Protocol of the Session on September 27, 2018

Danke, Frau Präsidentin.

Verstoß gegen § 102 Abs. 4 der Thüringer Kommunalordnung im Kreistag Greiz?

Im Landkreis Greiz wurde die bisherige zweite Beigeordnete vom 1. August 2018 bis 31. Juli 2019 beim Landkreis Greiz befristet angestellt. Während sie ihre Funktion als Beigeordnete niedergelegt hat, will sie nach meinen Informationen das Kreistagsmandat weiterhin ausüben. § 102 Abs. 4 der Thüringer Kommunalordnung regelt, dass zu Kreistagsmitgliedern gewählte Personen ihr Amt nicht antreten oder ihr Amt verlieren, wenn sie gleichzeitig als Beamte oder Angestellte des Landkreises tätig sind. Der Landkreis Greiz unterliegt der Rechtsaufsicht des Landes.

Ich frage die Landesregierung:

1. Inwiefern verstößt die Tatsache, dass die seit 1. August 2018 beim Landkreis Greiz Angestellte zugleich Kreistagsmitglied ist, gegen die Regelung in § 102 Abs. 4 der Thüringer Kommunalordnung, wonach zu Kreistagsmitgliedern gewählte Personen ihr Amt nicht antreten oder ihr Amt verlieren, wenn sie gleichzeitig als Beamte oder Angestellte des Landkreises tätig sind?

2. Wie begründet die Landesregierung ihre Auffassung?

3. Welche rechtsaufsichtlichen Maßnahmen wird die Landesregierung gegebenenfalls ergreifen?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, Staatssekretär Götze.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Skibbe beantworte ich für die Landesregierung wie folgt – die Antworten zu den Fragen 1 bis 3 möchte ich zusammenfassend geben –:

Nach § 102 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Thüringer Kommunalordnung in Verbindung mit § 30 Abs. 2 Nr. 2 Thüringer Gesetz über die Wahlen in den Landkreisen und Gemeinden, kurz Thüringer Kommunalwahlgesetz, verliert ein Kreistagsmitglied sein Amt, wenn es gleichzeitig als Angestellter des Landkreises tätig ist. Der Amtsverlust ist gemäß § 30 Abs. 6 Thüringer Kommunalwahlgesetz durch die Rechtsaufsichtsbehörde festzustellen, hier durch das Thüringer Landesverwaltungsamt als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde für den Landkreis Greiz. Ob im vorliegenden Fall ein Amtsverlust eingetreten ist, bedarf der näheren Prüfung. Seitens des Thüringer Landesverwaltungsamts wurden daher die Betroffenen um Stellungnahme gebeten. Die diesbezügliche Prüfung und Bewertung dauert derzeit noch an.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Gibt es Nachfragen? Abgeordnete Skibbe.

Können Sie sagen, wann in etwa dieses Verfahren abgeschlossen sein wird?

Das kann ich Ihnen nicht sagen.

Gibt es weitere Nachfragen? Das kann ich nicht erkennen. Dann rufe ich die Anfrage des Abgeordneten Bühl, Fraktion der CDU, in Drucksache 6/6165 auf.

Wasserstand der Talsperre Heyda

Aufgrund des außergewöhnlich heißen Sommers ist der Beckenpegelstand der Talsperre Heyda auf einen historischen Tiefstand von 13,10 Meter gefallen. Die Wassermenge liegt bei 46 Prozent des Vollstaus. Die Fischbestände müssen mit wesentlich weniger Wasser auskommen und leiden unter weniger Sauerstoff. Aus fischereibiologischer Sicht sind bereits irreparable Schäden aus Sicht eines Angelfischereiverbands in Ilmenau entstanden. Insbesondere ist es deshalb aus Sicht des Fragestellers wichtig, den Pegelstand des Stausees Heyda

(Abg. Leukefeld)

zu stabilisieren und ein weiteres Fallen der Wasserhöhe zu verhindern.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist es aus Sicht der Thüringer Fernwasserversorgung nötig, den Pegelstand zu stabilisieren?

