperspektiven im Lehrerberuf vermissen lässt. Bei den am Prozess Beteiligten wurden im Rahmen des umfassenden Diskussionsprozesses zum Papier „Zukunft Schule“ viele Erwartungen geweckt, dass sie tatsächlich – eben diese Kolleginnen und Kollegen, die beteiligt werden – Einfluss auf künftige Weichenstellungen in der Bildungspolitik der Landesregierung nehmen könnten und ihre Anregungen dann auch ernst genommen werden. Aber letztlich hat die Landesregierung diese Erwartungen und Anregungen kaum aufgegriffen, sondern vielmehr ihr Schulschließungsprogramm mit Mindestgrößen für Schulen vorangetrieben.

Herr Abgeordneter Tischner, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Krumpe?

Herzlichen Dank. Herr Tischner, habe ich das richtig gehört, dass Sie die Work-Life-Balance eines Beamten anzweifeln, insbesondere der Lehrer? Wenn ja, wie begründen Sie es?

Nein, da haben Sie nicht richtig hingehört. Ich habe gemeint, dass die Work-Life-Balance auch entscheidend ist für das Wohlbefinden der Kolleginnen und Kollegen und dass man da mehr tun müsste. Da habe ich gerade ausgeführt: Verbesserung der Lehrergesundheit, Entlastungen der Schulleitung, Entwicklungsperspektiven im Lehrerberuf – und all das steht eben nicht in den Anregungen des Thüringenplans „Zukunft Schule“ drin. Im Gegenteil: Der heute hier diskutierte Gesetzentwurf versetzt der Attraktivität des Lehrerberufs in Thüringen einen erheblichen Schlag, denn für alle Lehrämter fallen die sogenannten funktionslosen Beförderungen weg. Das bedeutet im Klartext, dass an Grundund Regelschulen künftig nur noch der Schulleiter und der stellvertretende Schulleiter befördert werden können. Am Gymnasium kann zusätzlich noch der Oberstufenleiter befördert werden, an der berufsbildenden Schule dann zusätzlich noch der Abteilungsleiter. Lehrer, die keine der wenigen – also maximal drei – Funktionsstellen an einer Schule mit 600/700/800, manchmal sogar 1.000 Schülern innehaben, haben keinerlei Möglichkeiten mehr, in Zukunft befördert zu werden. Sie gehen dann mit ihrem Eingangsamt in Pension. Jungen Lehrerinnen und Lehrern wird damit jeglicher Anreiz genommen, zusätzliche Aufgaben zu übernehmen. Dieses Engagement ist aus unserer Sicht aber existenziell notwendig, damit unser Schulalltag funktioniert.

(Beifall CDU)

Nun kann man sagen, dass es das in den letzten 25 Jahren auch nicht gegeben hat. Aber das hat es in den westlichen Bundesländern gegeben und wir sollten, glaube ich, nach 25 Jahren mal endlich dazu kommen, auch ein Beförderungssystem zu entwickeln,

(Unruhe DIE LINKE)

beispielsweise wie es der Freistaat Sachsen jetzt macht mit Beförderungsquoten – Frau Finanzministerin – von 20 Prozent. Selbst der „geizige“ Freistaat Sachsen hat erkannt, dass man in dem Bereich Bildung was tun muss.

Im Rahmen der Anhörung zum Thema wurden auch seitens des Thüringer Rechnungshofs die Befürchtungen geäußert, dass der Wegfall der funktionslosen Beförderungen bei jungen Lehrern als mangelnde Entwicklungsperspektive angesehen wird. Selbst die GEW macht in ihrer Stellungnahme deutlich, dass mit der Entbündelung der Dienstpostenbewertung für ausgezeichnete Lehrkräfte jegliche Leistungsmotivation entfalle.

Der Thüringer Philologenverband wird in seiner gestrigen Pressemeldung – heute ist das ja auch noch mal in den Medien nachzulesen – deutlich – ich zitiere –: „Beförderungsmöglichkeiten gibt es de facto keine mehr. Damit geht Thüringen einen ein

samen Sonderweg. Die Abschneidung von Beförderungsämtern für Gymnasiallehrkräfte ist bundesweit einmalig. Damit ist Thüringen künftig für junge Lehrkräfte, die nach Entwicklungsperspektiven im Beruf schauen, nicht mehr attraktiv.“

(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: So wird man Lehrer in Thüringen!)