2. Welche Maßnahmen werden vonseiten der Thüringer Fernwasserversorgung unternommen, um ein Absinken des Pegels zu verhindern?

3. Wie schätzt die Landesregierung die Situation um die Talsperre im Hinblick auf den Wasserstand sowie daraus resultierende Folgewirkungen auf Flora und Fauna ein?

4. Welchen Einfluss auf den Pegelstand hatte die Entnahme von Wasser in diesem Sommer aus der Talsperre Heyda insbesondere für Gartenbaubetriebe in Erfurt?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz, Staatssekretär Möller.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bühl beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1 – Ist es aus Sicht der Thüringer Fernwasserversorgung nötig, den Pegelstand zu stabilisieren? –: Die Thüringer Fernwasserversorgung teilt hierzu mit, dass besondere Maßnahmen zur Stabilisierung des Wasserstands der Talsperre Heyda zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht erforderlich sind. Der allgemeine Betriebsstauraum der Talsperre Heyda reicht bis zu einem niedrigsten Beckenpegel von 11,60 Meter. Der aktuell am 21. September 2018 gemessene Pegel lag bei 12,71 Meter, also noch mehr als einen Meter über dem Mindestwasserstand. Bis zum Erreichen des niedrigst möglichen Beckenpegels von 11,60 Meter könnten sogar noch weitere rund 0,5 Millionen Kubikmeter Wasser in den Unterlauf abgegeben werden. Des Weiteren sind nach den Erkenntnissen der Thüringer Fernwasserversorgung beim gegenwärtigen Wasserstand in der Talsperre Heyda weder Hinweise für eine ungünstige Wasserqualität noch eine Sauerstoffmangelsituation zu erkennen.

Zu Frage 2 – Welche Maßnahmen werden vonseiten der Thüringer Fernwasserversorgung unternommen, um ein Absinken des Pegels zu verhindern? –: Soweit sich die Frage auf ein weiteres Absinken des Wasserstands der Talsperre Heyda bezieht, hat die Thüringer Fernwasserversorgung ab dem 25. September 2018 die Talsperrenabgabe an den Unterlauf auf die Mindestwasserabgabe von

0,2 Liter pro Sekunde reduziert, sodass sich der Beckenpegel auch angesichts der Niederschläge, die es inzwischen gab, weiter stabilisieren wird. Soweit sich die Frage auf die insgesamt im Laufe der Trockenperiode unternommenen Veranlassungen bezieht, so berichtet die Thüringer Fernwasserversorgung, dass sie im Rahmen der Gesamtbewirtschaftung alle verfügbaren Talsperren zur Stützung der Abflüsse im Einzugsgebiet der Gera herangezogen hat. So konnte insbesondere durch erhöhte Abgaben aus den Talsperren Lütsche und Wechmar die Abgabe aus der Talsperre Heyda weitestmöglich begrenzt werden.

Zu Frage 3 – Wie schätzt die Landesregierung die Situation um die Talsperren im Hinblick auf den Wasserstand sowie die daraus resultierenden Folgewirkungen auf Flora und Fauna ein? –: Wie zu Frage 1 berichtet, erfolgte die Stauraumbewirtschaftung vollumfänglich im Rahmen der mit der wasserrechtlichen Zulassung in Kraft gesetzten Betriebspläne. Anhaltspunkte für rechtlich relevante Auswirkungen dieser zulässigen Bewirtschaftung auf Flora und Fauna können vor diesem Hintergrund von der Landesregierung nicht gesehen werden.

Zu Frage 4 – Welche Einflüsse auf den Pegelstand hatte die Entnahme von Wasser in diesem Sommer aus der Talsperre Heyda, insbesondere für die Gartenbaubetriebe in Erfurt? –: Gemäß dem detaillierten Bericht der Thüringer Fernwasserversorgung ist der Rückgang des Beckenpegels in der Talsperre Heyda im Sommer 2018 auf zwei besondere Veranlassungen zurückzuführen. Zum einen erfolgte auf Anordnung des Landratsamts Ilm-Kreis als untere Wasserbehörde eine zusätzliche Wasserabgabe aus der Talsperre Heyda zum Zweck der Sicherung der Löschwasserversorgung der Ortslagen entlang der Wipfra. Diese betrug vom 7. bis 13. Juli 2018 250 Liter pro Sekunde und vom 13. Juli bis 4. September 100 Liter pro Sekunde. Folge war das Absinken des Beckenpegels in der Talsperre um 1,3 bis 1,4 Meter. Zusätzlich wurden im Zeitraum vom 6. August bis 3. September insgesamt 150.000 Kubikmeter Wasser zum Zweck der Niedrigwasseraufhöhung der Gera und damit der Ermöglichung der Beregnungswasserentnahme aus der Gera in Erfurt abgegeben. Dies hat zu einem Absinken des Beckenpegels um lediglich circa 30 Zentimeter geführt und war somit von ungleich geringerer Bedeutung für die Pegelstände der Talsperre Heyda.

Gibt es Nachfragen? Das kann ich nicht erkennen. Dann rufe ich die Anfrage des Abgeordneten Gentele, fraktionslos, in Drucksache 6/6177 auf.

(Abg. Bühl)

Vielen Dank, Frau Präsidentin.

Obdachlosigkeit in Thüringen

Obdachlosigkeit wird definiert als Zustand, in dem Menschen über keinen festen Wohnsitz verfügen und im öffentlichen Raum, im Freien oder in Notunterkünften übernachten. In Thüringen sind vor allem in Erfurt und Weimar viele Menschen ohne feste Wohnung, obwohl die allgemeine wirtschaftliche Lage in Thüringen als gut zu bezeichnen ist.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie hat sich die Zahl der Obdachlosen in den letzten zehn Jahren in Thüringen entwickelt?

2. Gibt es bei der Verteilung der Obdachlosen in Thüringen einen Stadt-Land-Gegensatz und – wenn ja – wie sieht dieser aus?

3. Wie hoch ist gegenwärtig der Anteil der Obdachlosen unter 21 Jahren gemessen an der Gesamtzahl der Obdachlosen in Thüringen?

4. Was sind nach Auffassung der Landesregierung die Ursachen für die Obdachlosigkeit in Thüringen?

Es antwortet für die Landesregierung das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Frau Ministerin Werner.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, bevor ich auf die einzelnen Fragen eingehe, möchte ich Folgendes voranstellen: Die Mündliche Anfrage beinhaltet insbesondere bei den Fragen 1 bis 3 Angelegenheiten, die die Gebietskörperschaften im eigenen Wirkungskreis erfüllen. Eine Berichts- oder Statistikpflicht der kommunalen Gebietskörperschaft besteht diesbezüglich nicht. Der Landesregierung liegen dementsprechend keine Daten zum Thema „wohnungslose, obdachlose bzw. von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen“ für Thüringen vor. Ich kann Ihnen allerdings mitteilen, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter anderem auf Initiative von Thüringen gemeinsam mit den Ländern seit dem vergangenen Jahr Möglichkeiten zur Einführung einer bundesweiten Wohnungsnotfallstatistik sondiert. In Bund-Länder-Gesprächen im Juni 2017 und im Juli 2018 sowie in verschiedenen bilateralen Gesprächen mit kommunalen Spitzenverbänden, Verbänden und dem Statistischen Bundesamt fand ein Austausch über die Möglichkeiten der Ausgestaltung einer solchen Statistik statt. Geplant sind die Einführung und der Aufbau einer solchen Statistik in den nächsten Jahren.

Diese Ausführungen berücksichtigend beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordnete Gentele für die Landesregierung wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 3: Die statistischen Angaben liegen der Landesregierung leider nicht vor.