Wenn es tatsächlich rechtliche Einwände gegen die Praxis von funktionslosen Beförderungen gibt – die haben wir auch oft genug hier im Bildungsausschuss diskutiert –, die eine Neuregelung des Gesetzes eben dann zwingend erforderlich machen, so hätten wir uns gewünscht, dass dann im Zuge der Gesetzesänderung zumindest mehr Funktionsstellen an den Schulen geschaffen werden, etwa bei der Übernahme einer Tätigkeit als Ausbildungsverantwortlicher oder als Koordinator für den außerschulischen Bereich oder als Mittelstufenkoordinator, als Beratungslehrer, als Fachberater. Über die Fachleiter habe ich schon gesprochen. So hätte ein zukunftsfähiges Beförderungssystem aufgebaut werden können, das engagierten Lehrkräften, die Verantwortung übernehmen wollen, auch eine Entwicklungsperspektive bietet und dafür sorgt, dass es einen Stellenpool gibt, aus dem dann auch zukünftig die Schulleiterinnen und Schulleiter gewonnen werden können.

So formuliert beispielsweise der Philologenverband in seiner Pressemeldung im Juni sehr treffend: „Dass die funktionslosen Beförderungen nach dem Aufbau dieses gigantischen Beförderungsstaus nicht mehr funktionieren

(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Durch die CDU!)

und nach diversen Gerichtsurteilen nun abgeschafft werden sollen, ist nicht einmal das, was den Philologen die Zornesröte ins Gesicht treibt. Nein – es ist die Tatsache, dass die Chance nicht genutzt wird, um ein zukunftsfähiges Beförderungssystem mit ausreichend Funktionsstellen aufzubauen.“

(Beifall CDU)

Auf einen weiteren Kritikpunkt möchte ich an dieser Stelle nur kurz eingehen, das habe ich bereits in der Plenardebatte zur ersten Lesung dieses Gesetzentwurfes gemacht: Das ist die Problematik der an den Regelschulen tätigen Ein-Fach-Lehrer – also die Kolleginnen und Kollegen, denen nur ein Fach anerkannt ist. Die Landesregierung versäumt es mit diesem Gesetzentwurf, eine Regelung zur Gleichstellung dieser Lehrkräfte zu treffen. Sie bleiben für die Landesregierung weiter Lehrer zweiter Klasse und sind von der Besoldungserhöhung dauerhaft ausgeschlossen. Und obwohl die meisten von ihnen im Schulalltag seit Jahrzehnten viele, viele Fächer unterrichten, Weiterbildungen, Qualifikationen gemacht haben, werden sie weiter nicht so besoldet wie ihre Kolleginnen und Kollegen. Wir for

dern Sie erneut auf, Herr Minister: Nehmen Sie sich einer Lösung an und präsentieren Sie uns endlich die angekündigte Lösung!

(Beifall CDU)

Meine Damen und Herren, dieses Gesetz ist minimalistisch, ideologisch und nach all den geweckten Erwartungen der letzten Monate eine Enttäuschung für unsere Lehrer und alle Kollegen, die überlegen, eine Tätigkeit in Thüringen aufzunehmen. Nur in einem Ziel bleiben Sie sich treu: Sie wollen die Gleichmachung an den Thüringer Schulen, Sie wollen die Gleichmachung aller Lehrer, Sie wollen Einheitslehrer, Sie wollen Einheitsschulen; da sieht man in dem Gesetz eine ganz klare Handschrift.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Die von der Landesregierung vorgelegte Gesetzesnovelle hat insgesamt deutlich mehr negative Auswirkungen für die Lehrerinnen und Lehrer in Thüringen als sie Vorteile bringen wird. Die CDU-Fraktion kann deshalb diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Danke schön.

(Beifall CDU)

Danke schön, Herr Abgeordneter Tischner. Als Nächste hat Frau Abgeordnete Muhsal für die Fraktion der AfD das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Abgeordnete, meine Damen und Herren! Ich möchte ganz gern mal in die etwas größere Linie gucken und mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident, mit einem Zitat beginnen: „Wir halten uns an den Koalitionsvertrag. Wir erhalten das gegliederte Schulsystem. Die Vielfalt der Schularten in Thüringen ist ein Reichtum unserer Bildungslandschaft. Jedes Kind ist anders und für jedes Kind brauchen wir das richtige Angebot und – glauben Sie mir – wer auch immer so einen Unsinn in die Welt setzt, dass wir Einheitsmenschen und Einheitsschulen wollten, der verbreitet Ideologie, aber keine Fakten.“ So und nicht anders äußerte sich Staatssekretärin Ohler im Namen des Bildungsministeriums in der Plenarsitzung am 05.05.2017.