Zu Frage 4: Die Ursachen für Obdachlosigkeit sind vielfältig. Für Thüringen sind im Bundesvergleich keine spezifischen Belange bekannt. Als Hauptursachen sind daher generell zu nennen: Wohnungsverlust infolge Arbeitslosigkeit oder familiärer Veränderungen, Sucht- und Verhaltensproblematiken, Wohnungssuche nach Haftentlassung, Überschuldung, fehlender Zugang zu Sozialleistungen, Verlust sozialer Kontakte, existenzielle Ereignisse. Den daraus ersichtlichen Handlungsbedarfen wird vor Ort durch die örtlichen Behörden mit vielfältigen Maßnahmen und Angeboten begegnet. So können hinsichtlich der konkreten Wohnsituation vorhandene Hilfsmittelbedarfe im Einzelfall durch das sozialgesetzliche Leistungs- und Beratungssystem im II. und XII. Buch Sozialgesetzbuch aufgefangen werden. Auch das Wohngeldgesetz gehört in diesen Zusammenhang. Bei drohendem Wohnungsverlust stellen die „Anordnungen über Mitteilungen in Zivilsachen“ sicher, dass die zuständigen örtlichen Behörden vom Amtsgericht Mitteilung über anhängige Räumungsklagen erhalten. Die örtlich vielfältig vorhandenen niedrigschwelligen Angebote ergänzen diese gesetzlichen Leistungen. Sie dienen auch der Kontaktaufnahme zu Menschen, die bereits obdachlos sind, um diese zu befähigen, in die Gesellschaft zurückzufinden. Unabhängig davon und ausgehend von der Überzeugung, dass nur die Gesamtbetrachtung aller sozial relevanten Merkmale vor Ort zielführend ist, Armut zu bekämpfen und entgegenzuwirken, unterstützt und begleitet die Thüringer Landesregierung die Thüringer Kommunen in ihrer örtlichen Sozialplanung und bei dem Aufstellen von Armutspräventionsstrategien. Denn Obdachlosigkeit und Wohnungslosigkeit als ein Erscheinungsbild von Armut bedürfen daher der Einbeziehung in die sozialräumliche Betrachtung als Bestandteil einer nachhaltigen örtlichen Sozialplanung.

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

Gibt es Nachfragen? Das kann ich nicht erkennen. Dann rufe ich die nächste Anfrage des Abgeordneten Henke, Fraktion der AfD, in Drucksache 6/6179 auf.

Vielen Dank, Frau Präsidentin.

Die Begründung des Verfassungsschutzpräsidenten, die Thüringer AfD zum „Prüffall“ zu erklären

In der Pressekonferenz des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 6. September 2018 stellte Innenminister Georg Maier zusammen mit dem Präsidenten des Thüringer Landesamts für Verfassungsschutz, Stephan Kramer, den Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2017 vor. Im Rahmen seiner Ausführungen erklärte Präsident Kramer, dass der Thüringer Verfassungsschutz den Landesverband der AfD zum „Prüffall“ erklärt habe. Ohne dies als solches auszuweisen, zitierte der Verfassungsschutzpräsident zur Begründung minutenlang wörtlich eine Veröffentlichung des Andreas K., die in der anarchistischen Zeitschrift „Graswurzelrevolution“ vom 27. August 2018 publiziert wurde. Die Zeitschrift versteht sich als Monatszeitung für eine herrschaftsfreie Gesellschaft und wird als einflussreichste anarchistische Zeitschrift der deutschen Nachkriegszeit bezeichnet. Der vom Bundesinnenministerium vorgelegte Verfassungsschutzbericht 2005 widmete der linksradikalen Zeitschrift etwa eine halbe Seite im Abschnitt über traditionelle Anarchisten. Diese anarchistische Strömung „Graswurzelbewegung“ wird auch in verschiedenen Verfassungsschutzberichten der Länder erwähnt, so zum Beispiel im Kapitel „Linksextremismus/Anarchismus“ des hessischen Berichts des Jahres 2011. Dort wird auch die Zeitschrift „Graswurzelrevolution“ explizit als Publikation der Bewegung genannt.